Der Haushalt des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Einzelplan (Epl.) 09 beläuft sich danach auf insgesamt rund 9,210 Mrd. € (2019: 8,188 Mrd. €; 2018: 8,115 Mrd. €). Im Vergleich zu 2019 wächst der BMWK-Haushalt um 1,022 € Mrd.bzw. 12,4%.

Der BT-Haushaltsausschuss hat den Entwurf des Haushalts für das Jahr 2020 am 14. November 2019 in seiner sog. Bereinigungssitzung abschließend beraten. Gegenüber dem Regierungsentwurf 2020 wächst der Plafond des Epl. 09 um 79 Mio. € an. Die 2. Lesung hat am 26. November 2019 im Bundestag stattgefunden, die 3. Lesung folgt am 29. November 2019.

Der Mittelaufwuchs im parlamentarischen Verfahren ergibt sich insbesondere aus der Verteilung der 2. Tranche der Mittel für Künstliche Inteligenz (KI). Von den insgesamt zu verteilenden 500 Mio. € hat das BMWK rd. 26 % der Mittel erhalten, Barmittel für 2020 i.H.v. 7,6 Mio. € und Verpflichtungsermächtigungen (VE) über den Finanzplanungszeitraum bis 2023 i.H.v. insgesamt 123,4 Mio. €. Die Mittel sind entsprechend der KI-Strategie des BMWK auf diverse Titel im Epl. 09 verteilt [1]. Das Parlament hat die Digitalisierung des Mittelstandes gestärkt, z.B. stehen in 2020 für das neue Programm Investitionszuschussprogramm Digitaler Mittelstand 40 Mio. € zur Verfügung.

Des Weiteren wurden die Mittel für die Initiative Industrie 4.0 um rd. 12 Mio. € aufgestockt. Das nationale Weltraumprogramm erhält 11 Mio. € zusätzlich. Für die Gründung zwei neuer DLR-Institute in Geesthacht für maritime Energiesysteme und in Oldenburg für System-Engineering für zukünftige Mobilität werden zusätzlich rd. 17 Mio. € bereitgestellt.

Das Förderprogramm Existenzgründungen aus der Wissenschaft - EXIST erhält als wichtiger Bestandteil des neuen gesamtdeutschen Fördersystems für wirtschaftlich strukturschwache Regionen zusätzliche Mittel von rd. 24,5 Mio. €, davon beantragte 1,5 Mio. € aus dem Sofortprogramm im Rahmen der Strukturstärkung Kohleregionen. Für das von der Firma Strabag S.E. und andere gegen den Bundrepublik Deutschland angestrengte ICSID-Schiedsgerichtsverfahren wurden 6 Mio. € für Gerichts- und Gutachterkosten etatisiert.

Außerdem wurden beim BAFA vorsorglich 200 Mio. € für evtl. zu leistende Entschädigungszahlungen aufgrund von Aufhebungen erteilter Genehmigungen im Außenwirtschaftsverkehr etatisiert.

Aus dem EKF wurde der Titel „Förderung von Maßnahmen zur Strukturanpassung in Braunkohlebergbauregionen“ mit 8 Mio. € in den Epl. (0902 686 01, neu) umgeschichtet. Darüber hinaus wurden noch einige Titel um kleine Beträge angehoben (z.B. Forschungsförderung der zivilen Luftfahrt oder Fachkräftesicherung). Im Gegenzug ist zu berücksichtigen, dass der Energieforschungstitel um 99 Mio. € abgesenkt wurde. Teilweise werden die Mittel zur Gegenfinanzierung der Titelaufwüchse verwendet und außerdem werden Reallabore der Energiewende mit 100 Mio. € in den EKF umgeschichtet.

Die Mittel für Maßnahmen i.R.d. Strukturstärkungsgesetzes sind weiterhin im Epl. 60 (Kapitel 6002 Titel 893 02) etatisiert. Sie wurden von 500 Mio. € auf 1 Mrd. € angehoben. Darüber hinaus dürfen lt. Haushaltsvermerk Mehrausgaben bis zur Höhe der Einsparungen bei allen Einzelplänen geleistet werden.

In der Finanzplanung 2019 war für 2020 bereits ein Mittelaufwuchs i.H.v. 940 Mio. € vorgesehen. Dieser resultiert im Wesentlichen aus dem Aufwuchs der Steinkohlebeihilfen von knapp 1 Mrd. €. Im regierungsinternen Verfahren hat das BMWK noch zusätzliche Mittel für die EU-Ratspräsidentschaft i.H.v. 10 Mio. € erhalten (insges. stehen 20 Mio. € zur Verfügung). Für sechs neu gegründete DLR-Institute wurden 57,4 Mio. € zusätzlich bereitgestellt. Der ESA wurden 26 Mio. € zusätzliche Mittel für sich abzeichnende Programmzeichnungen auf der ESA-Ministerratskonferenz am 27./28. November 2019 gewährt. Weitere 13,6 Mio. € wurde zur Finanzierung von Verwaltungs- und Verkaufskosten der Beteiligung an 50Hertz vorgesehen. Andererseits ist der Einzelplan des BMWK mit einer Globalen Minderausgabe i.H.v. insges. 140 Mio. € belastet.

Von 2021 bis 2023 werden aufgrund der 4. Fortschreibung des Paktes für Forschung und Innovation (PFI) die Zuwendungen an die Wissenschaftsorganisationen DLR und WGL Einrichtungen jährlich um 3 % angehoben (insges. + 248,6 Mio. €).

Details zu den Haushaltsansätzen können der als Anlage beigefügten Ausgabenübersicht entnommen werden.

Zu den einzelnen Politikbereichen:

Innovation, Technologie und Neue Mobilität

  • Innovationsförderung und -beratung
    Schwerpunkt der Förderung des innovativen Mittelstandes ist das technologieoffene Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM). Dieses wird mit einem Volumen von 555 Mio. € auf hohem Niveau fortgeführt. Den neuen Ländern sollen mindestens 40 % dieser Mittel zugutekommen.
    Mit dem beim selben Titel veranschlagten neuen Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP) sollen – zunächst i.R.v. Pilotvorhaben – erstmals nichttechnische Innovationen gefördert werden. Dabei stehen die Förderung datengetriebener Geschäftsmodelle, die Stärkung kreativwirtschaftlicher Innovationen sowie die Unterstützung sozialer Innovationen im Fokus. Für das neue Programm stehen für 2020 7,5 Mio. € zur Verfügung. Das Beratungsprogramm go-Inno unterstützt mit mehr als 7 Mio. € kleine und mittlere Unternehmen bei Produkt- und Prozessinnovationen in Form von Gutscheinen für speziell ausgerichtete Beratungen
  • Technologie- und Innovationstransfer
    Unter der Dachmarke TuIT wird mit ca. 44 Mio. € der Technologie- und Innovationstransfer unterstützt. Hierzu gehören beispielsweise Fördermaßnahmen zur Sicherung und Verwertung Geistigen Eigentums sowie die Förderung des Normenwesens.
    Durch die neue Förderung von Sprunginnovationen sollen hochinnovative neue Produkte, Prozesse und Dienstleistungen entstehen, mit denen neue Hochtechnologiefelder, Märkte, Branchen und neue Geschäftsmodelle für die deutsche Wirtschaft erschlossen werden.
  • Industrieforschung für Unternehmen
    Für die Unterstützung der Industrieforschung für Unternehmen stehen ca. 251 Mio. € zur Verfügung. Damit werden zum einen vorwettbewerbliche Forschungsaufgaben mit hohem Innovationspotenzial gefördert und zum anderen Projekte gemeinnütziger externer Industrieforschungseinrichtungen, die keine staatliche Grundfinanzierung erhalten.
  • Neue Mobilität / Maritime Technologien / Schiffbau
    In den Bereichen Maritime Wirtschaft, Verkehrstechnologien und Leichtbau werden von insges. 147 Mio. € für Maritime Wirtschaft rd. 76 Mio. € und Neue Fahrzeug- und Systemtechnologien rd. 67 Mio. € eingesetzt. Der Ansatz für die Innovationsbeihilfen Schiffbau von rd. 25 Mio. €wurde auch für das Jahr 2020 und über die Finanzplanung fortgeschrieben.
  • Digitale Agenda
    Im Bereich der Digitalen Agenda belaufen sich die Mittel auf rd. 476 Mio. €. Ein großer Teil dieser Mittel dient der weiteren Finanzierung eines europäischen Mikroelektronikprogramms zur Steigerung der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie mit Ausgaben von 225 Mio. € für 2020 sowie insgesamt 1 Mrd. € über die gesamte Laufzeit des Vorhabens. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Entwicklung digitaler Technologien, für die mehr als 116 Mio. € veranschlagt werden. Aus diesen Mitteln werden u.a. Vorhaben im Bereich der Künstlichen Intelligenz gefördert. Das neue Investitionszuschussprogramm für den Digitalen Mittelstand wird mit 40 Mio.KMU mit Zuschüssen für Investitionen in notwendige innovative digitale Technologien unterstützen. Für die Einführung und Verbreitung moderner Informations- und Kommunikationstechniken in mittelständischen Betrieben und im Handwerk („Mittelstand Digital“) stehen 52 Mio. € zur Verfügung. Der Bereich „Potenziale der digitalen Wirtschaft“, aus dem z.B. Maßnahmen zur Erhöhung der IT-Sicherheit in KMU finanziert werden, wird mit mehr als 44 Mio. € unterstützt werden.
  • Luft- und Raumfahrt
    Im Bereich der Luft- und Raumfahrt können mit dem Regierungsentwurf wichtige Signale für die Zukunft gesetzt werden. Die Bundesregierung hat sich mit den Ländern auf die Fortschreibung des Pakts für Innovation und Forschung (PFI) verständigt. Damit wird die jährliche Steigerung der Zuwendung an das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) bis 2030 weitergeführt. Dies sind zusätzliche Mittel in Höhe von rd. 68 Mio. € bis 2023. Hinzu kommen weitere 57,4 Mio. € jährlich für die Gründung von neuen Instituten aus dem Parlamentarischen Verfahren für den Haushalt 2019 sowie 17 Mio. € für zwei weitere neue Institute. Auch die Ausgaben für die ESA werden in den kommenden Jahren auf dem hohen Niveau von 850 Mio. € jährlich verstetig und ermöglichen damit weiterhin eine starke und aktive Rolle in der internationalen Raumfahrt.

Mittelstand: Gründen, Wachsen, Investieren

  • Berufliche Bildung und Fachkräftesicherung
    Zur Unterstützung der Fachkräftesicherung stehen für 2020 insgesamt rd. 25,2 Mio. € zur Verfügung. Darunter werden für die Sensibilisierung und Information von Unternehmen als auch Fachkräften in 2020 rd. 8 Mio. € bereitgestellt. Im Rahmen der Fachkräftesicherung sind u.a. als eine Maßnahme der Allianz für Aus- und Weiterbildung für sog. „Mobilitätsberater/innen“ bei den Kammern zur Unterstützung der grenzüberschreitenden Mobilität von Auszubildenden rund 3,5 Mio. € etatisiert.
    Die Programme zur beruflichen Bildung für den Mittelstand (rd. 78 Mio. €) unterstützen überbetriebliche Lehrgänge im Handwerk sowie die Errichtung, Modernisierung und Ausstattung überbetrieblicher Bildungsstätten der gewerblichen Wirtschaft. Die Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung im Handwerk ist ein wichtiger Baustein im dualen System der Berufsausbildung in Deutschland. Sie sichert eine gleichmäßig hohe Qualität der Ausbildung jedes Handwerksberufes, unabhängig von der Spezialisierung und Ausbildungsfähigkeit der Betriebe.
  • Förderung von Unternehmensgründungen und unternehmerischem Know-hows
    Anhaltendes Ziel der Bundesregierung ist die Gründungskultur in Deutschland zu stärken und für mehr Unternehmergeist zu werben. Hierfür werden in 2020 rd. 155 Mio. € zur Verfügung gestellt. Der Ansatz für das Programm EXIST wird um mehr als 24,5 Mio. € aufgestockt, um insbesondere in strukturschwachen Regionen zusätzliche Maßnahmen zur Förderung einer Kultur der unternehmerischen Selbständigkeit an Hochschulen und Forschungseinrichtungen durchführen zu können.
    Für die Beratung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie der Freien Berufe zur Steigerung unternehmerischen Know-hows stehen für 2020 insgesamt rd. 37 Mio. € zur Verfügung. Dies ist ein wichtiges und nachhaltiges Instrument, um die betriebsgrößenbedingten Nachteile von KMU auszugleichen, ihre Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit zu steigern und die Anpassung an veränderte wirtschaftliche Rahmenbedingungen zu erleichtern.
  • Regionale Wirtschaftsförderung
    Für die Investitionsförderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) sind 2020 insgesamt
    600 Mio. € vorgesehen. Zusammen mit der Kofinanzierung der Länder kann ein Bewilligungsrahmen für neue Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft und Maßnehmen zur Verbesserung der kommunalen wirtschaftsnahen Infrastruktur von rd. 1,2 Mrd. € in strukturschwachen Regionen mobilisiert werden.
  • Potenziale in der Dienstleistungswirtschaft
    Für die Unterstützung und Erschließung neuer Leitmärkte im Dienstleistungssektor und zur Erschließung der Potenziale in den Bereichen Kultur- und Kreativwirtschaft, Gesundheitswirtschaft und Tourismus stehen für 2020 insgesamt 14 Mio. € zur Verfügung.

Energie und Nachhaltigkeit

Durch Neustrukturierungen zur Verbesserung der Übersichtlichkeit und Nachvollziehbarkeit werden Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz sowie das Marktanreizprogramm zur Förderung von Anlagen zur Nutzung Erneuerbarer Energien seit 2019 über Mittel des Energie- und Klimafonds (EKF) finanziert.

  • Energieforschung
    Für die Förderung der angewandten Forschung und Entwicklung von Erneuerbaren Energien und Energieeffizienz stehen in 2020 Mittel von rd. 538 Mio. € zur Verfügung. Neben Themen mit systemischer und systemübergreifender Bedeutung (insbesondere Netze, Energiespeicher, Systemintegration, Sektorkopplung, Digitalisierung), die im Fokus der Projektförderung stehen, werden neue Formate für Reallabore und Start-ups gefördert. Aus der Energieforschung werden die Reallabore der Energiewende mit einem Mittelansatz i.H.v. 115 Mio. € in den EKF verlagert.
  • Energetische Gebäudesanierung
    Das CO2-Gebäudesanierungsprogramm ist ein wesentliches Element der Energiewende und ein wichtiges Instrument der Bundesregierung zur Umsetzung der klima- und energiepolitischen Ziele im Gebäudebereich. Neuzusagen in diesen Förderprogrammen werden seit 2012 über Mittel des EKF finanziert. Zur Ausfinanzierung der bis 2011 getätigten Förderzusagen in den KfW-Förderprogrammen zum energieeffizienten Bauen und SanierenCO2-Gebäudesanierungsprogramm“ sind Mittel in Höhe von rund 154 Mio. € veranschlagt. Diese Mittel wurden im parlamentarischen Verfahren nunmehr ebenfalls in den EKF verschoben.
  • Wismut-Sanierung / Auslaufen der Steinkohlesubventionen
    Für die fortlaufende Sanierung und Rekultivierung der ehemaligen Uranerzbergbauflächen in Sachsen und Thüringen durch die Wismut GmbH sind für 2020 Mittel in Höhe von insgesamt 150 Mio. € vorgesehen.

Chancen der Globalisierung

  • Außenwirtschaftsförderung der GTAI--Germany Trade and Invest und AHK
    Wichtige Standbeine der Außenwirtschaftsförderung sind das Netzwerk der Auslandshandelskammern und die Außenwirtschaftsförder- und Standortmarketinggesellschaft des Bundes, Germany Trade and Invest (GTAI). Hierfür sind fast 96 Mio. € vorgesehen.
  • Erschließung von Auslandsmärkten
    Die verschiedenen Maßnahmen zur Exportförderung wurden in einem Programm zur Erschließung von Auslandsmärkten (116 Mio. €) gebündelt. Das Programm besteht u.a. aus verschiedenen Exportinitiativen, Beteiligungen an Auslandsmessen sowie dem Managerfortbildungsprogramm. Mit dem neuen Wirtschaftsnetzwerk Afrika wird ein gebündeltes Beratungs- und Unterstützungsangebot für deutsche Unternehmen geschaffen. Darüber hinaus wird die Anschubfinanzierung für ein Deutsches Institut für angewandte Afrikaforschung zur Verfügung gestellt. Ein neues Festzinsprogramm soll die Zinsrisiken afrikanischer Besteller bei der Finanzierung deutscher Exporte absichern.
  • Sonstige Maßnahmen
    Darüber hinaus werden aus diesem Kapitel auch das langfristige Großprojekt „Errichtung einer Stadtbahn in Ho Chi Minh-Stadt“, die Teilnahme Deutschlands an Weltausstellungen, Beiträge an internationale Organisationen mit Sitz im Ausland (u.a. WTO, ITU und IEA), Machbarkeitsstudien für im strategischen Interesse der Bundesrepublik liegende Großprojekte im Ausland sowie die institutionelle Förderung der Deutschen Zentrale für Tourismus (DZT) finanziert.

Sonstige Bewilligungen

Neben den Ausgaben für kommunikative Begleitung und Evaluation wirtschafts- und technologiepolitischer Vorhaben stehen im Kapitel 0910 Mittel für die Internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Wirtschafts-, Energie- und Technologiepolitik, darunter 20 Mio. € für die deutsche EU-Ratspräsidentschaft 2020, sowie 5,3 Mio. € für Schwerpunktvorhaben des Beauftragten der Bundesregierung für die neuen Bundesländer zur Verfügung.

Energie- und Klimafonds (EKF)

Der Wirtschaftsplan des EKF sieht 2020 Einnahmen i.H.v. 9 Mrd. € und Programmausgaben i.H.v. 6,7 Mrd. € vor. Die Rücklage beträgt 6 Mrd. €. Über den Finanzplanungszeitraum belaufen sich die Programmausgaben auf rund 38,9 Mrd. €.

Die Finanzierung dieser Ausgaben soll u.a. durch neue Einnahmen aus der CO2-Bepreisung erfolgen, die sich insges. bis 2023 auf rd. 18,8 Mrd. € belaufen. Hinzukommen Einnahmen aus den Versteigerungserlösen des bestehenden Zertifikatehandels von rd. 12 Mrd. €, Entnahmen aus der Rücklage von rd. 8 Mrd. € und der Zuweisung aus dem Bundeshaushalt von 2,5 Mrd. €.

2020 beträgt der Anteil des BMWK an den Programmausgaben rd. 5,6 Mrd. € (rd. 82 %). Er steigt gegenüber 2019 um 47 %. Über den Finanzplanungszeitraum wird der prozentuale Anteil des BMWK an den Programmausgaben bis 2023 zwar auf rd. 63 % sinken, allerdings steigt das Programmvolumen des BMWK bis 2023 auf 7,2 Mrd. €. Der prozentuale Anteil des BMWK verschiebt sich maßgeblich zu Gunsten des BMVI, insbesondere bedingt durch den steigenden Ausbau der Ladesäuleninfrastruktur. Das BMWK bleibt künftig weiterhin Koordinator für den EKF.

Im EKF werden die Mittel insbesondere für Förderprogramme zur CO2-Minderung zur Verfügung gestellt, u.a. für die energetische Gebäudesanierung, zum Heizungstausch, für die erhöhte Elektroauto-Prämie sowie die Batterie- und Wasserstoff-Forschung.

Neu im BMWK-Teil des EKF gegenüber dem Ergänzungshaushalt der Bundesregierung sind die folgenden Programme:

  • Wasserstoffeinsatz in der Industrieproduktion (445 Mio. € bis 2024),
  • Hybridelektrisches Fliegen (75 Mio. € bis 2024) und
  • das Innovationsprogramm moderne Energien für KMU (46,5 Mio. € bis 2023).

Damit setzt das BMWK seine politischen Schwerpunkte im EKF insbesondere bei den CO2-Gebäudesanierungsprogrammen, der Förderung der Batteriezellfertigung und im Verkehrsbereich bei Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Elektromobilität sowie beim Umweltbonus. Das BMWK hat darüber hinaus als weiteren politischen Schwerpunkt im EKF das Thema „Wasserstoff“ gesetzt. Vor allem die zwei neuen BMWK-Titel im EKF „Reallabore der Energiewende“ und „Wasserstoffeinsatz in der Industrieproduktion“ spiegeln dies wider.

Im Bereich der Gebäudesanierung erfolgt mit dem Haushalt 2020 eine strukturelle Überführung vom BMWK-Einzelplan in den EKF sowie die Ausbringung eines neuen Titels „Serielle Sanierung“, um nun alle CO2-Gebäudesanierungsprogramme im EKF zu vereinen.

Im Bereich der Batteriezellfertigung (Industrielle Fertigung für mobile und stationäre Energiespeicher, EKF-Titel seit 2019) wird der Aufbau einer wettbewerbsfähigen, innovativen und nachhaltigen Batteriezellproduktion entlang der gesamten Wertschöpfungskette im Verbund mit anderen europäischen Mitgliedstaaten angestrebt. Das Fördervolumen beträgt 1,5 Mrd. € bis zum Jahr 2031. Die Förderung soll unter dem EU-Beihilfeinstrument des Wichtigen Vorhabens gemeinsamen Europäischen Interesses („Important Project of Common European Interest“; IPCEI) erfolgen und in zwei IPCEI-Projekten umgesetzt werden.