Als Nachwuchskräfte für den höheren Dienst stellt das Bundeswirtschaftsministerium vorwiegend

  • Wirtschaftswissenschaftlerinnen und Wirtschaftswissenschaftler
(insbesondere mit universitärem Diplom- oder konsekutivem Masterabschluss in Volkswirtschaftslehre, aber auch Betriebswirtschaftslehre) und
  • Volljuristinnen und Volljuristen ein.

Für spezielle Aufgabenstellungen sind in sehr geringem Umfang auch Mitarbeitende anderer Fachrichtungen gefragt.

Ihre Voraussetzungen

Bewerberinnen und Bewerber müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Wenn Sie im Inland studiert haben, setzen wir ein abgeschlossenes konsekutives Bachelor- (mind. 180 ECTS-Punkte) und Masterstudium (mind. 120 ECTS-Punkte, bei Vorliegen eines entsprechenden Promotionsabschlusses mind. 90 ECTS) bzw. ein abgeschlossenes universitäres Diplom- oder Magisterstudium mit einem mindestens guten Abschluss voraus. Bei Juristen müssen der Hochschulabschluss oder die Staatsexamina (mindestens ein Examen mit der Note vollbefriedigend und ein Examen mit der Note befriedigend ODER beide Examen mit der Note befriedigend und einer Gesamtpunktzahl von mindestens 16 Punkten) ein überdurchschnittliches Ergebnis aufweisen. Das genaue Anforderungsprofil wird durch die jeweils aktuelle Ausschreibung festgelegt.
  • Zur Anerkennung von Studienabschlüssen, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union erworben worden sind, wird auf die "Richtline (89/48/EWG) des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 21. Dezember 1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome" sowie die dazu erlassenen deutschen Rechtsvorschriften verwiesen. Für in Drittstaaten erworbene Studienabschlüsse gilt, dass diese mit dem jeweils entsprechenden deutschen Abschluss formal und inhaltlich gleichwertig sein müssen. Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung Nachweise bei, aus denen sich die Gleichwertigkeit mit dem Anforderungsprofil ergibt. (z.B. Bescheinigung der Anerkennung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen)
  • Sie können beispielsweise durch praktische Berufserfahrung oder wissenschaftliche Zusatzqualifikationen von mind. 2 Jahren Anknüpfungspunkte in Ihrem Ausbildungs- und Tätigkeitsprofil zu den Aufgabenfeldern des Bundeswirtschaftsministeriums belegen.
  • Mit sehr guten Sprachkenntnissen in Englisch und Kenntnissen einer weiteren Fremdsprache können Sie konstruktiv zur internationalen Zusammenarbeit, einer wichtigen ministeriellen Aufgabe des Bundeswirtschaftsministeriums, beitragen.
  • Von Vorteil sind berufs- oder studienbezogener Auslandserfahrung von mindestens sechs Monaten.