I. Der Beruf

Der staatlich anerkannte Ausbildungsberuf der/des "Verwaltungsfachangestellten" wird im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz bereits seit einigen Jahren ausgebildet. Er ist ein Beruf des öffentlichen Dienstes und bereitet Sie auf die computergestützte Bürosachbearbeitung in der Verwaltung vor. Hierzu gehören z. B. Bundes- und Landesbehörden, Stadtverwaltungen, Forschungsanstalten und Universitäten und viele andere Einrichtungen des öffentlichen Dienstes.

Die Berufsausbildung qualifiziert Sie nicht nur für den spezifischen Ausbildungsbereich ihrer Ausbildungsbehörde. Sie lernen, sehr unterschiedliche Aufgaben selbstständig wahrzunehmen, Ihre Arbeit zu planen und Problemlösungen zu entwickeln.

Dadurch werden Sie beruflich sehr flexibel:

  • Sie beraten Bürger und Organisationen und erledigen Verwaltungsaufgaben dienstleistungs- und kundenorientiert sowie nach Gesichtspunkten der Wirtschaftlichkeit,
  • ermitteln Sachverhalte und wenden Rechtsvorschriften bei der Erledigung ihrer Aufgaben an,
  • beschaffen, bewirtschaften Material und langlebige Wirtschaftsgüter nach ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten,
  • bearbeiten Personalangelegenheiten und berechnen Entgelte und
  • wirken bei der Erstellung und Ausführung von Haushalts- und Wirtschaftsplänen mit.

Hierbei planen und organisieren Sie Arbeitsprozesse in ihrem Arbeitsbereich und kooperieren mit internen und externen Stellen. Damit Sie die Verwaltungsaufgaben zügig und rationell erledigen können, ist der Einsatz moderner Informations- und Kommunikationsinstrumente ein Schwerpunkt der Berufsausbildung. Dazu gehören besonders die Anwendung von Personalcomputern und die Nutzung ihrer Vorteile bei der Erstellung von Texten, Überwachung von Terminen, Auswertung von Zahlenmaterial, dessen optische Darstellung in Tabellen und Grafiken und vieles andere.

II. Die Berufsausbildung

Ausbildungsdauer:

Die Dauer der Berufsausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten beträgt 3 Jahre.

Ausbildungsorte:

  • praktische Ausbildung: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
  • Berufsschulunterricht: Oberstufenzentrum (Berlin), Berufskolleg (Bonn)
  • dienstbegleitende Unterweisung: Ausbildungszentrum / Bundesverwaltungsamt

Die Berufsausbildung findet in sogenannten Blöcken statt. Das heißt, zum Beispiel nach 4 bis 6 Wochen dienstbegleitender Unterweisung im Ausbildungszentrum folgt eine achtwöchige praktische Ausbildung innerhalb der Behörde, danach ein sechswöchiger Schulunterrichtsblock in der Berufsschule usw.

Arbeitszeit:

Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt für die Auszubildenden im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz in Berlin wie auch in Bonn 39 Stunden.

Vergütung:

Die Ausbildungsvergütung ist nach Ausbildungsjahren gestaffelt:

AusbildungsjahrEntgelt
im ersten Ausbildungsjahr1.218,26 Euro
im zweiten Ausbildungsjahr1.268,20 Euro
im dritten Ausbildungsjahr1.314,02 Euro

Neben der Ausbildungsvergütung wird monatlich eine vermögenswirksame Leistung in Höhe von 13,29 Euro gezahlt.

Urlaub:

In jedem Kalenderjahr stehen den Auszubildenden 30 Tage Erholungsurlaub zu, wobei das Wochenende und die Feiertage nicht mitgerechnet werden. Das sind mehr als fünf Wochen Urlaub im Jahr.

Doppelqualifizierende Berufsausbildung:

Die Berufsausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten wird ergänzt um eine schulische Ausbildung an deren Ende der Erwerb der Fachhochschulreife steht. Mit diesem Abschluss können Sie nach erfolgreicher Beendigung der Berufsausbildung ein Studium an einer Fachhochschule aufnehmen.

Unterricht zur Vorbereitung auf die Fachhochschulreifeprüfung:

In den Wochen, in denen Sie ihre berufspraktische Ausbildung ableisten, werden Sie jede Woche für einen Tag zur Berufsschule gehen, wo Sie die den Lehrstoff für die Fachhochschulreife vermittelt bekommen. Das sind im ersten und zweiten Lehrjahr die Fächer Deutsch, Englisch, Mathe und Informatik, im dritten Lehrjahr die Fächer Deutsch, Englisch, Mathe und Physik.

Warum ist die Lehrzeit insgesamt nicht länger? Versäume ich dadurch etwas?

Der allgemeinbildende Lehrstoff der Berufsausbildung und der Fachhochschulreife (Deutsch, Englisch, Sozialkunde und Sport) sind im Grundstoff identisch. Daher muss an den zusätzlichen Berufsschultagen in den berufspraktischen Blöcken wirklich nur das Wissen zusätzlich erlernt werden, welches Sie für den Erwerb der Fachhochschulreife benötigen.

Der "Verlust" an berufspraktischen Ausbildungszeiten hält sich über die drei Jahre gesehen in Grenzen. Sie verlieren durch den zusätzlichen Besuch der Berufsschule in den berufspraktischen Blöcken nur die Anzahl an Ausbildungstagen, den Sie auch bei einem vorzeitigen Auslernen des Berufes nach 2,5 Jahren verlieren würden.

Kann ich die Ausbildungszeit verkürzen?

Nein - bei dem doppelqualifizierenden Bildungsgang ist eine dreijährige Mindestausbildungszeit vorgegeben.

Was passiert, wenn ich einen Abschlussprüfungsteil nicht bestehe?

Die Prüfung für die Berufsausbildung findet nach der Prüfungsordnung für den Ausbildungsberuf statt, die Prüfung für den Fachhochschulreife richtet sich nach den schulgesetzlichen Bestimmungen. Beide Prüfungsverfahren sind von einander unabhängig!

Wenn Sie die Abschlussprüfung für die Berufsausbildung nicht bestehen, jedoch die Prüfung zur Fachhochschulreife, wird auf Ihren Antrag die Ausbildungszeit bis zur nächsten Berufsabschlusswiederholungsprüfung (jedoch längstens um ein Jahr) verlängert. Das Zeugnis für die Fachhochschulreife erhalten Sie jedoch erst nach erfolgreichem Abschluss der Berufsausbildung.

Wenn Sie die Abschlussprüfung für die Berufsausbildung bestehen, nicht jedoch die Prüfung für die Fachhochschulreife, dann endet Ihre Berufsausbildung mit Bestehen der Abschlussprüfung. Für die Wiederholung der Fachhochschulreifeprüfung werden Sie dann nach Abschluss der Ausbildung am "normalen" Schulbetrieb teilnehmen.