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Artikel - Innovationspolitik

Informieren

Einleitung

Frau schaut durch ein Fernglas

© gettyimages/PepeLaguarda

IGP

Das ist das IGP

Mit dem Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP) erweitert das BMWK den Fokus seiner Innovationsförderung auf marktnahe nichttechnische Innovationen. Nach einer positiv evaluierten Pilotphase wurde das IGP 2023 fortgesetzt und fest etabliert. Neue Technologien können in den IGP-Projekten eine Rolle spielen – sie müssen dies allerdings nicht zwingend; wichtig ist vielmehr die Neuartigkeit der Problemlösung. Spezifische Calls (Ausschreibungsrunden) werden voraussichtlich ca. im Halbjahresrhythmus veröffentlicht und adressieren jeweils bestimmte Themenbereiche.

Der aktuelle Call (PDF, 517 KB) ist am 19.02.2024 gestartet und adressiert Geschäftsmodelle und Pionierlösungen für besseres Lernen und Arbeiten.Dazu gehören unter anderem neue Konzepte für Arbeitsmarktintegration oder lebenslanges Lernen, Tools und Designs für Arbeitsplatz/Homeoffice, Gamification-Lösungen für (vor-)schulische Bildung und Berufsorientierung sowie Innovationen im Bereich „New Work“. Willkommen sind Innovationen für bessere Bildungsmöglichkeiten, wie z.B. neue Lernplattformen oder innovative Konzepte zum Umgang mit Lernschwierigkeiten, Innovationen für Verbesserungen in der Arbeitswelt, wie z.B. neue Co-Working-Konzepte, und auch Innovationen an der Schnittstelle von Bildung und Arbeit, wie z.B. neue Methoden für berufliches Lernen. Die Einreichungsfrist für Teilnahmeanträge zu diesem Call endet am 30.04.2024 (15 Uhr).
Vertiefende Informationen dazu erhalten Sie u.a. auch in Webinaren.

Was wird gefördert?

Was wird gefördert?

Mit dem IGP fördert das BMWK marktorientierte Innovationsprojekte. In deren Mittelpunkt sollen innovative Geschäftsideen oder Pionierlösung stehen, die auf neuartige Dienstleistungen abzielen, neue Prozesse und Organisationsweisen entwickeln oder innovative Marketingkonzepte und Geschäftsmodelle umsetzen. Möglich sind unter anderem kreativwirtschaftliche Konzepte, Organisationsmodelle von Social Startups, neue Plattformformate und viele weitere Innovationen. Dies können z. B. moderne Designansätze, neuartige Lern-Apps sowie neue Formen der Technologienutzung sein. Die Projekte sind geprägt von einem primär nichttechnischen Entwicklungscharakter, gleichwohl können neue technische Entwicklungen genutzt, adaptiert und in neue Zusammenhänge gebracht werden.

Wer wird gefördert?

Wer wird gefördert?

Das Programm spricht ein breites Spektrum unternehmerischer Aktivität an.

Zu den Zielgruppen gehören Startups, Kleinstunternehmen und Mittelständler inklusive gemeinnützige Unternehmen nach steuerrechtlicher Definition, sowie Selbstständige und auch Gründerinnen und Gründer, die zum Zeitpunkt einer späteren Vollantragstellung ein Unternehmen mit ordnungsgemäßer Geschäftsführung führen.

Zudem sind nichtwirtschaftlich tätige deutsche Forschungseinrichtungen einschließlich (Kunst-)Hochschulen, antragsberechtigt, wenn sie als Kooperationspartner von Unternehmen mitwirken und höchstens 50 Prozent der für das Projekt zu leistenden Arbeit übernehmen.

Die Größen- und Unabhängigkeitsanforderungen der EU-KMU-Definition müssen von den Unternehmen immer erfüllt sein.

UnternehmenstypBeschäftigte Umsatz- und Bilanzsumme
KleinstunternehmenWeniger als 10 Mitarbeiterkleiner 2 Mio. Euro
Kleine UnternehmenWeniger als 50 Mitarbeiterkleiner 10 Mio. Euro
Mittlere UnternehmenWeniger als 250 Mitarbeiterkleiner 50 Mio. Euro*

*) Umsatzsumme kleiner 50 Mio. Euro und Bilanzsumme kleiner 43 Mio. Euro

Wie wird gefördert?

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den Kosten des IGP-Projektes in Form einer Anteilfinanzierung nach dem „De-minimis Verfahren“, einer europäischen Förderregelung, die unter anderem Grenzen für Förderhöhen setzt.

Ablauf der Calls

Interessenten reichen im vollelektronischen Teilnahmewettbewerb eine Skizze mit kurzer Projektbeschreibung, erläuternden Abbildungen und Angaben zum Antragsteller ein. Skizzen, die in diesem Wettbewerb überzeugen können, kommen in die Jurybewertung. Die Antragstellenden können zur Vorstellung ihres Projekts (via online-Pitch) eingeladen werden. Auf Empfehlung der IGP-Jury werden die erfolgversprechendsten Projektskizzen zur Vollantragsstellung aufgefordert. Diese werden dann unter anderem nach formellen Kriterien geprüft, bevor die Projekte final bewilligt werden können.

Fördersätze

Die Förderhöhe für Projektkosten und -ausgaben richtet sich nach den in der IGP-Richtlinie festgelegten Fördersätzen, die je nach Projektform und Art der Antragsteller variieren.
Es gelten folgende Fördersätze:

AntragstellerMachbarkeitsprojekte Marktreifeprojekte
Kleinstunternehmen*70 %55 %
Kleine Unternehmen*65 %50 %
Mittlere Unternehmen*60 %45 %
Gemeinnützige Unternehmen75 %60 %
Forschungseinrichtungen (inkl. Hochschulen)100 %100%

*Definition von Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen sowie Hilfetool siehe Teilnahmewettbewerb.

Die tatsächliche Fördersumme (Zuwendung) berechnet sich aus den für das IGP-Projekt von Ihnen kalkulierten Kosten und dem je nach Projektform und Antragsteller gültigen Fördersatz (siehe Tabelle oben).

Bei Machbarkeitsprojekten können bis zu 80.000 Euro Projektkosten zur Berechnung der Zuwendung angesetzt werden. Für Marktreifeprojekte können diese Projektkosten bis zu 330.000 Euro betragen. Man spricht bei diesen Bemessungsgrenzen auch von zuwendungsfähigen Kosten.

Über diese genannten Bemessungsgrenzen hinausgehende projektbezogene Kosten muss der Antragsteller komplett allein finanzieren.

Bei Kooperationsprojekten liegt die Bemessungsgrenze der Projektkosten für das Kooperationsprojekt etwas höher: für Machbarkeitsprojekte sind max. 150.000 Euro und für Marktreifeprojekte max. 600.000 Euro als Gesamtprojektkosten über alle Kooperationspartner ansetzbar.

Bei Forschungseinrichtungen (inklusive Hochschulen) liegt der maximale Betrag für die Zuwendung bei 180.000 Euro. Die Aufwände der Kooperationspartner müssen jedoch jeweils berücksichtigt werden.

Zuwendungsfähige Ausgaben und Kosten

Bei antragstellenden Unternehmen (inkl. Selbständigen) gelten die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung auf Kostenbasis (ANBest-P-Kosten) (PDF, 31 KB). Hier können als Berechnungsgrundlage für die maximale Höhe des Zuschusses folgende projektbezogene Kostenpositionen angesetzt werden:

  • Personalkosten
    • für antragstellende Unternehmen ist das Bruttogehalt der beteiligten Personen im Monat der Antragstellung relevant
    • bei Selbständigen kann in Absprache mit dem Projektträger ein plausibler Kalkulationsmaßstab angelegt werden, der sich beispielsweise an nachgewiesenen vergangenen Einkünften oder öffentlich einsehbaren Tarifverträgen orientiert
    • soweit Geschäftsführer oder Unternehmensinhaber im Projekt tätig werden, dürfen hierfür nur Personaleinzelkosten von entsprechenden vergleichbaren leitenden Mitarbeitern im Projekt verrechnet werden; dies gilt auch für ohne feste Entlohnung tätige Unternehmer
    • Gehaltskosten sind bis zu maximal 100.000 Euro pro Person und Jahr zuwendungsfähig
  • Kosten für projektbezogene Aufträge an Dritte
    • Aufträge an Dritte müssen nach wirtschaftlichen Kriterien vergeben werden und eindeutig der Zielstellung des Innovationsprojekts dienen
    • Sie umfassen Fremdleistungen, die insbesondere aus fachlichen, technischen, wirtschaftlichen oder sachlichen Gründen von Dritten erbracht werden und die dem Projekt sinnvoll dienen
    • sie sind bis zu max. 40 % der Personalausgaben bzw. -kosten zuwendungsfähig
  • übrige Kosten
    • bei den antragstellenden Unternehmen werden alle übrigen projektbezogenen Kosten in der Regel auf 50 % der Personalkosten begrenzt und damit abgegolten
    • in begründeten Ausnahmefällen, etwa bei besonders sach- und reisekostenintensiven Vorhaben, kann sich der Prozentsatz für übrige projektbezogene Kosten auf bis zu 75 % erhöhen

Bei antragstellenden Forschungseinrichtungen und Hochschulen gelten die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen und zur Projektförderung (ANBest-P) (PDF, 36 KB).

Eine Teilnahme an einem Call ist nicht möglich, wenn die Antragstellenden in den zwölf Monaten vor Ende der Frist zum Eingang des Teilnahmeantrags („Skizzendeadline“) bereits eine Bewilligung für ein IGP-Projekt erhalten haben.

Projektformen

Welche Projektformen werden gefördert?

Es werden zwei frei wählbare Projektformen gefördert:

Machbarkeitsprojekte: Experimentelle Einzel- oder Kooperationsprojekte in der innovativen Frühphase mit dem Charakter von Machbarkeitstests. (höchstens 12 Monate)

Die Projektumsetzung soll mit merklichen Ungewissheiten (Risiken) verbunden sein, gleichzeitig aber chancenreich sein.

Marktreifeprojekte: Komplexe Einzel- und Kooperationsprojekte zur Ausreifung von Innovationen samt umfangreichen Markttests und Pilotierung am Markt. Es sollten bereits mindestens erste positive Belege zur Machbarkeit erbracht worden sein. (höchstens 24 Monate)

Die Projektumsetzung soll mit Ungewissheiten (Risiken) verbunden sein, gleichzeitig aber chancenreich sein.

Ausschreibungsrunden (Calls)

Welche Themen werden gefördert?

Der aktuelle Call adressiert das Themenfeld Geschäftsmodelle und Pionierlösungen für besseres Lernen und Arbeiten (siehe Seitenanfang).

Auch der nächste Call ist bereits in Planung. Er wird voraussichtlich im Frühsommer starten und Geschäftsmodelle und Pionierlösungen in den Bereichen Gesundheit und Pflege adressieren, also beispielsweise innovative Lösungen zur Verbesserung von Versorgung, Prävention und Rehabilitation, neue Designs und Konzepte für Inklusionsinnovationen oder würdiges Altern sowie innovative Unterstützungskonzepte für Angehörige kranker und pflegebedürftiger Menschen. Details dazu werden auch dann wieder auf dieser Webseite bekannt gegeben.

Weitere Calls zu wechselnden Zukunftsthemen folgen nach aktueller Planung ungefähr im Halbjahresrhythmus.

Möchten Sie am Wettbewerb teilnehmen? Dann informieren Sie sich auf der Seite „Mitmachen“ und in den thematischen Webinaren.

Möchten Sie in Zukunft aktuelle Informationen zum IGP und den Calls erhalten? Dann senden Sie uns eine kurze E-Mail mit der Bitte in den E-Mail-Verteiler des IGP aufgenommen zu werden.

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