Bei der UN-Klimakonferenz in Paris (Frankreich) im Dezember 2015 einigten sich 197 Staaten auf ein neues, globales Klimaschutzabkommen. Das Abkommen trat am 4. November 2016 in Kraft, nachdem es von 55 Staaten, die mindestens 55 Prozent der globalen Treibhausgase emittieren, ratifiziert wurde. Mittlerweile haben 180 Staaten das Abkommen ratifiziert (Stand September 2018), darunter auch die Europäische Union (EU) und Deutschland (Ratifikation am 5. Oktober 2016).

Das Abkommen von Paris bildet ein anspruchsvolles Klimaregime mit universeller Geltung und völkerrechtlichen Pflichten für alle Staaten. Bis zur 24. UN-Klimakonferenz, die im Dezember 2018 in Kattowitz (Polen) stattfindet, sollen viele weitere Detailregelungen ausgearbeitet und verabschiedet werden. Etwa zur Frage, wie die verschiedenen nationalen Klimaschutzanstrengungen transparent gemacht und überprüft werden können.

Die vormals starre Zweiteilung in Industrieländer einerseits und Schwellen- und Entwicklungsländer andererseits wurde erstmals in einem multilateralen Klimaabkommen aufgebrochen. Das Abkommen betont die gemeinsamen, aber unterschiedlichen Verantwortlichkeiten.

Das Abkommen von Paris verfolgt drei Ziele:

  • Die Staaten setzen sich das globale Ziel, die Erderwärmung im Vergleich zum vorindustriellen Zeitalter auf "deutlich unter" zwei Grad Celsius zu begrenzen mit Anstrengungen für eine Beschränkung auf 1,5 Grad Celsius.
  • Die Fähigkeit zur Anpassung an den Klimawandel soll gestärkt werden und wird neben der Minderung der Treibhausgasemissionen als gleichberechtigtes Ziel etabliert.
  • Zudem sollen die Finanzmittelflüsse mit den Klimazielen in Einklang gebracht werden.

Der weltweite Scheitelpunkt der Treibhausgasemissionen soll so bald wie möglich erreicht werden. In der zweiten Hälfte des Jahrhunderts soll ein Gleichgewicht zwischen Treibhausgasemissionen und deren Abbau durch Senken (Treibhausgasneutralität) erreicht werden.

Zur Erreichung der Ziele legen die Staaten ihre nationalen Klimaschutzbeiträge (Nationally Determined Contributions) selbst fest. Um die Erfüllung der Ziele sicherzustellen, findet alle fünf Jahre, beginnend 2018, eine globale Bestandsaufnahme statt. Die nationalen Klimaschutzbeiträge müssen ab 2025 alle fünf Jahre fortgeschrieben und gesteigert werden („Ambitionsmechanismus"). Alle Staaten werden darüber hinaus aufgefordert, bis 2020 Langfriststrategien für eine treibhausgasarme Entwicklung vorzulegen.

Entwicklungsländer werden bei Minderung und Anpassung von den Industrieländern durch Technologieentwicklung und -transfer, durch Kapazitätsaufbau sowie durch finanzielle Hilfe unterstützt. Der bestehende Technologiemechanismus soll internationale Kooperationen zur Minderung von Treibhausgasemissionen und zur Anpassung an den Klimawandel beschleunigen. Die im Rahmen des Technologiemechanismus eingerichteten nationalen Kontaktstellen (National Designated Entities) bilden dafür eine der Grundlagen. Der Technologiemechanismus wird in Artikel 10 des Pariser Abkommens bestätigt und soll weiter ausgebaut werden.

Die deutsche Kontaktstelle ist im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie verankert. Seit dem 20. Juni 2016 werden die Aufgaben der deutschen Kontaktstelle in enger Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie durch eine Geschäftsstelle wahrgenommen.

Die 2009 im Rahmen der Weltklimakonferenz in Kopenhagen gegebene Zusage, ab 2020 jährlich 100 Milliarden US-Dollar für Klimafinanzierung bereitzustellen, wird bis 2025 fortgeschrieben. Für die Zeit danach sollen ein neues Ziel festgelegt und der Geberkreis erweitert werden.

Klimaschutzziele: Wichtige Orientierung für die Industrie

Das Abkommen von Paris und das anspruchsvolle Langfristziel bieten eine wichtige Orientierung auch für die deutsche Industrie. Eine langfristig verlässliche, transparente und nachvollziehbare Ausgestaltung der Klimapolitik ist Voraussetzung für künftige erfolgreiche wirtschaftliche Betätigung.

Der Technologiemechanismus verbessert gleichzeitig durch seine umfassenden Analysen und das die meisten Staaten umfassende globale Netzwerk die Chancen für Unternehmen, ihre Produkte zur Treibhausgasminderung und zur Anpassung an den Klimawandel in internationale Kooperationen einzubringen.

Es müssen noch viele konkrete Beschlüsse zur Umsetzung getroffen werden. Bei allen Maßnahmen, die sich aus der Umsetzung des Abkommens von Paris ergeben, sollen der Wirtschaft möglichst keine zusätzlichen bürokratischen oder finanziellen Belastungen entstehen und weiterhin ein "level playing field" im internationalen Kontext gewahrt bleiben.

Treibhausgasminderungen Deutschlands im Gegensatz zum weltweiten Anstieg der Treibhausgasemissionen

In Deutschland werden von der Industrie große Anstrengungen unternommen, den CO2-Ausstoß zu reduzieren. Im Zeitraum 1990-2015 hat Deutschland seine CO2-Emissionen insgesamt um 22,4 Prozent verringert; weltweit sind diese jedoch im gleichen Zeitraum um rund 57,5 Prozent angestiegen.

Vor diesem Hintergrund ist es besonders wichtig neben der nationalen Klimaschutzpolitik vor allem globale Lösungen unter Einbeziehung der wichtigsten Industrie- und Schwellenländer anzustreben. (Infografik PDF: 286 KB).

Entwicklung der CO2-Emissionen 1995 bis 2015 - weltweit und in Deutschland (in Millionen Tonnen)

© Internationale Energieagentur (CO2 Emissions from Fuel Combustion 2017 – Highlights)

Andernfalls kann es zu einem Export von Treibhausgasemissionen und einer Verlagerung von Arbeitsplätzen aus den Vorreiterstaaten in Länder mit weniger ambitionierten Klimaschutzbemühungen (Carbon Leakage[1]) kommen. Die derzeit eingesetzten klimapolitischen Instrumente müssen daher mit entsprechenden Vorkehrungen versehen werden, dass es dazu nicht kommt.

Das Risiko der Verlagerung der Produktion in Länder mit weniger strikten Umweltauflagen nimmt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ernst. Den Blick nur auf nationale oder regionale Klimaschutzziele zu richten - ohne internationale Rückwirkungen zu berücksichtigen - dient nicht dem globalen Klimaschutz.

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[1] Carbon-Leakage: Wörtlich: "Kohlenstoff-Leckage". Das Schlagwort umschreibt das Risiko, dass aufgrund zu strenger EU-Vorgaben im Emissionshandel Unternehmen ihre Standorte aus der EU herausverlagern in Staaten ohne vergleichbare Klimaschutzstandards. Es droht allerdings nicht nur Verlagerung von CO2-Quellen - mit der Industrie werden zugleich auch Arbeitsplätze verlagert.