Der Erhalt der Artenvielfalt hat inzwischen auf völkerrechtlicher, europäischer und nationaler Ebene an Bedeutung gewonnen. Innerhalb der Bundesregierung wurde daher eine Interministerielle Arbeitsgruppe zur Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt eingerichtet. Ziel der Arbeitsgruppe ist es, die Umsetzung der im November 2007 von der Bundesregierung beschlossenen Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt zu begleiten und voranzutreiben. Das BMWK ist in der Arbeitsgruppe vertreten und beteiligt sich mit eigenen Akzentsetzungen an ihrer Arbeit.

  • Aus Sicht des BMWK dient der Erhalt der Artenvielfalt nicht zuletzt dem Erhalt der mit ihr verbundenen wirtschaftlichen Nutzenpotentiale.
  • Angesichts der großen Herausforderungen gilt es, effektive Maßnahmen zum Artenschutz zu ergreifen, ohne jedoch die gesamtwirtschaftliche Kosten- und Nutzenrelation aus den Augen zu verlieren.
  • Insbesondere der Artenschutz lebt von der Kooperation und dem Engagement aller beteiligten gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Kräfte. Es ist daher gerade hier eine Binsenweisheit, dass sich mit der Industrie deutlich mehr erreichen lässt als gegen sie.