Das Gesetz dient der Durchführung der sogenannten europäischen Konfliktminerale-Verordnung, die dazu beizutragen soll, dass Erlöse aus dem Verkauf von Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erzen und Gold nicht in die Finanzierung von bewaffneten Konflikten fließen (Verordnung 2017/821/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2017 zur Festlegung von Pflichten zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette für Unionseinführer von Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erzen und Gold aus Konflikt- und Hochrisikogebieten). Zugleich wird das Bundesberggesetz angepasst.

Das Gesetz benennt die für die Durchführung der Verordnung zuständige Behörde und stattet sie mit Eingriffsbefugnissen aus. Zudem wird der zur Durchführung der Verordnung erforderliche Datenaustausch zwischen den Zollbehörden und der zuständigen Behörde einerseits sowie zwischen der zuständigen Behörde, der Kommission und den anderen Mitgliedstaaten andererseits geregelt. § 171a des Bundesberggesetzes wird korrigiert.

Das Bundeswirtschaftsministerium hatte am 7. Juni 2019 die Länder- und Verbändeanhörung eingeleitet. Stellungnahmen zum Referentenentwurf konnten bis zum 21. Juni 2019 eingereicht werden. Der Gesetzentwurf wurde am 6. November 2019 vom Kabinett beschlossen, der Bundestag hat das Gesetz am 5. März 2020 verabschiedet. Das Gesetz wurde am 6. Mai 2020 im Bundesgesetzblatt verkündet und ist am 7. Mai 2020 in Kraft getreten.