Im Bund-Länder-Ausschuss Bergbau (LAB) kommen die für den Bergbau zuständigen obersten Behörden des Bundes und der Länder (PDF: 61 KB) zusammen, um Fragen ihres Aufgabenkreises zu erörtern, Lösungen auszuarbeiten und Empfehlungen auszusprechen.
Hierzu gehören insbesondere:
- die gegenseitige Information und Abstimmung von Maßnahmen, die ein einheitliches Verwaltungshandeln von Bund und Ländern erfordern, dazu gehören auch Angelegenheiten der Europäischen Union,
- die Gewährleistung eines einheitlichen Vollzuges des Bundesberggesetzes in der Bundesrepublik Deutschland,
- die gegenseitige Information und Abstimmung von Maßnahmen des untergesetzlichen Landesrechts auf der Grundlage des Bundesberggesetzes,
- die gegenseitige Information und Erarbeitung von Lösungsvorschlägen hinsichtlich des Vollzugs des Bergrechts und der sonstigen den Bergbau betreffenden bundesrechtlichen Vorschriften insbesondere auf den Gebieten des Umwelt- und Arbeitsschutzes in den Bundesländern und
- die Beratung fachlicher Fragen und die Ausarbeitung von Empfehlungen.
Als ein durch die Wirtschaftsministerkonferenz berufener ständiger Ausschuss berichtet er dieser anlassbezogen.
Der Bund-Länder-Ausschuss Bergbau hat folgende ständige Fachausschüsse, die bei Bedarf tagen: