Das BMWK unterhält zur Förderung der Wirtschaftsbeziehungen zahlreiche bilaterale Kontakte zu den jeweiligen europäischen Ländern. Im Rahmen dieser bilateralen Wirtschaftsbeziehungen existieren beispielsweise verschiedene Kooperationsgremien und Arbeitsgruppen, in die auch die verfasste Wirtschaft sowie einzelne Unternehmen eingebunden sind.

So haben beispielsweise Deutschland und Dänemark einen Ausbau der Zusammenarbeit im Bereich der Erneuerbaren Energien vereinbart. Im Juli 2016 haben die beiden Länder eine Kooperationsvereinbarung über die gegenseitige Öffnung von Ausschreibungen für Photovoltaik-Anlagen geschlossen. Die Integration der erneuerbaren Energien in den Energiebinnenmarkt sei eine große Herausforderung für eine erfolgreiche Energiewende in Europa. Mit diesem grenzüberschreitenden Pilotprojekt werde ein wichtiges Signal für die Bedeutung der regionalen Zusammenarbeit und ihren gegenseitigen Nutzen gesetzt, betonte Staatssekretär Baake zu Beginn der Kooperationsvereinbarung.

Bei ihrer wirtschaftlichen Zusammenarbeit können die Unternehmen die außenwirtschaftlichen Instrumente des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz, wie z.B. Hermesbürgschaften, in Anspruch nehmen. Die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz geförderten Auslandshandelskammern (AHK), die Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing (Germany Trade & Invest/GTAI) und die Wirtschaftsabteilungen der deutschen Botschaften verfügen über wichtige Informationen und leisten Unterstützung bei der Markterschließung vor Ort oder der Lösung von Problemen in den Nachbarländern.

Weitere Einzelheiten können dem Bereich Außenwirtschaftsförderung entnommen werden.

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