Neben dem durch die EU finanzierten Twinning-Instrument setzt das BMWK auch bilaterale Verwaltungspartnerschaften um. Auch hier ist das Ziel, durch den Einsatz von Expertinnen und Experten des BMWK oder nachgeordneter Behörden, Reformprozesse in wirtschaftsrelevanten Partnerbehörden ausgewählter Länder zu unterstützen und Verwaltungsstrukturen zu modernisieren.

Institutionelle Partnerschaften des BMWK und den Behörden der Partnerländer sind ein Türöffner für die deutsche Wirtschaft: Sie zielen auch darauf ab, das wirtschaftliche Geschäftsumfeld in den Partnerländern zu verbessern und deutschen Unternehmen den Markteintritt zu erleichtern.

Auch die nachgeordneten Behörden des BMWK beteiligen sich sehr aktiv an institutionellen Verwaltungspartnerschaften und am Twinning-Programm, z.B. die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) und das Bundeskartellamt (BKartA).