Konferenztisch, auf dem eine Europakarte zu sehen ist zum Thema EU-Ministerräte; Quelle: Fotolia.com/Franck Boston

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Der Rat der Europäischen Union ist das zentrale Organ für die Mitwirkung der Mitgliedstaaten im Rahmen der Europäischen Union. Er übt gemeinsam mit dem Europäischen Parlament die Gesetzgebung der EU aus und setzt sich aus den Regierungsvertretern der Mitgliedstaaten zusammen (Minister oder Staatssekretäre). Er tagt in unterschiedlicher Zusammensetzung, damit die jeweiligen Fachminister entsprechend ihrer Kompetenz und Zuständigkeit entscheiden können. Zur Bewältigung der Vielzahl der zum Teil sehr unterschiedlichen Aufgaben, arbeitet er derzeit in zehn verschiedenen Formationen (z.B. Wettbewerbsfähigkeit, Allgemeine Angelegenheiten, Außenbeziehungen oder Justiz und Inneres).

Die Ratsformationen tagen je nach Bedarf in unterschiedlichen Zeitabständen. Die Tagungen werden durch Ratsarbeitsgruppen und den Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten bei der EU vorbereitet. Dabei steht die Suche nach Kompromissen zwischen den unterschiedlichen Vorstellungen der Mitgliedstaaten im Vordergrund. Beschlüsse kommen in der Regel mit qualifizierter Mehrheit zu Stande. Dabei werden die Stimmen der Mitgliedstaaten nach einem in den EU-Verträgen festgelegten Schlüssel gewichtet. In politisch sensiblen Fragen ist Einstimmigkeit erforderlich. Die Position der Bundesregierung wird im Vorfeld der Ratstagungen in Abstimmung zwischen den Bundesministerien festgelegt.

Der Vorsitz im Rat (die sogenannte Ratspräsidentschaft) wechselt halbjährlich gemäß einer vom Rat beschlossenen Reihenfolge. Der jeweiligen EU-Ratspräsidentschaft obliegt die Vorbereitung, Einberufung und Leitung der Sitzungen des Rates (Minister) und seiner Arbeitsgruppen (Beamte). Deutschland übernahm turnusmäßig am 1. Juli 2020 die Präsidentschaft. Seit dem 1. Januar 2021 hat Portugal die EU-Ratspräsidentschaft inne.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ist zuständig für den Rat für Wettbewerbsfähigkeit, den Rat für Energie und Telekommunikation sowie den Rat für Außenbeziehungen, sofern Handelspolitik auf der Tagesordnung steht.

Wettbewerbsfähigkeitsrat

Der Wettbewerbsfähigkeitsrat ist aus der Zusammenlegung dreier Ratsformationen (Binnenmarkt, Industrie und Forschung) hervorgegangen. Seit seiner Schaffung arbeitet dieser Rat themenübergreifend an integrierten Konzepten für die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und des Wachstums in Europa. Je nach Tagesordnung nehmen an den Tagungen unterschiedliche Minister teil. Das Bundeswirtschaftsministerium nimmt den Rat in der Regel bei Binnenmarkt- und Industriethemen wahr.

Rat für Energie und Telekommunikation (TTE-Rat)

Der Rat für Verkehr, Telekommunikation und Energie (Transport, Telecommunications and Energy Council, TTE) ist eine Formation des Rates der Europäischen Union und besteht in dieser Kombination seit 2002. Je nach Agenda nehmen die entsprechend zuständigen Minister der Mitgliedstaaten der Europäischen Union an den Sitzungen teil. Das Bundeswirtschaftsministerium vertritt Deutschland bei den energie- und telekommunikationspolitischen Themen.

Rat für Auswärtige Angelegenheiten im Handelsministerformat

Einmal im Monat kommen die Außenminister der EU-Mitgliedstaaten zur Tagung des Rates "Auswärtige Angelegenheiten" zusammen. Wenn handelspolitische Fragen auf der Agenda stehen, werden die EU-Mitgliedstaaten durch die für Handelsfragen zuständigen Minister vertreten, für Deutschland nimmt der Bundeswirtschaftsminister teil.

Mehrheitsrechner für EU-Ratsentscheidungen

Mit dem hier zur Verfügung gestellten Excel-Rechner (XLS, 108 KB) lässt sich ermitteln, ob für ein Gesetzgebungsvorhaben eine so genannte "qualifizierte Mehrheit" im Rat der EU erreicht wird. Es ist lediglich erforderlich, das (potenzielle) Abstimmungsverhalten der Mitgliedstaaten einzugeben. Einen ähnlichen Mehrheitsrechner stellt auch der Rat der EU bereit - für den Web-Browser und als App für Android- und iOS-Geräte.

Die qualifizierte Mehrheit ist das wichtigste Abstimmungsverfahren im Rat, das insbesondere bei europäischen Gesetzgebungsverfahren angewendet wird, die im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren nach Art. 294 AEUV (Mitentscheidungsverfahren) beschlossen werden. Die rechtlichen Grundlagen finden sich in Art. 16 EUV.