Die Verordnung (EU) Nr. 1227/2011 über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts (englisch: Regulation on wholesale Energy Market Integrity and Transparency - "REMIT") dient der Bekämpfung von Insiderhandel und Marktmanipulation auf den Energiegroßhandelsmärkten und trat am 28. Dezember 2011 in Kraft.

Die REMIT verbietet Marktmissbrauch und Insiderhandel. Sie enthält umfassende Regelungen zur Marktüberwachung und weitreichende Datenmeldeverpflichtungen. Die Zuständigkeit für die Durchsetzung der Verbote und der Verpflichtung zur Offenlegung von Insider-Informationen nach der REMIT liegt bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) als nationaler Regulierungsbehörde. Geregelt ist die Zuständigkeit in § 56 Satz 1 Nr. 4 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Das EnWG enthält Vorschriften zu entsprechenden Durchsetzungs- und Aufsichtsbefugnissen der BNetzA sowie Ordnungswidrigkeiten- und Strafvorschriften bei REMIT-Verstößen.

Die REMIT gilt als Verordnung in allen EU-Mitgliedsstaaten unmittelbar. Damit sie volle Wirkung entfaltet, musste zuvor ein Durchführungsrechtsakt durch die EU-Kommission erlassen werden. Dieser ist am 07. Januar 2015 in Kraft getreten und betrifft Art, Umfang, Formate und Zeiten vorgeschriebener Meldungen zu Handels- und Fundamentaldaten des Energiegroßhandels. Mit Erlass des Rechtsaktes haben Umsetzungsfristen begonnen. So entstehen für Marktteilnehmer des Großhandels mit Strom und Gas Pflichten zur Registrierung. Dazu hat die BNetzA ein Portal eingerichtet, bei dem sich alle Marktteilnehmer mit Sitz in Deutschland registrieren müssen. Die verpflichtende Datenmeldung erfolgt ab dem 07. Oktober 2015. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie auf den Internetseiten der BNetzA.

Die Vorschriften der REMIT zu dem Verbot von Insiderhandel und zu einer Veröffentlichungspflicht in Bezug auf Insiderinformationen sowie das Verbot der Marktmanipulation sind bereits wirksam. Weitere Informationen hierzu sowie zu Ausnahmen von diesen Vorschriften finden Sie hier.

Weiterführende Informationen zur REMIT sind auch auf der Internetseite der Europäischen Energie-Regulierungsagentur ACER (Europäische Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierer) zu finden.

Eine Aufgabe nach der REMIT, die Marktüberwachung, wird die im Aufbau befindliche Markttransparenzstelle bei der BNetzA wahrnehmen. Ihre Einrichtung ist im Gesetz zur Einrichtung einer Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas (Markttransparenzstellen-Gesetz) geregelt, das am 12. Dezember 2012 in Kraft getreten ist. Das Markttransparenzstellen-Gesetz hat weitere nationale Vorschriften zur Marktbeobachtung durch die Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas in das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) aufgenommen.