Techniker an Sonnenkollektoren

© iStock.com/zstockphotos

Mit dem Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) existiert seit 2019 ein verbindlicher Rechtsrahmen zur Einhaltung der nationalen Emissionsziele mit jährlich sinkenden Jahresemissionsmengen für die Sektoren Gebäude, Energie, Industrie, Verkehr, Landwirtschaft sowie Abfallwirtschaft. Für das Jahr 2020 wurde vom Expertenrat für Klimafragen bestätigt, dass die im KSG festgelegte Jahresemissionsmenge des Jahres 2020 in Höhe von 118 Mio. Tonnen CO2 um 2 Millionen Tonnen CO2 leicht überschritten wurde. Allerdings hätte der Gebäudesektor ohne die emissionssteigernd wirkenden Sondereffekte der Corona-Pandemie den im KSG festgelegten Zielwert im Jahr 2020 knapp unterschritten. Entsprechend den Vorgaben des KSG haben die für den Gebäudesektor zuständigen Ressorts, das Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat und das Bundeswirtschaftsministerium für Wirtschaft und Klimaschutz fristgerecht ein Sofortprogramm Gebäude 2020 vorgelegt, mit dem die Einhaltung der Jahresemissionsmengen des Sektors für die folgenden Jahre sichergestellt werden soll. Das Sofortprogramm 2020 Gebäude finden Sie hier.

iStock.com/ronstik

© natali_mis - stock.adobe.com


Die Bundesregierung hat am 22. September 2021 anknüpfend an das Sofortprogramm das Maßnahmenprogramm Gebäude 2020 beschlossen, welches dazu beitragen wird, die im Jahr 2020 entstandene Ziellücke zu schließen. Das Maßnahmenprogramm finden Sie hier.

Die Emissionseinsparwirkung des Sofortprogramms 2020 wurde im Auftrag des BMWK gutachterlich bewertet. Die gutachterliche Bewertung finden Sie hier. Die Bewertung knüpft an das vom BMWK in Auftrag gegebene Gutachten „Neubewertung der investiven Förderprogramme und Bewertung der Auswirkungen der Corona-Krise auf den Gebäudebereich“ an. Das Gutachten finden Sie hier.