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Artikel - Digitalisierung

Stabilität sichern und Innovationen stimulieren: Blockchain im Finanzsektor

Einleitung

Im Finanzsektor fand die Blockchain-Technologie mit der Kryptowährung Bitcoin ihren ersten praktischen Anwendungsfall. Wie eingangs erwähnt, wird durch die Blockchain-Technologie die Herausgabe, Übertragung, Speicherung und der Handel mit digitalen (Wert-)Einheiten (Krypto-Token) ermöglicht.

Die Rechtslage in Deutschland sieht bislang nicht vor, dass zivilrechtliche Wertpapiere auf einer Blockchain begeben werden können. Zu ihrer Entstehung bedarf es der Verkörperung eines Rechts in einer (Papier-)Urkunde. Die Konsultation hat ergeben, dass viele Beteiligte die Tokenisierung von Assets und insbesondere Wertpapieren als eine der zukünftig zentralen Blockchain-Anwendungen ansehen. Mit der Begebung von Wertpapieren auf einer Blockchain könnte – durch Reduzierung der notwendigen Intermediäre – die Durchführung und Abwicklung von Wertpapiergeschäften schneller und kostengünstiger als bislang erfolgen.
Daneben gibt es Token, die zu Anlage- und Finanzierungszwecken eingesetzt werden, aber keine Wertpapiere sind. Im Rahmen der sich seit ca. 2015 mit sogenannten Initial Coin Offerings (ICOs) entwickelnden neuen Blockchain-basierten Finanzierungsform wurden weltweit bisher im wesentlichen Token emittiert, die keine Wertpapiere sind, keine Beteiligungsrechte darstellen und keine Beteiligung an der Unternehmensentwicklung des Emittenten in Form von Zinsen oder Dividenden beinhalteten. Vielmehr erhielten die Anleger in der Mehrzahl bei diesen ICOs sogenannte Utility-Token bzw. Kryptowährungen.

Utility-Token gewähren Zugang zu den vom Projektträger zu entwickelnden digitalen Plattformen, respektive den dort angebotenen Rechten und Dienstleistungen. Dabei steht für viele Anleger nicht der Erwerb der späteren Nutzungsmöglichkeit im Vordergrund, sondern eine erwartete Wertsteigerung des Tokens.

Im Rahmen der Konsultation wurde die Eignung dieser Token zur Finanzierung von Unternehmen und Projekten teilweise in Frage gestellt. Gleichzeitig wurde ein hohes Potenzial für diese Token in den nächsten fünf Jahren gesehen. Als Voraussetzung für eine positive Entwicklung wird die Schaffung eines rechtssicheren, insbesondere auch die Anleger schützenden, Rechtsrahmens gesehen. Dieser soll insbesondere auch Rechtssicherheit darüber schaffen, dass die sich an eine bestimmte Token-Ausgestaltung anknüpfenden Rechtsfolgen klar erkennbar sind.

Die Bundesregierung will das deutsche Recht für elektronische Wertpapiere öffnen

Die Bundesregierung hat das deutsche Recht mit dem am 10. Juni 2021 in Kraft getretenen Gesetz über elektronische Wertpapiere (eWpG) für elektronische Wertpapiere geöffnet. Damit gelten die zwingenden Vorgaben der urkundlichen Verkörperung von Wertpapieren (d. h. Papierform) nicht mehr uneingeschränkt. Die Regulierung elektronischer Wertpapiere ist technologieneutral erfolgt, so dass zukünftig elektronische Wertpapiere auch auf einer Blockchain begeben werden können. Die Öffnung ist zunächst auf elektronische Schuldverschreibungen und elektronische Investmentfondsanteile beschränkt. Die Einführung der elektronischen Aktie soll erst im nächsten Schritt geprüft werden.

Die Bundesregierung wird einen Gesetzentwurf zur Regulierung des öffentlichen Angebotes bestimmter Krypto-Token veröffentlichen

Im Rahmen der am 7. März 2019 veröffentlichten „Eckpunkte für die regulatorische Behandlung von elektronischen Wertpapieren und Krypto-Token“ hat die Bundesregierung auch die Regulierung des öffentlichen Angebots bestimmter Token, die keine Wertpapiere im Sinne der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente oder Vermögensanlagen darstellen, zur Konsultation gestellt. Ergebnis der Konsultation ist, dass die Beteiligten überwiegend eine europäische Regulierung präferieren. Die Europäische Kommission hat am 24. September einen Legislativvorschlag für Krypto Token veröffentlicht.

Die Bundesregierung wird Rechtssicherheit für Handelsplattformen und Krypto-Verwahrer schaffen

Im Konsultationsprozess wurde von unterschiedlichen Akteuren angemerkt, dass Regulierungsmaßnahmen den Anlegerschutz stärken und Maßnahmen zur Geldwäschebekämpfung beinhalten sollten.

Die G20 haben Anfang Dezember 2018 vereinbart, Krypto-Token zum Zwecke der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu regulieren. Auch die Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie trägt u. a. dieser Zielrichtung Rechnung. Zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung sollen künftig auch Anbieter von Krypto-Verwahrgeschäften und von Dienstleistungen im Zusammenhang mit besonderen Kryptowerten geldwäscherechtlich Verpflichtete werden.

In Deutschland benötigen Dienstleister, die den Umtausch von Kryptowährungen in gesetzliche Währungen und umgekehrt aber auch in andere Kryptowährungen anbieten, bereits seit längerem regelmäßig als Finanzdienstleistungsunternehmen eine Erlaubnis der BaFin. Sie sind zugleich verpflichtet, geldwäscherechtliche Vorschriften einzuhalten. Mit dem am 01.01.2020 in Kraft getretenen Gesetz zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten Geldwäscherichtlinie wurde die Erlaubnispflicht auch auf Finanzdienstleister ausgeweitet, welche für andere Kryptowerte oder deren private kryptografische Schlüssel verwahren, verwalten oder sichern. Die Regulierung dient dabei nicht nur der wirksamen Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Vielmehr wird auch das notwendige Kundenschutzniveau im Bereich der Kryptowerte geschaffen, das bei der zu erwartenden stärkeren Verbreitung von Kryptowerten durch den Markteintritt großer Technologieunternehmen erforderlich ist.

Die Bundesregierung wird sich auf europäischer und internationaler Ebene dafür einsetzen, dass Stablecoins keine Alternative zu staatlichen Währungen werden

Eine wesentliche Voraussetzung für die Entwicklung der Blockchain als effiziente Technologie zur Schaffung, Übertragung und zum Handel von tokenisierten Rechten ist die Möglichkeit, Rechtsgeschäfte im Zug-um-Zug durchführen zu können (delivery versus payment). Dafür bedarf es wertstabiler Zahlungsmittel in einer Blockchain-Umgebung. Die meisten der klassischen Kryptowährungen erfüllen auf Grund ihrer hohen Volatilität diese Voraussetzung nicht. Als Lösungsmöglichkeit wurden von einem Teil der Beteiligten der Online-Konsultation sogenannte Stablecoins angesehen. Bei diesen wird durch einen Mechanismus, z. B. die Bindung an staatliche Währungen oder liquide Vermögenswerte, die Stabilität der Kryptowährungen sichergestellt. Zudem haben einige Beteiligte auch die Einführung von Digitalem Zentralbankgeld auf einer Blockchain diskutiert.

Mit der Richtlinie für E-Geld besteht in der Europäischen Union grundsätzlich ein Regulierungsregime für Stablecoins. Die Bundesregierung wird sich auf europäischer und internationaler Ebene dafür einsetzen, dass Stablecoins keine Alternative zu staatlichen Währungen werden. Gleichzeitig wird die Bundesregierung den bereits bestehenden Dialog mit der Deutschen Bundesbank zu Digitalem Zentralbankgeld weiter ausbauen, um den aktuellen Stand der Entwicklung auszuloten. Die europäische Kommission legte im September 2020 einen Regelungsentwurf zu Crypto-Assets und Stablecoins vor. Die Verhandlungen dauern derzeit noch an.

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