Die deutsche Automobilwirtschaft muss ihre Rolle in den neu entstehenden Wertschöpfungsnetzen künftiger Mobilitätssysteme neu definieren. Vernetzte Fahrzeuge sind Schnittstellen im künftigen Ökosystem automobiler und mobilitätsbezogener Daten. Die im Fahrzeug erzeugten Daten bilden dabei den Ausgangspunkt für die Kommunikation mit anderen Fahrzeugen, anderen Verkehrsteilnehmern und Anbietern von datenbasierten Dienstleistungen. Dabei ist die Verarbeitung der im Fahrzeug generierten Daten einerseits relevant für sichere, vernetzte Verkehrssysteme, die insbesondere über den Datenaustausch zwischen Fahrzeugen unterstützt wird (Vehicle-to-Vehicle-Kommunikation). Anderseits sind im Fahrzeug generierte Daten auch eine wichtige Grundlage, um wirtschaftlich tragfähige Geschäftsmodelle zu etablieren. Das automatisierte und vernetzte Fahren wird zentraler und integraler Bestandteil der Mobilität der Zukunft werden.

Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, dass Deutschland eines der führenden Länder ist, in denen automatisierte und vernetzte Mobilität entwickelt, erprobt und als Teil eines nachhaltigen, sicheren und multimodalen Mobilitätsystems zügig auf die Straße gebracht wird.

Vordringlich ist, sich auf globale Standards und Regelungen für das automatisierte und vernetzte Fahren zu einigen. Wichtig ist ferner, dass möglichst bald die Voraussetzungen für den grenzüberschreitenden Betrieb hochautomatisierter und autonom fahrender Kraftfahrzeuge in ganz Europa geschaffen werden. Weitere Kernpunkte bei der Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen sind der Netzausbau und das Voranbringen digitaler Straßeninfrastruktur ebenso wie die Schaffung eines Rechtsrahmens für Datenzugang und die Anpassung der Typgenehmigung an die neuen Anforderungen.

Daher werden folgende Punkte adressiert:

  • Modernisierung der Typgenehmigungsverfahren
  • Datenzugang, und Datennutzung
  • Unterstützung der Forschung und Erprobung
  • Stärkung der gesellschaftlichen Akzeptanz
  • Forcierung des Realbetriebs

Die Anpassung des Rechtsrahmens ist ein wichtiger Schritt zur Ermöglichung des automatisierten und autonomen Fahrens auf deutschen Straßen. Am 21. Juni 2017 trat das Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes in Kraft, das das Zusammenwirken zwischen Fahrer/in und den hoch- oder vollautomatisierten Fahrfunktionen regelt. Es lässt zu, dass der Fahrer dem technischen System in bestimmten Situationen die Fahrzeugsteuerung übergeben kann. Die letzte Verantwortung bleibt aber beim Fahrer. So müssen automatisierte Systeme jederzeit durch den Fahrzeugführer übersteuerbar oder deaktivierbar sein. Der Fahrer wird also während der Fahrt (noch) nicht durch das System ersetzt.

Mit dem am 28. Juli 2021 in Kraft getretene Gesetzentwurf zum autonomen Fahren in festgelegten Betriebsbereichen (Stufe 4)2 geht Deutschland einen Schritt weiter und setzt als erstes Land weltweit einen Regelungsrahmen für die Inbetriebnahme autonomer Fahrzeuge im Realbetrieb im Straßenverkehr. Der Fahrer bzw. die Fahrerin kann sich von der Fahraufgabe abwenden und während dieser Zeit anderen Aufgaben widmen. Das Auto übernimmt in definierten Betriebsbereichen bei aktivierter autonomer Fahrfunktion unter allen Umständen und vollständig die Fahraufgabe. Typische, adressierte Einsatzszenarien sind u.a. Shuttle-Verkehre, und People-Mover.

Call for Evidence: Zukunft des automatisierten und vernetzten Fahrens in Deutschland

Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, Deutschland zum Innovationsstandort für das automatisierte und vernetzte Fahren zu machen. Um die industrie- und wirtschaftspolitisch relevanten Technologie- und Handlungsfelder zu identifizieren, die für die Erreichung einer international führenden Position der deutschen Wirtschaft in diesem Zukunftsfeld besonders wichtig sind, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) am 10. Oktober 2022 eine Online-Umfrage – einen „Call for Evidence zur Zukunft des automatisierten und vernetzten Fahrens“ – gestartet. An dieser Online-Umfrage haben sich 44 Institutionen, Unternehmen und Einzelpersonen beteiligt. Die Fragen gliedern sich dabei in drei Kategorien: aktuelle Situation, internationaler Kontext und Rahmenbedingungen sowie Herausforderungen. Die Teilnehmenden am Call for Evidence bestätigen die große zukünftige und unternehmensstrategische Bedeutung des automatisierten und vernetzten Fahrens. Die Ergebnisse des Call for Evidence wurden in einer Auswertung (PDF, 139 KB) zusammengefasst und geben einen guten Überblick über die aus Sicht der Teilnehmenden prioritären Handlungsfelder, um Innovation, Wertschöpfung und Wettbewerbsfähigkeit in dieser Zukunftstechnologie am Automobilstandort Deutschland zu stärken.

Zusammenarbeit mit China im Bereich des automatisierten und vernetzten Fahrens

Im Rahmen der fünften Deutsch-Chinesischen Regierungskonsultationen am 9. Juli 2018 hat das Bundeswirtschaftsministerium gemeinsam mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur eine gemeinsame Absichtserklärung zur Zusammenarbeit im Bereich des automatisierten und vernetzten Fahrens (PDF, 2 MB) (PDF, 2 MB) mit dem Ministerium für Industrie und Informationstechnologie der Volksrepublik China unterzeichnet.

Der Zusammenarbeit unter der Gemeinsamen Absichtserklärung wurden die Prinzipien des diskriminierungsfreien Marktzugangs, der Transparenz, der Verlässlichkeit, der Gleichbehandlung und der Gegenseitigkeit zugrunde gelegt. Zweck der Zusammenarbeit ist die Förderung des gegenseitigen Verständnisses und des Austausches von Informationen bei der Entwicklung des automatisierten und vernetzten Fahrens in China und Deutschland, Zusammenarbeit chinesischer und deutscher Akteure im Bereich des automatisierten und vernetzten Fahrens und die Bekräftigung des Bekenntnisses beider Seiten, fairen Wettbewerb (level playing field) und günstige Marktbedingungen für Unternehmen zu schaffen.