Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz bittet qualifizierte Personen (m/w/d) um

Bekundung ihres Interesses an der Aufnahme als Schiedsrichter(in) und / oder Vermittler(in) in die Verzeichnisse des Internationalen Zentrums zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (ICSID).

Die Bundesrepublik Deutschland ist als einer von 154 Vertragsstaaten des Übereinkommens zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten zwischen Staaten und Angehörigen anderer Staaten (BGBl. 1969 II, S. 369 ff; im Folgenden: „ICSID-Konvention“) berechtigt, alle sechs Jahre jeweils maximal vier Personen zur Aufnahme in das ICSID-Schiedsrichter- und das ICSID-Vermittlerverzeichnis zu benennen.

Voraussetzungen für die Benennung durch die Bundesrepublik Deutschland sind insbesondere folgende Qualifikationen:

  • Anerkannte Befähigung auf den Gebieten des Völkerrechts, insbesondere des internationalen Investitionsschutzrechts, des Europarechts und des kontinentaleuropäischen, besonders des deutschen Rechts.
  • Anerkannte Befähigungen auf weiteren relevanten Gebieten des allgemeinen Völkerrechts (zum Beispiel Menschenrechte, Umweltvölkerrecht) sowie in den Bereichen Handel, Industrie oder Finanzwesen sind von Vorteil.
  • Fließende Beherrschung der deutschen und englischen Sprache in Wort und Schrift, wenn möglich nachgewiesen. Gute Kenntnisse in weiteren Amtssprachen der Vereinten Nationen oder sonstigen Sprachen sind von Vorteil.
  • Praktische Erfahrung in der internationalen Streitbeilegung (zum Beispiel Schiedsgerichtsbarkeit; Annullierung, Aufhebung, Anerkennung und Vollstreckung von Schiedssprüchen; Schlichtung; Vermittlung; Mediation):

    • Für Interessent(inn)en an einer Benennung als Schiedsrichter(in) sind insbesondere praktische Erfahrungen in investitionsschutzrechtlichen Schieds- und damit zusammenhängenden Gerichtsverfahren von Vorteil.
    • Für Interessent(inn)en an einer Benennung als Vermittler(in) sind insbesondere praktische Erfahrungen in investitionsschutzrechtlichen Vermittlungsverfahren von Vorteil.
  • Erwiesene Fähigkeit, komplexe internationale Verfahren effizient und kostensparend unter Einhaltung internationaler Verfahrensrechtsprinzipien zu leiten.
  • Gewährleistung von Unabhängigkeit und Neutralität im Fall der Benennung als Schiedsrichter(in) oder Vermittler(in).
  • Verfügbarkeit als Schiedsrichter(in) oder Vermittler(in) während des Benennungszeitraums.

Die Auswahl der zu benennenden Personen (m/w/d) erfolgt durch Bestenauslese auf Grundlage der eingereichten schriftlichen Unterlagen und gegebenenfalls eines anschließenden Auswahlgespräches mit den im schriftlichen Verfahren qualifiziertesten Interessent(inn)en, das voraussichtlich im August 2019 in Berlin stattfinden wird.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz weist darauf hin, dass die Aufnahme in die ICSID-Verzeichnisse nicht zwingend zur Bestellung als Schiedsrichter(in) oder Vermittler(in) in einem konkreten Rechtstreit führt. Ein Rechtsanspruch auf Benennung durch die Bundesrepublik Deutschland besteht nicht. Die Benennung der ausgewählten Personen gegenüber ICSID erfolgt auf Grundlage der ICSID-Konvention ohne Begründung eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses zwischen den zu benennenden Personen und der Bundesrepublik Deutschland. Die Bundesrepublik Deutschland behält sich vor, weniger als die maximale Anzahl an Schiedsrichter(inne)n und Vermittler(inne)n zu benennen.

Qualifizierte Personen (m/w/d) jeden Alters, die Interesse an einer Benennung durch die Bundesrepublik Deutschland haben, werden gebeten, dieses Interesse bis zum 28. Juni 2019 gegenüber dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz per Email an: ICSID2019@bmwk.bund.de zu bekunden.

Bitte fügen Sie Ihrer Interessenbekundung das vollständig ausgefüllte Formular (DOC, 42 KB) bei. Es werden nur solche Interessensbekundungen berücksichtigt, die die auf dieser Webseite näher beschrieben formalen Kriterien erfüllen.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz fördert die Gleichstellung von Frauen und Männern und ist besonders an Interessenbekundungen von qualifizierten Frauen interessiert. Das BMWK fördert außerdem die Eingliederung schwerbehinderter Menschen und unterstützt und begrüßt daher ausdrücklich Interessenbekundungen von qualifizierten schwerbehinderten Menschen.