Garantien für Ungebundene Finanzkredite (UFK-Garantien) sind integraler Bestandteil der Rohstoffstrategie der Bundesregierung. Sie sichern Kredite von in Deutschland ansässigen Banken (sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch von ausländischen Banken) für Rohstoffvorhaben gegen wirtschaftliche und politische Ausfallrisiken ab. Dadurch leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Versorgung der Bundesrepublik Deutschland mit notwendigen Rohstoffen. UFK-Garantien sind an Projekte und nicht an deutsche Lieferungen oder Leistungen gebunden.

Als förderungswürdig gelten wirtschaftlich tragfähige Projekte, die im besonderen staatlichen Interesse der Bundesrepublik Deutschland liegen oder zur ökonomischen Entwicklung des Empfängerlandes beitragen. Insbesondere werden Vorhaben als förderungswürdig angesehen, die durch entsprechende Lieferverträge die Sicherung der Versorgung der Bundesrepublik Deutschland mit in der Wirtschaft benötigten mineralischen und energetischen Ressourcen gewährleisten. Neben der Förderungswürdigkeit muss die Übernahme der UFK-Garantie für den Bund risikomäßig vertretbar sein.

Mit der Durchführung der UFK-Garantien hat die Bundesregierung die Euler Hermes AG beauftragt. Die Entscheidung über die Übernahme einer UFK-Garantie wird im Interministeriellen Ausschuss für Ungebundene Finanzkredite getroffen.

Das Interesse an Rohstoffen für Zukunfts- und Schlüsseltechnologien wie Elektromobilität und erneuerbare Energien ist weiterhin hoch. Die Sicherung von Rohstoffmengen im Rahmen langfristiger Abnahmeverträge ist für die Unternehmen unverändert wichtig. Dies gilt gleichermaßen für Metalle wie Seltene Erden, Kobalt und Lithium als auch für klassische industrielle Rohstoffe wie zum Beispiel Kupfer.

2020 wurde der Anwendungsbereich der UFK-Garantien auf Corporate Finanzierungen erweitert. Anders als beim klassischen Ungebundenen Finanzkredit müssen bei einer Corporate UFK-Garantie die Mittel nicht an ein konkretes Investitionsvorhaben gebunden sein. Voraussetzung bleibt allerdings, dass ein langfristiger Abnahmevertrag geschlossen wird, der zur Sicherung der Rohstoffversorgung deutscher Abnehmer beiträgt.

2022 hat die Bundesregierung neun Projekte als rohstoffwirtschaftlich förderungswürdig eingestuft. Darüber hinaus hat der Bund drei Garantie übernommen. In den vergangenen fünf Jahren hat der Bund für insgesamt 26 Vorhaben in weltweit 15 Ländern für 9 unterschiedliche Rohstoffe die rohstoffwirtschaftliche Förderungswürdigkeit bestätigt. Die Höchsthaftung des Bundes (Obligo) aus den in den Vorjahren übernommenen und sich im Risiko befindenden Gewährleistungen – einschließlich Zinsdeckung – belief sich Ende 2022 auf 8,7 Mrd. Euro, verteilt auf zwölf Garantien. Davon entfielen 7,2 Mrd. Euro auf Rohstoffprojekte (neun Garantien) und 1,5 Mrd. Euro auf Transformationsprojekte (zwei Garantien).