Momentaufnahme von Menschen auf einer Messe; Quelle: Fotolia.com/davis

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Auslandsmessen als Exportmarketinginstrument

Die Beteiligung an Messen und Ausstellungen im Ausland ist eines der wichtigsten und effektivsten Instrumente des Exportmarketings der deutschen Wirtschaft. Auslandsmessen bieten eine Plattform für Ein- und Verkauf, Investition und Kooperation im Ausland und haben darüber hinaus als Informations- und Kontaktforum eine herausragende Bedeutung. Sogar ausschließlich im Inland tätige Unternehmen nutzen Auslandsmessen, um sich über Markttendenzen, Produktinnovationen und technologische Veränderungen zu informieren.

Durch die offizielle Beteiligung an ausgewählten Messen und Ausstellungen im Ausland schafft die Bundesrepublik Deutschland für ihre Exportwirtschaft die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Nutzung dieses Marketinginstruments. Sie trägt damit zur langfristigen Sicherung von Absatzmöglichkeiten und Arbeitsplätzen der Exportwirtschaft bei. Die Auswahl der Auslandsmessebeteiligungen erfolgt in enger Zusammenarbeit mit dem Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V. (AUMA), der die Interessen der Wirtschaft koordiniert und die besonderen Belange der mittelständischen Wirtschaft einbezieht. Jährlich werden bis zu 250 Messen mit überregionaler beziehungsweise internationaler Bedeutung in das Auslandsmesseprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz aufgenommen. Weitere Messen sind über die Messedatenbank des AUMA ermittelbar.

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), zu rund 85 Prozent Nutznießer des Auslandsmesseprogramms, sind ohne die Unterstützung des Bundes selten in der Lage, die finanziellen und organisatorischen Probleme der Beteiligung an einer Auslandsmesse zu bewältigen.

Die Auslandsmessepolitik berücksichtigt die besonderen Bedürfnisse kleiner und mittlerer Unternehmen und kann dadurch deren Wettbewerbsnachteile gegenüber international agierenden Großunternehmen mildern.

Wirtschaftliche Bedeutung von Auslandsmessebeteiligungen

Messebeteiligungen ermöglichen den Einstieg in neue Auslandsmärkte, stärken die Wettbewerbsposition und sichern Arbeitsplätze. Nach der im Jahr 2017 durchgeführten Evaluation des Programms (PDF, 2 MB) (PDF, 2 MB) werden pro einer Millionen Euro eingesetzter Finanzmittel rund 215,7 Millionen Euro zusätzlicher Exportumsatz und etwa 372 Arbeitsplätze geschaffen oder erhalten. Bei einem Jahresetat von 43 Millionen Euro (zum Beispiel 2016) ergibt dies einen zusätzlichen Exportumsatz von rund 9,3 Milliarden Euro und einen Arbeitsplatzeffekt von rund 16.000 Arbeitsplätzen. Auch andere Studien haben die Exportwirkung des Auslandsmesseprogramms berechnet. Nach einer vom AUMA veröffentlichen Studie wurde 2015 durch das Auslandsmesseprogramm allein bei den teilnehmenden KMU ein Export von 4,7 Milliarden Euro induziert.

German Pavilion - Internetportal für Auslandsmessen

Auf dem Internetportal German Pavilion werden alle Beteiligten mit ausführlichen Ausstellerprofilen in einer kostenfrei recherchierbaren Internet-Datenbank zusammengefasst. Jede Messebeteiligung wird mit einem eigenen Internetauftritt in den relevanten Sprachen der Zielregionen beworben. Hier finden Besucher einen Überblick über die Messebeteiligung, über die Produkte und Leistungen der Aussteller sowie zu Kontaktmöglichkeiten.

Messeprogramm junge innovative Unternehmen

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) ermöglicht und fördert mit diesem Programm die Teilnahme deutscher junger, innovativer Firmen an internationalen Leitmessen in Deutschland zu günstigen Bedingungen. Ziel ist es, die Vermarktung von innovativen Produkten im Ausland bestmöglich zu unterstützen. Zu der Liste der förderfähigen Veranstaltungen gehören internationale beziehungsweise überregionale Messen. Ausschlaggebende Kriterien sind darüber hinaus die von der Gesellschaft zur Freiwilligen Kontrolle von Messe- und Ausstellungszahlen (FKM) durchgeführte Zertifizierung der letzten Veranstaltung sowie eine hohe Internationalität auf der Aussteller- und Besucherseite. Die aktuelle Richtlinie des Messeprogramms finden Sie hier (PDF, 298 KB).

Unternehmen kommen nach bestimmten Kriterien für eine Förderung in Frage. Sie müssen ein kleines Unternehmen gemäß der EU-Definition (weniger als 50 Mitarbeiter und ein Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro) und jünger als 10 Jahre alt sein. Ferner müssen die Unternehmen Produkte, Verfahren und Dienstleistungen neuentwickelt oder wesentlich verbessert haben. Förderfähig sind jeweils drei Teilnahmen eines Unternehmens an der gleichen Messe. Dabei werden 60 Prozent der vom Veranstalter in Rechnung gestellten Kosten für Standmiete und Standbau bei den ersten zwei Teilnahmen und 50 Prozent ab der dritten Beteiligung übernommen. Gewährt wird eine Gesamtsumme von maximal 7.500 Euro pro Aussteller und Messe.

Der Aussteller meldet sich spätestens acht Wochen vor Messebeginn beim Messeveranstalter zur Teilnahme am Gemeinschaftsstand der geförderten Messe an. Gleichzeitig hat der Aussteller einen Bewilligungsantrag zur Förderung der Messeteilnahme beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einzureichen. Da nur förderfähige Aussteller an einem Gemeinschaftsstand teilnehmen können, wird die Anmeldung zur Teilnahme am Gemeinschaftsstand erst mit der Feststellung der Förderfähigkeit durch das BAFA wirksam.

Im Vorfeld finden flankierende Maßnahmen zur Vermittlung von Messe- und Marketing-know-how statt. Informationen zur individuellen Branchen-, Markt- und Messesituation im Ausland werden teilweise beim AUMA und bei der Germany Trade and Invest GmbH (GTAI), teilweise bei den Auslandshandelskammern und den Messedurchführungsgesellschaften gesammelt und aufbereitet.