Die Bundesländer, Verbände und Unternehmen konnten bis zum 26. September 2019 ihre Stellungnahmen zur „Verordnung zu den Innovationsausschreibungen und zur Änderung weiterer energiewirtschaftlicher Verordnungen“ abgeben. Die Stellungnahmen der Bundesländer sind jeweils bei Einverständnis des Absenders hier abrufbar.