Die für gewerbliche Finanzanlagenvermittler und gewerbliche Honorar-Finanzanlagenberater mit einer Erlaubnis nach § 34f bzw. § 34h der Gewerbeordnung geltende Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) muss an die Vorgaben der Finanzmarktrichtlinie 2014/65/EU (MiFID II) angepasst werden.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat am 7. November 2018 die Länder- und Verbändeanhörung eingeleitet. Stellungnahmen zum Referentenentwurf konnten bis zum 22. November eingereicht werden. Sie sind bei Einverständnis des Absenders hier abrufbar.