Auf welchen rechtlichen Grundlagen basiert unser Energieversorgungssystem? Die Gesetzeskarte bietet einen Überblick über die wichtigsten Rechtstexte der deutschen und europäischen Energiepolitik. Über die Filterfunktion können Sie sich eine Liste der für Sie interessanten Dokumente zusammenstellen lassen, inklusive kurzer Zusammenfassungen und weiterführender Links. Bei bestimmten Dokumenten besteht zusätzlich die Möglichkeit, sich zugehörige Vorschriften, beispielsweise Verordnungen zu einem bestimmten Gesetz, anzeigen zu lassen.
Zugang zu den aktuellen Textfassungen bietet eine Verlinkung, die teilweise auch zu externen Seiten führt. Die Gesetzeskarte für das Energieversorgungssystem (PDF: 771 KB) wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert, erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Tagesaktualität.
Strategie
Energiekonzept der Bundesregierung
DeutschlandErzeugungSpeicherungÜbertragung & VerteilungVerbrauch
Grundlage für die Energiepolitik der Bundesregierung sind die im Energiekonzept vom 28.09.2010 formulierten Leitlinien für eine umweltschonende, zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung, die den Weg in das Zeitalter der erneuerbaren Energien beschreiben, sowie die Beschlüsse des Bundestages zum Aussieg aus der Kernenergie.
Das ATG soll Leben, Gesundheit und Sachgüter vor den Gefahren der Kernenergie und der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlen schützen. Es definiert Grundlagen für den Anlagenbetrieb und die geordnete Beendung der Kernenergienutzung zur gewerblichen Stromerzeugung.
EU-Klima- und Energierahmen 2030
EuropaErzeugungSpeicherungÜbertragung & VerteilungVerbrauch
Im Mittelpunkt des neuen Klima- und Energierahmens stehen drei zentrale Zielvorgaben für das Jahr 2030: Eine Senkung des EU-internen Treibhausgasausstoßes um mindestens 40%, ein Anteil der erneuerbaren Energien am Energieverbrauch in Höhe von mindestens 27% und Energieeinsparungen in Höhe von mindestens 27%.
Richtlinien- und Zielpakete für Klimaschutz und Energie der EU (20/20/20 Ziele)
EuropaErzeugungSpeicherungÜbertragung & VerteilungVerbrauch
Die Europäische Union hat sich im Dezember 2008 auf ein Richtlinien- und Zielpaket geeinigt, welches Zielvorgaben für Klimaschutz und Energieverbrauch bis 2020 enthält. Bis 2020 sollen 20% weniger Treibhausgasemissionen als 2005 emittiert werden. Der Anteil von erneuerbaren Energien am Brutto-Endenergieverbrauch soll 20% betragen, die Energieeffizienz um 20% gesteigert werden.
Die Richtlinie umschreibt die Bedingungen zur Speicherung von Kohlendioxid. Sie enthält u.a. Bestimmungen über Auswahl und Genehmigung von Speicherstätten sowie deren Überwachung.
Die Richtlinie enthält Vorschriften zur Erzeugung, Übertragung, Verteilung und Versorgung mit Strom sowie zum Verbraucherschutz. Sie regelt Verfahren für Ausschreibungen und die Vergabe von Genehmigungen wie den Betrieb der Stromnetze.
Mit dieser Richtlinie wird der Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der EU eingeführt. Dazu legt die Richtlinie u.a. den Rahmen für die Zuteilung der Zertifikate, aber auch ihren Handel sowie Informationspflichten fest.
Ziel dieser Richtlinie ist es, Einsparungen beim Primärenergieverbrauch der EU bis 2020 um 20 % gegenüber den Projektionen zu erreichen. Dazu wird u.a. die Pflicht zur energetischen Sanierung von jährlich 3 % der öffentlichen Gebäude sowie eine Energieeinsparverpflichtung für Energieverteiler / Energieeinzelhandelsunternehmen von jährlich 1,5 % eingeführt.
Die Richtlinie harmonisiert die Besteuerung von Energieerzeugnissen und Strom in den EU-Staaten, legt Mindeststeuersätze fest und eröffnet unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit für Steuerermäßigungen und -befreiungen.
Die Richtlinie regelt die EU-weit einheitliche Kennzeichnung der Energieeffizienz von Produkten, welche für den Energieverbrauch in Europa relevant sind. Sie definiert Verantwortlichkeiten der Lieferanten und Händler sowie Informationspflichten der Mitgliedsstaaten. Gekennzeichnet werden mit dem bekannten Energielabel u.a. Produkte wie Waschmaschinen, Heizungen oder TV-Geräte.
Die Verordnung regelt den Zugang zu Erdgasfernleitungsnetzen, LNG- und Speicheranlagen. Sie zielt auf das Entstehen eines Großhandelsmarkts sowie die Schaffung von Mechanismen zur Harmonisierung der Netzzugangsregeln im grenzüberschreitenden Gashandel.