Der Regierungsentwurf zum Haushalt des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) im Einzelplan 09 beläuft sich in 2024 auf insgesamt rd. 11 Mrd. . Etwa 9,4 Mrd. des Etats sind Fördermittel. Im Vergleich zur bisherigen Finanzplanung steigt der Etat des BMWK allein in 2024 um mehr als 500 Mio. . Der Aufwuchs in der Finanzplanung bis 2027 beträgt rd. 1,6 Mrd. . Im Vergleich zum krisenbedingt außergewöhnlichen Jahr 2023 sinkt der BMWK-Etat um rd. 3,6 Mrd. . Damit liegt der Etat 2024 ungefähr wieder auf dem Niveau von 2022 und pendelt sich in der Finanzplanung nach und nach auf Vorkrisenniveau ein.

Der Entwurf des BMWK-Etats bildet Konsolidierungen ab, setzt aber dennoch wichtige wirtschaftliche Impulse. Wichtige Förderprogramme für Mittelstand und Industrie, Wärmewende und Wasserstoff, Start-Ups und Digitalisierung konnten erhalten werden. Auch konnten Kürzungen bei der Regionalen Wirtschaftsförderung nicht nur abgewehrt, sondern überdies ein neues GRW-Förderprogramm ausgehandelt werden. Hinzu kommt, dass große Zukunftsaufgaben und Investitionen in die Erneuerung des Wohlstands und in Klimaschutz im Klima- und Transformationsfonds (KTF) abgebildet werden. Der Wirtschaftsplan 2024 des KTF wird noch finalisiert und in Kürze, noch vor Einbringung des Haushaltsgesetzentwurfs in den Bundestag und Zuleitung an den Bundesrat, im Kabinett beschlossen.

Im Regierungsentwurf 2024 ergibt sich der Anstieg insbesondere aus zusätzlichen Mitteln für folgende Maßnahmen und Projekte:

  • Für die Gasspeicher- und Regasifizierungsschiffe/-terminals (FSRU) sind zusätzlich 891 Mio. in 2024 vorgesehen. In Summe sind bis 2027 für diesen wichtigen Bereich rd. 4 Mrd. veranschlagt.
  • Die Finanzierung von PCK Schwedt konnte in Höhe von 140 Mio. in 2024 und insgesamt in Höhe von knapp 400 Mio. über den Finanzplanzeitraum gesichert werden.
  • Das neue GRW-Sonderprogramm wird mit 137,7 Mio. über der Finanzplanung ausgestattet, allein mit 24,5 Mio. in 2024.
  • Der Bundesanteil an der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) wird auf hohem Niveau stabilisiert (rd. 680 Mio. in 2024).
  • Die ESA erhält zusätzliche Mittel in Höhe von über 300 Mio. in der Finanzplanung, so dass wesentliche Zusagen aus der letzten Ministerratskonferenz im Haushalt abgebildet werden können.
  • Zudem ist in eine bedarfsgerechte Veranschlagung der Klimaneutralisierung von Dienstreisen in Höhe von rd. 59 Mio. über die Finanzplanung abgebildet (20,75 Mio. in 2024).
  • Nicht zuletzt kann das Investitionsprogramm zur Transformation ostdeutscher Raffinerien und Häfen mit einem Gesamtvolumen von 55 Mio. ab dem Jahr 2024 beginnen. In 2024 werden dafür allein 5 Mio. angesetzt.
  • Für die Kosten im Zusammenhang mit der geplanten Eigenkapitalunterstützung für den Bau der Batteriefabrik Northvolt werden im Regierungsentwurf in einem ersten Schritt knapp eine Mio. p. a. abgebildet.
  • Weitere Prioritäten wurden durch Umschichtungen innerhalb des Plafonds erreicht. So wird beispielsweise das wichtige Projekt „Manufacturing X“ im Rahmen der Initiative "Industrie 4.0" verstetigt.

Innovation, Technologie und Neue Mobilität

Innovationsförderung und -beratung

Im Zentrum der Förderung steht dabei weiterhin das technologieoffene Zentrale Innovationsprogramm (ZIM). Das Programm wird stark vom innovativen Mittelstand – insbesondere von kleineren Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten – nachgefragt. Die Bundesregierung stellt rd. 627 Mio. in 2024 dafür bereit. Aufgrund der späten Wiederöffnung des ZIM ab 3. August 2022 und des bisher geringer als erwarteten Antragseingangs sind die Vorbelastungen für die Folgejahre 2024 und 2025 ggü. der Vorplanung reduziert. Auch für das laufende Jahr 2023 wird aktuell weiterhin mit einem ggü. den Vorjahren geringeren Antragseingang gerechnet, so dass der erwartete Mittelbedarf insbesondere in 2024, aber voraussichtlich auch danach, geringer ausfallen wird und die künftige Mittelausstattung an den tatsächlichen Bedarf angepasst werden konnte. 48 % der ZIM-Mittel stehen für Projekte in strukturschwachen Gebieten zur Verfügung.

Mit den Mitteln für das „Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP)“ soll der Innovationsstandort Deutschland und die Innovationskraft von KMU über rein technische Innovationen hinaus gestärkt werden. Im Mittelpunkt der Förderung steht dabei der Innovationsgehalt der Problemlösung. Um an die Erfolgsdynamik der Pilotphase anzuknüpfen, soll das Programm nun verstetigt werden. Dafür stehen 2024 fast 7 Mio. zur Verfügung. Dieser Betrag wird in den Folgejahren deutlich bis auf 22,4 Mio. in 2027 ansteigen.

Plattform Industrielle Bioökonomie

Die Bioökonomie leistet weiterhin wichtige Beiträge zu Nachhaltigkeit, Ressourceneffizienz und Klimaneutralität. Mit dem gegenüber dem Vorjahr deutlich auf 14,3 Mio. erhöhten Titelansatz in 2024 sollen Vorhaben unterstützt werden, in denen bereits gewonnene Erkenntnisse und entwickelte Verfahren für die industrielle Produktion nutzbar gemacht werden sollen.

Technologie- und Innovationstransfer

Die Bundesregierung unterstützt den Technologie- und Innovationstransfer im Haushaltsjahr 2024 mit rd. 33 Mio. . Mit der Förderung sollen die Sicherung und Nutzung von geistigem Eigentum, die wirtschaftliche Verwertung von innovativen Ideen und Erfindungen aus öffentlicher Forschung und die Nutzung des kreativen Potentials von KMU unterstützt werden. Zum anderen wird die Überführung neuester Forschungsergebnisse in Normen und Standards gefördert.
Durch die gezielte Unterstützung von Sprunginnovationen sollen hochinnovative neue Produkte, Prozesse und Dienstleistungen entstehen, mit denen neue Hochtechnologiefelder, Märkte, Branchen und neue Geschäftsmodelle für die deutsche Wirtschaft erschlossen werden. Für die Agentur für Sprunginnovationen (SprinD) sowie zur Verstetigung und Umsetzung des Sovereign Tech Fund (STF) werden in 2024 rd. 25 Mio. bereitgestellt. Das Vorhaben zielt auf die Förderung und Absicherung von Open-Source-Basistechnologien. Das Open-Source-Ökosystem soll damit auch gegen Angriffe von außen resilienter gemacht werden. Eine zügige Umsetzung des STF--Sovereign Tech Fund stärkt die Cybersicherheit und Resilienz in der Breite der deutschen Wirtschaft.

Industrieforschung für Unternehmen

Die Industrieforschung dient dem Mittelstand, indem vorwettbewerbliche und marktorientierte Forschungsleistungen angeboten werden. Hierfür werden 2024 insgesamt rd. 250 Mio. bereitgestellt. Diese teilen sich wie folgt auf:
Mit der Förderung der industriellen Gemeinschaftsforschung (IGF) werden Forschungsvorhaben unterstützt, bei denen für ganze Branchen Problemlösungen erarbeitet werden sollen. Im Jahr 2024 stehen für die IGF rd. 176 Mio. zur Verfügung.
Die Wettbewerbsfähigkeit der mittelständisch geprägten innovativen Industrie in strukturschwachen Regionen unterstützt der Bund mit der Förderung der externen Industrieforschungseinrichtungen (INNO-KOM), wofür rd. 73 Mio. im Jahr 2024 vorgesehen sind.

Neue Mobilität, Maritime Technologien und Schiffbau

Der Bereich „Neue Mobilität“ wird im Jahr 2024 mit rd. 589 Mio. gefördert, darunter insbesondere das Zukunftsprogramm für Fahrzeughersteller und Zulieferer mit rd. 305,6 Mio. , die Verkehrstechnologien mit rd. 75,8 Mio. und die Maritimen Technologien mit 59,8 Mio. . Für die Innovationsbeihilfen Schiffbau werden 37 Mio. bereitgestellt.

Die Bundesregierung unterstützt die Fahrzeughersteller und Zulieferindustrie dabei, ihre Wettbewerbsfähigkeit umfassend zu stärken und die Transformation dieser Industrie erfolgreich zu bewältigen. Zukunftsinvestitionen in Digitalisierung, Industrie 4.0, neue Technologien und Produkte sowie die Qualifizierung der Mitarbeiter werden Schlüssel-elemente sein, um die Fahrzeugbranche in Deutschland zu stärken und widerstandsfähige Wertschöpfungsnetzwerke aufzubauen. Besonderes Augenmerk wird auf die Einbindung der KMU-Zulieferindustrie sowie die Förderung von Wissenstransfer und Innovationsclustern gelegt. Die Verkehrstechnologien umfassen im Wesentlichen die Bereiche Neue Fahrzeug- und Systemtechnologien. Die Programmausgaben im Bereich Elektromobilität und Teilaspekte zum Leichtbau sind im Klima- und Transformationsfonds (KTF) eingegliedert.

Im Maritimen Bereich werden innovative maritime Technologielösungen und -anwendungen gefördert und somit die Innovationskraft der maritimen Branche im internationalen Wettbewerb gestärkt. Darüber hinaus wird die industrielle Anwendung von schiffbaulichen Produkt- und Verfahrensinnovationen mit dem Ziel gefördert, die internationale Wettbewerbsfähigkeit deutscher Werften zu stärken.

Digitale Agenda

Ganz oben auf der Digitalen Agenda der Bundesregierung stehen auch im nächsten Jahr die Digitalisierung der Wirtschaft und der Übergang zur Industrie 4.0. Um der besonderen Bedeutung dieser Themen gerecht zu werden, werden dafür insgesamt 623,4 Mio. im Einzelplan des BMWK vorgesehen.

155 Mio. sind für ein europäisches Projekt, ein IPCEICloud und Datenverarbeitung“, im Haushalt verankert. Damit soll die Entwicklung der nächsten Generation von Cloud- und Edge-Infrastrukturen, -Services und -Plattformen gefördert werden.

Ein weiterer Schwerpunkt der Digitalen Agenda ist die Entwicklung digitaler Technologien, für die ca. 143 Mio. in 2024 bereitgestellt werden. Gefördert werden innovative Forschung und Entwicklungs- (FuE) Projekte im vorwettbewerblichen Bereich, um Zukunftsthemen der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT), z. B. in Bereichen wie Künstliche Intelligenz oder Quantencomputing, frühzeitig aufzugreifen und den Markttransfer von wissenschaftlichen Ergebnissen mit hohem Anwendungspotenzial zu beschleunigen.

Im Bereich der Künstlichen Intelligenz fördert das BMWK mit dem GAIA-X-Förderwettbewerb die Entwicklung innovativer Anwendungen aus dem GAIA-X-Ökosystem in 2024 in Höhe von 42 Mio. . Ziel des Leuchtturmprojektes GAIA-X ist die Schaffung einer umfassenden souveränen Dateninfrastruktur, die verlässlich Datensouveränität und eine bessere und breitere Datenverfügbarkeit ermöglicht. Eine solche Dateninfrastruktur schafft die Grundlage für ein innovatives digitales Ökosystem, das die Entwicklung von wettbewerbsfähigen und skalierbaren Daten- und KI-Anwendungen sowie ihren Transfer in die Wirtschaft befördert.

KMU werden im nächsten Jahr mit 60,4 Mio. bei der Digitalisierung durch einen praxisnahen Technologie- und Wissenstransfer unterstützt. Ziel des Förderschwerpunkts „Mittelstand Digital“ ist es, das ganzheitliche Verständnis für die digitale Transformation in mittelständischen Betrieben und im Handwerk zu verbessern und bei der Umsetzung moderner Informations- und Kommunikationstechniken zu unterstützen. Daneben werden Maßnahmen zur Sensibilisierung und Erhöhung der IT-Sicherheit für KMU gefördert.

Das Investitionszuschussprogramm für den Digitalen Mittelstand „Digital Jetzt“ stellt 82 Mio. für Zuschüsse an KMU für Investitionen in notwendige innovative und digitale Technologien in 2024 zur Verfügung.
Für den Bereich „Potenziale der digitalen Wirtschaft“, aus dem z. B. die Digitalisierung der Geschäftsprozesse von KMU finanziert wird, sind 33,6 Mio. in 2024 vorgesehen.

Im kommenden Haushaltsjahr sollen 38 Mio. sind für die „Initiative Industrie 4.0“ veranschlagt werden. Die Mittel dienen der Förderung der Digitalisierung der Industrie. Aus dem Ansatz werden auch Maßnahmen im Rahmen des Projekts GAIA-X finanziert. Darüber hinaus wird künftig auch die Initiative „Manufacturing X“ aus diesem Titel finanziert werden. Diese hat zum Ziel, den branchenübergreifenden, offenen und souveränen Datenraum für die Industrie aufzubauen und zu etablieren.

Für die erfolgreiche Umsetzung der Digitalen Agenda stellt darüber hinaus die Mikroelektronik ein Schlüsselelement dar. Die bisher im Einzelplan 09 veranschlagte Finanzierung eines zweiten europäischen Mikroelektronikprogramms im Rahmen eines Important Project of Common European Interest (IPCEI) zur Steigerung der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie soll künftig aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) erfolgen. Damit soll der europäische Anteil an der Weltmarktproduktion von Chips signifikant gesteigert werden, um so strategische Abhängigkeiten zu reduzieren und die Versorgungssicherheit zu verbessern. Weitere Mikroelektronikprojekte, z. B. die Unterstützung für den Bau einer Chipfabrik in Magdeburg durch Intel, werden künftig ebenfalls aus dem KTF finanziert.

Computerspieleentwicklung

Für die Förderung der Computerspielentwicklung sind 2024 rd. 49 Mio. vorgesehen. Ziel der Förderung ist Deutschland als Spiele-Entwicklungsstandort international wettbewerbsfähig zu machen, durch Steigerung der Spieleveröffentlichungen sowie der Anzahl der Beschäftigten in dieser Branche und Anreize für Neuansiedlungen von Entwicklungsstudios und Unternehmern zu setzten. Flankiert wird die Förderung durch den Deutschen Computerspielpreis.

Luft- und Raumfahrt

Für die Förderung im Bereich Luft- und Raumfahrt sind insgesamt Ausgaben in Höhe von rd. 2,4 Mrd. vorgesehen. Darin sind weiterhin Mittel aus dem Konjunktur- und Zukunftspaket (KoPa) vom Juni 2020 enthalten, insbesondere für Künstliche Intelligenz.

Für die Arbeit des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR) in den Forschungsbereichen Luftfahrt, Raumfahrt, Energie, Verkehr und Sicherheit werden im Jahr 2024 Mittel in Höhe von rd. 641 Mio. bereitgestellt. Das DLR erhält hierbei eine institutionelle Grundfinanzierung des Bundes aus Mitteln des BMWK-Haushaltes. Durch den strukturierten, schrittweisen Abbau von Selbstbewirtschaftungsmitteln beim DLR soll es gelingen, dauerhaft eine stabile Finanzierung zu sichern. Der Ansatz pendelt sich damit wieder auf dem Niveau ein, das er vor der Gewährung von krisen- und konjunkturbedingten Sondermitteln erreicht hatte.

Mit einem Aufwuchs der Mittel für die Beiträge an die ESA auf 1,04 Mrd. in 2024 gelingt es, einen signifikanten Teil der auf der letzten Ministerkonferenz getätigten Zusagen im Haushalt abzubilden. Rund 313,8 Mio. entfallen in 2024 auf Aktivitäten im Rahmen des Nationalen Weltraumprogramms.

Mittelstand: gründen, wachsen, investieren

Berufliche Bildung

Durch die Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS) sichert der Bund die Qualität der beruflichen Ausbildung und auf kleine und mittlere Unternehmen zugeschnittene Fort- und Weiterbildungsangebote. Im Etat des BMWK sind für diese Zwecke im Jahr 2024 insgesamt 37 Mio. veranschlagt. Die „Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung im Handwerk“ (ÜLU) ergänzt die betriebliche Ausbildung und sorgt bundesweit für eine einheitliche Ausbildung auf hohem Niveau; das BMWK gewährt im Jahr 2024 Zuschüsse i. H. v. rd. 59 Mio. zu den von den Ausbildungsbetrieben zu tragenden Lehrgangs- und Unterbringungskosten.

Potentiale der Dienstleistungswirtschaft

Das BMWK unterstützt die Dienstleistungswirtschaft mit mehreren Initiativen und Programmen, darunter die Kreativwirtschaft mit der „Initiative Kultur- und Kreativwirtschaft der Bundesregierung“ und dem Kompetenzzentrum Kultur- und Kreativwirtschaft. Gefördert werden zudem die Gesundheits- und Pflegewirtschaft bei der Erschließung ausländischer Märkte und das Tourismusgewerbe mit dem Kompetenzzentrum Tourismus des Bundes. Insgesamt sind hierfür im Haushalt 2024 rd. 13 Mio. veranschlagt. Die Filmförderung wurde an die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien abgegeben.

Gemeinwohlorientierte KMU

Für das 2022 neu aufgelegte Förderprogramm für gemeinwohlorientierte kleine und mittlere Unternehmen sind 2024 knapp 32 Mio. veranschlagt. Mit dem Programm sollen Social Enterprises und Social Startups unterstützt, ihre Entwicklung gefördert sowie der Aus- und Aufbau eines Ökosystems für gemeinwohlorientiertes Unternehmertum aktiv begleitet werden. Die Programmmittel werden zu 100% aus Mitteln des Wiederaufbauinstruments REACT-EU refinanziert, die aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) bereitgestellt werden.

Regionale Wirtschaftsförderung - GRW

Einen großen Schwerpunkt der strukturellen Stabilisierung des Wirtschaftsstandortes Deutschland in der Breite stellt die regionale Wirtschaftsförderung dar. Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) werden mit Beteiligung des Bundes in strukturschwachen Regionen gewerbliche Investitionen, Investitionen in die kommunale wirtschaftsnahe Infrastruktur sowie Maßnahmen zur Kooperation und Vernetzung lokaler Akteure gefördert. Leitgedanke der GRW ist es, die wirtschaftlichen Entwicklungspotenziale von strukturschwachen Regionen und deren Fähigkeiten zur Bewältigung von Transformationsprozessen zu stärken und auf diesem Wege zu gleichwertigen Lebensverhältnissen im Bundesgebiet beizutragen. Es ist gelungen, für die GRW im Einzelplan des BMWK im Finanzplanzeitraum 2023 bis 2027 Mittel in Höhe von insgesamt rd. 3,25 Mrd. vorzusehen und damit den Bundesanteil auf hohem Niveau zu stabilisieren. Auf das Haushaltsjahr 2024 entfallen davon Mittel in Höhe von 679 Mio. . Mit den Bundesmitteln werden Ausgaben der Länder in gleicher Höhe kofinanziert.

Als eine von zwölf prioritären Maßnahmen zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse hat die Bundesregierung zudem die Einrichtung eines neuen Bundeswettbewerbs „Zukunft Region“ beschlossen. Im Rahmen dieser Fördermaßnahme werden Bündnisse regionaler Akteure unter Beteiligung kommunaler Gebietskörperschaften in strukturschwachen Regionen bei der Erstellung eines thematischen regionalen Zukunftskonzepts und dessen Umsetzung durch investive Maßnahmen gefördert. Hierfür sind im Einzelplan des BMWK im 7,0 Mio. in 2024 vorgesehen.

Daneben wird das GRW-Sonderprogramm fortgeführt, dass der Bekämpfung der Folgen der Energiekrise in der strukturellen Breite dient. Um die Transformation in den ostdeutschen Raffineriestandorten und Häfen möglichst wirkungsvoll zu unterstützen, umfasst das Sonderprogramm die Gesamtheit der im neuen GRW-Koordinierungsrahmen seit 1. Januar 2023 eröffneten Fördermöglichkeiten. Dazu zählen die Bereiche gewerbliche Investitionen von Unternehmen, wirtschaftsnahe Infrastrukturmaßnahmen sowie nichtinvestive und weitere Maßnahmen zur Steigerung der Standortattraktivität und der Wettbewerbsfähigkeit einschließlich regionaler Daseinsvorsorge. Das GRW-Sonderprogramm wird mit 137,7 Mio. über die Finanzplanung ausgestattet, davon allein 24,5 Mio. in 2024.

Energie und Nachhaltigkeit

Energiesicherheit

Bedingt durch den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine und die drohende Einstellung der russischen Gaslieferungen hat die Bundesregierung beschlossen, alternative Bezugsquellen für Erdgas zu erschließen. Dies hat weiterhin eine Priorität im Etat des BMWK, u.a. der weitere An- und Ausbau von neuen Anlandemöglichkeiten für Flüssiggas (LNG). Die Bundesregierung hat dafür im Jahr 2022 vier Speicher- und Regasifizierungsschiffe (FSRU) gechartert, die an unterschiedlichen deutschen Küstenorten stationiert werden und LNG-Importe verarbeiten sollen. Für die Gasspeicher- und Regasifizierungsschiffe/-terminals (FSRU) sind insgesamt rd. 1,2 Mrd. in 2024 vorgesehen.

Darüber hinaus wird in Brunsbüttel ein stationäres LNG-Terminal an Land gebaut werden, an dem sich die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) im Auftrag der Bundesregierung mit 50% beteiligt. Im Zusammenhang mit der Beteiligung sind 15,9 Mio. im Haushalt 2024 vorgesehen.

Zur Finanzierung der Beteiligung am Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz sind in 2024 55,7 Mio. vorgesehen.

PCK Schwedt

Die Ertüchtigung der Pipeline Rostock-Schwedt und die Umstellung der Raffinerie auf nicht-russische Öle ermöglicht die Sicherheit der Versorgung insbesondere Ostdeutschlands mit Kraftstoffen und weiteren Erdölprodukten. Ziel ist es einen Beschäftigungsabbau sowie Versorgungsengpässe oder regional höhere Kraftstoffpreise zu vermeiden und die Resilienz der deutschen Energieversorgung im Ölbereich zu erhöhen.

Die Finanzierung von PCK Schwedt in Höhe von 140 Mio. in 2024 und insgesamt in Höhe von knapp 400 Mio. über den Finanzplanzeitraum konnte gesichert werden. Die Unterstützung von Maßnahmen der PCK in Schwedt ist erforderlich, um die Versorgung der Raffinerie auch nach dem Bezugsstopp von russischem Öl zu gewährleisten. Das Programm dient der Ertüchtigung der Pipeline durch den Einbau zusätzlicher Zwischenpumpstationen sowie durch die Verarbeitung anderer Rohöle notwendige Anpassungen an der Raffinerie und dem Hafen Rostock, da die bestehende Pipeline nicht auf einen Dauerbetrieb ausgelegt ist. Dementsprechend sind ohne Ertüchtigung der Pipeline längere Stillstände auch der PCK Raffinerie zu befürchten.

Energieforschung

Für die Projektförderung der angewandten Forschung und Entwicklung von erneuerbaren Energien und Energieeffizienz stehen in 2024 rd. 567 Mio. zur Verfügung. Sie umfasst den gesamten Bereich nichtnuklearer Energietechnologien von Energienutzung, Energiebereitstellung, Systemintegration sowie systemübergreifende Forschungsthemen der Energiewende und Querschnittsaktivitäten.

Für die Demonstration von Energietechnologien im systemischen Zusammenhang und in industrierelevanter Größenordnung werden im Format „Reallabore der Energiewende“ rd. 101,4 Mio. bereitgestellt.

Klimaschutz

Beim Thema Klimaschutz haben die Investitionen zum Schutz des Klimas und der Biodiversität im Ausland, aus der die Internationale Klimaschutzinitiative (IKI) finanziert wird, mit rd. 685 Mio. den größten Anteil. Die IKI ist für die Unterstützung der Entwicklungsländer ein zentraler Baustein zur internationalen Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen, wozu auch Maßnahmen zum Schutz der Biodiversität zählen.

Neben der IKI sind unter anderem die Europäische Klimaschutzinitiative und die Umsetzung des Klimaschutzplans 2050 im Einzelplan 09 etatisiert. Die geförderten Maßnahmen in der Europäischen Klimaschutzinitiative dienen dem klimapolitischen Dialog, dem Kapazitätsaufbau sowie dem Wissens- und Erfahrungsaustausch im Bereich des Klimaschutzes. Im Jahr 2024 sind hierfür 19 Mio. vorgesehen. Daneben stehen für die Umsetzung des Klimaschutzplans 2050 im Jahr 2024 12,8 Mio. zur Verfügung.

Zudem ist in eine bedarfsgerechte Veranschlagung der Klimaneutralisierung von Dienstreisen und Veranstaltungen der Bundesverwaltung in Höhe von rd. 59 Mio. über die Finanzplanung im Einzelplan des BMWK abgebildet (allein 20,75 Mio. in 2024).

Wismut-Sanierung

Für die fortlaufende Sanierung und Rekultivierung der ehemaligen Uranerzbergbauflächen in Sachsen und Thüringen durch die Wismut GmbH sind für 2024 für den Betrieb Mittel in Höhe von rd. 126,5 Mio. in 2024 vorgesehen.

Braun- und Steinkohleausstieg

Mit dem im August 2020 verabschiedeten Kohleausstiegsgesetz wurde das Generationenprojekt Kohleausstieg auf den Weg gebracht. Im Zusammenhang mit dem Kohleausstieg sind auch 2024 Ausgaben i. H. v. 250 Mio. für Anpassungsgelder zugunsten von bislang im Braunkohleabbau beschäftigten Arbeitnehmern vorgesehen.

Darüber hinaus sind zur Gewährung eines Anpassungsgeldes im Steinkohlebergbau auf Grundlage der kohlepolitischen Verständigung zum Auslaufen der subventionierten Steinkohleförderung aus dem Jahr 2007 Mittel in Höhe von 29 Mio. in 2024 veranschlagt.

Strukturstärkung Kohleregionen

Durch das Strukturstärkungsgesetz vom 8. August 2020 konnte der Stärkung der Kohleregionen ein neuer, wichtiger Impuls gegeben werden. Die für Maßnahmen im Rahmen der Strukturstärkungsgesetzt vorgesehenen Maßnahmen sind im Einzelplan 60 veranschlagt, für das BMWK sind Mittel in Höhe von rd. 630 Mio. in 2024 vorgesehen und werden wie bei den anderen Ressorts im Wege der Verstärkung den relevanten Ausgabetiteln im Einzelplan 09 zugewiesen.

Wesentlicher Bestandteil hiervon ist das Bundesprogramm „STARK“ mit einem Volumen von rd. 457 Mio. , das nicht-investive Maßnahmen in den Regionen, insbesondere Netzwerke, Kompetenzzentren und den Ausbau kommunaler Planungskapazitäten fördert.

Chancen der Globalisierung

Außenwirtschaftsförderung der GTAI und AHK

Wichtige Standbeine der Außenwirtschaftsförderung sind das Netzwerk der Auslands-handelskammern (AHK-Netz) und die Außenwirtschaftsförder- und Standortmarketing-gesellschaft des Bundes, Germany Trade and Invest (GTAI). Hierfür sind rd. 100 Mio. in 2024 vorgesehen.

Erschließung von Auslandsmärkten

Die verschiedenen Maßnahmen zur Exportförderung sind in einem Programm zur Erschließung von Auslandsmärkten gebündelt, wofür rd. 116 Mio. in 2024 bereitstehen. Das Programm besteht u.a. aus verschiedenen Exportinitiativen, Beteiligungen an Auslandsmessen sowie dem Managerfortbildungsprogramm. Mit dem Wirtschaftsnetzwerk Afrika wird ein gebündeltes Beratungs- und Unterstützungsangebot für deutsche Unternehmen geschaffen. Das Commercial Interest Reference Rate-Festzinsprogramm (CIRR) soll die Zinsrisiken afrikanischer Besteller bei der Finanzierung deutscher Exporte absichern.

Internationale Großprojekte, Weltausstellungen und Beiträge zu internationalen Organisationen

Darüber hinaus werden aus diesem Kapitel auch das langfristige Großprojekt „Errichtung einer Stadtbahn in Ho Chi Minh-Stadt“, die Teilnahme Deutschlands an Weltausstellungen, Beiträge an internationale Organisationen mit Sitz im Ausland (u.a. WTO und IEA), Beratungshilfe für das Ausland, sowie die institutionelle Förderung der Deutschen Zentrale für Tourismus (DZT) in Höhe von rd. 34,5 Mio. finanziert. Für die energie-, klima- und wirtschaftspolitische Zusammenarbeit mit der Ukraine stehen 60,7 Mio. in 2024 zur Verfügung.

Sonstige Bewilligungen

Pandemievorsorge und -bewältigung

Für die Umsetzung von Maßnahmen zur Pandemievorsorge und -bewältigung stehen in 2024 insgesamt rd. 48 Mio. bereit, die sich auf verschieden Maßnahmen verteilen. So sollen insbesondere weiterhin Innovationen im Bereich der persönlichen Schutzausrüstung mit rd. 21 Mio. angereizt und der Aufbau der Nationalen Reserve Gesundheitsschutz mit rd. 7 Mio. veranschlagt werden. Für die Produktion und Entwicklung von Hilfsstoffen für mRNA-Therapeutika sind 20 Mio. veranschlagt.

Corona-Unternehmenshilfen

Im Bereich der Allgemeinen Bewilligungen des Haushalts (Einzelplan 60) sind 800 Mio. für die Corona-Unternehmenshilfen vorgesehen. Die Haushaltsmittel dienen der geordneten Abwicklung des Programms im Rahmen der Bescheidung der noch offenen Zahlungen und der Schlussabrechnungen der Antragsstellenden. Für Einnahmen aus den Rückzahlungen der Länder für die Corona-Soforthilfen wird in 2024 im Einzelplan 60 ein Ansatz in Höhe von 1,5 Mrd. vorgesehen. Darüber hinaus gehende Einnahmen dürfen gem. Haushaltsvermerk zur Leistung von Mehrausgaben der Corona-Unternehmenshilfen geleistet werden.

Ergänzende Ausführungen zum Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF)

Für das Jahr 2024 sind Ausgaben in Höhe von insgesamt rd. 14 Mrd. vorgesehen. Hiervon entfallen rd. 6,3 Mrd. auf die Energiepreisbremsen, rd. 3 Mrd. auf die Härtefallhilfen und rd. 3,6 Mrd. auf Zinsausgaben.
Der WSF leistet einen wichtigen Beitrag zur Entlastung von Verbraucherinnen und Verbrauchern, sowie Unternehmen und zur Abfederung der durch den Angriffskrieg Russlands hervorgerufenen äußerst angespannten Energielage. Das sofortige Verfügbarmachen von 200 Mrd. aus dem Abwehrschirm im Jahr 2023 war erforderlich, um volkswirtschaftliche Kapazitäten zu erhalten und massive Schäden von unserer Wirtschaft abzuwenden.

Ergänzende Ausführungen zum Klima- und Transformationsfonds (KTF)

Der Klima- und Transformationsfonds (KTF) ist das wichtigste Instrument, um die vorhandenen Mittel so effektiv wie möglich in Richtung Zukunftsinvestitionen zu lenken. Große Zukunftsaufgaben und Investitionen in die Erneuerung des Wohlstands und in Klimaschutz werden im KTF abgebildet werden. Ein Beispiel ist hier der Wasserstoffhochlauf, der ab 2024 aus dem KTF finanziert werden soll.