Deutschland bei Klimazielen 2030 erstmals auf Kurs
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2024-03-15T08:49+0100Die Treibhausgas-Projektionen 2024 weisen bis 2030 einen Rückgang um knapp 64 Prozent im Vergleich zu 1990 aus. Damit wird das deutsche Klimaziel für 2030 – die Verringerung der Treibhausgasemissionen um mindestens 65% - greifbar. Im Projektionsbericht 2021 war dagegen nur eine Minderung um 49 Prozent erwartet worden. Dies unterstreicht, dass die inzwischen ergriffenen Maßnahmen Wirkung entfalten.
Dies bestätigt auch der Blick auf die kumulierten Emissionen für die Jahre 2021 bis 2030. Diese sind gemäß dem Entwurf des Bundes-Klimaschutzgesetzes künftig entscheidend dafür, ob eine Nachsteuerungspflicht ausgelöst wird. Die nun veröffentlichten Projektionsdaten zeigen, dass die für den Zeitraum 2021 bis 2030 sektorübergreifend zulässigen Treibhausgasemissionen (sog. Jahresemissionsgesamtmengen) insgesamt eingehalten werden können: Es ergibt sich eine Übererfüllung von 47 Mio. t CO₂-Äquivalente. Damit wird die Klimaschutzlücke von 1.100 Millionen Tonnen, die zu Beginn der Legislaturperiode vorhanden war, vollständig geschlossen.
Bundesminister für Wirtschaft und Klimapolitik Robert Habeck: Zum ersten Mal überhaupt zeigen die Zahlen: Deutschland ist auf Kurs – erstmals. Wenn wir Kurs halten, erreichen wir unsere Klimaziele 2030. Dann schließen wir die Klimaschutzlücke! Und das mit einer Wirtschaft, die sich wieder erholt. Das zeigt: Die Anstrengungen lohnen sich, unser Handeln macht einen Unterschied. Als ich 2021 mein Amt als Wirtschafts- und Klimaschutzminister übernommen habe, klaffte zwischen dem Ziel und den bisherigen Maßnahmen eine riesige Lücke von 1.100 Millionen Tonnen CO₂. Das Tempo des Klimaschutzes musste sich nahezu verdreifachen. Und es war zu Beginn dieser Regierungszeit mehr als unklar, ob wir es schaffen, auf Zielkurs zu kommen. Und jetzt können wir die Lücke schließen, wenn wir weiter intensiv daran arbeiten, die notwendigen Maßnahmen umzusetzen. Dabei sind wir nicht in allen Sektoren gleich gut unterwegs – deshalb müssen wir uns in einigen Bereichen noch stärker anstrengen.
Die Entwicklung in den einzelnen Sektoren zeigt ein heterogenes Bild: Die Sektoren Energiewirtschaft, Industrie, Landwirtschaft sowie Abfallwirtschaft und Sonstiges weisen eine Übererfüllung auf. Die Sektoren Verkehr und vor allem Gebäude zeigen eine gegenüber den früheren Projektionen verbesserte Entwicklung. Allerdings verfehlen sie ihre bisherigen Sektorziele. Da die Emissionen im Verkehr und in Gebäuden maßgeblich sind für die EU-Klimaschutzverordnung (Effort Sharing Regulation, ESR), bedeutet dies auch, dass Deutschland hier seine Ziele bis 2030 ohne weitere Maßnahmen verfehlen könnte. Die gegenüber früheren Projektionen deutlich günstigere Entwicklung der THG-Entwicklung hat verschiedene Ursachen. So haben Maßnahmen wie die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), Gebäudeenergiegesetz (GEG) und die Erhöhung der Lkw-Maut Beiträge geleistet, um die Ziellücken in den Sektoren Gebäude und Verkehr zu verringern. Auch die zur Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien ergriffenen Maßnahmen zeigen zunehmend Wirkung. In 2023 wirkt sich insbesondere der Produktionsrückgang in der energieintensiven Industrie infolge der hohen Energiepreise nach dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine aus. Die Projektion bis 2030 geht davon aus, dass die Industrie sich wieder erholt und die Emissionen dennoch weiter sinken werden. Dazu leisten die Maßnahmen zur Förderung der klimaneutralen Umstellung der Produktion – beispielsweise das neue Instrument der Klimaschutzverträge – entscheidende Beiträge.Die einzelnen Sektoren in Zahlen:
Der Sektor Energiewirtschaft übertrifft sein kumuliertes Emissionsziel um 175 Mio. Tonnen CO₂-Äquivalente, der Sektor Industrie um 37 Mio. Tonnen CO₂-Äquivalenten. Die Sektoren Landwirtschaft sowie Abfallwirtschaft und Sonstiges übererfüllen ihre Ziele um 29 Mio. Tonnen, bzw. um 17 Mio. Tonnen CO₂-Äquivalente. Der Verkehrssektor weist bis 2030 eine kumulierte Minderungslücke von 180 Mio. Tonnen CO₂-Äquivalenten auf, auch der Sektor Gebäude verfehlt sein Ziel bis 2030 um 32 Mio. Tonnen CO₂-Äquivalente.Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Referat ÖffentlichkeitsarbeitBundesministerium für Wirtschaft und Energie, Referat ÖffentlichkeitsarbeitCorona-Wirtschaftshilfen
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2024-03-14T17:18+0100Bund und Länder haben sich im Einklang mit den Berufsorganisationen der prüfenden Dritten heute im Rahmen einer Sonder-Wirtschaftsministerkonferenz gemeinsam auf eine letztmalige Fristverlängerung zur Einreichung der Schlussabrechnung verständigt. Die Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen (Überbrückungs-, November- und Dezemberhilfen) können demnach noch bis zum 30. September 2024 eingereicht werden.
Staatsminister Hubert Aiwanger, Vorsitzender der Wirtschaftsministerkonferenz: Die heutige Verständigung auf eine Fristverlängerung ist ein Erfolg, für den ich mich seit Wochen eingesetzt habe. Damit geben wir den prüfenden Dritten mehr Zeit, um die Schlussabrechnungen für die Unternehmen einzureichen. Ich danke den Berufsorganisationen der prüfenden Dritten für ihren Einsatz und das Einbringen ihrer Praxiserfahrung. Die Schlussabrechnungen können nur mit aktiver Unterstützung der prüfenden Dritten bewältigt werden. Dazu braucht es eine Prüfung mit Augenmaß.
Sven Giegold, Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz: Ab sofort werden wir den Prüfprozess vereinfachen und beschleunigen. Damit entlasten wir die Kanzleien, erhöhen die Qualität der digital einzureichenden Angaben und beugen so auch etwaigen Nachfragen durch die Prüfteams in den Bewilligungsstellen vor. Die getroffene Verständigung mit den Organisationen der prüfenden Dritten wird dazu beitragen, dass auch der Abschluss der Corona-Wirtschaftshilfen im Interesse der betroffenen Unternehmen zu einem Erfolg wird.
Die Repräsentanten der vier Berufsorganisationen, Prof. Dr. Hartmut Schwab, Präsident der Bundessteuerberaterkammer, Torsten Lüth, Präsident des Deutschen Steuerberaterverbandes e.V., Andreas Dörschell, Präsident der Wirtschaftsprüferkammer und Leonora Holling, Schatzmeisterin der Bundesrechtsanwaltskammer, zur heutigen Verständigung:
Wir begrüßen, dass Bund und Länder ein Einsehen hatten und einer Fristverlängerung, samt Härtefallregelung zugestimmt haben. Viele kleine und mittelständische Unternehmen werden nun aufatmen. Sie haben nun, gemeinsam mit ihren prüfenden Dritten, mehr Zeit für die Einreichung der Schlussabrechnungen. Darüber hinaus wurde es dringend Zeit, dass auch der Prüfprozess vereinfacht wird. So wird auf unser Drängen hin u.a. von standardisierten Katalogabfragen abgesehen und die prüfenden Dritten haben nun mindestens 21 Tage Zeit für eventuelle Nachfragen oder Beleganforderungen. Wir hoffen, dass damit die Effizienz des Prüfprozesses und das Tempo der Bescheidung der Bewilligungsstellen steigen.
Die Wirtschaftsministerinnen und Wirtschaftsminister von Bund und Ländern erörterten in einer Sonderbesprechung der Wirtschaftsministerkonferenz, an der auch die Repräsentanten der Bundessteuerberaterkammer (BStBK), dem Deutsche Steuerberaterverband e.V (DStV), der Wirtschaftsprüferkammer (WPK) und der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) teilnahmen, das weitere Verfahren zum erfolgreichen Abschluss der Corona-Wirtschaftshilfen.
Die vereinbarten Schritte, insbesondere, die Festlegung eines neuen Endtermins, 30. September 2024, damit möglichst alle noch ausstehenden rd. 400.000 Schlussabrechnungen den 21 Bewilligungsstellen zur Prüfung vorliegen werden, sowie Vereinfachungen und Beschleunigungen der Prüfverfahren sind in einer gemeinsamen Erklärung zusammengefasst.Hintergrundinformationen
Mit den Corona-Wirtschaftshilfen, u.a. Überbrückungs-, November- und Dezemberhilfen, wurden im Zeitraum Juni 2020 bis Juni 2022 Unternehmen und Selbständige mit erheblichen Corona-bedingten Umsatzrückgängen mit über 63 Mrd. € Bundesmitteln unterstützt. In einem beispiellosen Kraftakt durch Bund, Länder und prüfende Dritte konnte so in der Pandemiezeit vielen Unternehmen schnell geholfen und zahlreiche unternehmerische Existenzen gesichert werden.
Damit die Auszahlung der Mittel an die Antragstellenden zügig erfolgen konnte, wurde zumeist auf Prognosebasis vorläufig bewilligt. Es war von vornherein konzeptionell ein nachträglicher Abgleich der Prognosezahlen mit der tatsächlichen Umsatzentwicklung und den angefallenen Fixkosten vorgesehen, der auch breit kommuniziert wurde.
Die jetzt laufende Schlussabrechnung der Programme ist auch haushaltsrechtlich geboten. Es war das gemeinsame Verständnis von Staat, Wirtschaft und prüfenden Dritten, in der Antragsphase den betroffenen Unternehmen möglichst schnell zu helfen und die finale Prüfung bewusst in die Schlussabrechnung zu verlagern. Wie schon die ursprüngliche Antragstellung der Corona-Wirtschaftshilfen wird die Schlussabrechnung der Programme in einem vollständig digitalisierten Verfahren bearbeitet. Die vorläufigen Bewilligungen wurden vielfach auf der Basis von prognostizierten Umsatzrückgängen und Fixkosten erteilt, um eine schnelle Auszahlung der Zuschüsse zu ermöglichen. Die Förderbedingungen der Corona-Wirtschaftshilfen sehen vor, dass die endgültige Höhe der Billigkeitsleistung anhand der tatsächlich realisierten Geschäftsentwicklung zu ermitteln ist. Die Schlussabrechnung ist somit notwendig, um einen Abgleich zwischen den ursprünglich beantragten Zuschüssen und denen, die den Antragstellenden tatsächlich zustehen, vorzunehmen. Das kann je nach gewählten Programmen zu einer Bestätigung der erhaltenen Mittel oder zu einer Nach- oder Rückzahlung führen.
Sofern bis zu dem neuen Endtermin keine fristgerecht eingereichten Schlussabrechnungen für die vorläufigen Bewilligungen vorliegen, sind von den jeweils zuständigen Bewilligungsstellen der Länder umgehend Rückforderungsmaßnahmen einzuleiten.
Weitere Informationen: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Referat ÖffentlichkeitsarbeitBundesministerium für Wirtschaft und Energie, Referat ÖffentlichkeitsarbeitBundesminister Habeck zum Bürokratieentlastungsgesetz IV
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2024-03-13T13:10+0100Der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Robert Habeck, begrüßt das heute auf Vorschlag des Bundesministers der Justiz im Bundeskabinett verabschiedete Bürokratieentastungsgesetz IV (BEG IV).:
Es ist wichtig, dass das Bürokratieentlastungsgesetz nun auf den Weg gebracht wird. Auch die ressortübergreifende Bürokratieentlastungsverordnung, die aktuell finalisiert wird, sieht weitere Entlastungen für die Wirtschaft vor. Gleichzeitig ist klar, dass wir hier nicht stehen bleiben können, um zu spürbaren Entlastungen zu kommen. Wir müssen das BEG IV daher mit weiteren themenspezifischen Entlastungspaketen ergänzen. Hier setze ich auf eine künftige Zweite Säule der Bürokratieentlastung: die stärkere Etablierung und Ausweitung unseres Praxischeck-Instrumentariums unter aktiver Beteiligung aller Ressorts und der Länder. So haben wir u.a. im Solarbereich gezeigt, dass damit spürbare Entlastungen erzielt werden können. Das Instrument werden wir deshalb schrittweise auf weitere, vor allem für den breiten Mittelstand relevante Themen wie die Nachhaltigkeitsberichterstattung, dem Beauftragtenwesen oder den Datenschutz ausrollen.Im Detail:
Der Bürokratieabbau ist einer der Prioritäten des BMWK in dieser Legislaturperiode. Im BEG IV sind zahlreiche Maßnahmen des BMWK eingeflossen.
So unter anderem die klare und einheitliche Regelung im Bundesberggesetz, dass die Nutzung oberflächennaher Erdwärme (bis 400m Tiefe) nicht dem Bergrecht unterliegt.
Zudem haben wir eine systematische Überprüfung aller in Zuständigkeit des BMWK liegenden Informationspflichten auf Aktualität, Harmonisierungsmöglichkeiten, unnötige Schriftformerfordernisse und sonstige Ansatzpunkte zur Entlastung für den Mittelstand durchgeführt. Hierbei hat das BMWK auch die Praxis eingebunden. Es wurden Workshops mit Unternehmen, Verbänden und Kammern (Zehn Workshops mit BDEW, Destatis, DIHK, Stiftung Familienunternehmen und Politik, VCI, VDA, ZDH und VKU) durchgeführt, um Input aus der Wirtschaft zu erhalten, wie die Praxistauglichkeit von Informations- und Berichtspflichten erhöht werden kann. Als erstes Zwischenergebnis konnten 75 Abbau- und Entlastungsmaßnahmen identifiziert und dabei bis zu 50 Informationspflichten als mögliche Maßnahmen mit weiterem Prüfbedarf herausgearbeitet werden. Darunter z.B. die Streichung der Anzeigepflichten für neue und erneuerte Messgeräte im Mess- und Eichgesetz, die Bündelung bestimmter gewerberechtlicher Anzeigepflichten in der Gewerbeordnung oder Bürokratieentlastungen im Berufs- und Prüfungsrecht der Wirtschaftsprüferinnen und -prüfer.
Zahlreiche dieser Maßnahmen sind im BEG IV verankert. Ein Teil eignet sich aufgrund ihrer Komplexität nicht dafür, in einem Sammelgesetz wie dem BEG IV bzw. der dazugehörigen Bürokratieentlastungsverordnung adressiert zu werden; diese werden in fachspezifischen Novellen umgesetzt.Weitere Entlastungen des BMWK:
Andere Entlastungsmaßnahmen wiederum wurden bereits untergesetzlich umgesetzt. So hat beispielsweise die BNetzA im Zuge des Projekts in der Zwischenzeit die Anzahl der abgefragten Daten für den nächsten Monitoringbericht um rund ein Drittel gesenkt.
Mit dem Instrument der Praxischecks hat das BMWK ein Verfahren entwickelt, um für konkrete Investitionsvorhaben und Fallkonstellationen bürokratische Hemmnisse zu erkennen und dafür Lösungen zu entwickeln. Einige Praxischecks wurden bereits abgeschlossen. Beim Praxischeck Solar wurden über 50 Hindernisse für den gewerblichen und privaten PV-Ausbau identifiziert. Der Großteil dieser Hindernisse wurde bereits aus dem Weg geräumt und u.a. im Solarpaket verankert. Darunter die Flexibilisierung der Direktvermarktungspflicht durch Einführung der neuen Vergütungsform der unentgeltlichen Abnahme die Vereinfachung der Anlagenzusammenfassung für Dach-Solaranlagen, inklusive einer Sonderausnahme für Balkon-Kraftwerke oder vereinfachte Anmeldeverfahren.
Weitere Praxischecks laufen derzeit - darunter der Praxischeck Wind-an-Land (gemeinsam mit Land Baden-Württemberg), der Praxischeck Wärmepumpen, der Praxischeck Einfacher Gründen).
Weitere Praxischecks sind für dieses Jahr in Planung. Dazu zählen: Praxischeck Nachhaltigkeitsberichterstattung Praxischeck mit Zielgruppe Lebensmittelhandwerk Praxischeck zum Datenschutz Praxischeck zum Beauftragtenwesen in Unternehmen (angestrebt wird ein ressort- und ebenübergreifender Ansatz)
Auch sollen weitere Erleichterungen für Start-ups und innovative gemeinwohlorientierte Unternehmen geschaffen werden. Die nachhaltige Beschaffung soll einfacher und so gestaltet werden, dass davon insbesondere auch regionale und lokale Unternehmen profitieren können. Basis für das sogenannten Vergabetransformationspaket ist eine umfangreiche öffentlichen Konsultation im letzten Jahr. Auf dieser Basis wird derzeit ein Referentenentwurf mit Gesetzes- und Verordnungsanpassungen erstellt.
Wir streichen das vorgelagerte Genehmigungsverfahren sowie die Stichprobenprüfung durch die Eichbehörden in Bezug auf Software-Updates bei Smart-Meter-Gateways.
Wir verfolgen konsequent den Aufbau des Basisregisters für Unternehmen. Zukünftig sollen Unternehmen ihre Daten der Verwaltung nur einmal mitteilen müssen; Mehrfachmeldungen an verschiedene Register können schrittweise durch Registerabfragen und zwischenbehördliche Datenaustausche ersetzt werden.
Wir haben die Verwaltungsprozesse in der Rüstungsexportkontrolle für den Export bestimmter Rüstungsgüter und Dual-Use Güter in ausgewählte EU- und NATO-Partner sowie enge Partnerländer durch die Einführung neuer und die Änderung bestehender Allgemeiner Genehmigungen effizienter gestaltet.
Mit der Zwanzigsten Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung soll im Außenwirtschaftsrecht nunmehr grundsätzlich neben dem schriftlichen auch der elektronische Erlass von Verwaltungsakten vorgesehen werden. Dadurch wird der Einsatz einfacher und nutzerfreundlicher elektronischer Verfahren begünstigt und der Ausbau elektronischer Verwaltungsdienste weiter gefördert.Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Referat ÖffentlichkeitsarbeitBundesministerium für Wirtschaft und Energie, Referat ÖffentlichkeitsarbeitBundeskabinett stimmt Abkommen über solidarische Gaslieferungen zwischen Deutschland, Italien und der Schweiz zu
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2024/03/20240313-bundeskabinett-stimmt-abkommen-uber-solidarische-gaslieferungen-zwischen-deutschland-italien-und-der-schweiz-zu.html
2024-03-13T13:05+0100Der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Robert Habeck, und seine Ministerkollegen Albert Rösti, Schweizer Bundesrat für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation, und Gilberto Pichetto Fratin, italienischer Minister für Umwelt werden das Abkommen im Rahmen des BETD--Berlin Energy Transition Dialogue nächste Woche unterzeichnen. Konkret handelt es sich um ein deutsch-italienisches Abkommen über solidarische Unterstützung im Falle eines Gasversorgungskrise und ein trilaterales Abkommen, in dem die Schweiz in die Regelungen des bilateralen Abkommens ebenfalls einbezogen ist. Durch den Einbezug der Schweiz ist der Transit zwischen Deutschland und Italien gewährleistet.
Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Robert Habeck: „Die Versorgungssicherheit in Europa bleibt weiterhin wichtig. Für den äußerst unwahrscheinlichen Fall einer extremen Gasmangellage haben wir in den beiden Abkommen die Vorgehensweise definiert, wie Deutschland, Italien und die Schweiz sich gegenseitig schnell helfen können. Das ist ein wichtiges Signal der politischen Geschlossenheit über die Mitgliedstaaten der Europäischen Union hinaus. Gleichzeitig ist es ein gutes Beispiel dafür, wie Krisenvorsorge in einem integrierten europäischen Gasbinnenmarkt auch tatsächlich gestaltet wird. Solidarität ist es, was uns in Europa auszeichnet und stark macht.
Deshalb begrüße ich die heute unterzeichneten Abkommen ausdrücklich und hoffe, dass bald viele weitere Mitgliedstaaten folgen werden.“
Das trilaterale deutsch-schweizerisch-italienische Abkommen ermöglicht, dass der bilaterale Vertrag zwischen Deutschland und Italien in einer schweren Gasmangellage tatsächlich angewendet werden kann. Für diesen sog. Solidaritätsfall sollen solidarische Gaslieferungen als letztes Mittel im Fall einer extremen Gasmangellage die Versorgung der Haushalte, Fernwärmeanlagen und grundlegenden sozialen Einrichtungen im notleidenden Mitgliedstaat gewährleisten. Als Konsequenz der sog. SoS-Verordnung der EU sind sämtliche direkt oder über einen Drittstaat mit einander verbundene EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, bilaterale Solidaritätsabkommen abzuschließen.
Deutschland hatte bereits im Dezember 2020 mit Dänemark und im Dezember 2021 mit Österreich entsprechende Abkommen abgeschlossen.
Mit weiteren Ländern sind wir in Gesprächen.
Der Einbezug der Schweiz als gastransitierendes Drittland zu den Inhalten des bilateralen Vertrags wird über das trilaterale Übereinkommen gewährleistet. Über ein Zollabkommen Schweiz-Liechtenstein ist ebenfalls Liechtenstein Teil des trilateralen Vertrags.Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Referat ÖffentlichkeitsarbeitBundesministerium für Wirtschaft und Energie, Referat ÖffentlichkeitsarbeitKlimaschutzverträge gehen in die erste Runde
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2024-03-14T09:22+0100Das Bundeministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat heute das erste Gebotsverfahren des Förderprogramms Klimaschutzverträge gestartet. Unternehmen der energieintensiven Industrie, die erfolgreich am vorbereitenden Verfahren im Sommer 2023 teilgenommen haben, können sich innerhalb der nächsten vier Monaten um eine 15-jährige Förderung ihrer großen Transformationsprojekte bewerben. Das Fördervolumen beläuft sich auf insgesamt vier Milliarden Euro.
Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck: „Heute ist ein guter Tag für den Industriestandort Deutschland, den Klimaschutz und nachhaltige Arbeitsplätze in unserem Land. Mit den Klimaschutzverträgen fördern wir erstens moderne, klimafreundliche Industrieanlagen von morgen. Dadurch entstehen neue Technologien, Wertschöpfungsketten und Infrastrukturen. Das hilft zweitens der Industrie weltweit dabei, auf klimafreundliche Produktion umzuschalten. Und drittens setzen wir mit den Klimaschutzverträgen international neue Standards für eine effiziente und bürokratiearme Förderung.
Mit den Klimaschutzverträgen stellen wir sicher, dass die Transformation in den Unternehmen gelingt. Wir sichern Arbeitsplätze und Wettbewerbsfähigkeit und schützen das Klima: Allein die geförderten Anlagen aus der ersten Gebotsrunde werden mehrere Millionen Tonnen CO₂ einsparen."
Deutschland ist der erste EU-Mitgliedstaat, der eine Förderung durch Klimaschutzverträge an den Start bringt. Das neue und innovative Förderinstrument hatte zuvor erfolgreich das beihilferechtliche Genehmigungsverfahren durch die Europäische Kommission durchlaufen.
Klimaschutzverträge sollen moderne, klimafreundliche Produktionsverfahren in den energieintensiven Industriebranchen anstoßen, zum Beispiel in der Papier-, Glas-, Stahl- und Chemieindustrie. Dafür gleichen Klimaschutzverträge dort, wo klimafreundliche Produktionsverfahren gegenwärtig noch nicht konkurrenzfähig betrieben werden können, die Mehrkosten im Vergleich zu konventionellen Verfahren aus – für eine Laufzeit von 15 Jahren. Dadurch werden unmittelbar große Mengen an Treibhausgasen vermieden. Insgesamt sollen Emissionen in Höhe von rund 350 Millionen Tonnen CO₂ über die Laufzeit des Förderprogramms bis 2045 vermieden werden. Dies entspricht THG-Reduktionen von bis zu 20 Megatonnen im Jahr, also etwas über einem Drittel des Sektorziels für die Industrie für das Jahr 2030.
Vor allem aber sollen die Klimaschutzverträge die dringend notwendige Markttransformation anstoßen: Klimaschutzverträge setzen einen Anreiz, die erforderlichen neuen Technologien und dafür notwendige Infrastrukturen schon jetzt in Deutschland zu entwickeln und zu bauen, etwa Produktionsanlagen und Pipelines für Wasserstoff. Auch das Know-how in der Finanzierung, beim Bau und dem Betrieb von klimafreundlichen Anlagen sowie Märkte für klimafreundliche Endprodukte (grüne Leitmärkte) werden entwickelt. Klimaschutzverträge sichern damit die Stärke des Industrie- und Innovationsstandorts Deutschland.
Zahlreiche Staaten innerhalb und außerhalb der Europäischen Union wollen in nächster Zeit vergleichbare Förderinstrumente auflegen.
Die Gebote können über das Förderportal des Bundes easy-Online eingereicht werden. Unternehmen können sich mit konkreten Einzelfragen an fragen@klimaschutzvertraege.info wenden.Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Referat ÖffentlichkeitsarbeitBundesministerium für Wirtschaft und Energie, Referat ÖffentlichkeitsarbeitBundeswirtschaftsministerium zeichnet acht neue Klimaschutz-Unternehmen aus
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2024-03-11T14:36+0100Das Bundeswirtschaftsministerium hat heute acht Betriebe als Klimaschutz-Unternehmen geehrt. Sie stehen für vorbildliche Anstrengungen im Bereich der Energie- und Ressourceneffizienz. Durch ihr starkes Engagement beim betrieblichen Klimaschutz tragen die Unternehmen als Vorreiter ihrer jeweiligen Branche zur Erreichung der Klimaziele bei. Die acht Betriebe wurden aus rund 200 Bewerbungen vom Beirat des Klimaschutz-Unternehmen e.V. in einem mehrstufigen Verfahren ausgewählt. Insgesamt gehören der Excellenzinitiative Klimaschutz-Unternehmen nun 69 Mitglieder an.
Stefan Wenzel, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz: Die Klimaschutz-Unternehmen zeigen in zahlreichen Beispielen, dass sich Klimaschutz-Investitionen auszahlen – ökologisch und ökonomisch. Unternehmen machen sich damit zukunftsfest und tragen gleichzeitig aktiv zum Klimaschutz bei. Die zahlreichen Bewerbungen zeigen, Klimaschutz ist und bleibt ein wichtiges Thema in der Wirtschaft und viele Betriebe jeder Größe in ganz Deutschland überlegen, wie sie ihren Beitrag zur Klimaneutralität leisten können.
Jörg Schmidt, Vorsitzender Klimaschutz-Unternehmen: Um die Grüne Transformation unserer Wirtschaft voranzutreiben, braucht es Unternehmen, die entschlossen den Weg Richtung Klimaneutralität vorangehen. Gerade die Vorreiter sind es, die andere animieren und motivieren, es ihnen gleichzutun. Ich freue mich sehr, dass der Kreis der Klimaschutz-Unternehmen immer größer wird und wir heute acht neue Mitglieder in unseren Verband aufnehmen. Die Best Practices unserer Mitglieder zeigen sehr deutlich, was alles beim betrieblichen Klimaschutz möglich ist.
Die Betriebe zeichnen sich durch herausragende und umfassende Klimaschutzstrategien und Energieeffizienzmaßnahmen aus. Zukunftsweisende Investitionen in Erneuerbare Energien, innovative Projekte im Bereich der Kreislaufwirtschaft und eine hervorgehobene Nachhaltigkeitskommunikation runden die Profile der Unternehmen ab und stehen für eine transformationsorientierte Entwicklung.
Im Rahmen einer Urkundenübergabe im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz wurden heute diese acht neuen Mitglieder als Klimaschutz-Unternehmen ausgezeichnet: allsafe GmbH & Co. KG (Baden-Württemberg) BÜCHL Firmengruppe (Bayern) CHEP Deutschland GmbH (Nordrhein-Westfalen) Dietz GmbH (Bayern) GELSENWASSER AG (Nordrhein-Westfalen) KIS Antriebstechnik GmbH & Co. KG (Nordrhein-Westfalen) Pfeifer & Langen GmbH & Co. KG (Nordrhein-Westfalen) WEPA Hygieneprodukte GmbH (Nordrhein-Westfalen)
Seit 2009 zeichnen das Bundeswirtschaftsministerium, das Bundesumweltministerium und die Deutsche Industrie- und Handelskammer Betriebe für ihre ambitionierten Klimaschutzziele sowie Anstrengungen bei der Energieeffizienz und dem Einsatz Erneuerbarer Energien als Klimaschutz-Unternehmen aus.
Die Unternehmen sind Teil des Verbands Klimaschutz Unternehmen und können mit dieser Auszeichnung werben. Das Auswahlverfahren fand unter strengen Kriterien statt.Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Referat ÖffentlichkeitsarbeitBundesministerium für Wirtschaft und Energie, Referat ÖffentlichkeitsarbeitBewerbungsaufruf: Jetzt Klimaschutz-Unternehmen werden
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2024/03/20240311-bewerbungsaufruf-klimaschutz-unternehmen.html
2024-03-11T18:05+0100Berlin, 27.02.2024. Vorreiter beim betrieblichen Klimaschutz aufgepasst: Die Exzellenzinitiative Klimaschutz-Unternehmen sucht Unternehmen, die sich ihrem Netzwerk anschließen wollen. Bundeswirtschaftsministerium, Bundesumweltministerium sowie die Deutsche Industrie- und Handelskammer rufen dazu auf, sich als Klimaschutz-Unternehmen zu bewerben. Teil des Netzwerks können Unternehmen aller Größen und Branchen werden, die Klimaschutz, Umweltschutz oder die Anpassung an die Klimakrise als strategisches Unternehmensziel verfolgen. Bewerbungsschluss ist der 31. Juli 2024.
Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz: „Für Erfolg im Klimaschutz kommt es auf das „Machen“ an. Deshalb ist es so wichtig, dass einzelne Unternehmen motiviert vorangehen und beweisen: Klimaschutzmaßnahmen bringen uns nicht nur diesem Ziel näher, sondern lohnen sich auch finanziell und stärken so unsere Wettbewerbsfähigkeit. Der Austausch mit anderen Unternehmen, wie er im Netzwerk der Klimaschutz-Unternehmen stattfindet, trägt dabei maßgeblich zum Erfolg bei. Ich kann Sie daher nur ermutigen, sich für die Aufnahme in das Netzwerk zu bewerben!“
Steffi Lemke, Bundesministerin für Umwelt- und Verbraucherschutz: „Mit den drei großen ökologischen Krisen – Klimakrise, Artenaussterben und Verschmutzungskrise – stehen wir vor großen Herausforderungen. Sie betreffen auch unseren Wohlstand in Deutschland. Die Zeit drängt, und es ist klar, dass späteres Handeln zu höheren Kosten führt. Umso wichtiger und erfreulicher ist es, dass immer mehr Unternehmen frühzeitig in ambitionierten Klimaschutz und vorsorgende Klimaanpassung investieren und auf ein nachhaltiges Unternehmenskonzept setzen. Werden auch Sie Vorreiter und Klimaschutz-Unternehmen!“
DIHK-Präsident Peter Adrian: „Die Unternehmen wissen: Investitionen in den betrieblichen Klimaschutz sind Investitionen in die Zukunft des eigenen Betriebes. Trotz schwieriger wirtschaftlicher Lage und zahlreichen weiteren Herausforderungen ist Klimaschutz inzwischen branchenübergreifend ein fester Bestandteil des Betriebsalltags und der Investitionsplanungen. Ich kann die Unternehmen daher nur ermuntern, Teil dieses erfolgreichen Netzwerks zu werden. Es gibt dem eigenen Engagement einen nachhaltigen Rahmen und hat Vorbildcharakter für unsere gesamte Wirtschaft.“
Jörg Schmidt, Vorsitzender Klimaschutz-Unternehmen: „Unsere Mitglieder werden ihrer Verantwortung gerecht und zeigen als Branchenvorreiter, was beim betrieblichen Klimaschutz alles geht. Zugleich motivieren sie andere Unternehmen, es ihnen gleichzutun. Getreu unseres Mottos: vordenken, vorleben, vorangehen! Bewerben Sie sich als Klimaschutz-Unternehmen und werden Sie Teil eines starken Netzwerks, das die Vernetzung und den Austausch unter den Betrieben fördert, um in Sachen Klimaschutz weiter voranzukommen. Nur gemeinsam schaffen wir die Grüne Transformation unserer Wirtschaft.“
Interessiert Klimaschutz-Unternehmen zu werden? Das Bewerbungsverfahren startet mit einem onlinebasierten Check, der eine schnelle Orientierung über die Bewerbungsaussichten gibt. Am Ende des Verfahrens entscheidet ein unabhängiges Expertengremium über die Aufnahme. Erfolgreiche Bewerber werden bei einer öffentlichen Veranstaltung aufgenommen und mit einer Urkunde von Bundeswirtschaftsministerium, Bundesumweltministerium und DIHK ausgezeichnet.
Alle Informationen zum Bewerbungsverfahren finden Sie hier.
Zusätzliches Angebot für Unternehmen, die Klimastrategien oder Transformationskonzepte entwickeln wollen: Im September 2024 starten die Klimaschutz-Unternehmen gemeinsam mit Partnern Runde 3 des Projekts „Wege zum klimaneutralen Unternehmen“. Noch sind Plätze frei!
Kontakt:
Florian Beißwanger
Pressesprecher
Klimaschutz-Unternehmen e.V. Tel.: +49 170-66 40 22 0
beisswanger@klimaschutz-unternehmen.de
Der Verband Klimaschutz-Unternehmen versteht sich als ein branchenübergreifendes Unternehmens-Netzwerk, das sich mit innovativen Lösungen für das Erreichen der klimapolitischen Ziele Deutschlands einsetzt. Teil der Exzellenzinitiative sind Unternehmen aller Größenklassen, die Klimaschutz, Umweltschutz oder die Anpassung an die Klimakrise als strategisches Unternehmensziel verfolgen. Mit ihren Best Practices zeigen die Klimaschutz-Unternehmen modellhaft, wie Energie- und Ressourceneffizienz sich im Sinne des Klimaschutzes umsetzen lassen.Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Referat ÖffentlichkeitsarbeitBundesministerium für Wirtschaft und Energie, Referat ÖffentlichkeitsarbeitEinigung über EU-weit einheitlichen, freiwilligen Zertifizierungsrahmen für CO--Kohlenstoffdioxid2-Entnahme und Carbon Farming beschlossen
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2024/03/2024-03-08-einigung-ueber-eu-weit-einheitlichen-freiwilligen-zertifizierungsrahmen-fuer-co2-entnahme-und-carbon-farming-beschlossen.html
2024-03-08T16:08+0100In der heutigen Sitzung des Ausschusses der Ständigen Vertreter (AStV) hat Deutschland mit der Mehrheit der Mitgliedstaaten der am 19.02.24 von der belgischen Ratspräsidentschaft im Trilog erzielten, vorläufigen Einigung zum Verordnungsentwurf über einen freiwilligen Zertifizierungsrahmen zur CO--Kohlenstoffdioxid2-Entnahme und Carbon Farming zugestimmt. Die Einigung muss nun noch durch das Europäische Parlament formell bestätigt werden.
Staatssekretär Sven Giegold: Die Einigung ist ein wichtiger Erfolg der EU beim Klimaschutz auf dem Weg zur Treibhausgasneutralität. Mit diesem Rahmen setzt sich die EU einen hohen und verlässlichen ökologischen Standard für die freiwillige und einheitliche Zertifizierung von CO2- Entnahmen. Die Treibhausgasminderung muss weiterhin Priorität in der Klimaschutzpolitik haben. Parallel ist jedoch ein Hochlauf von CO--Kohlenstoffdioxid2- Entnahmetechnologien notwendig, um die Pariser Klimaziele zu erreichen. Der EU-Zertifizierungsrahmen zur CO2-Entnahme wird einheitliche und transparente Regeln schaffen, um mit den zertifizierten Aktivitäten Geld zu verdienen. Diese können zu neuen Einkommensquellen für Landwirte und Waldbesitzer werden.
Die Einigung sieht die wirksame Verankerung des sog. Kaskadenprinzips für die Nutzung der Biomasse und robuste Regeln gegen Doppelzählungen („Double Counting“) der Zertifikate vor. Bei der Berechnung der CO--Kohlenstoffdioxid2-Bilanz von Biomasse werden die Emissionen des gesamten Lebenszyklus berücksichtigt. Auch die strenge Differenzierung der Zertifikate nach den jeweiligen Verfahren zur CO--Kohlenstoffdioxid2-Entnahme im Unionsregister, wiederkehrende Kontrollen und die zwingend nötige Zusätzlichkeit der Aktivitäten stärken die Integrität und Verlässlichkeit des Rahmenwerks. Nur integre Zertifikate können Vertrauen von Investoren schaffen. Hierfür hatte sich Deutschland bis zum Schluss in den Verhandlungen stark gemacht.
Die zertifizierbaren Aktivitäten sind: Permanente CO--Kohlenstoffdioxid2-Entnahmen, z.B. aus Kohlenstoffspeicherung nach der Verbrennung von Biomasse (BECCS) oder CO--Kohlenstoffdioxid2-Abscheidung aus der Luft (DACCS) die mehrere Jahrhunderte überdauern; Die temporäre stoffliche CO--Kohlenstoffdioxid2-Bindung, z.B. in langlebigen Produkten, diese muss nachweislich für mindestens 35 Jahre anhalten. CO--Kohlenstoffdioxid2-Entnahmen und Minderungen von Emissionen aus Böden („soil emission reductions“) insb. Wiedervernässung entwässerter Moorböden) im Bereich Carbon Farming, sie müssen für mindestens fünf Jahre gebunden sein.
Wie bei jedem Kompromiss mussten aus deutscher Sicht auch Zugeständnisse gemacht werden. Zwar konnte die sofortige Erweiterung des Anwendungsbereichs für Emissionsminderungen im Bereich Tierhaltung verhindert werden, aber es wird eine vorgezogene Überprüfung der EU Kommission im Jahr 2026 geben, ob und inwieweit der Anwendungsbereich entsprechend geöffnet wird. Schon von Beginn an waren neben den CO--Kohlenstoffdioxid2-Entnahmetechnologien auch einzelne Minderungsaktivitäten umfasst, wenn auch mit vergleichsweise hohem THG-Minderungspotenzial (sog. „Soil Emission Reductions“).
Der geplante Zertifizierungsrahmen bezieht sich nicht auf CCS-Anlagen, die schwer vermeidbare fossile Emissionen bspw. aus industriellen Prozessen abscheiden sollen. Dabei handelt es sich nicht um eine CO--Kohlenstoffdioxid2-Entnahme, sondern um Treibhausgasminderungstechnologien.
Nach Abschluss des Rechtssetzungsverfahrens (Zustimmung des EU Parlaments, Veröffentlichung Rechtstext) wird insbesondere die EU Kommission gefordert sein, für die verschiedenen Aktivitätstypen Zertifizierungsmethoden und insbesondere Monitoring, Reporting und Verification (MRV)-Vorschriften auszuarbeiten sowie das zentrale Unionsregister für CO--Kohlenstoffdioxid2-Entnahme und das so genannte Carbon Farming aufzubauen. Eine Expertengruppe, in der auch die Mitgliedstaaten vertreten sind, wird sie darin unterstützen und beraten.Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Referat ÖffentlichkeitsarbeitBundesministerium für Wirtschaft und Energie, Referat ÖffentlichkeitsarbeitBundesregierung verlängert Treuhandverwaltung der Rosneft Deutschland
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2024/03/20240307-bundesregierung-verlaengert-treuhandverwaltung-der-rosneft-deutschland.html
2024-03-07T16:45+0100Die Bundesregierung verlängert auf Grundlage des Energiesicherungs- gesetzes (EnSiG) die Anordnung der Treuhandverwaltung der Rosneft Deutschland GmbH (RDG) und der Rosneft Refining & Marketing GmbH (RNRM) bis zum 10. September 2024.
Damit behält die Bundesnetzagentur weiterhin die Kontrolle über Rosneft Deutschland und damit auch über den jeweiligen Anteil in den drei Raffinerien PCK Schwedt, MiRo (Karlsruhe) und Bayernoil (Vohburg). Rosneft Deutschland vereint insgesamt rund zwölf Prozent der deutschen Erdölverarbeitungskapazität auf sich und ist damit eines der größten erdölverarbeitenden Unternehmen in Deutschland. Mit der Verlängerung der Treuhandverwaltung wird der unverändert drohenden Gefährdung der Energieversorgungssicherheit begegnet. Die Anordnung gewährleistet weiterhin insbesondere die Versorgung der Bundesländer Berlin und Brandenburg und sichert die Zukunftsfähigkeit des Standorts Schwedt.
Die Bundesregierung hat sich zu einer nochmaligen Verlängerung der Treuhandverwaltung entschieden, nachdem die russischen Eigentümer ihre Absicht erklärt hatten, in der verlängerten Laufzeit ihre Anteile an der RDG--Rosneft Deutschland GmbH und der RNRM--Rosneft Refining & Marketing zu veräußern. Ein Verkauf wäre der rechtssicherste und damit auch schnellste Weg, um Investitionen in die Raffinerien zu ermöglichen und so die Standorte zu sichern.Informationen zur Treuhand:
Unter Treuhand gestellt sind die deutschen Rosneft-Töchter RDG--Rosneft Deutschland GmbH und RNRM--Rosneft Refining & Marketing. Grund für die Verlängerung der Treuhandverwaltung ist deren Notwendigkeit für die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs der betroffenen Raffinerien zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit. Diese wäre gefährdet, da wichtige Geschäftspartner wie z.B. Rohöllieferanten damit drohen, ihre Geschäftsbeziehungen einzustellen, wenn die Kontrolle an die russische Mutter zurückfallen würde.
Rechtsgrundlage der Verlängerung der Anordnung ist § 17 EnSiG. Danach kann ein Unternehmen, das kritische Infrastruktur im Sektor Energie betreibt, unter Treuhandverwaltung gestellt werden, wenn ohne diese eine Beeinträchtigung der Versorgungssicherheit droht. In Folge der Anordnung ist die Wahrnehmung der Stimmrechte der Gesellschafter ausgeschlossen und ihre Verfügungs- und Verwaltungsbefugnis beschränkt.
Treuhänderin bleibt die Bundesnetzagentur, auf sie gehen wie bisher die Stimmrechte aus den Geschäftsanteilen über.
Die Verlängerung der Anordnung der Treuhandverwaltung erfolgte durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Sie ist für sechs Monate vorgesehen. Die Kosten der Treuhandverwaltung haben die RDG--Rosneft Deutschland GmbH und die RNRM--Rosneft Refining & Marketing selbst zu tragen.Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Referat ÖffentlichkeitsarbeitBundesministerium für Wirtschaft und Energie, Referat ÖffentlichkeitsarbeitEntwicklung der Auftragseingänge im Verarbeitenden Gewerbe Berichtsmonat Januar 2024
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/Verarbeitendes-Gewerbe/2024/20240307-entwicklung-der-auftragseingaenge-im-verarbeitenden-gewerbe-berichtsmonat-januar-2024.html
2024-03-13T13:59+0100Die Auftragseingänge sind nach Angaben des Statistischen Bundesamts1 im Januar gegenüber dem Vormonat preis-, kalender- und saisonbereinigt deutlich zurückgegangen (-11,3 %), nachdem sie im Dezember kräftig zugelegt hatten (+12,0 %). Sowohl im Inland (-11,2 %) als auch aus dem Ausland (-11,4 %) waren Orderrückgänge zu verzeichnen. Aus dem Euroraum gingen nach einem überdurchschnittlichen Plus im Dezember (+34,3 %) wesentlich weniger Bestellungen ein (-25,7 %), während die Nachfrage aus den übrigen Ländern mit +1,6 % expandierte. Allerdings waren die Ordereingänge im Dezember im Vormonatsvergleich stark durch Schwankungen bei Großaufträgen geprägt; ohne diese ergab sich im Januar ein Minus von 2,1 % (Dezember: +0,9 %).
Der Rückgang der Auftragseingänge zum Jahresbeginn erstreckte sich dabei über die Mehrzahl der einzelnen Bereiche des Verarbeitenden Gewerbes: Besonders deutliche Rückgänge waren in den Bereichen elektrische Ausrüstungen (-33,2 %), Metallerzeugnisse (-14,5 %) und pharmazeutische Erzeugnisse (-9,4 %) zu beobachten. Aber auch die gewichtigen Wirtschaftszweige Maschinenbau (-4,7 %) und chemische Erzeugnisse (-0,3 %) lagen im Minus. Orderzuwächse konnten dagegen im Bereich Kfz/Kfz-Teile (+4,2 %) – vor allem infolge von Bestellungen aus dem Nicht-Euroraum – verbucht werden.
Nach dem kräftigen, durch Großaufträge geprägten Plus im Dezember kam es bei den Auftragseingängen im Verarbeitenden Gewerbe im Januar erwartungsgemäß zu einem Rücksetzer. Im weniger schwankungsanfälligen Zweimonatsvergleich nahmen die Neuaufträge um 5,9 % zu. Stimmungsindikatoren wie der ifo Geschäftsklimaindex oder der Einkaufsmanagerindex EMI lassen eine Stabilisierung der Industriekonjunktur im ersten Quartal erwarten.
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1 Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes vom 7. März 2024.Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Referat ÖffentlichkeitsarbeitBundesministerium für Wirtschaft und Energie, Referat ÖffentlichkeitsarbeitStärkung der industriellen Wettbewerbsfähigkeit
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2024/03/20240307-staerkung-industrielle-wettbewerbsfaehigkeit.html
2024-03-07T14:24+0100Heute ist Staatssekretär Sven Giegold als Vertreter der Bundesregierung beim Wettbewerbsfähigkeitsrat in Brüssel. Nachdem die wichtigsten Legislativakte dieser Legislaturperiode nahezu abgeschlossen sind, beginnen beim Wettbewerbsfähigkeitsrat die Diskussionen über Prioritäten und notwendige Maßnahmen der nächsten Legislatur. Grundlage hierfür ist der Binnenmarkt- und Wettbewerbsfähigkeitsbericht vom 14. Februar.
Dazu Staatssekretär Sven Giegold: Die europäische Wettbewerbsfähigkeit stärken wir nur Hand in Hand mit dem Green Deal. Den Green Deal können wir nur mit einer wettbewerbsfähigen Industrie umsetzen. Fast 600 führende Wirtschaftsvertreter aus 20 Sektoren haben in der Erklärung von Antwerpen klar gezeigt, dass sie Wettbewerbsfähigkeit und den Green Deal zusammen denken. Das muss ein Schwerpunkt für die nächste EU-Kommission werden. Wir brauchen ein entschiedenes Vorgehen gegen unnötige Bürokratie, und mehr Anreize für grüne Leitmärkte und Investitionen. Ich habe heute vorgeschlagen, dass die Initiatoren der Erklärung von Antwerpen zu einem Austausch zum nächsten Wettbewerbsfähigkeitsrat eingeladen werden. Zudem werde ich die Initiatoren sowie die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner aus Deutschland zu einem Austausch in das BMWK einladen.
Deutschland hat zudem gemeinsam mit den Niederlanden eine Initiative gestartet, damit die EU-Kommission in der nächsten Legislatur eine Industriestrategie für die maritime Wirtschaft auf europäischer Ebene vorlegt. Die maritime Wirtschaft ist ein strategisch wichtiger Sektor, der maßgeblich zum Ausbau der erneuerbaren Energie und zur Transformation der Wirtschaft insgesamt beiträgt. In diesem Bereich bestehen besonders hohe Abhängigkeiten von asiatischen Staaten. Die letzte Strategie für die maritime Industrie aus 2013 bedarf einer Anpassung an die aktuellen geopolitischen Entwicklungen und einer neuen strategischen Ausrichtung, um die Wettbewerbsfähigkeit des Sektors und die strategische Souveränität der EU zu stärken. Der Initiative zur maritimen Industriestrategie haben sich Dänemark, Finnland, Portugal, Spanien und Italien angeschlossen.
Zudem ist beim Rat eine Aussprache der Mitgliedstaaten zum Verordnungsentwurf zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr vorgesehen, der die geltende Zahlungsverzugsrichtlinie ersetzen soll. Den Entwurf hatte die EU-Kommission als Teil des KMU-Entlastungspakets vom September 2023 vorgelegt. Danach müssen Unternehmen Rechnungen stets innerhalb von 30 Tagen bezahlen und dürfen nicht mehr über Zahlungsfristen verhandeln. Um die Eintreibung fälliger Zahlungen soll sich auf Antrag des Gläubigers eine Behörde kümmern. Das Ziel des Vorschlags – Schutz von KMU vor verspäteten Zahlungen – unterstützt Deutschland. Allerdings hat die Bundesregierung gemeinsam mit vielen anderen Mitgliedstaaten erhebliche und grundlegende Bedenken gegen den Kommissions-Vorschlag und hat sich heute in der Orientierungsaussprache entsprechend geäußert. Die Kritik richtet sich u.a. gegen die Ersetzung der Richtlinie durch eine Verordnung, gegen die starren Zahlungsfrist und die Durchsetzung von Zahlungsansprüchen durch Verwaltungsbehörden.Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Referat ÖffentlichkeitsarbeitBundesministerium für Wirtschaft und Energie, Referat ÖffentlichkeitsarbeitBundesminister Habeck reist in die USA
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2024/03/20240306-bundesminister-habeck-reist-in-die-usa.html
2024-03-06T14:00+0100Vizekanzler und Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Robert Habeck, reist vom 6.-9. März nach Washington D.C., New York City und Chicago. Auf der Reise stehen aktuelle wirtschafts-, energie- und klimapolitische Fragen im Zentrum, insbesondere im Lichte der aktuellen geopolitischen Krisen. Es geht darum, die bilateralen Handels- und Investitionsbeziehungen langfristig zu stärken sowie die transatlantische Zusammenarbeit bei technologischen Zukunftsfragen voranzutreiben.
Bundesminister Habeck: Die aktuellen Krisen in der Welt zeigen wie wichtig der transatlantische Zusammenhalt ist. Nur gemeinsam können wir die aktuellen geopolitischen Konflikte meistern, die grüne Transformation vorantreiben und gleichzeitig die Innovationskraft unseres transatlantischen Wirtschaftsraums langfristig stärken. Deutschland und die USA verbinden intensive Handelsbeziehungen. Die USA sind das wichtigste Ziel deutscher Exporte, gleichzeitig sind deutsche Unternehmen der drittgrößte ausländische Arbeitgeber in den USA. Es geht aber nicht nur um Handel, wir haben in den USA auch einen wichtigen Partner beim Ausbau der Erneuerbaren Energien und dem Kampf gegen den Klimawandel. Basis unserer guten Zusammenarbeit sind vertrauensvolle Beziehungen. Hierfür werde ich mich in meinen Gesprächen mit Vertretern auf Bundes- und auch auf Bundesstaatenebene weiter einsetzen.
In Washington D.C. trifft sich Vizekanzler Habeck unter anderem zu Regierungsmitgliedern der US-Administration, darunter Wirtschaftsministerin Gina Raimondo, Finanzministerin Janet Yellen und Energieministerin Jennifer Granholm. Bei seinem Gespräch mit Chirag Parikh, dem Vorsitzenden des National Space Council im Weißen Haus, wird der Minister von den Astronauten Alexander Gerst und Matthias Maurer sowie der Koordinatorin der Bundesregierung für die Deutsche Luft- und Raumfahrt, Dr. Anna Christmann, begleitet. Gemeinsam mit einer deutschen Unternehmensdelegation der Transatlantic Business Initiative findet zudem ein Austausch mit hochrangigen Kongressmitgliedern statt.
Bei seinem anschließenden Besuch in New York City wird der Vizekanzler u. a. mit dem Generalsekretär der Vereinten Nationen António Guterres sowie dem Gouverneur von New Hampshire Chris Sununu und Wirtschaftsministern verschiedener US-Bundesstaaten zusammenkommen. Zudem sind Diskussionen mit Studierenden an der Columbia University zur Transformation der Wirtschaft sowie mit Gründerinnen und Gründern zur Startup Förderung beim German Accelerator geplant.
Von New York City wird der Wirtschaftsminister in den Mittleren Westen nach Chicago reisen, einem besonders wichtigen Standort für deutsche Tochterunternehmen in den USA. Minister Habeck möchte sich mit dort ansässigen Unternehmen zu Investitionsbedingungen sowie industrie- und energiepolitischen Themen austauschen. Beim Besuch der TRUMPF Smart Factory und des Bronzeville Community Microgrid wird sich Minister Habeck über moderne, automatisierte Produktionsmethoden sowie die Nutzung grüner Energien in Mikronetzen informieren.
Die USA sind der wichtigste ausländische Absatzmarkt für deutsche Unternehmen. Rund 10% aller deutschen Exporte werden in die USA geliefert. Das bilaterale Warenhandelsvolumen stieg im vergangenen Jahr um ca. 1,1% auf über 252 Mrd. €. Deutsche Unternehmen sind der viertgrößte ausländische Investor und der drittgrößte ausländische Arbeitgeber in den USA. Daten und Fakten zu den bilateralen Handels- und Investitionsbeziehungen finden Sie .Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Referat ÖffentlichkeitsarbeitBundesministerium für Wirtschaft und Energie, Referat ÖffentlichkeitsarbeitTourismuskoordinator Janecek eröffnet die ITB 2024
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2024/03/20240304-tourismuskoordinator-janecek-eroeffnet-die-itb-2024.html
2024-03-04T16:31+0100Der Tourismuskoordinator der Bundesregierung, Dieter Janecek, eröffnet heute die Internationale Tourismusbörse (ITB) mit rund 3000 Gästen aus aller Welt. Die ITB ist die weltweit führende Fachmesse der internationalen Tourismuswirtschaft. In diesem Jahr findet sie unter dem Motto „Define the world of travel. Together“ statt. Das Partnerland der diesjährigen ITB ist der Oman. Laut Angaben der UN-Welttourismusorganisation (UN Tourism) steht der weltweite Tourismus insgesamt vor einer positiven Entwicklung.
Janecek: Der Tourismus nimmt weltweit wieder Fahrt auf und steht vor einer vollständigen Erholung. Die deutsche Reisebranche erwartet für 2024 erneut ein Umsatzplus. Auch der Deutschlandtourismus ist wieder voll zurück. Die Reisebranche blickt optimistisch in die Zukunft.
Dieter Janecek wird am Dienstag beim traditionellen Eröffnungsrundgang zahlreiche Aussteller aus aller Welt begrüßen und im Anschluss mit verschiedenen Tourismusministerinnen und -ministern zusammentreffen. Neben seinen internationalen Gesprächen wird der Tourismuskoordinator den Tag des barrierefreien Tourismus mit eröffnen und an einer Veranstaltung zur Gleichstellung von Frauen im Tourismus und zum LGBTQ+--lesbisch, schwul, bisexuell, transgeschlechtlich und queer Tourismus teilnehmen.
Janecek: Tourismus ist für alle da. Er muss für eine gleichberechtigte und inklusive Teilnahme am wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben stehen – nur so kann Tourismus sozial und nachhaltig sein.
Bei einer Präsentation zur aktuellen Entwicklung des Radreisens wird der Tourismuskoordinator zudem die wachsende Rolle klimafreundlicher Mobilität hervorheben.Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Referat ÖffentlichkeitsarbeitBundesministerium für Wirtschaft und Energie, Referat ÖffentlichkeitsarbeitEU-Mitgliedstaaten betonen Bedeutung der Flexibilisierung des europäischen Energiesystems als wesentliches Element der Energiewende
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2024/03/20240304-eu-mitgliedstaaten-bedeutung-flexibilisierung-europaeisches-energiesystem-energiewende.html
2024-03-05T11:12+0100Die EU-Energieministerinnen und -minister haben sich bei ihrem heutigen Treffen in Brüssel auf die Empfehlung zur Fortsetzung koordinierter Maßnahmen zur Senkung der Gasnachfrage verständigt. Diese empfiehlt die Gaseinsparbemühungen der vergangenen zwei Jahre mit Blick zur weiteren Stärkung der Versorgungssicherheit beizubehalten. Sie sendet ein klares Signal, das Europa beim Thema Versorgungssicherheit weiter zusammensteht. Außerdem haben die EU-Energieministerinnen und -minister über die laufenden Vorbereitungen für den kommenden Winter beraten.
Darüber hinaus stand das Thema Flexibilität als wesentliches Instrument der Energiewende im Mittelpunkt. Im künftigen Stromsystem werden Nachfrageflexibilität und Speicher eine herausragende Rolle spielen, um Stromnachfrage und -erzeugung durch Erneuerbare Energien aufeinander abzustimmen und die Notwendigkeit der fossilen Erzeugung zu verringern.
Staatssekretär Sven Giegold: Um das Potential der erneuerbaren Energien zur vollen Geltung bringen, brauchen wir eine europäische Flexibilitätsstrategie. Europa braucht mehr grenzüberschreitende Stromübertragungsinfrastruktur, modernisierte Verteilnetzinfrastruktur und mehr Anreize für eine flexible Stromnachfrage durch dynamische Stromtarife und Entgeltregelungen. Flexibilität im Energiesystem ist der Schlüssel zu günstigen, wettbewerbsfähigen Strompreisen ebasierend auf Erneuerbaren Energien. Wenn wir den Verbrauch von den teuersten 500 bis 1000 Stunden in die Zeiten mit viel Wind und Sonne verschieben, bekommen wir wirklich günstige Strompreise für Unternehmen und Verbraucher. Daran haben wir bislang noch viel zu wenig gearbeitet. Die Bundesregierung unterstützt die Flexibilisierungsinitiativen aus Brüssel und wird Flexibilisierung auch auf nationaler Ebene strategisch voranbringen.
Am Morgen haben die Energieministerinnen und -minister der „Allianz der Erneuerbaren Energien“, zu der neben dem deutschen Energie- und Klimaminister die Ressortchefs 10 weiterer Mitgliedstaaten gehören, ein Joint Communiqué am Rande des Energierats verabschiedet. Die Allianz hebt die Bedeutung von Erneuerbaren Energien und Energieeffizienz für Europas Dekarbonisierung und Wettbewerbsfähigkeit hervor. Das Impact Assessment der EU Kommission zum 2040-Klimaziel zeigt, dass Erneuerbare Energien bis zu drei Viertel des Bruttoendenergieverbrauchs und 90 % des Stromverbrauchs der EU im Jahr 2040 ausmachen werden. Die Allianz begrüßt die Ankündigung der EU Kommission, einen politischen Rahmen für die Zeit nach 2030 zu entwickeln. Ein klarer und verlässlicher Rechtsrahmen auf europäischer Ebene für den Energiesektor bis 2040 ist für die Investitionssicherheit notwendig, um den Ausbau der Erneuerbaren Energien und Netze mit der notwendigen Geschwindigkeit voranzutreiben. Die Allianz vereinbart, dazu gemeinsame Ideen zu entwickeln. Die Allianz betont die Bedeutung von Infrastrukturinvestitionen, Nachfrageflexibilität und Speicher, um das europäische Stromsystem fit für den hohen Anteil an Erneuerbaren Energien zu machen.
Heute ist Spanien der Erneuerbaren-Allianz beigetreten, nachdem sie während ihrer Ratspräsidentschaft eine neutrale Rolle eingenommen hatten. Dies wurde allgemein als wichtiges politisches Signal begrüßt.
Zudem haben die EU-Energieministerinnen und -minister mit Vertretern der Solarindustrie über Maßnahmen zum Erhalt und möglichen Ausbau der europäischen Solarindustrie gesprochen. Europas Abhängigkeit von chinesischen Importen beim Aufbau von Photovoltaik-Anlagen ist enorm. In der EU wurden im vergangenen Jahr 56 GW ausgebaut. Die EU benötigt zukünftig zwischen 80-90 GW PV-Solarenergie pro Jahr, verfügt derzeit aber nur über knapp 4 GW an Produktionskapazitäten im Bereich der PV-Module. Entlang der Wertschöpfungskette Ingots/Wafer und Zellen sind die europäischen Produktionskapazitäten sehr viel geringer.
Staatssekretär Sven Giegold: Wir brauchen zeitnah weitere gemeinsame Anstrengungen auch auf europäischer Ebene, um die EU Solarindustrie durch gezielte Maßnahmen zu stärken. Handelsbeschränkungen sind nicht der richtige Weg. Das würde den PV-Ausbau insgesamt verteuern und verlangsamen und die Energiewende gefährden. Die Bundesregierung schlägt europäische Resilienzausschreibungen vor, die die nationalen Ausschreibungen ergänzen und Europas Solarwirtschaft stärkt.
Deutschland und Frankreich haben sich am Energierat zudem noch auf eine verstärkte Zusammenarbeit im Bereich der Flexibilität geeinigt:
Roland Lescure, Minister Delegate for Industry and Energy and Sven Giegold, State Secretary at the German Federal Ministry of Economic Affairs and Climate Action, declare :
«Flexibility is key to ensure security of supply and to optimise the operation of the electricity system while bringing down electricity prices and strenghtening Europe Competiveness.»
Germany and France agree to jointly work on elements for their flexibility policy, including on demand side response, batteries storage and dispatchable production capacity as well as grid infrastructures, aligned with our climate neutrality objective.Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Referat ÖffentlichkeitsarbeitBundesministerium für Wirtschaft und Energie, Referat ÖffentlichkeitsarbeitSüdamerika-Reise der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Franziska Brantner
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2024/03/20240304-suedamerika-reise-dr-franziska-brantner.html
2024-03-06T10:25+0100Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, Dr. Franziska Brantner, wird vom 05. bis 08. März 2024 nach Kolumbien, Argentinien und Brasilien reisen, den drei größten Volkswirtschaften Südamerikas.
Im Vordergrund der Reise steht die Zusammenarbeit mit diesen strategisch wichtigen Partnerländern in den Bereichen Erneuerbare Energien, grüner Wasserstoff und Dekarbonisierung der Industrie, nachhaltige Handelsbeziehungen, umweltverträgliche Rohstoffgewinnung und -verarbeitung sowie Start-ups.
Brantner: Die langjährigen guten Beziehungen Deutschlands mit Kolumbien, Argentinien und Brasilien haben sich in der aktuellen geopolitischen Krise verstärkt und vertieft. Die deutsch-kolumbianische Partnerschaft für Klima und eine gerechte Energiewende, die letztes Jahr geschlossen wurde, ist ein Meilenstein in unserer Kooperation mit Kolumbien. Beim Ausbau der Erneuerbaren Energien und bei der Produktion von grünem Wasserstoff und seinen Derivaten gibt es vielversprechende Ansätze für eine enge Zusammenarbeit, von der nicht nur beide Länder, sondern auch die globale Energiewende profitieren kann. Auch Argentinien und Brasilien bieten erhebliches Potenzial für die Zusammenarbeit bei nachhaltiger Gewinnung und Verarbeitung von Rohstoffen, nachhaltigem Handel sowie grünem Wasserstoff und Erneuerbaren Energien. Im Rahmen der Diversifizierung gilt es, dieses Potenzial für deutsche Unternehmen stärker zu nutzen.
In der kolumbianischen Hauptstadt Bogotá leitet Staatssekretärin Brantner zusammen mit den kolumbianischen Ministern für Handel, Umaña, und Energie, Camacho, die erste Sitzung der hochrangigen Steuerungsgruppe „Erneuerbare Energien und grüner Wasserstoff“, die im Rahmen der 2023 geschlossenen deutsch-kolumbianischen Partnerschaft für Klima und eine gerechte Energiewende eingerichtet wurde. Ziel der Steuerungsgruppe ist es, gemeinsame Projekte kolumbianischer und deutscher Unternehmen in Kolumbien zur Herstellung von grünem Wasserstoff und seinen Derivaten zu eruieren.
Daneben stehen Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der kolumbianischen Regierung sowie mit kolumbianischen und deutschen Unternehmen und Institutionen in Kolumbien auf dem Programm. Das Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme wird eine Studie zu dem Potenzial Kolumbiens für die Produktion von grünem Wasserstoff und seinen Derivaten sowie zu den Voraussetzungen für deren Export nach Deutschland und Europa vorstellen. In Bogotá wird Parlamentarische Staatssekretärin Brantner von einer Delegation von Unternehmen aus Deutschland begleitet, die sich insbesondere für den Hochlauf der Produktion von grünem Wasserstoff engagieren.
Zweite Station der Reise ist die argentinische Hauptstadt Buenos Aires. Frau Brantner trifft hier auf hochrangige Vertreterinnen und Vertreter der neuen argentinischen Regierung, um Möglichkeiten zur Intensivierung der Zusammenarbeit insbesondere in den Bereichen nachhaltiger Handel, Rohstoffe und Erneuerbare Energien zu erörtern und das Büro des German Accelerator in Buenos Aires zu eröffnen. Der German Accelerator wurde vor 12 Jahren gegründet und unterstützt deutsche Start-ups bei ihrem Wachstum und der internationalen Expansion in die USA, Asien und nun auch nach Südamerika. Das neue Büro führt die Innovations-Ökosysteme Deutschlands und Argentiniens zusammen und soll als Hub für den südamerikanischen Markt fungieren. Es wird nicht nur deutschen Start-ups neue Märkte erschließen, sondern auch argentinische Start-ups nach Deutschland und Europa begleiten.
Zum Abschluss der Reise wird Staatssekretärin Brantner mit Brasilien den wichtigsten deutschen Handelspartner in Südamerika besuchen. Sie wird in Brasília eine gemeinsame Vereinbarung zur Zusammenarbeit zur umweltverträglichen Rohstoffgewinnung und -verarbeitung unterzeichnen.
Ferner sind Gespräche mit Regierungsvertretern zu nachhaltigen Handelsbeziehungen, Erneuerbaren Energien und Dekarbonisierung der Industrie geplant.
Auch wird in Brasília der deutsch-brasilianische Startschuss für den neuen Ländercall der Internationalen Klimaschutzinitiative (IKI) für Brasilien gegeben. Der Förderaufruf beinhaltet die Suche nach drei Großprojekten – unter anderem ein Projekt zur Beratung für die Dekarbonisierung der brasilianischen Zement- und Stahlindustrie im Rahmen des brasilianischen Beitrags zum Übereinkommen von Paris.Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Referat ÖffentlichkeitsarbeitBundesministerium für Wirtschaft und Energie, Referat Öffentlichkeitsarbeit13. Ministerkonferenz der Welthandelsorganisation endet in Abu Dhabi
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2024/03/20240302-13-ministerkonferenz-der-welthandelsorganisation-endet-in-abu-dhabi.html
2024-03-11T15:17+0100Am 1. März 2024 ist in Abu Dhabi die 13. Ministerkonferenz der Welthandelsorganisation (WTO) zu Ende gegangen. Die deutsche Delegation wurde durch Staatssekretär Udo Philipp geleitet. Die Delegationen aus 166 Mitgliedsstaaten diskutierten wichtige handelspolitische Themen, insbesondere die Wiederherstellung eines voll funktionsfähigen WTO-Streitbeilegungssystems und ein Arbeitsprogramm für gleiche Wettbewerbsbedingungen im Bereich Handel und Industriepolitik. Daneben standen die Verlängerung des Zollmoratoriums für elektronische Übertragungen sowie die Vervollständigung des Abkommens zum Abbau schädlicher Fischereisubventionen auf der Tagesordnung.
In allen Bereichen fanden intensive Verhandlungen statt und wurden teilweise Fortschritte erzielt. Als konkretes Ergebnis ist die Verlängerung des Zollmoratoriums für elektronische Übertragungen zu vermelden, die für die deutsche Wirtschaft besonders wichtig ist. Zu den anderen Themen müssen die Verhandlungen nun in Genf fortgesetzt werden.
Staatssekretär Udo Philipp zu den Ergebnissen: „Ich mache keinen Hehl daraus, dass ich mir mehr gewünscht hätte. Aber zumindest ist für die nächsten Jahre die Zollfreiheit für elektronische Übermittlungen gewährleistet. An den anderen Themen müssen wir jetzt umso intensiver arbeiten und versuchen, die Gegensätze zwischen den Mitgliedsstaaten zu überwinden.“
Positiv ist ferner, dass die WTO zwei weitere Mitglieder aufnehmen konnte, die Komoren und Timor-Leste. Daneben wurden Beschlüsse zur Unterstützung und Stärkung von Entwicklungsländern gefasst. Dies zeigt die Relevanz der WTO gerade auch für Entwicklungsländer. Die nächste WTO Konferenz findet in ca. zwei Jahren in Kamerun statt.Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Referat ÖffentlichkeitsarbeitBundesministerium für Wirtschaft und Energie, Referat ÖffentlichkeitsarbeitExportkontrolle: Drittes Maßnahmenpaket des BMWK und des BAFA zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2024/03/20240301-exportkontrolle.html
2024-03-13T11:03+0100Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) wird zusammen mit dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im März 2024 weitere Maßnahmen zur Beschleunigung und Optimierung der Verfahren in der Exportkontrolle umsetzen sowie die bereits bestehenden Allgemeinen Genehmigungen (AGG) um ein Jahr verlängern.
Sven Giegold, Staatssekretär im BMWK: Das erste und das zweite Maßnahmenpaket zeigen bereits erste, sehr positive Effekte. Die Verfahrenserleichterungen tragen zu deutlich schnelleren Genehmigungen bei, ohne dabei zu Abstrichen bei den Prüfstandards zu führen. Mit dem nunmehr dritten Maßnahmenpaket setzen wir den eingeschlagenen Weg hin zu einer effektiven und effizienten Exportkontrolle konsequent fort. Weitere Vorschläge zur Vermeidung unnötiger Bürokratie im Bereich der Exportkontrolle prüfen wir fortlaufend.
Das dritte Maßnahmenpaket ergänzt das erste, zum 1. September 2023 in Kraft getretene Maßnahmenpaket sowie das zweite, zum 8. Januar 2024 in Kraft getretene Maßnahmenpaket.
Näher im Detail:
Das BAFA hat bereits jetzt erhebliche, genau definierte Entscheidungsbefugnisse in der Exportkontrolle, die es ohne Beteiligung des BMWK für die Erteilung von Ausfuhrgenehmigungen ausüben kann. Diese Befugnisse werden nunmehr nochmals erweitert, um die Genehmigungsverfahren zu vereinfachen und zu verkürzen. Verfahren werden gestrafft und – wo möglich – vereinfacht. Zusätzlich werden die Meldepflichten der Exporteure reduziert und das bestehende Instrument der Allgemeinen Genehmigung (AGG) angepasst und erweitert.
AGGs--Allgemeinen Genehmigungen sind pauschale Ausfuhrgenehmigungen für Güter, die von Exporteuren in Anspruch genommen werden können, ohne beim BAFA einen Ausfuhrantrag stellen zu müssen. Sie gelten für den unkritischen, gleichwohl genehmigungspflichtigen Export ausgewählter Güter in ausgewählte Länder. Diese bereits bestehende Möglichkeit wird jetzt auf der Grundlage von Rückmeldungen aus der Praxis in Details angepasst und erweitert. Sämtliche AGGs--Allgemeinen Genehmigungen werden zudem um ein Jahr bis 31. März 2025 verlängert.
Im Bereich der Rüstungsgüter ist darüber hinaus vorgesehen, eine neue AGG--Allgemeinen Genehmigungen für die Ausfuhr von Marineausrüstung an bestimmte staatliche Endverwender in bestimmten Ländern einzuführen, den Länderkreis der bestehenden AGG--Allgemeinen Genehmigungen Nr. 21 für Schutzausrüstung deutlich auszuweiten sowie die AGGs--Allgemeinen Genehmigungen Nr. 19 (Landfahrzeuge für militärische Zwecke), Nr. 24 (Vorübergehende Ausfuhren) und Nr. 25 (Besondere Fallgruppen) zu erweitern.
Weitere Details der neuen Maßnahmen werden in Kürze durch das BAFA veröffentlicht.Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Referat ÖffentlichkeitsarbeitBundesministerium für Wirtschaft und Energie, Referat ÖffentlichkeitsarbeitWeitere Regelungen des neuen Fachkräfteeinwanderungsrechts treten in Kraft
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2024/02/20240229-fachkraefteeinwanderungsrecht-make-it-in-germany.html
2024-03-11T15:36+0100Mehr Fachkräfte für die deutsche Wirtschaft
Morgen treten weitere Regelungen des neuen Gesetzes und der Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung in Kraft. Unter anderem wird eine Anerkennungspartnerschaft eingeführt. Diese ermöglicht es Fachkräften aus dem Arbeitsland, einen Aufenthaltstitel zur Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung zu erhalten und die Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation erst nach der Einreise zu beantragen. Weiter werden die Beschäftigungsmöglichkeiten von Personen mit ausgeprägter berufspraktischer Erfahrung erweitert. Sie dürfen künftig in allen nicht-reglementierten Berufen arbeiten, sofern sie einen im Herkunftsland anerkannten Berufs- und Hochschulabschluss und mindestens zwei Jahre Berufserfahrung haben. Voraussetzung ist zudem, dass ihr Gehalt mindestens 45 % der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung beträgt (2024: 40.770 EUR Bruttojahresgehalt) oder der Arbeitgeber tarifgebunden ist. Bereits im November letzten Jahres sind die neuen Regelungen zur „Blauen Karte EU“ für Hochqualifizierte in Kraft getreten.
Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck:
„Mit den Neuerungen beim Fachkräfteeinwanderungsgesetz erleichtern wir die Anwerbung von geeigneten Fach- und Arbeitskräften für die deutsche Wirtschaft. Jetzt gilt es, die Visa- und Verwaltungsverfahren zu beschleunigen, die die Fachkräfteeinwanderung noch bremsen und die neuen Regelungen zur Fachkräfteeinwanderung bürokratiearm zu gestalten. Die erfolgreiche Umsetzung des Gesetzes erfordert eine ehrliche Willkommenskultur, in den Behörden, in Unternehmen und unserer Gesellschaft. Mit unserem Portal „Make it in Germany“ stellen wir ein umfassendes Informationsangebot für Fachkräfte und Arbeitgeber zur Verfügung und unterstützen damit Unternehmen bei der Gewinnung von Fachkräften aus dem Ausland.“„Make it in Germany“ begleitet die Novellierung
Das Portal der Bundesregierung „Make it in Germany“ begleitet unter Federführung des BMWK die gesetzlichen Neuerungen kommunikativ. Es informiert Fachkräfte aus dem Ausland und deutsche Unternehmen über Bestimmungen, Prozesse und Themen der Fachkräfteeinwanderung. Neben den mehrsprachigen Informationstexten, Grafiken und interaktiven Tools auf der Website, unterstützt das Projekt durch multimediale Angebote wie Videos, Praxisleitfäden für Arbeitgeber, mit einer Jobbörse sowie einem individuellen Beratungsangebot (Hotline). „Make it in Germany” macht im In- und Ausland auf die neuen Möglichkeiten der Fachkräfteeinwanderung mit Hilfe von Online-Werbung, sozialen Medien, Webinaren und einem Newsletter aufmerksam.Willkommensmappe: Informationspaket für den Start in Deutschland
Neu auf dem Portal ist unter anderem eine Willkommensmappe für Arbeitgeber. Diese unterstützt die Integration ausländischer Fachkräfte durch ein Informationspaket zu den ersten Schritten nach der Einreise und zum Leben in Deutschland. Arbeitgeber können diese durch Informationen zum eigenen Betrieb sowie der Region ergänzen. Die so individualisierte Mappe kann neuen Mitarbeitenden bereits vor der Einreise digital übermittelt werden – als Zeichen betrieblicher Willkommenskultur.Weitere Informationen:
Portal Make-it-in-Germany: www.make-it-in-germany.com
Willkommensmappe für Unternehmen: www.make-it-in-germany.com/willkommensmappe
Pressemitteilung des BMAS und BMI: https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Pressemitteilungen/2024/zweite-stufe-fachkraefteeinwanderungsgesetz-tritt-in-kraft.htmlBundesministerium für Wirtschaft und Energie, Referat ÖffentlichkeitsarbeitBundesministerium für Wirtschaft und Energie, Referat Öffentlichkeitsarbeit4. Best Practice Forum in Cottbus erfolgreich gestartet – Deutschlandweiter Austausch der Genehmigungsbehörden
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2024/02/20240228-4-best-practice-forum-in-cottbus.html
2024-02-28T10:17+0100Der Ausbau der Übertragungsstromnetze ist ein zentrales Element der Energiewende und stellt auch die zuständigen Genehmigungsbehörden vor große Herausforderungen. Sie prüfen die von den Vorhabenträgern erstellten Unterlagen und wägen die verschiedenen betroffenen Belange gegeneinander ab. Am Ende ist es die Genehmigungsbehörde, die den finalen Verlauf der Stromtrasse festlegt. Sie tragen somit eine hohe Verantwortung. Gleichzeitig nimmt die Anzahl der Vorhaben stetig zu. Die Genehmigungsbehörden haben das Bestreben, die Genehmigungsverfahren so schnell wie möglich durchzuführen und damit zur Beschleunigung des Netzausbaus beizutragen.
Um die Genehmigungsbehörden bei dieser Aufgabe zu unterstützen hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) das „Best Practice Forum Stromnetzausbau“ initiiert. Am 28. und 29. Februar kommen Vertreterinnen und Vertreter der Genehmigungsbehörden aus ganz Deutschland bereits zum vierten Mal zusammen. Teilnehmen werden neben Ministerien und Behörden auch die Übertragungsnetzbetreiber sowie weitere Fachexperten aus dem Umweltbereich.
Das diesjährige Forum wird vom BMWK gemeinsam mit dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg (MWAE) und dem Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg (LBGR) in Cottbus durchgeführt.
Ziel ist es, den Austausch und die Vernetzung unter den Genehmigungsbehörden sowie mit Vorhabenträgern und verschiedenen Fachexperten zu fördern. Nach der Eröffnung durch eine Videobotschaft des Bundesministers für Wirtschaft und Klimaschutz, Dr. Robert Habeck, sowie ein Grußwort des Ministers für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg, Prof. Dr.-Ing. Jörg Steinbach, stehen in diesem Jahr neben den aktuellen Gesetzesänderungen unter anderem die Themen Digitalisierung sowie Personal- und Ressourceneffizienz auf der Agenda.Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Referat ÖffentlichkeitsarbeitBundesministerium für Wirtschaft und Energie, Referat ÖffentlichkeitsarbeitBMWK setzt die Förderung von energieeffizienten Kälte- und Klimaanlagen ab dem 1. März 2024 fort
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2024/02/20240228-bmwk-foerderung-energieeffiziente-kaelte-und-klimaanlagen.html
2024-02-28T14:01+0100Die Förderung von hoch energieeffizienten Kälte- und Klimaanlagen im Rahmen der Kälte-Klima-Richtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) wird fortgesetzt. Ab dem 1. März 2024 ist eine Antragstellung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wieder möglich.
Die Richtlinie wurde novelliert. Für energieeffiziente Kälte- und Klimaanlagen steigt die Förderhöhe, und es wird die „Effizienz-Umrüstung von Kleinanlagen“ als neuer Fördergegenstand aufgenommen.
Erstmals können damit bestehende kleine Kälteerzeuger, d.h. Kompressionskälteanlagen für Normal- und Tiefkühlung gefördert werden, wenn diese auf den Betrieb mit nicht-halogenierten Kältemitteln um- und mit einem druckgesteuerten Drehzahlregler für den Verflüssigerventilator ausgerüstet werden. Förderfähig sind Anlagen mit mindestens einem halben und höchstens zehn Kilogramm Kohlenwasserstoff-Kältemittel.
Im Rahmen der Kälte-Klima-Richtlinie wurden bisher insgesamt rund 5.200 hoch energieeffiziente Kälte- und Klimaanlagen mit fast 300 Mio. Euro gefördert. Die geförderten Anlagen können Energieeinsparungen von rund 40 Prozent erzielen und damit erheblich zur Minderung der Treibhausgasemissionen beitragen.
Diese Förderung wird nunmehr letztmalig bis zum 31. Dezember 2026 verlängert.
Weitere Informationen zur Förderung finden sich unter: https://www.klimaschutz.de/de/foerderung/foerderprogramme/kaelte-klima-richtlinie.Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Referat ÖffentlichkeitsarbeitBundesministerium für Wirtschaft und Energie, Referat ÖffentlichkeitsarbeitNeuer Schub für innovative Gründungen durch Start-up Factories
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2024-03-12T14:17+0100Mit dem Leuchtturmwettbewerb Startup Factories startet das BMWK eine neue Start-up Förderung und ergänzt damit das langjährige Förderprogramm „EXIST – Existenzgründungen aus der Wissenschaft“. Unterstützt werden soll der Aufbau hochschulnaher und gleichzeitig unternehmerisch orientierter Gründungszentren. In einem ersten Schritt wird eine Konzeptphase durchgeführt, an der sich gründungsstarke Hochschulen und Forschungseinrichtungen beteiligen können. Die entsprechende Förderrichtlinie wurde jetzt im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck: „Hochschulen und Forschungseinrichtungen sind eine der wichtigsten Quellen für neue Technologien, für innovative Produkte und Dienstleistungen. In der Forschung nimmt Deutschland eine Spitzenposition ein. Um auch zu einer führenden Start-up Nation zu werden, müssen wir den Transfer von Wissen und Technologie in die Wirtschaft weiter ausbauen. Dafür wollen wir die Etablierung von überregionalen und international sichtbaren Start-up-Leuchttürmen fördern.“
Das BMWK setzt mit der neuen Förderrichtlinie ein wichtiges Vorhaben der Start-up-Strategie der Bundesregierung um, nämlich Ausgründungen aus der Wissenschaft zu erleichtern. Besonderheit der künftigen Start-up Factories ist der Schulterschluss von Hochschulen mit privaten Finanzierungspartnern: Die Finanzierung der Startup Factories muss als Public-Private-Partnership zu mindestens 50% aus privaten Mitteln erfolgen und es sollen nachhaltig tragfähige Geschäftsmodelle entwickelt werden. Der Zusammenschluss von Hochschulen, Investoren und etablierten Unternehmen soll so zur signifikanten Skalierung des deutschen Start-up Ökosystems beitragen.
Bis Anfang Juni werden bis zu 15 Projekte unter Einbindung einer externen Jury ausgewählt, die dann mit finanzieller Unterstützung des BMWK ihr jeweiliges Feinkonzept für eine Start-up Factory entwickeln und sich damit auf eine für 2025 geplante Umsetzungsphase bewerben.
Mit dem Förderprogramm „EXIST – Existenzgründungen aus der Wissenschaft“ trägt das BMWK seit vielen Jahren dazu bei, die Anzahl und Qualität von Ausgründungen aus der Wissenschaft zu erhöhen und das Gründungsklima an Hochschulen und außeruniversitären Forschungsreinrichtungen zu verbessern. Die neue Programmlinie Start-up Factories ergänzt diese Aktivitäten durch neue leistungsstarke Leuchttürme der Gründungsunterstützung.Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Referat ÖffentlichkeitsarbeitBundesministerium für Wirtschaft und Energie, Referat ÖffentlichkeitsarbeitStaatssekretär Udo Philipp auf der 13. Ministerkonferenz der Welthandelsorganisation in Abu Dhabi
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2024-02-26T14:55+0100Wirtschafts-Staatssekretär Udo Philipp leitet vom 26. bis 29.02.2024 die deutsche Delegation bei der 13. Ministerkonferenz der Welthandelsorganisation (WTO) in Abu Dhabi. Die Ministerkonferenz ist das höchste Gremium der WTO--Welthandelsorganisation. Auf der Konferenz kommen die Handelsministerinnen und Handelsminister aus 164 Mitgliedsländern zusammen. Die WTO--Welthandelsorganisation-Ministerkonferenz findet in einem schwierigen geopolitischen und geoökonomischen Umfeld statt. Deutschland und die EU werden sich gemeinsam dafür einsetzen, dass von der Konferenz ein starkes Signal zugunsten des Multilateralismus und offener Märkte aussendet.
Ein wichtiges Thema der Konferenz wird die Wiederherstellung und Reform des Streitbeilegungssystems sein. Eine funktionierende Streitbeilegung ist entscheidend für die Einhaltung des WTO--Welthandelsorganisation-Regelwerks und Voraussetzung für seine Weiterentwicklung.
Darüber hinaus werden sich die Minister der WTO--Welthandelsorganisation-Mitgliedstaaten mit Level Playing Field Themen beschäftigen. Das derzeitige Regelwerk der WTO--Welthandelsorganisation erfasst zwar bereits Industriesubventionen, muss aber verbessert werden, um umfassend gegen nicht-marktwirtschaftliche Praktiken vorzugehen. Ein wichtiges Ziel für die 13. WTO--Welthandelsorganisation-Ministerkonferenz ist es, sich auf ein Arbeitsprogramm zu einigen, das auch berechtige Belange der Entwicklungsländer aufgreift, die ebenso von wettbewerbsschädigenden Praktiken betroffen sind.
Zudem strebt die Bundesregierung an, das Zollmoratorium für elektronische Übertragungen weiter zu verlängern, vorzugsweise es zu entfristen. Dies ist wichtig, um die digitale Transformation sowie den digitalen Austausch über nationale Grenzen hinweg zu fördern und ganz konkret Rechtssicherheit für die Unternehmen zu schaffen.
Angestrebt wird auch, an die positiven Ergebnisse der 12. WTO--Welthandelsorganisation-Ministerkonferenz anzuknüpfen und die Verhandlungen für die Vervollständigung des Abkommens über schädliche Fischereisubventionen als wichtigen Beitrag zu den VN Nachhaltigkeitszielen voranzubringen. Darüber hinaus sind auch weitere Impulse für das Thema Handel und Nachhaltigkeit wichtig.Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Referat ÖffentlichkeitsarbeitBundesministerium für Wirtschaft und Energie, Referat ÖffentlichkeitsarbeitBundesminister Habeck will den Einsatz von CCS ermöglichen: „Ohne CCS können wir unmöglich die Klimaziele erreichen.“
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2024-03-05T11:34+0100Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck hat heute die Eckpunkte für eine Carbon Management-Strategie und einen darauf basierenden Gesetzentwurf zur Änderung des Kohlendioxid- Speicherungsgesetzes vorgelegt. Demnach sollen die Anwendung von CCS/CCU, der Transport und die Offshore-Speicherung in Deutschland ermöglicht werden. Meeresschutzgebiete werden ausgeschlossen. Der strategische Fokus für den Einsatz von CCS liegt dabei auf schwer oder nicht vermeidbaren Emissionen. CCS (Carbon Capture and Storage) steht für die Abscheidung und Speicherung von CO₂, CCU (Carbon Capture and Usage) für die Abscheidung und Nutzung von CO₂.
Die Eckpunkte und der Gesetzentwurf sind eine Richtungsentscheidung. Ihr waren intensive Vorarbeiten vorangegangen, unter anderem ein eingehender Dialogprozess mit Umweltverbänden, der Wirtschaft und der Wissenschaft im vergangenen Jahr zur Meinungsbildung sowie erste regierungsinterne Abstimmungen. Die Eckpunkte und den Gesetzentwurf hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) in die Ressortabstimmung gegeben. Nach Abschluss der Ressortabstimmung folgen die Länder- und Verbändeanhörung und anschließend die Kabinettbefassung.
Dazu Bundesminister Habeck: Wir treffen heute eine pragmatische und verantwortungsvolle Richtungsentscheidung: CCS und CCU sollen in Deutschland ermöglicht werden. Sonst sind die Klimaziele unmöglich zu erreichen. Die Technologie ist auch wichtig für die Wettbewerbsfähigkeit unseres Industriestandorts Deutschland. Ein Verzicht darauf würde uns Wettbewerbsnachteile verschaffen und uns teuer zu stehen kommen.
Wir werden auch die Offshore-Speicherung erlauben; Meeresschutzgebiete nehmen wir aber aus. Mit der Erlaubnis schließen wir zu unseren europäischen Nachbarn wie Norwegen und vielen weiteren Staaten auf. Wir stellen uns so der Verantwortung anstatt sie auf andere zu verlagern.
Unstrittig ist für mich, dass die CCS-Technologie nur eine notwendige Ergänzung in der Klimapolitik ist. Im Zentrum unserer Anstrengungen steht immer, Emissionen erst gar nicht entstehen zu lassen. Deshalb forcieren wir mit enormer Kraft und Erfolg den Ausbau der Erneuerbaren Energien. Wir treiben den Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft, den schrittweisen Ausstieg aus fossilen Energieträgern, mehr Energieeffizienz und eine Kreislaufwirtschaft voran. All das ist Klimaschutz. Aber Deutschland hat das Ziel, bis 2045 klimaneutral zu sein. Das ist sehr ambitioniert. Und es gibt Emissionen in der Industrie, die nur sehr schwer oder gar nicht vermeidbar sind. Das gilt vor allem bei der Herstellung von Zement und Kalk und der thermischen Abfallbehandlung. Hier müssen wir verbleibendes CO₂ abscheiden und speichern. Nur dann können wir diese Industriezweige in Deutschland halten und unsere Klimaziele in der Industrie erreichen.
Wir blicken mittlerweile auf viele Jahre der Erforschung, Erprobung und Anwendung der CCS-Technologie zurück. Mit diesem Erfahrungsschatz können wir heute sagen: Diese Technologie ist sicher. Risiken sind - wie die im Bergbau oder in der Chemieindustrie - managebar. Deutschland ist auch nicht allein, wenn wir CCS ermöglichen. Im Gegenteil. Viele Industrieländer gehen bei der Entwicklung der Technologie bereits mit großen Schritten voran. Deutschland agiert hier im europäischen und internationalen Konzert. Mit dieser Entscheidung ermöglichen wir auch, dass deutsche Unternehmen hier Know-how aufbauen und so zukünftige Wertschöpfung mit der CCS/CCU-Technologie sichern.
Der Minister ergänzte: Um wieder ein nachhaltiges Gleichgewicht in der Atmosphäre herzustellen, brauchen wir auch negative Emissionen. Eine wichtige Möglichkeit ist die Stärkung natürlicher CO₂ Senken wie Böden und Moore. Das allein wird aber bei allen Anstrengungen nicht reichen. Wir müssen auch mit Technik ran und sogenannte technische Senken schaffen. Auch dafür brauchen wir eine CCS-Infrastruktur. Mein Haus arbeitet deshalb ebenfalls mit Hochdruck an einer Strategie für Negativemissionen. Sie wird eine Art Schwesterstrategie zur Carbon Management-Strategie.Das Vorhaben
Der Weltklimarat IPCC hatte in seinem jüngsten Bericht klargestellt, dass neben anderen Minderungsmaßnahmen auch CCS/CCU in emissionsintensiven Sektoren mit schwer vermeidbaren Emissionen eine notwendige Klimaschutztechnologie ist, um 1,5 Grad Temperaturerhöhung nicht zu überschreiten. In Europa betreiben bzw. planen Dänemark, Norwegen, die Niederlande, Island, Italien, Frankreich, Kroatien, Polen, Rumänien und das Vereinigte Königreich daher bereits geologische Speicher. Die USA fördern mit dem Inflation Reduction Act die CCS/CCU-Technologien. Auch die Europäische Kommission treibt die europaweite Anwendung der Technologie u.a. über den Net Zero Industry Act voran. Am 6. Februar 2024 wurde zudem eine Mitteilung der Kommission mit einer Industrial Carbon Management Strategy veröffentlicht.
Die heute vorgelegten Eckpunkte zeigen wichtige Weichenstellungen auf, die dann in der Carbon Management-Strategie fachlich tiefer ausbuchstabiert und quantifiziert werden. Die vorliegenden Eckpunkte bilden zudem die Grundlage für Anpassungen des Rechtsrahmens zu CCS/CCU in Deutschland. Hierzu hat das BMWK einen Referentenentwurf für die Novelle des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes (KSpG) vorgelegt, die vor allem einen klaren Rechtsrahmen für den Aufbau einer CO₂-Pipelineinfrastruktur schaffen soll. Im Referentenentwurf wird zudem die Speicherung Offshore, d.h. in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) bzw. dem Festlandsockel, in engen Grenzen und unter Ausschluss einer Injektion von Kohlendioxid in Meeresschutzgebieten, erlaubt. Die Speicherung Onshore wird weiterhin nicht ermöglicht.
Die Eckpunkte für die Carbon Management-Strategie und der Gesetzentwurf zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes wurden auf der Grundlage des Ende 2022 veröffentlichten Evaluierungsberichts zum Kohlendioxid-Speicherungsgesetz erarbeitet. Bei dem breit angelegten Stakeholderdialog von März bis August 2023 waren Vertreterinnen und Vertretern aus Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Wirtschaft einbezogen. Dabei wurden alle relevanten Fragen zu Quellen, Transport, Nutzung und Speicherung von CO₂ in Deutschland diskutiert, bevor erste regierungsinterne Abstimmungen folgten.Kerninhalte
Kerninhalte der Eckpunkte der Carbon Management Strategie und des Referentenentwurfs zur Novelle des KSpG: Da Emissionen in bestimmten Bereichen nur schwer oder anderweitig nicht vermeidbar sind, werden die momentan bestehenden Hürden für die Anwendung von CCS/CCU in Deutschland beseitigt. Das betrifft insbesondere Prozesse, die man weder in Gänze vermeiden, noch unmittelbar auf Strom aus erneuerbaren Energiequellen oder Wasserstoff umstellen kann. Um klimaschädliche Emissionen in der Stromerzeugung zu vermeiden, setzt die Bundesregierung auf den beschleunigten Ausbau Erneuerbarer Energien sowie auf den in der Kraftwerksstrategie beschriebenen Kapazitätsmechanismus und im Vorgriff darauf den Neubau von Gaskraftwerken, die auf Wasserstoff umgestellt werden. Für Verstromungsanlagen mit gasförmigen Energieträgern oder Biomasse wird die Anwendung von CCS/CCU im Sinne eines technologieoffenen Übergangs zu einem klimaneutralen Stromsystem ebenfalls ermöglicht, aber jedenfalls bei fossilen Energieträgern nicht gefördert. Es bleibt beim Kohleausstieg; für Emissionen aus der Kohle-Verstromung wird der Zugang zu CO₂-Pipelines ausgeschlossen. Die staatliche Förderung für CCS/CCU wird auf schwer oder nicht vermeidbare Emissionen fokussiert. Der Hochlauf von CCS/CCU muss im Einklang mit den Treibhausgasminderungszielen des deutschen Klimaschutzgesetzes (KSG) und dem Erreichen der Klimaneutralität 2045 stehen. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, wird die Bundesregierung im Dialog mit den Unternehmen Lösungen suchen, wie Betriebsgenehmigungen für Energieinfrastruktur (Kraftwerke oder Gasleitungen) mit fossilen Brennstoffen rechtssicher so erteilt werden können, dass der Betrieb über das Jahr 2045 hinaus nur mit nicht-fossilen Brennstoffen fortgesetzt werden kann, ohne einen Investitionsstopp, Fehlinvestitionen und Entschädigungsansprüche auszulösen. Um mit dem Bau von CO₂-Pipelines in privater Trägerschaft innerhalb eines staatlichen Regulierungsrahmens beginnen zu können, wird das KSpG entsprechend den Vorschlägen der Bundesregierung im Evaluationsbericht von Ende 2022 aktualisiert. Rechtsunsicherheiten bei der Anwendung des Gesetzes werden behoben. Konkret wird im Referentenentwurf ein einheitliches Zulassungsregime für Kohlendioxidleitungen geschaffen. Die Bundesregierung ratifiziert die Änderung des London-Protokolls zur Ermöglichung des CO₂-Exports zwecks Offshore-Speicherung und nimmt die hierfür notwendigen Änderungen am Hohe-See-Einbringungsgesetz vor. Die Erkundung von Offshore-Speicherstätten in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) bzw. dem Festlandsockel wird gesetzlich ermöglicht. Bei nachgewiesener Standorteignung, unter Berücksichtigung von Sicherheitsstandards und ökologischen Kriterien sowie bei Ausschluss einer Übernutzung des Meeres können entsprechende Speicher für die industrielle Nutzung erschlossen werden. Eine Injektion von Kohlendioxid in Meeresschutzgebieten ist ausgeschlossen. Dagegen wird die dauerhafte Speicherung von CO₂ im geologischen Untergrund auf dem Gebiet des deutschen Festlands (onshore) weiterhin nicht ermöglicht.Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Referat ÖffentlichkeitsarbeitBundesministerium für Wirtschaft und Energie, Referat ÖffentlichkeitsarbeitNeues Pkw-Label kommt
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2024/02/20240223-neues-pkw-label-kommt.html
2024-02-23T16:17+0100Die novellierte Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungs-Verordnung (Pkw-EnVKV) ist heute in Kraft getreten. Die Pkw-EnVKV regelt, wie Verbraucherinnen und Verbraucher von Händlern und Herstellern über technische und ökonomische Fakten eines Pkw-Neuwagens und seines Betriebs informiert werden müssen. Das Ziel der Novelle ist eine deutlich verbesserte und um weitere wichtige Angaben ergänzte Verbraucherinformation.
Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Robert Habeck: Die verbesserte Kennzeichnung von neuen Pkw bringt mehr Transparenz beim Autokauf. Künftig müssen die absoluten Verbrauchs- und Emissionswerte auf Basis des realitätsnäheren WLTP-Prüfmessverfahrens angegeben werden. Das neue Pkw-Label informiert zudem über die Energiekosten und erstmals auch über die CO₂-Kosten der Fahrzeuge. Die verbesserte Kennzeichnung ermöglicht eine informierte Kaufentscheidung, die das Klima schützt und den Geldbeutel schont.
Anlass für die Novellierung ist die europaweite Umstellung des Prüfmessverfahrens zur Ermittlung der Verbrauchs- und Emissionsangaben von Pkw: vom früheren NEFZ (Neuer Europäischer Fahrzyklus) wurde EU-weit auf das WLTP-Verfahren (Worldwide harmonized Light vehicles Test Procedure) umgestellt. Mit der Novelle werden die europarechtlichen Vorschriften nun in deutsches Recht überführt.
Das BMWK hat entschieden, in diesem Zuge auch die Transparenz und die Information für Verbraucherinnen und Verbraucher deutlich zu erhöhen. Zudem werden anspruchsvollere CO₂-Klassen für Pkw eingeführt.
Zukünftig werden Pkw-Neuwagen ausschließlich mit Werten nach WLTP gekennzeichnet. Dieses Prüfverfahren liefert realitätsnähere Energieverbrauchs- und CO₂-Emissionswerte. Zudem sind nun Emissionsklassen auf Basis der absoluten CO₂-Emissionen vorgesehen – das Gewicht des Fahrzeugs spielt keine Rolle mehr. Farblich gekennzeichnete CO₂-Klassen zeigen auf einen Blick, wie viele CO₂-Emissionen ein Pkw im Vergleich zu alternativen Modellangeboten ausstößt.
Außerdem wird für jede Antriebsart bzw. jeden Energieträger ein eigenes Label eingeführt. Damit erhalten Kundinnen und Kunden deutlich mehr relevante Einzelinformationen. Erstmals werden jetzt auch Verbrauchsangaben für vier unterschiedliche Fahrtmodi eingetragen. Für Elektro-Fahrzeuge (BEV) und Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge (PHEV) werden zusätzlich der Stromverbrauch und die elektrische Reichweite angegeben.
PHEV haben einen kombinierten Antrieb mit einem Verbrennungs- und einem Elektromotor. Das neue Pkw-Label sieht für PHEVs erstmals eine doppelte Klassen-Kennzeichnung vor. Ein Pfeil weist auf die CO₂-Klasse für den offiziellen Durchschnittswert der CO₂-Emissionen, ein zweiter Pfeil zeigt auf die CO₂-Klasse im reinem Verbrenner-Betrieb mit entladener Batterie. Beide Informationen sind wichtig für die Pkw-Kaufentscheidung.
Das Pkw-Label informiert außerdem über die jährlichen Energiekosten bei einer Laufleistung von 15.000 km und über die aktuelle Kfz-Steuer des neuen Pkw. Auf der Informationsplattform „alternativ mobil“ der Deutschen Energie-Agentur wird zudem zeitnah ein Pkw-Verbrauchskostenrechner bereitgestellt werden, der anhand individueller Parametereinstellungen eine flexiblere und genauere Berechnung des Energieverbrauchs und der möglichen CO₂-Kosten alternativer Pkw- Modelle ermöglicht.
Bei der Pkw-EnVKV handelt es sich um eine Ministerverordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), die mit Zustimmung des Bundesrates und im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) sowie dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) erlassen wird.Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Referat ÖffentlichkeitsarbeitBundesministerium für Wirtschaft und Energie, Referat ÖffentlichkeitsarbeitGrünes Licht für Grünen Stahl
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2024/02/20240223-gruenes-licht-fuer-gruenen-stahl.html
2024-03-15T13:01+0100Die Europäische Kommission hat heute die beihilferechtliche Genehmigung für die Förderung der Dekarbonisierung der Stahlproduktion von ArcelorMittal an den Standorten Bremen und Eisenhüttenstadt erteilt. Dies ermöglicht es dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), das Vorhaben mit rund 1,3 Milliarden Euro zu unterstützen. Das Land Bremen beteiligt sich an dieser Förderung mit rund 250 Millionen Euro. Das Projekt von ArcelorMittal soll bis 2041 CO2-Einsparungen von insgesamt über 70 Millionen Tonnen realisieren.
Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Robert Habeck: Ich freue mich besonders, dass mit diesem Vorhaben industrielle Leuchttürme auch in Nord- und Ostdeutschland geschaffen werden. Dies ist ein kräftiger Schub für die wirtschaftliche Entwicklung und den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft in diesen Regionen. Ich danke der Europäischen Kommission dafür, dass wir auch dieses vierte große Verfahren der deutschen Stahlindustrie erfolgreich zu Ende bringen konnten. Wir werden nun umgehend den Förderbescheid vorbereiten.
Das Projekt „DRIBE2“ der ArcelorMittal Bremen GmbH--Gesellschaft mit beschränkter Haflung besteht aus mehreren Teilprojekten. Der Bau einer Direktreduktionsanlage (DRI) in Bremen wurde im Rahmen des „IPCEI Wasserstoff“ (Important Projects of Common European Interest – H2) ausgewählt. Die DRI--Direktreduktionsanlage-Anlage wird drei Elektrolichtbogenöfen (EAF) mit direktreduziertem Eisen versorgen, einen in Bremen sowie zwei weitere in Eisenhüttenstadt. Für die EAFs--Elektrolichtbogenöfen wurde eine Förderung im Rahmen des Förderprogramms „Dekarbonisierung der Industrie“ beantragt. Die Europäische Kommission hat DRIBE2 nun als alleinstehendes Gesamtvorhaben genehmigt. Die Erteilung der nationalen Förderbescheide wird jetzt vorbereitet.
Geplant ist eine Inbetriebnahme der neuen Anlagen im Jahr 2026. Der Wasserstoffeinsatz wird stetig zunehmen, am Ende ist der Einsatz von mehr als 135.000 Tonnen erneuerbaren Wasserstoffs im Jahr geplant. Damit sollen mehr als 3,8 Millionen Tonnen grüner Stahl produziert werden. Die CO2-Einsparungen durch DRIBE2 von bis zu 5,8 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr zum Ende der Projektlaufzeit entsprechen mehr als 10 Prozent der Emissionen der gesamten Stahlindustrie in Deutschland. Die Stahlindustrie wiederum ist für ein Drittel der industriellen Treibhausgasemissionen in Deutschland verantwortlich.
Bundesminister Habeck hat ArcelorMittal am 5. Februar 2024 in Bremen besucht und an der Betriebsversammlung teilgenommen. Dort hatte er auf die Relevanz des Fördervorhabens für die rund 6.000 Beschäftigten und die Bedeutung einer zeitnahen Umsetzung des Projekts für die wirtschaftliche Zukunft der beiden Standorte verwiesen.
Es handelt sich bei DRIBE2 um das vierte große Fördervorhaben zur Dekarbonisierung eines Stahlstandortes in Deutschland im Rahmen von Projekten, die für das IPCEI--Important Projects of Common European Interest Wasserstoff ausgewählt wurden. 2023 haben bereits die Salzgitter AG, thyssenkrupp Steel Europe sowie die Unternehmen der Stahl-Holding-Saar eine Förderung erhalten.
Weitere Transformationsschritte der Stahlindustrie können über die Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) sowie die Klimaschutzverträge unterstützt werden, die in den kommenden Wochen an den Start gehen werden. Mit der BIK--Bundesförderung Industrie und Klimaschutz-Förderung sollen vor allem mittelständische Unternehmen unterstützt werden.Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Referat ÖffentlichkeitsarbeitBundesministerium für Wirtschaft und Energie, Referat ÖffentlichkeitsarbeitBundesregierung schlägt die erneute Berufung von Herrn Professor Achim Truger in den Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung vor
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2024/02/20240222-erneute-berufung-von-herrn-professor-achim-truger-in-den-sachverstandigenrat.html
2024-02-23T15:05+0100Auf Vorschlag des Bundesministers für Wirtschaft und Klimaschutz, Robert Habeck, hat das Bundeskabinett beschlossen, dem Bundespräsidenten die erneute Berufung von Herrn Professor Dr. Achim Truger in den Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung vorzuschlagen. Herr Professor Truger soll für die Amtsperiode bis zum 28. Februar 2029 berufen werden. Er wurde erstmals 2019 in den Sachverständigenrat berufen; sein bisheriges Mandat endet Ende Februar.
Bundesminister Habeck: „Ich freue mich, dass Herr Professor Truger dem Sachverständigenrat weiterhin angehören wird. Mit seinen Forschungsschwerpunkten in den Bereichen Finanzwissenschaften und Makroökonmie stärkt er die Expertise des Sachverständigenrates damit auch in den nächsten Jahren.“
Herr Professor Truger ist Professor für Staatstätigkeiten und Staatsfinanzen am Institut für Sozioökonomie der Universität Duisburg-Essen. Er forscht zu Fragen der makroökonomischen Wirtschaftspolitik sowie der Finanzwissenschaft.
Weitere Informationen zum Sachverständigenrat finden Sie unter https://www.sachverstaendigenrat-wirtschaft.de.Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Referat ÖffentlichkeitsarbeitBundesministerium für Wirtschaft und Energie, Referat ÖffentlichkeitsarbeitNeue Förderrichtlinie unterstützt KMU beim Einstieg in afrikanische Märkte
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2024/02/20240222-foerderrichtlinie-kmu-afrikanische-maerkte.html
2024-03-13T14:34+0100Afrika ist ein Kontinent mit vielversprechenden und rasch wachsenden Märkten. Deutsche Unternehmen brauchen für einen nachhaltigen Erfolg im Afrikageschäft verlässliche Geschäftskontakte vor Ort und eine genaue Kenntnis der dortigen wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen.
Kleinen und mittelgroßen Unternehmen (KMU) fällt es oft schwerer als den größeren Unternehmen, sich die erforderlichen Kenntnisse und Kontakte zu beschaffen. Deshalb unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz die KMU mit einer neuen Förderrichtlinie beim Einstieg in die afrikanischen Märkte. Ziel des Programms ist es, durch bedarfsorientierte Beratungsleistungen den Markteintritt in Staaten Afrikas zu erleichtern.
Mit den „Beratungsgutscheinen Afrika“ werden Beratungsleistungen zum eigentlichen Markteintritt, aber auch zu rechtlichen und finanziellen Fragen mit bis zu 85 Prozent gefördert. Die Förderung richtet sich an KMU mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.Einzelheiten zum Verfahren
Das BMWK gewährt Zuwendungen ausweislich der Förderrichtlinie „Beratungsgutscheine Afrika im Rahmen des Wirtschaftsnetzwerks Afrika“. Die Anträge werden vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bearbeitet. Die beantragenden Unternehmen dürfen nicht mehr als 100 Millionen Euro Jahresumsatz erwirtschaften und müssen weniger als 500 Personen beschäftigen. Mit einem Gutschein werden bis zu fünfzehn Beratertage gefördert. Eine Förderung kann gewährt werden, wenn die Beratung durch ein Beratungsunternehmen durchgeführt wird, das zuvor beim BAFA gelistet wurde.
Unternehmen, die an einem "Beratungsgutschein Afrika" interessiert sind, können sich vor Antragstellung bei den gelisteten Beratungsunternehmen und -organisationen nach den angebotenen Leistungen erkundigen.
Zudem gibt die Geschäftsstelle des Wirtschaftsnetzwerks Afrika Auskunft (beratungsgutscheine@gtai.de, Tel. 0228 24993349).
Online-Informationen und die Antragsformulare finden Sie auf der BAFA-Webseite www.bafa.de/bga.Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Referat ÖffentlichkeitsarbeitBundesministerium für Wirtschaft und Energie, Referat ÖffentlichkeitsarbeitJahreswirtschaftsbericht 2024 – Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig stärken
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2024/02/20240221-jahreswirtschaftsbericht-2024.html
2024-03-13T14:22+0100Das Bundeskabinett hat heute den Jahreswirtschaftsbericht 2024 einschließlich der Projektion zum Wirtschaftswachstum 2024 beschlossen. Der Bericht trägt den Titel „Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig stärken“.
Bundeswirtschaftsminister Habeck: Zwei Jahre nach Beginn des Angriffs Putins auf die Ukraine lastet der Krieg weiter auf der deutschen Wirtschaft. Das Gute ist: Putin ist mit seinem Versuch gescheitert, Deutschland in eine Energiemangellage und damit wirtschaftliche Katastrophe zu treiben. Deutschland hat sich hier als sehr widerstandsfähig erwiesen, weil wir alle gemeinsam entschieden gehandelt haben. Die Energieversorgung ist gesichert und die Energiepreise sind wieder sehr deutlich gesunken. Die Inflation ist gezähmt. Die Lohnzuwächse sind spürbar und werden in diesem Jahr oberhalb der Inflationsrate liegen. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeiternehmer haben endlich auch real wieder mehr Geld im Portemonnaie, die Kaufkraft steigt. Neue Rekordzahlen bei der Beschäftigung sowie beim Zubau und Anteil von Erneuerbaren Energien sind wichtige Hoffnungszeichen.
Dennoch ist die Wirtschaft in schwerem Fahrwasser. Wir kommen langsamer aus der Krise als gehofft. Dass wir für dieses Jahr eine Wachstumsrate des Bruttoinlandsprodukts von real 0,2 Prozent prognostizieren hat eine ganze Reihe an Ursachen. Das weltwirtschaftliche Umfeld ist labil, das Wachstum des Welthandels historisch niedrig, was für eine Exportnation wie Deutschland eine Herausforderung ist. Die notwendige Bekämpfung der Inflation hat außerdem zu hohen Zinsen geführt, was sich negativ auf die Investitionen der Unternehmen auswirkt. Wir sehen Rückgänge vor allem in der Bauindustrie, hinzu kommen Sonderfaktoren, unter anderem musste die Bundesregierung infolge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom letzten November Priorisierungen im Haushalt vornehmen.
Zur Wahrheit gehört auch: Deutschland leidet unter strukturellen Problemen, die sich über viele Jahre aufgebaut haben. Was wir jetzt brauchen ist ein Reformbooster. Daran müssen wir als Bundesregierung arbeiten. Es geht um nichts Geringeres, als die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Industriestandortes zu verteidigen.
Der Jahreswirtschaftsbericht zeigt deutlich: Die größte Herausforderung für Deutschland ist der Arbeitskräftemangel. Er wird sich sich in den nächsten Jahren verschärfen und das Potenzialwachstum dämpfen. Wir brauchen alles Wissen und Können, alle Hände und Köpfe, alle Talente und Fähigkeiten. Alles, was wir tun können, um Menschen in Arbeit zu bringen, sollten wir tun. Das betrifft Bildung, bessere Möglichkeiten für Frauen und bessere Anreize für ältere Menschen, freiwillig länger zu arbeiten, es betrifft die beherzte Umsetzung des Fachkräfteeinwanderungsgesetz und die bessere Integration von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt.
Ein großes Investitionshemmnis ist die Bürokratie, die für Unternehmen zur Qual geworden ist. Erste Schritte beim Bürokratieabbau sind gemacht. Aber es kann nur ein Anfang sein. Wir müssen in der gesamten Bundesregierung den Hebel umlegen und die vielen Regelungen praxistauglicher ausgestalten. Dafür sollten wir die Praxischecks breit ausrollen. Es sind alle Ebenen gefragt – Bund, Länder, Kommunen und die EU, wenn es darum geht, den Betrieben das Wirtschaften leichter zu machen.
Wichtig ist es auch, Investitionen zu stärken und private Investitionen besser anzureizen. Dazu hat die Bundesregeirung das Wachstumschancengesetz vorgeschlagen, das erste wichtige Impulse setzen soll. Dazu gehören auch bessere Investitionsbedingungen und eine europäische Kapitalmarktunion, um Wettbewerbsnachteile gegenüber anderen Regionen zu verringern. Und es gilt, in unsere Wehrhaftigkeit zu investieren.
Die Bundesregierung erwartet für das Jahr 2024 einen Zuwachs des preisbereinigten BIP um 0,2 Prozent. Zwar lassen belastende Faktoren wie hohe Verbraucherpreissteigerungen und daraus folgende Kaufkraftverluste nach; geopolitische Krisen sowie geldpolitische Straffungen belasten aber die erwartete Erholung. Wieder steigende Reallöhne und die robuste Arbeitsmarktentwicklung dürften aber im Jahresverlauf eine binnenwirtschaftliche Erholung einleiten. Der Beschäftigungsaufbau wird sich mit einem Zuwachs von 110 Tsd. Personen fortsetzen, die Arbeitslosigkeit aufgrund des statistischen Überhangs aus dem Jahr 2023 um etwa 85 Tsd. Personen ansteigen. Der Anstieg der Verbraucherpreise dürfte sich auf 2,8 Prozent verringern.
In der mittelfristigen Betrachtung dürften sich vor allem die Folgen des demografischen Wandels auf dem Arbeitsmarkt dämpfend auf das Potenzialwachstum auswirken.
Der Jahreswirtschaftsbericht 2024 enthält neben der Jahresprojektion zentrale wirtschafts- und finanzpolitische Themenschwerpunkte der Bundesregierung.Zehn Handlungsfelder zur nachhaltigen Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit
Die Bundesregierung ist überzeugt, dass Deutschland mit umfassender und zielgerichteter Angebotspolitik die aktuelle Wirtschaftsschwäche überwinden, sein Wachstumspotential erhöhen und dabei die Transformation erfolgreich vorantreiben kann. Der Jahreswirtschaftsbericht zeigt Maßnahmen der Bundesregierung in zehn spezifischen Handlungsfeldern auf. Dazu gehört die Stärkung der Investitionstätigkeit; hierfür hat die Bundesregierung unter anderem gezielte steuerliche Anreize für private Investitionen im Rahmen des Wachstumschancengesetzes vorgeschlagen. Zur Unterstützung der Innovationsfähigkeit ist die Stärkung der Forschungszulage vorgesehen. Um technologische Souveränität und wirtschaftliche Resilienz zu unterstützen, fördert die Bundesregierung den Aufbau von Wertschöpfung in Schlüsselbereichen wie Batterien und Halbleitern. Gleichzeitig setzt die Bundesregierung zur Diversifizierung von Handels- und Lieferketten auf breitere Handelsbeziehungen. Für die Stärkung des Wirtschaftsstandortes stellt die Ausweitung des Angebots erneuerbarer Energien eine zentrale Voraussetzung dar. Daher hat die Bundesregierung mit Gesetzesvorhaben, etwa des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes, substanzielle Hürden für den Zubau von Erneuerbaren und Netzinfrastruktur reduziert.Ökologische Grenzen wahren und soziale Teilhabe sicherstellen
Die Bundesregierung will Wohlstand in Deutschland unter Wahrung der ökologischen Grenzen sicherstellen. Sie setzt dabei auf einen effektiven Ordnungsrahmen und effizienten Instrumentenmix, auch im Interesse nachfolgender Generationen. In diesem und den kommenden Jahren kommt es bei der Transformation der deutschen Wirtschaft auf eine funktionierende Sozialpartnerschaft und auf gemeinsame Lösungen im Interesse von Wettbewerbsfähigkeit, Wohlstand und sozialer Gerechtigkeit an. Der erfolgreiche Abschluss der Verhandlungen zum europäischen Emissionshandel (EU EHS I und II) sowie zum EU-Klimasozialfonds ebnet den Weg für eine breitere, effektivere und durch soziale Maßnahmen flankierte Anwendung von CO2-Preisen.
Bereits zum dritten Mal enthält der JWB ein Kapitel zur Wohlfahrtsindikatorik, das neben dem Wirtschaftswachstum weitere Dimensionen der Wohlfahrt wie ökologische, soziale oder gesellschaftliche Aspekte in den Blick nimmt. Dabei sind erste Impulse aus der im vergangenen Jahr durch das BMWK durchgeführten öffentlichen Online-Konsultation zur Wohlfahrtsmessung eingeflossen.
Die Eckwerte finden Sie hier.
Den Jahreswirtschaftsbericht 2024 finden Sie hier.Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Referat ÖffentlichkeitsarbeitBundesministerium für Wirtschaft und Energie, Referat ÖffentlichkeitsarbeitDeutsch-Dänische Zusammenarbeit in europäischer Industriepolitik: Bødskov besucht Habeck in Berlin
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2024/02/20240220-deutsch-daenische-zusammenarbeit-in-europaeischer-industriepolitik.html
2024-02-26T17:11+0100Vizekanzler und Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Robert Habeck, und Morten Bødskov, dänischer Minister für Industrie und Unternehmen, besprechen heute in Berlin über die weitere Zusammenarbeit bei der Stärkung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit, dem Bürokratieabbau und der klimafreundlichen Transformation der Wirtschaft.
Bundesminister Habeck: Mit unserem nördlichen Nachbarn Dänemark arbeiten wir nicht nur in der Energie- und Klimapolitik, sondern auch in der europäischen Industriepolitik sehr eng und erfolgreich zusammen. Meinen Amtskollegen Morten Bødskov habe ich vor einem Jahr in Kopenhagen besucht – heute führen wir unseren vertrauensvollen Austausch in Berlin fort. Ich freue mich, gemeinsam Ideen für die künftige europäische Industriepolitik zu entwickeln. Ziel ist es, den Wirtschaftsstandort Europa zu stärken und seine globale Wettbewerbsfähigkeit durch verbesserte Rahmenbedingungen zu sichern. Dem Green Deal Industrial Plan kommt dabei eine Schlüsselrolle zu. Er setzt die richtigen Prioritäten und bietet eine gute Grundlage für dringend notwendige gemeinsame Maßnahmen, die uns zu mehr industrieller Wettbewerbsfähigkeit und technologischer Souveränität bei den Klimatechnologien der Zukunft führen. Wichtig ist, den Net Zero Industry Act mit Leben zu füllen. So fördern wir die industrielle Produktion von Netto-Null-Technologien in Europa und helfen, notwendige Investitionen auszulösen für Wachstum und mehr Innovation. Insbesondere müssen wir Genehmigungsverfahren beschleunigen und unnötige Bürokratie abbauen.
Minister Bødskov: Ich freue mich sehr, heute erneut meinen deutschen Amtskollegen, den Vizekanzler und Wirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck zu treffen. Unser Treffen findet zu einem entscheidenden Zeitpunkt statt. Denn Europa läuft Gefahr, den Kampf um grüne Jobs zu verlieren. Deutschland und Dänemark teilen nicht nur eine einzigartige Grenzregion mit großem Potenzial für den industriellen Wandel. Wir haben auch die gleiche Mission: Die EU muss wieder an die Spitze des globalen Wettbewerbs zurückkehren und wir müssen die Arbeitsplätze der Zukunft zu uns holen. Wir müssen Anreize für mehr private Investitionen setzen, Genehmigungsprozesse beschleunigen und die Belastungen für unsere Unternehmen verringern. Gemeinsam werden wir in einem nächsten Schritt der Europäischen Kommission dafür konkrete Lösungen vorlegen. Mit unserem heutigen Treffen unterstreichen wir die engen Beziehungen unserer beiden Länder und unseren gemeinsamen Einsatz für die Zukunftssicherung einer wettbewerbsfähigen EU.
Teil des heutigen Treffens der Minister ist auch ein Runder Tisch mit deutschen und dänischen Unternehmensvertretern, um sich über die Rahmenbedingungen für die Grüne Industrietransformation auszutauschen. Dabei steht im Fokus, wie der Ausbau der Windenergie und der Wasserstoffwirtschaft zur Erreichung der Klima- und Energiewendeziele und der dafür notwendige Hochlauf bei den Produktionskapazitäten für Windkraftanlagen, Elektrolyseure, Energieeffizienzlösungen und Produkten für die Wärmewende durch geeignete Rahmenbedingungen beschleunigt werden kann.
Abschließend besuchen beide Minister in Berlin die dänische Firma Novonesis aus dem Bereich Biotechnologien, um mögliche Synergien in diesem zukunftsweisenden Industriesektor und das Potential von Biotechnologien als treibende Kraft für den grünen Wandel auszuloten.
Dänemark ist unter den TOP 20 der deutschen Handelspartner. Das bilaterale Gesamthandelsvolumen betrug im Jahr 2022 36,5 Mrd. Euro.Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Referat ÖffentlichkeitsarbeitBundesministerium für Wirtschaft und Energie, Referat ÖffentlichkeitsarbeitGlobaler Wasserstoffhochlauf
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2024/02/20240220-globaler-wasserstoffhochlauf.html
2024-03-01T11:46+0100Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) stellt für die Jahre 2027 bis 2036 bis zu 3,53 Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds bereit, um grünen Wasserstoff und seine Derivate aus unterschiedlichen Importregionen zu beschaffen.
Bundesminister Habeck: Deutschland arbeitet am Aufbau eines tragfähigen Wasserstoffmarkts. Grüner Wasserstoff wird künftig ein entscheidender Energieträger sein. Wir wollen ab Ende dieses Jahrzehnts erhebliche Mengen an Wasserstoff für unsere Industrie und zur Energieversorgung importieren können. In enger Verzahnung mit der Europäischen Wasserstoffbank beschleunigen wir gemeinsam mit den Niederlanden den Wasserstoffhochlauf und eröffnen Partnerländern attraktive Kooperationsangebote.
Für das Zielbild 2030 geht die Bundesregierung von einem Wasserstoffbedarf in Höhe von jährlich 95 bis 130 TWh in Deutschland aus, um die Dekarbonisierung in der Industrie zu unterstützen. Auch danach wird der Bedarf weiter steigen, von dem voraussichtlich mehr als die Hälfte importiert werden müssen. Ziel der Fördermaßnahme ist es, Angebot und Nachfrage zusammenzubringen, sowohl hinsichtlich der Mengen als auch hinsichtlich der Preise. Gleichzeitig sollen auf beiden Seiten Investitionen incentiviert werden.
Die Kernidee ist das sogenannte "Doppelauktionsmodell". Damit wird die Differenz zwischen zwei Preisen überbrückt: Der höhere Preis für Wasserstoff auf dem Weltmarkt und der niedrigere Preis, zu dem Wasserstoff regional weiterverkauft und wirtschaftlich eingesetzt werden kann.
Konkret: Im Namen einer Tochtergesellschaft der H2Global-Stiftung findet eine internationale Auktion für den Einkauf von grünem Wasserstoff und Wasserstoffderivaten statt. Das günstigste Angebot erhält einen langfristigen Bezugsvertrag. Die Anbieter erhalten damit Planungssicherheit für weitere Investitionen in die Wasserstoffproduktion. In einer zweiten Auktion werden die so beschafften Wasserstoffmengen an Abnehmer in der EU zu einem wettbewerbsfähigen Preis versteigert, die damit ihrerseits Planungssicherheit für Investitionen in den Wasserstoffeinsatz erhalten.
Die jetzt bereitgestellten Mittel werden zum Ausgleich der Differenz zwischen Angebots- und Nachfragepreisen einsetzt. Die Zuwendung ist in der Finanzplanung des Klima- und Transformationsfonds enthalten.
Die aktuelle Zuwendung baut auf den Erfahrungen der Ende 2022 gestarteten ersten Ankaufauktion auf.
Details zur Verwendung der neuen Fördermittel werden derzeit zwischen Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und der Generaldirektion Wettbewerb der Europäischen Kommission abgestimmt.Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Referat ÖffentlichkeitsarbeitBundesministerium für Wirtschaft und Energie, Referat ÖffentlichkeitsarbeitNeuer Förderaufruf des Innovationsprogramms für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen startet
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2024/02/20240219-neuer-foerderaufruf-des-innovationsprogramms-fuer-geschaeftsmodelle-und-pionierloesungen-startet.html
2024-02-19T10:29+0100Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) startet heute einen neuen Förderaufruf im Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP). Er zielt auf Innovationen für besseres Lernen und Arbeiten. Das IGP unterstützt die Entwicklung von marktnahen, nichttechnischen Innovationen, die von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) entwickelt werden.
Parlamentarischer Staatssekretär Michael Kellner: Unsere zukünftige Wirtschaftskraft hängt maßgeblich von der Umsetzung innovativer Ideen ab. Dabei müssen wir auf neue Technologien setzen, aber auch auf nichttechnische Innovationen, wie neue Organisationsmodelle und kreative Konzepte. Sie können gerade dort Potenzial entfalten, wo es um Kommunikation und Interaktion geht und so auch positive Impulse für die Bildung und Arbeit von morgen geben. Neue Ideen für Lernformate, Arbeitsplatzdesigns, digitale Zusammenarbeit und viele weitere Themen können den Lern- und Arbeitsalltag der Menschen verbessern. Wir setzen dabei auf die Vielfalt der kreativen Köpfe in den Unternehmen und unterstützen sie bei der Realisierung von Innovationen.
Der aktuelle Förderaufruf zielt auf Geschäftsmodelle und Pionierlösungen für besseres Lernen und Arbeiten. Dazu gehören beispielsweise neue Konzepte für Arbeitsmarktintegration oder lebenslanges Lernen, Tools und Designs für den Arbeitsplatz, Gamification-Lösungen für schulische Bildung und Berufsorientierung sowie Innovationen im Bereich New Work. Zielgruppe sind KMU (inklusive Gründungen, Selbständige, Sozialunternehmen) sowie mit den Unternehmen kooperierende Forschungseinrichtungen, wie Hochschulen. Die besten Ideen werden wettbewerblich im mehrstufigen Verfahren ermittelt, erster Schritt ist die Einreichung von Teilnahmeanträgen bis zum 30. April 2024.
Auch der nächste IGP-Förderaufruf ist bereits in Planung. Er wird voraussichtlich im Sommer starten und Geschäftsmodelle und Pionierlösungen in den Bereichen Gesundheit und Pflege adressieren, also beispielsweise innovative Lösungen zur Verbesserung von Versorgung, Prävention und Rehabilitation sowie neue Designs und Konzepte für Inklusionsinnovationen oder würdiges Altern. Weitere Förderaufrufe zu wechselnden Zukunftsthemen werden folgen. Das Budget beträgt voraussichtlich jeweils circa 10 Millionen Euro.
Mit seinem Fokus auf nichttechnische Innovationen erweitert und modernisiert das IGP das Unterstützungssystem für unternehmerische Ideen. Es wird vor allem von kleinen, jungen Unternehmen stark nachgefragt, oft aus modernen Dienstleistungsbranchen, wie der Digital-, Sozial- oder Kreativwirtschaft. Weitere Informationen zum IGP und dem aktuellen Förderaufruf: www.bmwk.de/igp.Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Referat ÖffentlichkeitsarbeitBundesministerium für Wirtschaft und Energie, Referat ÖffentlichkeitsarbeitBundesminister Habeck und Kulturstaatsministerin Roth zeichnen Unternehmerinnen und Unternehmer aus der Kultur- und Kreativwirtschaft aus
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2024/02/20240219-habeck-und-roth-zeichnen-unternehmerinnen-und-unternehmer-aus-der-kultur-und-kreativwirtschaft-aus.html
2024-02-23T15:43+0100Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Robert Habeck und Kulturstaatsministerin Claudia Roth eröffnen heute die Auszeichnung der Kultur- und Kreativpilotinnen und -piloten 2023/2024. Anschließend übergibt der Parlamentarische Staatssekretär und Ansprechpartner der Bundesregierung für die Kultur- und Kreativwirtschaft, Michael Kellner, Urkunden und Trophäen an die 32 Ausgezeichneten des Wettbewerbs. Sie wurden von einer Experten-Jury aus mehr als 500 Bewerbungen ausgewählt. Die ausgezeichneten Kultur- und Kreativpiloten zeigen auch im 14. Jahr des Wettbewerbs eine große Bandbreite an Ideen und Innovationen.
Bundesminister Habeck: Die Kultur- und Kreativpilotinnen und -piloten zeigen, wie kreatives Denken gepaart mit Unternehmertum Lösungen für alte und neue Probleme findet und das Leben mit Innovationen bereichert. Das ist genau der Spirit, den wir brauchen: um die Ecke denken, den kurzen Weg suchen, Herausforderungen anpacken und nicht vor ihnen verzagen. Die Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft verbinden Nachhaltigkeit, Innovation und gesellschaftlichen Impact und tragen so zu einer lebenswerten Zukunft für uns alle bei.
Kulturstaatsministerin Claudia Roth: Mut, Engagement und Einfallsreichtum – das ist es, was die Kultur- und Kreativpiloten ausmacht. Ihre Geschäftsideen vereinen Digitalität, Nachhaltigkeit und Diversität. Sie alle treibt der gleiche Anspruch, Innovations- und Inspirationsquelle für aktuelle gesellschaftliche Diskurse und wirtschaftliche Herausforderungen zu sein. Das verdient unsere Unterstützung und Anerkennung.
Seit 2010 fördert die Initiative Kultur- und Kreativwirtschaft der Bundesregierung den Wettbewerb „Kultur- und Kreativpiloten Deutschland“ des u-instituts für unternehmerisches Denken und Handeln e.V. und verleiht den Titel Kultur- und Kreativpiloten an 32 kreative Unternehmerinnen und Unternehmer. Die Titelträgerinnen und Titelträger werden Teil eines bundesweiten Netzwerks und ein Jahr lang von Mentoren in ihrer kreativen und wirtschaftlichen Entwicklung begleitet.
Weitere Informationen über den Wettbewerb finden Sie hier. Eine Broschüre zu den Titelträgerinnen und -trägern steht hier bereit.Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Referat ÖffentlichkeitsarbeitBundesministerium für Wirtschaft und Energie, Referat ÖffentlichkeitsarbeitBundeswirtschaftsministerium startet neues Kompetenzzentrum „Grüne Transformation des Tourismus“
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2024/02/20240219-bmwk-startet-neues-kompetenzzentrum-gruene-transformation-des-tourismus.html
2024-02-26T09:49+0100Das neue Kompetenzzentrum „Grüne Transformation des Tourismus“ hat seine Arbeit aufgenommen. Das Kompetenzzentrum soll als Informationsknotenpunkt rund um die grüne Transformation Wissen teilen, Best Practices hervorheben und Innovationen fördern. Die Arbeit richtet sich in erster Linie an die zahlreichen Branchenverbände im Tourismus, an Kammern und lokale und regionale Tourismusorganisationen als Multiplikatoren. Außerdem berät es das BMWK bei seiner Aufgabe, die Tourismuswirtschaft nachhaltig aufzustellen.
Der Koordinator der Bundesregierung für Tourismus, Dieter Janecek: Wir stellen der Tourismuswirtschaft nun einen kompetenten Partner an die Seite: für gute fachliche Beratung und Austausch, insbesondere zu Fragen der strategischen Ausrichtung und einer nachhaltigen Entwicklung. Es geht in den kommenden Jahren darum, diese aktuelle Schlüsselherausforderung des Tourismus gut zu bewältigen und vor allem die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittelständischer Unternehmen im Tourismus zu sichern.
Das Kompetenzzentrum soll auch die BMWK-Fördermaßnahme LIFT fachlich begleiten und ihre Ergebnisse in der Branche verankern. Darüber hinaus wird das Kompetenzzentrum mit dem „Förderwegweiser Tourismus“ die Branche weiterhin über die vielfältigen Fördermöglichkeiten auf Ebene der EU, des Bundes und der Länder informieren.
Weitere Informationen: https://kompetenzzentrum-tourismus.de/Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Referat ÖffentlichkeitsarbeitBundesministerium für Wirtschaft und Energie, Referat ÖffentlichkeitsarbeitEinigung auf Notfallinstrument
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2024/02/20240216-einigung-auf-notfallinstrument.html
2024-02-26T11:20+0100Die EU-Mitgliedstaaten haben heute nach intensiven Verhandlungen, bei denen Deutschland wichtige Akzente setzen konnte, das Binnenmarktnotfallinstrument beschlossen („Internal Market Emergency and Resilience Act“). Nach den Erfahrungen der Covid-19-Pandemie hatte die EU-Kommission im September 2022 einen ambitionierten Vorschlag für ein Notfallinstrument vorgelegt, um den EU-Binnenmarkt resilient gegen künftige Krisen und Lieferkettenschwierigkeiten aufzustellen.
Parlamentarische Staatssekretärin Dr. Franziska Brantner:
In den jüngsten Krisen hat sich gezeigt, dass der Binnenmarkt gerade in Krisensituationen besonderen Herausforderungen ausgesetzt sein kann, sein Funktionieren aber gleichzeitig unabdingbar für die Bewältigung der Krise ist. Vor dem Hintergrund ist es gut, dass die Verhandlungen zu einem gemeinsamen Binnenmarktnotfallinstrument noch vor Ende der aktuellen Legislatur zum Abschluss gekommen sind. Mit dem Instrument an der Hand haben die EU und ihre Mitglieder die Grundlage geschaffen, um für künftige, heute noch unbekannte und ungeahnte Notfälle und Krisen vorzusorgen und auf diese erforderlichenfalls koordiniert, schnell und adäquat reagieren zu können. Mit der Verordnung schaffen wir ein ausgewogenes Instrument, das effizient ist und gleichzeitig unnötige bürokratische Belastungen für Unternehmen und Verwaltung vermeidet.
Die Verordnung dient der Verbesserung der Resilienz und Krisenvorsorge in der EU sowie der Stärkung ihrer Handlungsfähigkeit in zukünftigen Krisen. Das Instrument verbessert zu diesen Zwecken zum einen die Transparenz und den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten, der EU-Kommission und den Unternehmen. Krisenprotokolle, Stresstests und Simulationen sollen die EU zu einem koordinierten Vorgehen in der künftigen Krise befähigen. Zum anderen sollen im Falle einer Krise bestimmte unkoordinierte nationale Maßnahmen, die den Binnenmarkt beeinträchtigen, künftig verboten sein.
Um Versorgungsengpässen zu begegnen, kann die EU-Kommission unter Einbindung der Mitgliedstaaten auch Informationen von Unternehmen anfragen, die zur Bewältigung der Krise erforderlich sind, und die Produktion von bestimmten krisenrelevanten und strategisch wichtigen Waren für die EU empfehlen. Das Binnenmarktnotfallinstrument beinhaltet ebenfalls Anpassungen der harmonisierten Verfahren der Normung, Konformitätsbewertung und Marktüberwachung für sog. krisenrelevante Güter, um diese im Krisenfall schneller in Verkehr bringen zu können. Schließlich kann die EU-Kommission auf Bitten der Mitgliedstaaten oder gemeinsam mit diesen für die Bewältigung der Krise benötigte Produkte und Dienstleistungen zentral beschaffen.
Nach dem heutigen Beschluss der EU-Mitgliedstaaten muss das Binnenmarktnotfallinstrument noch formal im Europäischen Parlament angenommen werden. Nach formellem Beschluss des Rats haben die EU-Kommission und die Mitgliedstaaten sodann 18 Monate Zeit, um die erforderlichen Umsetzungsmaßnahmen vorzunehmen, das heißt u.a. Verbindungsbüros und zentrale Anlaufstellen einzurichten und bestehende IT-Systeme auszubauen.Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Referat ÖffentlichkeitsarbeitBundesministerium für Wirtschaft und Energie, Referat ÖffentlichkeitsarbeitBundesminister Habeck: „Wegweisender Beschluss für energieintensive Industrie“
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2024/02/20240216-habeck-wegweisender-beschluss-fuer-energieintensive-industrie.html
2024-02-29T15:27+0100Die Europäische Kommission hat heute die beihilferechtliche Genehmigung für das neue, innovative Instrument der Klimaschutzverträge erteilt. In Kürze wird das BMWK den ersten Förderaufruf starten. Mit den Klimaschutzverträgen können Unternehmen in Deutschland die Kosten der Transformation besser kompensieren und absichern sowie auf eine kohlenstofffreie Wirtschaftsweise umstellen. Bereits bei den Vorbereitungen im letzten Jahr gab es dafür eine große Resonanz der Wirtschaft.
Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Habeck: Jetzt eröffnen sich ganz neue Entwicklungs- und Innovationsmöglichkeiten – vor allem für Branchen mit hohem Energieverbrauch. Energieintensive Unternehmen können nun neue Technologien einsetzen und auf klimafreundliche Energien umstellen. Damit erhalten sie national wie international eine wegeweisende Rolle auf dem Weg zur Klimaneutralität. Wir werden nun alles vorbereiten, um schnell die ersten Klimaschutzverträge anzubieten. Das neue Verfahren sorgt für nachhaltige Wertschöpfung mit wegeweisenden, klimafreundlichen Technologien und für zukunftsfähige Arbeitsplätze in Deutschland. Auch der Aufbau der Wasserstoff-Infrastruktur wird damit besser vorangetrieben. Die EU-Kommission, insbesondere Vizepräsidentin Margrethe Vestager und ihr Team, haben uns bei dem Genehmigungsverfahren sehr konstruktiv begleitet.
Klimaschutzverträge sollen moderne, klimafreundliche Produktionsverfahren in den energieintensiven Industriebranchen anstoßen, zum Beispiel in der Papier-, Glas-, Stahl- und Chemieindustrie.
Dafür gleichen Klimaschutzverträge dort, wo klimafreundliche Produktionsverfahren gegenwärtig noch nicht konkurrenzfähig betrieben werden können, die Mehrkosten im Vergleich zu konventionellen Verfahren aus – für eine Laufzeit von 15 Jahren. Dadurch werden unmittelbar große Mengen an Treibhausgasen vermieden. Insgesamt sollen Emissionen in Höhe von rund 350 Millionen Tonnen CO2 über die Laufzeit des Förderprogramms bis 2045 reduziert werden. Vor allem sollen die Klimaschutzverträge die dringend notwendige Markttransformation anstoßen: Klimaschutzverträge setzen einen Anreiz, dass die erforderlichen neuen Technologien und dafür notwendige Infrastrukturen schon jetzt in Deutschland entwickelt und gebaut werden: etwa Produktionsanlagen und Pipelines für Wasserstoff. Auch das Know-how in der Finanzierung, beim Bau und dem Betrieb von klimafreundlichen Anlagen sowie Märkte für klimafreundliche Endprodukte (grüne Leitmärkte) werden damit entwickelt. Klimaschutzverträge sichern damit die Stärke des Industrie- und Innovationsstandorts Deutschland.Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Referat ÖffentlichkeitsarbeitBundesministerium für Wirtschaft und Energie, Referat ÖffentlichkeitsarbeitBundesminister Habeck: “Net Zero Industrial Act macht europäische Wirtschaft noch stärker und löst neue Investitionen aus“
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2024/02/20240216-habeck-zu-net-zero-industrial-act.html
2024-03-01T09:44+0100Der Ausschuss der Ständigen Vertreter in Brüssel hat dem Trilog-Ergebnis zum Net Zero Industry Act (NZIA) heute zugestimmt. Deutschland hat sich für dessen Verabschiedung stark eingesetzt. Wichtigstes Ziel des Net Zero Industry Act ist es, den Produktionshochlauf der Transformationstechnologien – z. B. Solar- und Windenergie, Batterieherstellung, Wärmepumpen – in der EU zu beschleunigen.
Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck: Europa stärkt die Transformationstechnologien und deren Produktion in der EU – und damit den Investitionsstandort, die Resilienz und den Klimaschutz. Der heutige Beschluss sichert der Europäischen Industrie eine starke Position im globalen Wettbewerb. Er schafft Klarheit und Planbarkeit und so sorgen wir für Investitionen in Transformationstechnologien in Europa. Wir setzen uns gemeinsam das Ziel, bis 2030 40 Prozent des gesamten jährlichen EU-Versorgungsbedarfs an Transformationstechnologien in der EU zu produzieren. Dazu schaffen wir auch Gebiete, in denen eine erleichterte und beschleunigte Ansiedlung dieser Produktion möglich ist. Durch Vorgaben, die eine resiliente und nachhaltige Produktion auch von der Nachfrageseite her unterstützen, schaffen wir wichtige Impulse für die Produktion in Europa. Das ist zentral für mehr Wirtschaftssicherheit und bekräftigt unseren Weg in Richtung Klimaneutralität.
Der Net Zero Industry Act hat heute im Ausschuss der Ständigen Vertreter der EU-Mitgliedstaaten unter Zustimmung Deutschlands eine zentrale Hürde auf dem Weg zum erfolgreichen Abschluss genommen. Jetzt muss er noch durch das Europäischen Parlament und den EU-Ministerrat abschließend angenommen werden.Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Referat ÖffentlichkeitsarbeitBundesministerium für Wirtschaft und Energie, Referat ÖffentlichkeitsarbeitBMWK verbessert Zugang zu Fördermitteln für die Dekarbonisierung in Industrie und Gewerbe: Novelliertes EEW-Förderprogramm startet
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2024/02/20240215-bmwk-verbessert-zugang-zu-fordermitteln-fur-die-dekarbonisierung-in-industrie-und-gewerbe.html
2024-02-15T12:12+0100Die „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ (EEW) tritt heute mit novellierten Förderrichtlinien in Kraft. Mit der Novelle wird das Antragsverfahren vereinfacht, mit dem Ziel, Unternehmen einen unbürokratischen Zugang zu Fördermitteln zu ermöglichen. Das heißt: Die bisher beihilferechtlich notwendige Berechnung der sogenannten Investitionsmehrkosten entfällt weitestgehend. Für bestimmte Anlagen wird ein neues, besonders einfaches Antragsverfahren eingeführt. Außerdem erhalten Unternehmen für Investitionen in zentrale Technologien zur Dekarbonisierung der Industrie einen Dekarbonisierungsbonus.
Bundesminister Robert Habeck: Die Fortsetzung der Förderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) ist ein wichtiger Schritt im Hinblick auf die Herausforderung für die Industrie zur Erreichung der Klimaziele. Trotz angespannter Haushaltslage, kann die EEW auf hohem Niveau fortgeführt werden. Daher sorgen wir dafür, dass wir den Bürokratie-Aufwand für Unternehmen weiter senken. Wir beschleunigen so den Zugang zu Fördermitteln und erhöhen die Planungssicherheit für Unternehmen. Das schafft Anreize, die notwendigen Investitionen in den Klimaschutz anzugehen.
Die EEW ist das Breiten-Förderprogramm zur Dekarbonisierung von Industrie und Gewerbe. Das Programm wurde 2019 eingeführt und verzeichnet seitdem ein starkes Wachstum. Neben Investitionen in Energie- und Ressourceneffizienz werden auch Projekte zur Elektrifizierung sowie Erzeugung und Nutzung von Wasserstoff gefördert. Durch das breite Förderangebot ist die EEW sowohl bei großen Unternehmen als auch KMU beliebt.
Die wesentlichsten Neuerungen im Überblick: Einführung eines Stufenmodells in Modul 4:
Stufe 1: bürokratiearme „Basisförderung“ für kleinere Effizienzmaßnahmen an vorgegebene Anlagen (z.B. Werkzeugmaschinen),
Stufe 2: höhere „Premiumförderung“ für Vorhaben mit mindestens 30% THG-Einsparung und
Stufe 3: zusätzlicher Dekarbonisierungsbonus für Vorhaben zur Elektrifizierung mit erneuerbarem Strom, außerbetrieblichen Abwärmenutzung sowie Erzeugung und Nutzung von grünem Wasserstoff; Förderung der gesamten Investitionskosten ohne die bisher behilferechtlich notwendige und aufwendige Berechnung der Investitionsmehrkosten Einführung einer Zinsverbilligung von bis zu 0,5 Prozentpunkten des Zinssatzes bei der KfW-Kreditförderung (ab 18. April 2024) und Anhebung des maximalen Kreditvolumens von 25 auf 100 Millionen Euro; Erhöhung der maximalen Fördersumme von 15 auf 20 Millionen Euro pro Vorhaben in den Fördermodulen 2, 3, 4 und im Förderwettbewerb; Reduktion der Förderquoten in den Modulen 1 bis 4, insbesondere für Prozesswärme aus Biomasse.
Die Finanzierung der EEW mit einem Bewilligungsvolumen von etwa 1 Mrd. Euro in 2024 ist auch nach der KTF-Neuaufstellung in Folge des BVerfG-Urteils gesichert
Förderanträge können ab dem 15. Februar beim BAFA für die Zuschussvariante und bei der KfW für die Kreditvariante mit Tilgungszuschuss gestellt werden. Anträge für Transformationspläne und den Förderwettbewerb können beim Projektträger VDI/VDE-IT gestellt werden.
Weitere Informationen zur EEW finden Sie hier.
www.bafa.de/eew
www.kfw.de/inlandsfoerderung
www.wettbewerb-energieeffizienz.de/WENEFF/Navigation/DE/Home/home.htmlBundesministerium für Wirtschaft und Energie, Referat ÖffentlichkeitsarbeitBundesministerium für Wirtschaft und Energie, Referat ÖffentlichkeitsarbeitEU-Kommission gibt den Weg frei für die Förderung von 24 deutschen IPCEI Wasserstoffprojekten
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2024/02/20240215-eu-kommission-gibt-den-weg-frei-fur-die-forderung-von-24-deutschen-ipcei-wasserstoffprojekten.html
2024-03-01T11:38+0100Die Europäische Kommission hat heute 24 deutsche Projekte des „IPCEI Wasserstoff“ (Important Project of Common European Interest) genehmigt. Die deutschen Projekte sind Teil der sogenannten „Infrastruktur-Welle“ (Hy2Infra) des IPCEI Wasserstoff, in der insgesamt 33 Projekte mehrerer EU-Mitgliedstaaten enthalten sind, welche gemeinsam die beihilferechtliche Genehmigung erhalten haben. Nach der Genehmigung auf EU-Ebene werden nun zeitnah die nationalen Förderbescheide ausgestellt. Die Bundesregierung und die jeweiligen Bundesländer planen sich mit rund 4,6 Mrd. Euro an den deutschen IPCEI Wasserstoffinfrastrukturprojekten zu beteiligen.
Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Robert Habeck: „Die Projekte der Hy2Infra-Welle sind wichtige Bausteine für den Wasserstoffhochlauf in Deutschland und Europa. Daher freue ich mich sehr, dass die Europäische Kommission jetzt die Beihilfegenehmigung erteilt hat. Für die Bundesregierung ist die Stärkung der deutschen Wasserstoffwirtschaft entlang der gesamten Wertschöpfungskette essentiell, um einen zügigen Markthochlauf zu ermöglichen. Die deutschen IPCEI-Wasserstoffleitungsprojekte sind zentrales Element für das Wasserstoff-Kernnetz. Gemeinsam mit den Unternehmen und den Bundesländern können wir nun schnell in die Umsetzung gehen.“
Gefördert werden Projekte entlang der gesamten Wasserstoffwertschöpfungskette von der Erzeugung von grünem Wasserstoff über Transport- und Speicherinfrastruktur bis zur Nutzung in der Industrie. Die Projekte in Deutschland sollen maßgeblich zur Umsetzung der Nationalen Wasserstoffstrategie beitragen und um die Ziele der Umwelt-, Energie- und Verkehrsstrategie der Europäischen Union zu erreichen.
An der jetzt genehmigten Hy2Infra-Welle sind sieben Mitgliedstaaten beteiligt (Deutschland, Frankreich, Italien, Niederlande, Polen, Portugal, Slowakei). Mit insgesamt über 2.700 km Pipelinenetz, mehr als 3,2 GW Wasserstofferzeugungskapazität und fast 370 GWh Speicherkapazität tragen die Projekte maßgeblich zum Aufbau einer grünen Wasserstoffinfrastruktur bei.
Deutsche Unternehmen beteiligen sich mit rund 3,4 Mrd. Euro an den 24 Projekten der Hy2Infra-Welle. Inklusive der Förderung durch Bund und Länder beträgt das Gesamtinvestitionsvolumen etwa 8 Mrd. Euro. Für alle Projekte, mit Ausnahme einer Offshore-Pipeline, für die das BMWK die Förderung zu 100 % übernimmt, werden 70 % der Fördergelder durch den Bund und 30 % durch die jeweiligen Bundesländer bereitgestellt. Ein Teil der Fördermittel wird aus dem Deutschen Aufbau- und Resilienzplans (DARP) unterstützt, der aus Mitteln der Aufbau und Resilienzfazilität (ARF) der Europäischen Union, NextGenerationEU, finanziert wird.
Die Genehmigung der Hy2Infra-Welle umfasst einen Großteil der durch den Bund im Mai 2021 ausgewählten Projekte. Die Hy2Tech- und Hy2Use-Wellen waren bereits im Jahr 2022 von der Kommission genehmigt worden und befinden sich bereits in der Umsetzung. Weitere zentrale deutsche Wasserstoffprojekte wurden im Lauf des Verfahrens aus dem IPCEI Wasserstoff herausgelöst und auf anderer beihilferechtlicher Grundlage weiterverfolgt (u.a. für Projekte für die Transformation in der Stahlindustrie)
Weitere Informationen zu den Projekten finden Sie unter https://ipcei-hydrogen.eu/.Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Referat ÖffentlichkeitsarbeitBundesministerium für Wirtschaft und Energie, Referat ÖffentlichkeitsarbeitBundesminister Habeck vor Ort in Sachsen und Thüringen
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2024/02/20240214-habeck-vor-ort-in-sachsen-und-thueringen.html
2024-02-29T15:27+0100Vizekanzler und Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Robert Habeck beginnt heute seine zweitägige Reise durch Mitteldeutschland, die ihn nach Leipzig, Jena, Erfurt und Schmalkalden führen wird. Schwerpunkt der Reise ist das Thema Fachkräftesicherung.
Bundesminister Habeck: Im Handwerk, im Mittelstand und in der Industrie: Überall sind qualifizierte Fachkräfte der Schlüssel für eine erfolgreiche Transformation. Gleichzeitig ist der Fachkräftemangel eine der zentralen Herausforderungen für die deutsche Wirtschaft. Viele Gegenden Mitteldeutschlands sind aufgrund des demografischen Wandels schon heute besonders vom Fachkräftemangel betroffen. Gerade deshalb bedarf die Fachkräftesicherung in dieser Region kreativer Lösungen. Zahlreiche engagierte Unternehmerinnen und Unternehmer, in kleinen Betrieben wie großen Konzernen, gehen die Herausforderung mutig an und werben um Fachkräfte aus dem In- und Ausland. Bei der Integration ausländischer Fachkräfte sind Unternehmen die Orte, an denen Weltoffenheit und Toleranz vermittelt und gelebt werden. Kurz: Erfolgreiche Fachkräftesicherung ist nicht nur der Schlüssel zum wirtschaftlichen Erfolg, sondern auch zum gesellschaftlichen Zusammenhalt.
Zum Reiseauftakt nimmt Minister Habeck in Leipzig im Rahmen des Handwerkspolitischen Forums Ost 2024 an einer Podiumsdiskussion unter anderem mit Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer und dem Präsidenten des Zentralverbands des deutschen Handwerks, Jörg Dittrich, teil. Anschließend wird der Minister auf einem Rundgang über die Mitteldeutsche Handwerksmesse mit Unternehmerinnen und Unternehmern, Funktionären und Auszubildenden ins Gespräch kommen.
Am Donnerstag besucht der Minister die Unternehmen Jenoptik AG und Viba Sweets GmbH sowie die IHK Erfurt. Die Jenoptik AG in Jena ein global agierender Technologie-Konzern, der optische Technologien produziert, unter anderem für die Halbleiterindustrie. Im Rahmen eines „Kantinendialogs“ wird sich der Minister dort mit Beschäftigten und Auszubildenden des Unternehmens austauschen. Bei der Viba Sweets GmbH, einem mittelständischen Nougat- und Süßwarenhersteller in Schmalkalden, besichtigt er die Produktion und kommt mit den Mitarbeitenden aus verschiedenen Nationen in den Austausch. Beide Unternehmen engagieren sich in besonderem Maße für Weltoffenheit und Toleranz gegenüber ausländischen Fachkräften. Bei der IHK Erfurt kommt der Minister zu einem Mittelstandsdialog mit etwa 25 mittelständischen Unternehmerinnen und Unternehmern der Region zusammen.
In Leipzig und Nürnberg finden an den Abenden der Reise Gesprächsveranstaltungen statt. Die Reise gibt Minister Habeck damit auch die Gelegenheit, sich mit Bürgerinnen und Bürgern vor Ort darüber auszutauschen, was sie zu Beginn des Jahres 2024 bewegt und welche Erwartungen sie an den Bundeswirtschaftsminister und die Bundesregierung stellen.Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Referat ÖffentlichkeitsarbeitBundesministerium für Wirtschaft und Energie, Referat ÖffentlichkeitsarbeitDie wirtschaftliche Lage in Deutschland im Februar 20241
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/Wirtschaftliche-Lage/2024/20240214-die-wirtschaftliche-lage-in-deutschland-im-februar-2024.html
2024-03-06T10:48+01001. Nach dem schwachen Jahresausklang 2023 mit einem Rückgang des realen BIP um 0,3 Prozent deuten aktuelle Frühindikatoren noch keine Belebung zu Jahresbeginn an. Die Stimmung der Verbraucher*innen und in den Unternehmen hat sich zuletzt wieder eingetrübt. Belastende Faktoren wie die außenwirtschaftliche Nachfrageschwäche, Streiks im öffentlichen Verkehr, hohe Krankenstände bei den Erwerbstätigen sowie geopolitische Spannungen mit Verzögerungen bei Lieferketten können in der Summe dazu führen, dass sich die erwartete konjunkturelle Erholung nochmals verzögert.
2. Die Produktion im Produzierenden Gewerbe ging im Dezember gegenüber dem Vormonat um 1,6 % zurück, womit es zum Jahresende nochmal zu einem merklichen Dämpfer kam. Sowohl Industrie als auch Baugewerbe verringerten ihren Ausstoß (-1,5 % bzw. -3,4 %). Der Bereich Energie hingegen meldete erneut ein deutliches Plus (+4,1 %). Die Auftragseingänge sind im Dezember gegenüber dem Vormonat deutlich gestiegen (+8,9 %), nachdem sie im November unverändert geblieben (0,0 %) und im Oktober merklich zurückgegangen waren (-3,8 %). Allerdings waren die Ordereingänge im Dezember im Vormonatsvergleich wieder stark durch Schwankungen bei Großaufträgen geprägt; ohne diese ergab sich ein Minus von 2,2 %.
3. Die realen Umsätze im Einzelhandel ohne Kfz sind im Dezember gegenüber dem Vormonat um -1,6 % gesunken, nachdem sie bereits im November um 0,8 % rückläufig waren. Im Vergleich zum Vorjahresmonat meldete der Einzelhandel im Dezember ein reales Umsatzminus von 1,8 %. Die Frühindikatoren für die Entwicklung des privaten Konsums geben aktuell ein eher pessimistisches Bild.
4. Die Inflationsrate belief sich im Januar auf 2,9 %; das ist der niedrigste Wert seit Juni 2021. Im Dezember hatte die Rate mit 3,7 % spürbar höher gelegen, was maßgeblich auf einen Basiseffekt durch die sog. Soforthilfe im Dezember 2022 zurückzuführen war. Dieser Basiseffekt schlug nun im Januar nicht mehr zu Buche, so dass sich die Vorjahresrate – trotz wegfallender Energiepreisbremsen sowie der wirksam gewordenen CO2-Preiserhöhung – merklich verringerte.
5. Der Arbeitsmarkt entwickelte sich zum Jahresanfang angesichts milder Witterung etwas günstiger. Die Arbeitslosigkeit verringerte sich im Januar saisonbereinigt um 2.000 Personen, die Erwerbstätigkeit legte im Dezember zu und auch die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung stieg im November leicht. Die Frühindikatoren zeichnen im Januar ein gemischtes Bild: Während die Zahl der offiziell gemeldeten Stellen stagnierte, verbesserte sich das IAB-Arbeitsmarktbarometer und deutet auf günstigere Beschäftigungsaussichten hin.
6. Der Frühindikator IWH-Insolvenztrend weist für Januar 2024 einen nahezu unveränderten Wert gegenüber dem Vormonat aus. Das IWH geht davon aus, dass die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in den kommenden Monaten weiter steigen wird.
NOCH KEINE BELEBUNG ZU JAHRESBEGINN
Ausgehend von einem schwachen Jahresendquartal deuten aktuelle Frühindikatoren für die deutsche Wirtschaft noch nicht auf eine spürbare konjunkturelle Belebung hin. Laut der Schnellmeldung des Statistischen Bundesamts ist das BIP im vierten Quartal preis-, kalender- und saisonbereinigt um 0,3 % zurückgegangen. Angesichts der rückläufigen Inflationsrate, der gestiegenen Einkommen und der robusten Beschäftigungsentwicklung dürften voraussichtlich positive, wenn auch geringe Impulse von den Konsumausgaben der privaten Haushalte ausgegangen sein. Nach Informationen des Statistischen Bundesamtes waren dagegen vor allem die Investitionen in Bauten und Ausrüstungen zum Jahresende deutlich rückläufig. Neben gestiegenen Material- und Finanzierungskosten beim Bau dürften in der Industrie die erhöhten Energiepreise und die unverändert schwache binnen– und außenwirtschaftliche Nachfrage belastet haben. Auch ein außergewöhnlich hoher Krankenstand der Erwerbstätigen dürfte das Arbeitsvolumen zum Jahresende gedämpft und die BIP-Entwicklung im vierten Quartal belastet haben.
Die Stimmung in den Unternehmen hat sich laut ifo Geschäftsklimaindex im Januar erneut eingetrübt, wobei sowohl die Einschätzung der aktuellen Geschäftslage als auch die Aussichten auf die kommenden Monate zurückgenommen wurden. Auch die Stimmung der privaten Haushalte in Deutschland, abgebildet im GfK-Konsumklima, hat sich zuletzt wieder eingetrübt. Sowohl die Konjunktur- und Einkommenserwartung als auch die Anschaffungsneigung waren im Januar – nach einem Anstieg im Vormonat – wieder rückläufig.
Zusätzlich dämpfend auf die konjunkturelle Entwicklung könnten sich neben anhaltend hohen Krankenständen auch die Streiks im öffentlichen Nah- und Fernverkehr zu Jahresbeginn sowie die anhaltenden geopolitischen Spannungen, insbesondere Lieferzeitenverzögerungen und Transportkostensteigerungen infolge der Huthi-Attacken im Roten Meer, bemerkbar machen. In der Summe können diese Faktoren dazu führen, dass sich die erwartete wirtschaftliche Erholung weiter verzögert.
GEMISCHTE SIGNALE AUS DER WELTWIRTSCHAFT
Im November nahm die weltweite Industrieproduktion um 0,3 % zu, nachdem sie zuvor in etwa stagniert hatte. Die vorangegangenen Leitzinsanhebungen vieler Zentralbanken wirken nach und die Unsicherheit infolge der anhaltenden geopolitischen Spannungen belastet die wirtschaftliche Entwicklung, was sich vielerorts in den aktuellen Einkaufsmanagerindizes widerspiegelt. Für wichtige Handelspartner Deutschlands, allen voran im Euroraum, blieben diese auch zu Jahresbeginn unterhalb der Wachstumsschwelle von 50 Punkten. Dagegen verbesserte sich die Stimmung aber in den USA und in Schwellenländern im Januar etwas. Auch der Stimmungsindikator von S&P Global hat sich im Januar zum dritten Mal in Folge erholt (auf 51,8 Punkte): Sowohl im Verarbeitenden Gewerbe (von 49,0 auf 50,0 Punkte) als auch bei den Dienstleistern (von 51,6 auf 52,3 Punkte) verbesserte sich die Stimmung. Insgesamt scheinen sich die weltweite Nachfrage und auch die Lagerhaltung, die im Nachgang der Lieferkettenstörungen stark ausgeweitet worden war und die Industriekonjunktur dämpfte, zu normalisieren.
Der Welthandel ging im November nach leichten Zuwächsen in den vorangegangenen drei Monaten um 1,4 % gegenüber dem Vormonat zurück, für den Berichtsmonat Dezember deutet der RWI/ISL-Containerumschlag-Index – auch im Zuge der Störungen im Roten Meer – aktuell einen weiteren, aber nur leichten Rückgang an (von 125,4 auf 125,1 Punkte). Der Nordrange-Index für europäische Häfen hat sich sogar erhöht, während sich der Containerumschlag in chinesischen Häfen etwas verringerte. Laut Schiffsbewegungsdaten des Kiel-Trade-Indikators (KTI) für den Januar sind die Lieferungen durch das Rote Meer im Januar zwar weiter zurückgegangen, die Menge weltweit verschiffter Waren ist im Januar aber stabil geblieben. Insgesamt dürfte sich der Welthandel zu Jahresbeginn laut KTI noch schwach entwickelt haben.
Internationale Organisationen gehen für das laufende Jahr weiterhin von einer verhaltenen Expansion des weltweiten Bruttoinlandsprodukts aus. Der Welthandel dürfte sich aber im Zuge der Normalisierung von Nachfrage und Lagerhaltung wieder seinem historischen Trend annähern und mit ähnlichen Raten wie die Produktion zunehmen.
DEUTLICHER RÜCKSETZER BEIM AUSSENHANDEL
Im Dezember sind die nominalen Ausfuhren von Waren und Dienstleistungen ggü. dem Vormonat saisonbereinigt wieder deutlich gefallen (-5,3 %, November: +2,3 %). Im Quartalsvergleich (Q4 ggü. Q3) lagen sie mit 0,3 % im Plus (Gesamtjahr 2023: -1,3 % ggü. Vj.). Der Rückgang der Warenexporte im Dezember war flächendeckend: Sowohl in die EU als auch in die übrigen Länder wurde wesentlich weniger geliefert als im November (China: -7,9 %). Gleichzeitig sind die nominalen Einfuhren von Waren und Dienstleistungen noch kräftiger gesunken als die Ausfuhren (-5,9 %, November: +1,9 %). Im Quartalsvergleich gaben sie um 0,9 % nach, im Vorjahresvergleich sogar um 6,1 %.
Die Außenhandelspreise waren auch im Dezember weiterhin durch die Preisrückgänge bei den Importen von Rohstoffen und Energie geprägt. Nach vier aufwärtsgerichteten Monaten gingen die Einfuhrpreise im Dezember ggü. dem Vormonat saisonbereinigt um 1,1 % zurück, die Ausfuhrpreise ermäßigten sich geringfügig (-0,1 %). Damit verbesserten sich die Terms of Trade im Dezember mit +1,0 % ggü. dem Vormonat erstmals seit dem Sommer 2023 wieder recht deutlich. In realer Rechnung dürfte der Rückgang also vor allem bei den Importen schwächer ausgefallen sein.
Nach der spürbaren Verschlechterung der Terms of Trade in den Jahren 2021 und 2022 spiegelt sich deren Verbesserung im abgelaufenen Jahr (2023 ggü. 2022: +8,7 %) auch in der Handelsbilanz wider. Kumuliert für das Jahr 2023 liegt der Saldo beim Handel mit Waren und Dienstleistungen mit +177,2 Mrd. Euro (sb) etwa doppelt so hoch wie im Vorjahr (88,4 Mrd. Euro). Der monatliche Handelsbilanzüberschuss hat im Dezember nahezu stagniert (17,5 Mrd. Euro, November: 17,6 Mrd. Euro).
Von den Frühindikatoren zur Außenwirtschaft kommen aktuell gemischte, aber überwiegend verhaltene Signale u. a. weil Waren infolge der Angriffe im Roten Meer und der geänderten Schiffsrouten zum Teil längere Transportzeiten benötigen. Die ifo Exporterwartungen haben sich zu Beginn des Jahres weiter eingetrübt (von -7,1 Punkten auf -8,4), als Folge sinkender Aufträge in Schlüsselbranchen wie Automobilindustrie, Maschinenbau und Elektrotechnik. Die Schiffbewegungsdaten des Kiel-Trade-Indikators signalisieren für den Berichtsmonat Januar aktuell einen weiteren Rückgang der realen deutschen Exporte (-2,3 % ggü. Vm.),
Der Rücksetzer beim deutschen Außenhandel deutet auf eine weiterhin schwache Nachfrage aus dem Ausland hin. Angesichts der andauernden geopolitischen Krisen und der konjunkturellen Abkühlung in wichtigen Handelspartnerländern wie China und den USA bleiben die Aussichten für die deutsche Exportwirtschaft zu Jahresbeginn eingetrübt. Laut aktuellen Prognosen internationaler Organisationen dürfte der Welthandel 2024 aber wieder mit ähnlichen Raten wie das Welt-BIP expandieren, so dass sich die deutschen Ausfuhren im Laufe des Jahres allmählich erholen dürften.
MERKLICHE SCHWÄCHE DER PRODUKTION ZUM JAHRESENDE
Die Produktion im Produzierenden Gewerbe ging im Dezember gegenüber dem Vormonat um 1,6 % zurück. Damit kam es zum Jahresende nochmal zu einem merklichen Rücksetzer bei der Produktion. Sowohl Industrie als auch Baugewerbe verringerten ihren Ausstoß (-1,5 % bzw. -3,4 %). Der Bereich Energie hingegen meldete erneut ein deutliches Plus (+4,1 %). Insgesamt lag die Produktion im vierten Quartal 2023 um 1,8 % unter dem Niveau des dritten Quartals.
Die Wirtschaftszweige innerhalb der Industrie entwickelten sich im Dezember sehr unterschiedlich: Der Bereich Kfz und Kfz-Teile konnte mit +4,0 % kräftig zulegen. Auch die Herstellung von Metallerzeugnissen (+0,8 %) sowie von pharmazeutischen Erzeugnissen (+4,7 %) wurde ausgeweitet. Der Maschinenbau (-1,6 %) und die Herstellung elektrischer Ausrüstungen (-3,5 %) gingen dagegen zurück. Auch bei der Herstellung chemischer Erzeugnisse stand am Jahresende ein kräftiges Minus (-7,6 %). Die energieintensiven Industriezweige insgesamt, zu denen neben der Chemie unter anderem die Bereiche Glas, Glaswaren und Keramik sowie Metallerzeugung und -bearbeitung gehören, stellten 5,8 % weniger her als im Vormonat.
Die Auftragseingänge sind im Dezember gegenüber dem Vormonat deutlich gestiegen (+8,9 %), nachdem sie im November unverändert geblieben (0,0 %) und im Oktober merklich zurückgegangen waren (-3,8 %). Allerdings waren die Ordereingänge im Dezember im Vormonatsvergleich wieder stark durch Schwankungen bei Großaufträgen geprägt; ohne diese ergab sich ein Minus von 2,2 %. Die Zunahme der Auftragseingänge insgesamt im Dezember ist vor allem auf ein deutliches Plus von 34,5 % bei der Nachfrage aus dem Euroraum zurückzuführen, aber auch die Inlandsbestellungen legten um 9,4 % zu. Aus dem Nicht-Euroraum kam es indes zu einem Orderrückgang um 7,5 %.
Im Dezember verlief die Auftragsentwicklung in den einzelnen Bereichen des Verarbeitenden Gewerbes unterschiedlich: Vor allem der sonstige Fahrzeugbau und elektrische Ausrüstungen verzeichneten kräftige Zuwächse von 110,9 % bzw. 38,7 %. Auch die Wirtschaftszweige Metallerzeugnisse (+18,0 %), pharmazeutische Erzeugnisse (+8,2 %) und Metallerzeugung (+4,9 %) verbuchten Zunahmen. Die gewichtigen Bereiche Kfz/Kfz-Teile (-14,7 %), Maschinenbau (-5,3 %) und chemische Erzeugnisse (-3,7 %) meldeten hingegen Rückgänge.
Die Auftragseingänge im Verarbeitenden Gewerbe setzten mit dem merklichen Plus im Dezember ihre rückläufige Tendenz der vorangegangenen Monate, die auch schon stark von volatilen Großaufträgen beeinflusst war, nicht weiter fort. Im aussagekräftigeren Quartalsvergleich sind die Bestellungen im vierten gegenüber dem dritten Quartal jedoch in etwa konstant geblieben (+0,1 %). Ohne Berücksichtigung von Großaufträgen gingen sie um 2,6% zurück.
Bei der Industriekonjunktur zeichnet sich derzeit noch keine Trendwende ab, auch wenn die Auftragseingänge einschließlich Großaufträgen im Dezember kräftig zulegten und sich das ifo Geschäftsklima für das Verarbeitende Gewerbe zuletzt stabilisierte. Erst im weiteren Jahresverlauf dürfte eine schrittweise konjunkturelle Erholung im Zuge einer binnenwirtschaftlich getragenen Belebung einsetzen.
NEGATIVER JAHRESSCHLUSS IM EINZELHANDEL
Die realen Umsätze im Einzelhandel ohne Kfz sind im Dezember gegenüber dem Vormonat um 1,6 % gesunken, nachdem sie bereits im November um 0,8 % rückläufig waren. Im Vergleich zum Vorjahresmonat meldete der Einzelhandel im Dezember ein reales Umsatzminus von 1,8 % (November: -1,6 %). Der Handel mit Lebensmitteln ging im Dezember im Vergleich zum Vormonat real um 2,8 % zurück (-0,6 % ggü. Vj.).
Infolge der starken Verteuerung von Lebensmitteln sind in dieser Sparte des Einzelhandels seit mehr als 2 ½ Jahren im Vorjahresvergleich überwiegend reale Umsatzrückgänge zu verzeichnen, die sich zuletzt aber verringert haben. Preise für Nahrungsmittel steigen weiterhin überdurchschnittlich stark an, auch wenn sich ihr Preisauftrieb gegenüber dem Vorjahresmonat weiter abgeschwächt hat (Januar: +3,8 %; Dezember: +4,6 %). Der Umsatz im Internet- und Versandhandel verringerte sich im Dezember um 6,5 % (-6,8 % ggü. Vj).
Die Pkw-Neuzulassungen gingen im Januar im Vormonatsvergleich um 4,3 % zurück, nach einem Anstieg von 2,3 % im Dezember. Gründe für diese volatile Entwicklung dürften vor allem Vorzieheffekte im Zusammenhang mit dem Auslaufen der Umweltprämie sein, die für gewerbliche Zulassungen Ende August 2023 und für Privatpersonen am 18. Dezember 2023 beendet wurde. Infolgedessen sanken die Neuzulassungen von Pkw durch Privatpersonen im Januar merklich um 21,5 %. Die Pkw-Neuzulassungen von Unternehmen und Selbstständigen erhöhten sich dagegen im Januar um 6,3 %.
Die Frühindikatoren für die Entwicklung des privaten Konsums geben aktuell ein eher pessimistisches Bild: Laut Prognose der GfK wird das Konsumklima im Februar auf -29,7 Zähler sinken. Das ist der niedrigste Wert seit März 2023 (-30,6 Punkte). Gleichzeitig nimmt zuletzt wieder die Sparneigung zu, für Januar wurde ein Wert von 14,0 Punkten angegeben (+6,7 Punkte). Das ifo Geschäftsklima im Einzelhandel (inkl. Kfz) ist im Januar um -3,8 Punkte auf den niedrigsten Wert seit November 2022 gefallen und verharrt weiter im deutlich negativen Bereich (-26,6 Punkte). Sowohl die Beurteilung der aktuellen Lage als auch die Erwartungen haben sich dabei verschlechtert.
Insgesamt enttäuschen die Frühindikatoren zum privaten Konsum am aktuellen Rand. Eine Trendwende im Einzelhandel ist angesichts der negativen Stimmung - trotz einzelner positiver Signale zum Ende letzten Jahres – noch nicht in Sicht. Bei steigenden Löhnen und rückläufigen Inflationsraten dürfte aber mit einer Erholung des privaten Konsums im Verlauf des Jahres zu rechnen sein.
INFLATIONSRATE SINKT – TROTZ WEGFALLENDER ENERGIEPREISBREMSEN UND ERHÖHTER CO2-BEPREISUNG
Die Inflationsrate (Preisniveauanstieg binnen Jahresfrist) belief sich im Januar auf 2,9 %; das ist der niedrigste Wert seit Juni 2021. Im Dezember hatte die Rate mit 3,7 % spürbar höher gelegen, was maßgeblich auf einen Basiseffekt durch die sog. Soforthilfe im Dezember 2022 zurückzuführen war. Dieser Basiseffekt schlug nun im Januar nicht mehr zu Buche, so dass sich die Vorjahresrate – trotz wegfallender Preisbremsen für Gas und Strom sowie der wirksam gewordenen CO2-Preiserhöhung für fossile Brennstoffe wie Benzin/Diesel, Heizöl und Erdgas – merklich verringerte.
Die Kernrate (ohne Energie und Nahrung) ging im Januar erneut leicht auf 3,4 % zurück (Dez.: +3,5 %) und lag damit – anders als im Dezember – infolge des weggefallenen Basiseffekts bei Energie wieder höher als die Inflationsrate. Nahrungsmittel verteuerten sich im Januar gegenüber dem Vorjahresmonat erneut überproportional (+3,8 %), allerdings ließ der Preisauftrieb hier ebenfalls weiter nach (Dez.: +4,6 %). Die Energiepreise sind im Januar gegenüber dem Vorjahresmonat infolge des entfallenen Basiseffekts wieder um 2,8 % gesunken (Dez.: +4,1 %; Nov.: -4,5%; Okt: -3,2 %). Im Bereich der Dienstleistungen hat sich der Preisauftrieb zuletzt mit +3,4 % wieder leicht erhöht (Dez.: +3,2 %).
Auch auf den vorgelagerten Wirtschaftsstufen ist weiter eine nachlassende Preisdynamik zu beobachten. Die Erzeugerpreise sind im Dezember 2023 um 8,6 % gegenüber dem Vorjahresmonat gesunken. Im November hatte die Rate bei -7,9 % gelegen. Ausschlaggebend für die Abnahme gegenüber dem Vorjahresmonat waren die Preisrückgänge bei Energie. Im Vergleich zum Vormonat nahmen die Erzeugerpreise im Dezember um 1,2 % ab. Die Einfuhrpreise lagen im Dezember um 8,5 % deutlich unter dem Vorjahresmonat (-1,1 % ggü. Vormonat). Die Verkaufspreise im Großhandel sind im Dezember im Vorjahresvergleich um 2,6 % gefallen. Auch im Vergleich zum Vormonat kam es zu einer Abnahme (-0,6 %).
An den Spotmärkten entwickelten sich zuletzt die Preise für Erdgas wieder rückläufig. Aktuell liegt der TTF Base Load mit rd. 27 €/MWh etwa 50 % unter dem Niveau ein Jahr zuvor. Gegenüber dem Vormonat ist ein Rückgang von rd. 12 % zu verzeichnen. Die Markterwartungen deuten darauf hin, dass die Erdgaspreise in den kommenden Quartalen um die 30 €/MWh notieren werden.
Vor diesem Hintergrund dürften die inflationsdämpfenden Faktoren wie Preisrückgänge auf den vorgelagerten Wirtschaftsstufen aufgrund gesunkener Energiepreise, die Wirkung der geldpolitischen Straffung der EZB, angemessene Tarifabschlüsse sowie eine Normalisierung der Gewinnmargen der Unternehmen im weiteren Jahresverlauf bestehen bleiben.
ARBEITSLOSIGKEIT SINKT ZU JAHRESBEGINN SAISONBEREINIGT LEICHT
Die Arbeitslosigkeit stieg in Ursprungszahlen wie im Januar üblich an (+169.000 Personen ggü. Vormonat). Angesichts milder Witterung war dies eher unterdurchschnittlich, saisonbereinigt (sb) ergibt sich ein geringfügiger Rückgang (-2.000). Die Erwerbstätigkeit legte auch im Dezember zu (sb +24.000 Personen). Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung stieg im November leicht (sb +6.000). Die Kurzarbeit blieb im November in etwa konstant, die Anzeigen waren aber erneut rückläufig. Frühindikatoren für den Arbeitsmarkt entwickelten sich im Januar gemischt: Die Zahl der offiziell gemeldeten Stellen stagnierte und die Einstellungsbereitschaft der Unternehmen hat laut ifo leicht abgenommen. Das IAB-Arbeitsmarktbarometer dagegen verbesserte sich zum zweiten Mal in Folge. Demnach dürfte die Beschäftigungsentwicklung wieder anziehen. Auch der Ausblick für die Arbeitslosigkeit verbesserte sich leicht, bleibt aber tendenziell negativ. Insgesamt zeigt sich noch keine Trendwende am Arbeitsmarkt. Eine nachhaltige Erholung ist erst im Zuge der erwarteten konjunkturellen Belebung zu erwarten.
UNTERNEHMENSINSOLVENZEN ZULETZT NAHEZU UNVERÄNDERT
Der Frühindikator IWH-Insolvenztrend weist für Januar 2024 mit 1.077 Insolvenzen von Personen- und Kapitalgesellschaften einen nahezu unveränderten Wert gegenüber dem Vormonat Dezember (1.078) auf. Im Vergleich zum Vorjahresmonat liegen die Insolvenzzahlen 39 Prozent höher. Das IWH geht davon aus, dass die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in den kommenden Monaten weiter steigen wird. Als Einflussfaktoren für diese Entwicklung werden neben den schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen auch Nachholeffekte der Staatshilfen während der Corona-Pandemie, die zu vergleichsweise sehr niedrigen Insolvenzzahlen geführt hatten, gesehen.
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[1] In diesem Bericht werden Daten genutzt, die bis zum 13. Februar 2024 vorlagen. Soweit nicht anders vermerkt, handelt es sich um Veränderungsraten gegenüber der jeweiligen Vorperiode auf Basis preis-, kalender- und saisonbereinigter Daten.Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Referat ÖffentlichkeitsarbeitBundesministerium für Wirtschaft und Energie, Referat ÖffentlichkeitsarbeitNeuer Förderaufruf „Zukunft Region“: Ideen für die Stärkung der Wertschöpfung vor Ort gesucht
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2024/02/20240213-neuer-foerderaufruf-zukunft-region.html
2024-02-13T14:03+0100Der zweite Förderaufruf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz im Bundeswettbewerb „Zukunft Region“ startet. Unter dem Motto „Stärkung der Wertschöpfung vor Ort“ werden Regionen darin unterstützt, über eine stärkere Vernetzung vor Ort die eigenen wirtschaftlichen Potenziale besser zu nutzen und sich strategisch neu aufzustellen.
Staatssekretär Sven Giegold: „Mit dem Bundeswettbewerb „Zukunft Region“ fördern wir Kommunen, die vernetzt mit Unternehmen, Verbänden und Bürgern neue Wertschöpfung schaffen. Nur durch Innovation, Partizipation und Zusammenarbeit kann Strukturwandel auf dem Land und in der Stadt gelingen.“
Im Rahmen des Förderaufrufs werden Antworten auf Fragen gesucht, die sich im Zusammenhang mit der Stärkung der Wertschöpfung vor Ort stellen, wie beispielsweise: Mit welchen Anreizen kann die lokale Wertschöpfung gesteigert werden? Wie lässt sich die Innovationsdynamik vor Ort erhöhen? Mit welchen Maßnahmen können die Fachkräftegewinnung und Fachkräftequalifizierung verbessert werden? Wie können Bürgerinnen und Bürger umfassender an der lokalen Wertschöpfung z. B. bei Erneuerbaren Energieprojekten beteiligt werden?
Zielgruppe des Förderaufrufs sind insbesondere strukturschwache Regionen. Ein begrenzter Anteil der Fördermittel steht im Sinne einer präventiven Strukturpolitik auch für Vorhaben in nicht strukturschwachen Regionen zur Verfügung.
Die besten Ideen werden in einem wettbewerblichen Verfahren ermittelt. Die Antragsskizzen müssen bis zum 24.05.2024 um 15:00 Uhr eingereicht werden.
Weitere Informationen zu „Zukunft Region“ finden Sie hier: www.bmwk.de/zukunft-region.
Eine Themenseite zur regionalen Wirtschafts- und Strukturpolitik des BMWK finden Sie hier: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Dossier/regionalpolitik.html.Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Referat ÖffentlichkeitsarbeitBundesministerium für Wirtschaft und Energie, Referat ÖffentlichkeitsarbeitBundesminister Habeck heute zu Antrittsbesuchen in Warschau
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2024/02/20240213-bundesminister-habeck-heute-zu-antrittsbesuchen-in-warschau.html
2024-02-26T10:55+0100Vizekanzler und Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Robert Habeck reist heute nach Warschau, um dort mit seinen neuen polnischen Amtskolleginnen und Amtskollegen zusammenzukommen. Habeck trifft die Ministerin für Fonds und Regionalpolitik, Dr. Katarzyna Pełczyńska-Nałęcz, die Ministerin für Industrie, Prof. Dr. Marzena Czarnecka, sowie den Minister für wirtschaftliche Entwicklung und Technologie, Krzysztof Hetman, und den Minister für Infrastruktur, Dr. Dariusz Klimczak. Begleitet wird Minister Habeck von der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Franziska Brantner und dem Parlamentarischen Staatssekretär Michael Kellner.
Bundesminister Habeck:
Polen ist unser Nachbar und sehr wichtiger Wirtschaftspartner, unsere Volkswirtschaften sind eng verwoben. Als EU-Mitgliedstaaten verbindet uns ein gemeinsames Wertesystem und eine gemeinsame Verantwortung für ein zukunftssicheres und nachhaltig wettbewerbsfähiges Europa. Die heutigen Gespräche sollen die Grundlage für eine vertrauensvoll-konstruktive Zusammenarbeit legen, um das Band zwischen unseren Ländern zu stärken. Hierfür wollen wir eruieren, in welchen Bereichen wir künftig noch enger zusammenarbeiten können.
Im Fokus der Gespräche stehen wirtschaftspolitische sowie energie- und klimapolitische Themen. Ziel der Gespräche ist es, die Partnerschaft beider Länder in der Mitte Europas weiter zu stärken und durch Gesprächsformate und Kooperationen weiter zu festigen und damit zugleich einen Beitrag für Wohlstand und Wettbewerbsfähigkeit beider Länder zu leisten.
Minister Habeck wird neben den bilateralen Gesprächen einen Kranz am Grab des unbekannten Soldaten niederlegen, an einem runden Tisch mit Unternehmen zur Energiewende teilnehmen und das Bosch-Werk in Warschau besichtigen.
Deutschland ist seit vielen Jahren wichtigster Handelspartner für Polen. Im deutschen Außenhandel erreichte Polen im Jahr 2022 erneut den fünften Rang der deutschen Handelspartner.Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Referat ÖffentlichkeitsarbeitBundesministerium für Wirtschaft und Energie, Referat ÖffentlichkeitsarbeitBundesminister Habeck unterwegs im Bundesland Berlin: Gespräche mit der Landesregierung und Wirtschaft
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2024/02/20240212-habeck-unterwegs-im-bundesland-berlin.html
2024-02-29T15:27+0100Mit dem heutigen Berlintag setzt Vizekanzler und Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Robert Habeck, seine Besuche aller Bundesländer fort.
Habeck: „Berlin hat sich in den letzten Jahren zu einem bedeutenden Digital- und Dienstleistungsstandort entwickelt. Neue Ansiedlungen und Arbeitsplätze sind entstanden. Die Bereiche Information & Kommunikation und Unternehmensdienstleistungen setzen in der deutschen Start-up-Hauptstadt starke Impulse und der Tourismus hat nach den Corona-Einschränkungen einen erfolgreichen Neustart hingelegt. Berlin profitiert insgesamt von seiner Vielfalt und Offenheit. Gleichzeitig stellen die wachsenden Fachkräftebedarfe, die Digitalisierung und die notwendige Dekarbonisierung auch Berlin vor Herausforderungen. Darüber will ich heute mit der der Landesregierung und der Wirtschaft in Berlin sprechen.“
Minister Habeck trifft den Regierenden Bürgermeister von Berlin, Kai Wegner, die Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, Manja Schreiner, und die Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe, Franziska Giffey. Im Mittelpunkt der Gespräche stehen neben der aktuellen politischen Lage die Themen Start-ups, Transformation der Wirtschaft, Energie, Wärmewende und Klimaschutz.
Zudem besucht Bundesminister Habeck das Kompetenzzentrum der Innung Sanitär Heizung Klempner Klima (SHK) Berlin und den Mercedes-Benz „Digital Factory Campus“. Die Innung SHK--Sanitär Heizung Klempner Klima Berlin engagiert sich unter dem Motto „Klimawende ist auch Bildungswende“ für die Stärkung der Klimaberufe und verfügt mit dem Kompetenzzentrum über eine der modernsten Ausbildungsstätten Europas für das SHK--Sanitär Heizung Klempner Klima-Handwerk. Die Transformation, Digitalisierung und Elektrifizierung in der Automobilwirtschaft stehen beim Digital Factory Campus von Mercedes-Benz im Vordergrund.Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Referat ÖffentlichkeitsarbeitBundesministerium für Wirtschaft und Energie, Referat ÖffentlichkeitsarbeitDeutschland und Algerien gründen Wasserstoff-Taskforce
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2024/02/20240208-deutschland-und-algerien-gruenden-wasserstoff-taskforce.html
2024-02-26T11:37+0100Deutschland und Algerien wollen stärker bei der Herstellung von grünem Wasserstoff zusammenarbeiten. Algerien soll insbesondere beim Aufbau einer Wasserstoffinfrastuktur und -produktion unterstützt werden. Beide Länder gründen dazu im Rahmen ihrer Energiepartnerschaft eine bilaterale Wasserstoff-Taskforce. Außerdem soll auch eine Wasserstoffpilotanlage installiert werden. Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Dr. Robert Habeck, und der algerische Minister für Energie und Bergbau, Mohamed Arkab, unterzeichneten heute in Algier eine entsprechende Absichtserklärung.
Bundesminister Robert Habeck: Deutschland und Algerien pflegen seit 2015 eine enge Energiepartnerschaft. Diese wollen wir jetzt erweitern und Algerien darin bestärken, zukünftig verstärkt grünen Wasserstoff zu produzieren, dafür mehr in Solar- und Windenergie zu investieren und somit neue eigene Wertschöpfung zu schaffen. Wir wollen dabei mit Know-How und technischer Expertise unterstützen. Deutschland und die EU stehen als potentielle Abnehmerländer für grünen Wasserstoff bereit. Jetzt geht es darum, die notwendigen technischen und wirtschaftlichen Voraussetzungen für Wasserstofflieferungen zwischen Algerien und Europa zu schaffen.
Die algerisch-deutsche Wasserstoff-Taskforce soll die Rahmenbedingungen für die Produktion, die Speicherung und den Transport von grünem Wasserstoff sowie dessen Derivaten fördern. Durch die bilaterale Kooperation sollen privatwirtschaftliche Investitionen in beiden Ländern unterstützt werden, um zur Energiesicherheit in Europa und gleichzeitig zur Umsetzung des Pariser Klimaabkommens beizutragen.
Die Unterzeichnung der Absichtserklärung folgte einem hochrangigen Austausch mit den beteiligten Ministern, Wirtschaftsvertretern und Experten, die sich zuvor in einem Roundtable intensiv zu Potentialen und Herausforderungen des Ausbaues der Erneuerbaren Energien, Wasserstoff, Finanzierung, Transport und Abnahme austauschten. Dazu eingeladen waren auch Vertreter der Europäischen Kommission, Italiens, Österreichs und Tunesiens, die gemeinsam die Schaffung eines „südlichen H2-Korridors“ unterstützen. Dieser sieht den Um- und Ausbau des bestehenden Gaspipelinekorridors für erneuerbaren Wasserstoff, von Algerien über Tunesien, Italien und Österreich bis nach Süddeutschland vor. Algerien beabsichtigt, ein wichtiger Produzent von grünem Wasserstoff zu werden und will bis 2040 10 Prozent des EU-Bedarfs zu exportieren. Das Land könnte dadurch seine eigene wirtschaftlichen Perspektive verbessern, neue Arbeitsplätze schaffen und seinen Energiesektor schrittweise weg vom Gas bewegen.
Der „südliche H2-Korridor“ soll zur Energieversorgungssicherheit in Europa beitragen und ist ein wichtiger Baustein in der Diversifizierung von Energieimporten.
Hintergrund: Der Roundtable fand im Rahmen der algerisch-deutschen Energiepartnerschaft statt. Diese ist eine ressortübergreifende Plattform für den energiepolitischen Dialog zwischen Deutschland und Algerien. Ziel ist es, sich zu aktuellen energiepolitischen Entwicklungen auszutauschen und gemeinsame Projekte, insbesondere zum Ausbau erneuerbare Energien, zu mehr Energieeffizienz und Wasserstoff voranzutreiben. Die bilaterale Energiepartnerschaft wird von der Deutschen Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz umgesetzt.Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Referat ÖffentlichkeitsarbeitBundesministerium für Wirtschaft und Energie, Referat ÖffentlichkeitsarbeitEntwicklung der Produktion im Produzierenden Gewerbe – Berichtsmonat Dezember 2023
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/Produzierendes-Gewerbe/2024/20240207-entwicklung-der-produktion-im-produzierenden-gewerbe-berichtsmonat-dezember-2023.html
2024-02-13T15:19+0100Die Produktion im Produzierenden Gewerbe ging nach Angaben des Statistischen Bundesamtes1 im Dezember gegenüber dem Vormonat um 1,6 % zurück. Damit kam es zum Jahresende erneut zu einem merklichen Rücksetzer bei der Produktion. Sowohl Industrie als auch Baugewerbe verringerten ihren Ausstoß (-1,5 bzw. -3,4 %). Der Bereich Energie hingegen meldete erneut ein deutliches Plus (+4,1 %).
Die Wirtschaftszweige innerhalb der Industrie entwickelten sich sehr unterschiedlich: Der Bereich Kfz und Kfz-Teile konnte mit +4,0 % kräftig zulegen. Auch die Herstellung von Metallerzeugnissen (+0,8 %) sowie von pharmazeutischen Erzeugnissen (+4,7 %) wurde ausgeweitet. Der Maschinenbau (-1,6 %) und die Herstellung elektrischer Ausrüstungen (-3,5 %) gingen dagegen zurück. Auch bei der Herstellung chemischer Erzeugnisse stand am Jahresende ein kräftiges Minus (-7,6 %). Die energieintensiven Industriezweige insgesamt, zu denen neben der Chemie unter anderem die Bereiche Glas, Glaswaren und Keramik sowie Metallerzeugung und -bearbeitung gehören, stellten 5,8 % weniger her als im Vormonat.
Insgesamt lag die Produktion im vierten Quartal 2023 um 1,8 % unter der des dritten Quartals. Eine Trendwende zeichnet sich noch nicht ab, auch wenn sich das ifo Geschäftsklima für das Verarbeitende Gewerbe zuletzt stabilisierte. Erst im weiteren Jahresverlauf dürfte eine binnenwirtschaftlich getragene Erholung einsetzen.
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[1] Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes vom 7. Februar 2024. Alle Angaben basieren auf vorläufigen Daten und sind preis-, kalender- und saisonbereinigt (Verfahren X13 JDemetra+).Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Referat ÖffentlichkeitsarbeitBundesministerium für Wirtschaft und Energie, Referat ÖffentlichkeitsarbeitEntwicklung der Produktion im Produzierenden Gewerbe – Berichtsmonat Januar 2024
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/Produzierendes-Gewerbe/2024/20240308-entwicklung-der-produktion-im-produzierenden-gewerbe-berichtsmonat-januar-2024.html
2024-03-08T15:20+0100Die Produktion im Produzierenden Gewerbe ging nach Angaben des Statistischen Bundesamtes1 im Januar gegenüber dem Vormonat preis-, kalender- und saisonbereinigt um 1,0 % ausgeweitet. Die Industrie erhöhte mit einem Plus von 1,1 % zum ersten Mal seit Mai 2023 ihren Ausstoß. Im Baugewerbe waren vor dem Anstieg um 2,7 % drei Monate lang Rückgänge zu verzeichnen. Demgegenüber verringerte sich die Energieproduktion um 3,7 % nach einem aufwärtsgerichteten Schlussquartal 2023.
Die Wirtschaftszweige innerhalb der Industrie entwickelten sich sehr unterschiedlich: Maßgebliche Produktionsausweitungen waren den Bereichen Chemische Erzeugnisse (+4,7 %), Nahrungs- und Futtermittel (+5,9 %) sowie bei Produzenten von elektrischer Ausrüstung (+1,0 %) und Maschinenbauern (+0,7 %) zu verzeichnen. Dagegen wurde der Ausstoß im gewichtigen Bereich Kfz und Kfz-Teile deutlich heruntergefahren (-7,6 %). Auch die Produktion von Metallerzeugnissen (-1,6 %) und pharmazeutischen Erzeugnissen (-0,6 %) wurde gedrosselt.
Bewertung: Die Produktion im Produzierenden Gewerbe startet in das Jahr 2024 mit ihrem ersten spürbaren Plus seit Februar 2023. Das Baugewerbe dürfte dabei von einer vergleichsweise milden Witterung im Januar beeinflusst sein. Aktuelle Frühindikatoren wie die Auftragseingänge sowie Stimmungsindikatoren wie der ifo Geschäftsklimaindex oder der Einkaufsmanagerindex (EMI) deuten eine Bodenbildung bei der Industriekonjunktur an.
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[1] Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes vom 7. Februar 2024. Alle Angaben basieren auf vorläufigen Daten und sind preis-, kalender- und saisonbereinigt (Verfahren X13 JDemetra+).Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Referat ÖffentlichkeitsarbeitBundesministerium für Wirtschaft und Energie, Referat ÖffentlichkeitsarbeitBundesminister Habeck reist nach Algerien – Wasserstoff und Erneuerbare Energien im Fokus
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2024/02/20240207-bundesminister-habeck-reist-nach-algerien.html
2024-02-14T16:07+0100Vizekanzler und Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Robert Habeck, reist vom 07. bis 08. Februar 2024 in Begleitung einer Wirtschaftsdelegation nach Algerien. Anlass der Reise in das größte afrikanische Flächenland ist die Stärkung der bilateralen Kooperation beim Ausbau der Erneuerbaren Energien sowie dem Aufbau einer grünen Wasserstoffindustrie. Bei seinem Besuch wird Bundesminister Habeck bilaterale Gespräche mit dem algerischen Staatspräsidenten Abdelmadjid Tebboune, sowie dem Minister für Energie und Bergbau, Mohamed Arkab und dem Minister für Industrie und Pharmazeutische Produkte, Ali Aoun führen. Ein weiterer Schwerpunkt der Reise ist der im Rahmen der algerisch-deutschen Energiepartnerschaft stattfindende Roundtable zum südlichen H2 Korridor an dem neben dem Minister auch deutsche und algerische Wirtschaftsvertreter teilnehmen werden. Ziel des H2 Korridor Projekts ist es zukünftig Wasserstoffimporte per Pipeline aus Algerien und Tunesien nach Italien, Österreich und Deutschland zu ermöglichen.
Bundesminister Habeck: Deutschland und Algerien verbinden langjährige und stabile Energie- und Wirtschaftsbeziehungen. Meine Reise nach Algerien findet zu einem wichtigen politischen und wirtschaftlichen Zeitpunkt für das Land und die Region statt. Das Potential des größten Landes Afrikas in enger Nachbarschaft zu Europa für die Erzeugung nachhaltiger Energie und klimafreundliche Transformation ist enorm. Deutsche Unternehmen können dabei wichtiger Partner sein und Algerien dabei unterstützen, seine Wirtschaft zu diversifizieren, zukunftsfest zu machen und neue Arbeitsplätze zu schaffen.Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Referat ÖffentlichkeitsarbeitBundesministerium für Wirtschaft und Energie, Referat ÖffentlichkeitsarbeitBund erweitert Kapitalzugang für Start-up-Firmen
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2024/02/20240207-bund-erweitert-kapitalzugang-fuer-start-up-firmen.html
2024-02-19T11:42+0100Die Bundesregierung will den Kapitalzugang für junge, innovative Technologie-Unternehmen erweitern. Damit sollen Start-ups, die z. B.--zum Beispiel in Künstliche Intelligenz, Klima-, Quanten- oder Biotechnologie investieren, noch stärker gefördert sowie die Exitmöglichkeiten für deutsche und europäische Start-ups vergrößert werden. Zudem sollen bestehende Kooperationen mit institutionellen Investoren vertieft und junge Start-ups beim Impact Investing unterstützt werden. Die Bundesregierung sieht hierfür 1,6 Milliarden Euro aus dem Zukunftsfonds vor, die bisher als strategische Reserve gehalten wurden, sowie 150 Millionen Euro aus dem ERP-Sondervermögen.
Dr. Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz: Innovative Start-ups, die in Zukunftstechnologien investieren, können wir jetzt noch besser unterstützen. Mit Mitteln aus dem Zukunftsfonds wollen wir jungen Unternehmen in Deutschland helfen, sich auf dem Weltmarkt zu etablieren. Wir stärken damit den Innovations- und Start-up-Standort Deutschland und Zukunftstechnologien wie die Künstliche Intelligenz. Mit unseren Investitionen hebeln wir weiteres privates Kapital: Zu den 1,75 Milliarden Euro an öffentlichen Mitteln, die wir investieren, kommt mindestens der gleiche Betrag an privaten Mitteln hinzu. Damit sprechen wir von einem Gesamtvolumen an öffentlichen und privaten Mitteln von mindestens 3,5 Milliarden Euro, die zusätzlich für Investitionen in den deutschen Wagniskapitalmarkt bereitstehen.
Dr. Florian Toncar, Parlamentarischer Staatssekretär, Bundesministerium der Finanzen: An klugen Unternehmerinnen und Unternehmern mit zukunftweisenden Ideen mangelt es in Deutschland nicht. Umso mehr freue ich mich, dass es uns mit dem Zukunftsfonds gelungen ist, privates Kapital im erheblichen Umfang zu mobilisieren. Die angespannte Haushaltslage sowie die erforderlichen Priorisierungen zeigen nochmal eindrücklich die Bedeutung privaten Kapitals für den Erhalt und Ausbau des deutschen Standorts. Das Gros der getätigten Investitionen in Deutschland ist privat. Hier können wir noch mehr erreichen. Wir können mehr Kapital mobilisieren, wenn wir als Wirtschaftsstandort insgesamt attraktiver werden. Dazu müssen wir insbesondere Fortschritte erzielen beim Abbau von Bürokratie, schneller werden bei Planungs- und Genehmigungsverfahren und attraktiver für Arbeits- und Fachkräfte.
Die Mittel sollen wie folgt investiert werden: 850 Millionen Euro soll KfW Capital gemeinsam mit privaten Venture Capital-Fonds für Direktinvestitionen in junge Start-ups in innovativen Technologiebereichen einsetzen. Die Unternehmen sollen auf ihrem kapitalintensiven Wachstumspfad so unterstützt werden, dass sie sich auf dem Weltmarkt behaupten können und den Standort Deutschland zukunftsfest machen. Bis zu 500 Millionen Euro sind als deutscher Beitrag zur Stärkung der Exit-Finanzierung europäischer Tech-Champions vorgesehen. Gemeinsam mit unseren europäischen Partnern ist der Aufbau einer europäischen Exit-Initiative vorgesehen. Hiermit soll der Grundstein gelegt werden, dass erfolgreiche deutsche und europäische Start-ups für Exits nicht in außereuropäische Märkte ausweichen müssen. 200 Millionen Euro sollen KfW Capital für eine Fortsetzung des erfolgreich angelaufenen Wachstumsfonds Deutschland zur Verfügung gestellt werden. Es gilt das Erfolgsmodell des Wachstumsfonds zu verstetigen und weiteres Kapital institutioneller Anleger zu mobilisieren. 200 Millionen Euro sind für Investitionen von KfW Capital in sog.--sogenannte Impact Venture Capital-Fonds vorgesehen, die zusätzlich zur finanziellen Rendite auf eine messbare positive, soziale oder ökologische Wirkung abzielen. Hiermit soll das neue Marktsegment des Impact Investing gezielt unterstützt werden.
Mit der Ausgestaltung und Entwicklung der einzelnen Produkte wird nun gestartet. Die sukzessive Einführung der Produkte soll voraussichtlich bereits zum Jahresende 2024 beginnen.Über den Zukunftsfonds für Deutschland
Der 2021 gestartete „Zukunftsfonds“ („Beteiligungsfonds für Zukunftstechnologien“) mit einem Volumen von 10 Milliarden Euro trägt über verschiedene Finanzierungsprogramme dazu bei, den Wagniskapitalmarkt und die Finanzierungsbedingungen für innovative, technologieorientierte Start-ups – insbesondere in ihrer Wachstumsphase – nachhaltig zu stärken. Durch seine Co-Investments zusammen mit privaten Anlegern mobilisiert er zusätzlich privates Kapital für Investitionen in wichtige Zukunftstechnologien.Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Referat ÖffentlichkeitsarbeitBundesministerium für Wirtschaft und Energie, Referat ÖffentlichkeitsarbeitEntwicklung der Auftragseingänge im Verarbeitenden Gewerbe – Berichtsmonat Dezember 2023
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/Verarbeitendes-Gewerbe/2024/20240206-entwicklung-der-auftragseingaenge-im-verarbeitenden-gewerbe-berichtsmonat-dezember-2023.html
2024-02-14T12:56+0100Die Auftragseingänge sind nach Angaben des Statistischen Bundesamts1 im Dezember gegenüber dem Vormonat deutlich gestiegen (+8,9 %), nachdem sie im November unverändert geblieben (0,0 %) und im Oktober merklich zurückgegangen waren (-3,8 %). Allerdings waren die Ordereingänge im Dezember im Vormonatsvergleich wieder stark durch Schwankungen bei Großaufträgen geprägt; ohne diese ergab sich ein Minus von 2,2 %. Die Zunahme der Auftragseingänge insgesamt im Dezember ist vor allem auf ein deutliches Plus von 34,5 % bei der Nachfrage aus dem Euroraum zurückzuführen, aber auch die Inlandsbestellungen legten um 9,4 % zu. Aus dem Nicht-Euroraum kam es indes zu einem Orderrückgang um 7,5 %.
Im Dezember verlief die Auftragsentwicklung in den einzelnen Bereichen des Verarbeitenden Gewerbes unterschiedlich: Vor allem der sonstige Fahrzeugbau und elektrische Ausrüstungen verzeichneten kräftige Zuwächse von 110,9 % bzw. 38,7 %. Auch die Wirtschaftszweige Metallerzeugnisse (+18,0 %), pharmazeutische Erzeugnisse (+8,2 %) und Metallerzeugung (+4,9 %) verbuchten Zunahmen. Die gewichtigen Bereiche Kfz/Kfz-Teile (-14,7 %), Maschinenbau (-5,3 %) und chemische Erzeugnisse (-3,7 %) meldeten hingegen Rückgänge.
Die Auftragseingänge im Verarbeitenden Gewerbe setzten mit dem merklichen Plus im Dezember ihre rückläufige Tendenz der vorangegangenen Monate, die auch schon stark von volatilen Großaufträgen beeinflusst war, nicht weiter fort. Im aussagekräftigeren Quartalsvergleich sind die Bestellungen im vierten gegenüber dem dritten Quartal jedoch in etwa konstant geblieben (+0,1 %). Ohne Berücksichtigung von Großaufträgen gingen sie um 2,6% zurück. Stimmungsindikatoren deuten derzeit auf eine schwache Entwicklung der Industriekonjunktur im ersten Quartal hin. Im weiteren Jahresverlauf dürfte dann eine schrittweise konjunkturelle Erholung im Zuge einer binnenwirtschaftlichen Belebung einsetzen.
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1 Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes vom 6. Februar 2024.Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Referat ÖffentlichkeitsarbeitBundesministerium für Wirtschaft und Energie, Referat Öffentlichkeitsarbeit3. WIPANO-Förderphase mit Fokus auf Unternehmen gestartet
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2024/02/20240206-3-wipano-foerderphase-mit-fokus-auf-unternehmen-gestartet.html
2024-02-06T12:24+0100Mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) eine neue Förderphase seines Förderprogramms „WIPANO - Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen“ für die Jahre 2024-2027 gestartet.
Das WIPANO-Programm unterstützt die Nutzung des kreativen Potenzials insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU).
Zur neuen Förderphase die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Dr. Franziska Brantner: „Im internationalen Wettbewerb spielen Normen und Standards eine immer größere Rolle. Mit den Förderschwerpunkten des WIPANO-Programms stärken wir die Teilhabemöglichkeiten kleiner und mittlerer Unternehmen in nationalen, europäischen und internationalen Normungs- und Standardisierungsprozessen. Zugleich unterstützen wir diese Unternehmen weiterhin bei der Anmeldung von Schutzrechten, damit sie ihr geistiges Eigentum effizient nutzen können.“
Im Koalitionsvertrag hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den deutschen Einsatz in internationalen Gremien, Normungs- und Standardisierungsprozessen zu stärken. Der Förderschwerpunkt „Normung – Unternehmen“ unterstützt KMU und Unternehmen des Mittelstandes, die sich an nationalen, europäischen und internationalen Normungs- und Standardisierungsgremien aktiv beteiligen wollen. Neue Unternehmen werden so an die Normung herangeführt. Unternehmen, die bereits Erfahrungen in der nationalen Normung und Standardisierung sammeln konnten, wird der Einstieg in die europäische bzw. internationale Normungs- und Standardisierungsarbeit erleichtert. Die Mitarbeit kann auch durch externe, fachlich geeignete Dritte erfolgen, die von dem antragstellenden Unternehmen konkret projektbezogen beauftragt sind.
„Wissenstransfer durch Normung und Standardisierung“ unterstützt weiterhin Unternehmen und öffentliche Forschung bei Kooperationsprojekten, um neueste Erkenntnisse der Forschung in Normen und Standards zu überführen.
„Patentierung – Unternehmen“ fördert KMU, die ihre Erfindungen erstmals durch gewerbliche Schutzrechte, z. B. Patente, sichern wollen bzw. deren letzte Anmeldung mindestens drei Jahre zurückliegt. Die Förderstruktur wurde für die Antragsteller von bisher fünf Leistungspaketen auf zwei Module vereinfacht.
Die neue WIPANO-Richtlinie finden Sie unter https://www.wipano.de und im Bundesanzeiger.Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Referat ÖffentlichkeitsarbeitBundesministerium für Wirtschaft und Energie, Referat Öffentlichkeitsarbeit