Artikel - Innovationspolitik

Konformitätsbewertung und Akkreditierung

Einleitung

Computerchip mit CE-Prüfzeichen; Quelle: fotolia.com/fderib

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Deutschland gehört zu den führenden Exportnationen. Das weltbekannte Attribut "Made in Germany" ist dabei Ausdruck von Unternehmergeist und Qualitätsbewusstsein. Eine Infrastruktur zu erhalten und zu modernisieren, die dieses Qualitätsniveau sichert und ausbaut, ist eine Kernaufgabe deutscher Wirtschafts- und Technologiepolitik. Eine verlässliche Qualitätsinfrastruktur umfasst neben Normung und gesetzlichem Messwesen insbesondere die Konformitätsbewertung – also die Prüfung und Bescheinigung der Erfüllung festgelegter Anforderungen an Produkte und Dienstleistungen. Weiterhin umfasst die Qualitätsinfrastruktur die sogenannte Akkreditierung, die den Kompetenznachweis der Konformitätsbewertungsstellen durch eine unabhängige Stelle beschreibt.

Der rechtliche Rahmen und die Institutionen der Qualitätsinfrastruktur werden nicht nur von nationalen, sondern auch von europäischen und internationalen Vorgaben bestimmt - so zum Beispiel bei der technischen Harmonisierung des EU-Binnenmarktes oder im Rahmen des Übereinkommens über technische Handelshemmnisse (Technical Barriers to Trade - Abkommen) der Welthandelsorganisation (WTO).

Darüber hinaus hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) das Globalprojekt Qualitätsinfrastruktur (GPQI) ins Leben gerufen. Unter Leitung der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) soll es fachpolitische Dialoge zu Themenfeldern der Qualitätsinfrastruktur durchführen und damit international harmonisierte Qualitätsinfrastruktur-Systeme fördern.

Konformitätsbewertung

Konformität: Übereinstimmung von Produkten mit festgelegten Anforderungen

Produkten mit Kennzeichnungen, wie der CE-Kennzeichnung oder dem GS-Zeichen, begegnet der Verbraucher tagtäglich. Solche Kennzeichnungen findet man z.B. auf Spielzeug, Elektroartikeln, Medizinprodukten oder im Aufzug. Sie bescheinigen die Übereinstimmung eines Produktes mit den festgelegten Anforderungen, der jeweiligen EU-Rechtsvorschriften im Falle der CE-Kennzeichnungen oder mit Anforderungen des deutschen Produktsicherheitsgesetzes bei dem GS-Zeichen.

Wenn ein Produkt, eine Dienstleistung, ein Prozess, ein System, eine Person oder eine Stelle Anforderungen erfüllt, die gesetzlich, vertraglich oder anderweitig festgelegt sind, so bezeichnet man diese Übereinstimmung als Konformität.

Rechtliche Festlegungen finden sich insbesondere in Bereichen, wo besondere Schutzziele des Staates wie der Gesundheits-, Arbeits-, Verbraucher- oder Umweltschutz betroffen sind. Das Eigeninteresse der Wirtschaft liegt vorrangig im Nachweis der Qualität und eigenen Kompetenz.

Neben den Anforderungen kann auch die Durchführung der Konformitätsbewertung gesetzlich vorgeschrieben, freiwillig oder vertraglich vereinbart sein. Konformitätsbewertungen sind Tätigkeiten wie das Kalibrieren, Zertifizieren, Inspizieren und Prüfen (beispielweise der Schadstofffreiheit von Trinkwasser). Die Konformitätsbewertung kann durch den Hersteller oder Anbieter selber, dessen Vertragspartner oder Kunden sowie durch unabhängige dritte Prüf- und Kalibrierlabore, Inspektions- und Zertifizierungsstellen durchgeführt werden.

Konformitätsbewertung erfolgt durch private oder staatliche Stellen

Konformitätsbewertungsstellen können privat oder staatlich sein. Bekannte private Konformitätsbewertungsstellen in Deutschland sind z.B. die Technischen Überwachungsvereine (TÜV), der Deutsche Kraftfahrzeug-Überwachungsverein (DEKRA) und die Schiffsklassifikationsgesellschaft Germanischer Lloyd, die auch im staatlichen Auftrag vielfältige Prüf- und Überwachungsaufgaben wahrnehmen. Dass auch staatliche Stellen Konformitätsbewertungen auf hohem Niveau durchführen, wird beispielsweise an den im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) angesiedelten Bundesanstalten deutlich: So führt die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) Konformitätsbewertungen im Bereich des gesetzlichen Messwesens (z.B. Baumusterprüfung von Energiemessgeräten) und die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) Konformitätsbewertungen in Bereichen durch, die für die technische Sicherheit relevant sind, u. a. bei Gefahrgutbehältern (z.B. CASTOR-Behälter) oder explosiven Stoffen.

Konformitätsbestätigungen wie Prüfberichte und Zertifikate oder Konformitätserklärungen des Herstellers können als Voraussetzung für einen Vertragsabschluss oder das Inverkehrbringen eines Produktes verlangt werden.

Akkreditierung

Wer prüft die Prüfer?

Mit einer Akkreditierung wird die Kompetenz von Konformitätsbewertungsstellen überprüft und beurteilt. Eine erfolgreiche Akkreditierung ist die Bestätigung von unabhängiger dritter Seite, dass eine Konformitätsbewertungsstelle die (fachliche) Kompetenz zur Durchführung bestimmter Konformitätsbewertungstätigkeiten besitzt.

Seit Inkrafttreten der EU-Verordnung 765/2008 (PDF, 161 KB) ist dies in der gesamten Europäischen Union (EU) eine hoheitliche Aufgabe und wird in den jeweiligen Mitgliedsstaaten durch eine einzige nationale Akkreditierungsstelle wahrgenommen. In Deutschland ist dies die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS).

Der im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gemäß Akkreditierungsstellengesetz (AkkStelleG) eingerichtete Akkreditierungsbeirat hat die Aufgabe, die Bundesregierung und die nationale Akkreditierungsstelle in Fragen der Akkreditierung zu beraten und zu unterstützen.
Die Geschäftsstelle des Akkreditierungsbeirats wurde bei der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung eingerichtet: www.akb.bam.de.

Akkreditierung schafft Vergleichbarkeit und Vertrauen

Die Akkreditierung bildet die Grundlage, um die Vergleichbarkeit von Konformitätsbewertungen zu sichern und um Vertrauen in Wirtschaft und Verwaltung in diese Bewertungen zu schaffen. Für den Verbraucher ist dies der Nachweis der Qualität eines Produkts oder einer Dienstleistung. Sie erspart kostspielige doppelte Überprüfungen durch die gegenseitige Anerkennung von Zertifikaten und Prüfberichten, trägt somit zum Abbau von technischen Handelshemmnissen bei und erleichtert den Warenverkehr.

Die Akkreditierung kann durch den Gesetzgeber als Voraussetzung für das Tätigwerden einer Konformitätsbewertungsstelle gefordert werden, wenn Konformitätsbewertung in einem sensiblen Bereich wie Verbraucher-, Gesundheits-, Arbeits- und Umweltschutz stattfindet. Darüber hinaus nutzen Konformitätsbewertungsstellen das Instrument der Akkreditierung, um dem Markt und dem Kunden ihre eigene Kompetenz zu demonstrieren (so genannter freiwilliger, nicht geregelter Bereich).

Die Kompetenz der nationalen Akkreditierungsstellen in Europa wird durch eine gegenseitige Beurteilung ("Beurteilung unter Gleichen") sicher gestellt. Diese Überprüfungen werden von der Europäischen Kooperation für Akkreditierung (European Cooperation for accreditation - EA) durchgeführt.

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