Artikel - Rohstoffe und Ressourcen

Ressourcenschutz

Einleitung

Meer zum Thema Ressourcenschutz; Quelle: colourbox.de

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Wasser

Wirtschaftliche Bedeutung der Ressource Wasser

Wasser ist sowohl für die Bevölkerung als auch das Produzierende Gewerbe eine zentrale Ressource.

Insgesamt 16 Prozent des zur Verfügung stehenden Wassers werden in Deutschland für verschiedene Zwecke genutzt. Wichtige Bereiche des Verarbeitenden Gewerbes wie z. B. die Chemische Industrie, die Metallindustrie oder der Bergbau benötigen in großem Umfang Wasser für die Produktion. Der größte Nutzer ist jedoch die Energiewirtschaft, die ca. zwei Drittel des insgesamt genutzten Wassers für Kühlzwecke in den Kraftwerken beansprucht. Für die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser werden nur ca. 2 Prozent der verfügbaren Wasserressourcen genutzt.

Wasser ist aber auch zentral für das Funktionieren unserer Ökosysteme. Eine nachhaltige Bewirtschaftung der Wasserressourcen für die verschiedenen Nutzungen beachtet daher auch die Auswirkungen auf die Umwelt. Mit der europäischen Wasserrahmen¬richtlinie und dem nationalen Wasserhaushaltsgesetz (WHG) wurden dazu die wichtigsten Rahmenbedingungen gesetzt.

Wirtschaftspolitik für eine nachhaltige Wasserwirtschaft

Zentrale Ziele einer nachhaltigen Wasserwirtschaft sind:

  • das Vorhandensein ausreichenden Wassers in hoher Qualität und zu angemessenen Kosten für die Industrie und die Energiewirtschaft sowie
  • Rahmenbedingungen für die Siedlungswasserwirtschaft, die sowohl Bürgerinnen und Bürgern als auch gewerblichen Nutzern Wasser und Entsorgungsleistungen zu günstigen Preisen zur Verfügung stellen.

Diese Ziele können nur im Dialog mit der Wasserwirtschaft und in Abstimmung mit anderen Politikbereichen wie der Umwelt-, Gesundheits- und Landwirtschaftspolitik sowohl auf Bundes- wie auch auf Länderebene erreicht werden.

Internationale Aktivitäten - German Water Partnership

Das weltweite Marktvolumen im Bereich der nachhaltigen Wasserwirtschaft wird auf insgesamt rund 510 Milliarden Euro im Jahr 2013 geschätzt. Davon hat die Wasserversorgung einen Anteil von 60 Prozent. Es ist damit zu rechnen, dass gesamte Marktvolumen bis zum Jahr 2025 jährlich um 4,8 Prozent auf 981 Milliarden Euro wächst.

Ein Ziel ist es, die Wettbewerbsposition der deutschen Industrie im Ausland im Bereich der Wasserwirtschaft zu stärken. Die Bundesregierung hat deshalb die Gründung der Plattform "German Water Partnership e.V." unterstützt, die sich mittlerweile zu einer international erkennbaren Marke entwickelt hat und mehr als 350 private und öffentliche Unternehmen, Ingenieurbüros, Forschungseinrichtungen, Fachverbände und Institutionen vereint. Die Plattform hilft dabei, das große Potential der deutschen Wasserbranche zu bündeln und im internationalen Wettbewerb zu nutzen.

Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ist aufgrund Art. 243 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (BGBEG) ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Wasser sowie die Entsorgung von Abwasser zu gestalten.

Mit der Verordnung über die Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) hat das Bundeswirtschaftsministerium von dieser Ermächtigung Gebrauch gemacht. Sie macht Vorgaben für die allgemeinen Geschäftsbedingungen zwischen den Wasserversorgungsunternehmen und den Endkunden. Ziel ist es dabei, den Verbraucher zu schützen und Transparenz im Vertragsverhältnis zwischen Versorger und Kunde herzustellen.

Meeresschutz

Schutz der Meere

Die Meere haben eine grundlegende wirtschaftliche Bedeutung für Deutschland. Sie dienen z.B. als Warentransportwege, liefern uns Nahrung wie z.B. Fisch und Meeresfrüchte, versorgen uns mit Energie sowohl durch Öl- und Gasgewinnung als auch verstärkt durch den Ausbau von regenerativen Energiequellen, wie z.B. Offshore-Windparks. Die Meere tragen weiterhin zur Deckung unseres Rohstoffbedarfs bei und sind unverzichtbare Grundlage für die herstellende und verarbeitende Industrie. Auch für den Tourismus spielen die Meere eine wichtige Rolle.

Schutz und Erhaltung der natürlichen Ressourcen der Meere liegen deshalb auch im wirtschaftlichen Interesse: Nur intakte Meere können eine optimale Nutzung dieses Potenzials sicherstellen. Umgekehrt können nur gesunde, leistungsstarke und wettbewerbsfähige Unternehmen effektiven Umweltschutz leisten. Wirtschafts- und Umweltinteressen stehen also nicht im Widerspruch zueinander, sondern sie müssen sich ergänzen.

Zieldreieck aus Versorgungssicherheit, Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit

In allen Politikbereichen ist sicherzustellen, dass bei angestrebten Meeresschutzmaßnahmen wirtschaftliche, soziale und umweltpolitische Interessen gleichrangig berücksichtigt werden und sorgfältig zwischen Nutzen und Risiken abgewogen wird. Die wirtschaftliche Entwicklung sollte einerseits umweltgerecht gestaltet sein, angestrebte Regelungen im Meeresumweltbereich dürfen aber andererseits die für die volkswirtschaftliche Leistungsfähigkeit wichtigen Industriebranchen nicht überlasten. Regulierungen im Meeresumweltbereich müssen für die Unternehmen verkraftbar sein, d. h. wirtschaftlich zumutbar und technisch machbar, in einem vernünftigen Verhältnis zu möglichen Risiken stehen und einen wesentlichen Mehrwert für die Meeresumwelt bringen.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) setzt auf intensiven Dialog mit den Unternehmen und begleitet aktiv den Prozess der Einbeziehung von Wirtschaftsinteressen in die fortlaufenden Arbeiten insbesondere in den beiden regionalen Meeresschutzkonventionen OSPAR und HELCOM. Sowohl beim OSPAR-Übereinkommen (PDF: 149 KB) zum Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlantiks (einschließlich der Nordsee) als auch beim HELCOM-Übereinkommen (PDF: 394 KB) zum Schutz der Meeresumwelt des Ostseegebietes erfolgten zwischenzeitlich Ergänzungen und weitere Beschlüsse zu den Übereinkommen.

EU-Meeresstrategie

Ziel der bereits im Oktober 2005 durch die EU-Kommission vorgelegten Meeresstrategie mit dem Vorschlag für eine Richtlinie zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Meeresumwelt ist es, eine nachhaltie Nutzung der Meere zu fördern und die Meeresökosysteme zu schützen und zu erhalten. Diese Richtlinie, die EU-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (RL 2008/56 EG) (PDF: 128 KB) ist seit dem 15. Juli 2008 in Kraft und wurde in deutsches Recht umgesetzt. Sie hat das Ziel, bis zum Jahr 2020 einen guten Umweltzustand für die europäischen Meeresgewässer Nordostatlantik, Ostsee, Schwarzes Meer und Mittelmeer zu gewährleisten. Die EU-Mitgliedstaaten werden durch diese Richtlinie verpflichtet, für diese Meeresgewässer Meeresstrategien mit entsprechenden notwendigen Maßnahmen zu entwickeln und umzusetzen.

Das BMWK achtet insbesondere darauf, dass Nutzen, Kosten und Bürokratieaufwand in einem angemessenen Verhältnis zum Regelungsgehalt stehen. Nationale Maßnahmen müssen wirtschaftlich, ökologisch und sozial ausgewogen und somit für die Wirtschaft durchführbar sein.

Die EU-Meeresschutzstrategie ist Teil einer "Integrierten Meerespolitik für die Europäische Union", die EU-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie ist die so genannte "Umweltsäule" der Europäischen Meerespolitik.

Nationale Strategie für die nachhaltige Nutzung und den Schutz der Meere

Die Nationale Meeresstrategie wurde am 1. Oktober 2008 verabschiedet. Sie dokumentiert sowohl die grundlegende Notwendigkeit der maritimen Nutzung von Nord- und Ostsee sowie der Hohen See als auch die Notwendigkeit des Meeresschutzes zur Erhaltung und Wiederherstellung der wichtigen Funktionen der Meeresökosysteme. Die nationale Meeresstrategie beinhaltet nationale Ziele, zeigt Wege zu deren Erreichung auf und enthält entsprechende Handlungsvorschläge. Damit flankiert sie bereits bestehende zahlreiche internationale, europäische und nationale Regulierungen und bildet in diesem Zusammenhang einen Baustein für die deutsche integrierte Meerespolitik insgesamt, insbesondere aber auch für die nationale Umsetzung der EU-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie.

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