Artikel - Twinning

Twinning für den Verwaltungsaufbau

Einleitung

Besprechung zum Thema Twinning; Quelle: istockphoto.com/Rawpixel Ltd

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Twinning ist ein von der EU finanziertes Instrument zur Förderung von politischen und wirtschaftlichen Reformprozessen, insbesondere in Staaten mit EU-Beitrittsperspektive und Staaten der europäischen Nachbarschaft. Durch Partnerschaften zwischen Behörden unterstützt Twinning den Aufbau von öffentlichen Strukturen im Einklang mit der EU-Verwaltungspraxis und den europäischen Werten und Standards. In Beitrittsländern und potentiellen Kandidatenstaaten steht zusätzlich die Umsetzung des gemeinsamen rechtlichen Besitzstandes der EU im Fokus, der bei einem Beitritt schrittweise übernommen werden muss.

Mit Twinning vermitteln Expertinnen und Experten aus öffentlichen Verwaltungen in EU-Mitgliedsstaaten im Partnerland ihr Wissen, teilen ihre Erfahrungen und helfen so, langfristig stabile administrative Rahmenbedingungen in den Partnerländern zu schaffen. In Deutschland wird Twinning von der Nationalen Kontaktstelle im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) koordiniert.

Das BMWK gehört mit rund 200 durchgeführten Twinning-Projekten zu den aktivsten Twinning-Ressorts. Thematisch bedient das BMWK z.B. Fragen der Europa-, Energie-, Außenwirtschafts-, Innovations-, Digital-, Mittelstandspolitik und Klimaschutz.

Auf der Website www.ncp-twinning.de gibt es weitere Informationen zu aktuellen Projektausschreibungen, Informationen zu laufenden Projekten sowie grundsätzliche Dokumente, wie das Twinning Handbuch, zum Download. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, sich als Expertin und Experte für Twinning-Projekte zu registrieren.

Koordination von Twinning

Die Nationale Kontaktstelle für Twinning (National Contact Point, NCP) befindet sich im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Die Aufgaben des NCP umfassen Förderung der deutschen Beteiligung an Twinning sowie die Koordination mit der EU-Kommission, Partnerländern und anderen Mitgliedstaaten.

Unterstützungsangebot des NCP:

  • Beratung der deutschen Ressorts und der Verwaltungen der Bundesländer
  • Präsentationscoaching für deutsche EU-Twinning-Bewerbungen und Unterstützung von Präsentationen der deutschen Projektangebote im Partnerland
  • Information und Beratung über Seminare zu EU-Twinning, Vorbereitung von Langzeitberaterinnen und -beratern (Resident Twinning Advisors, RTAs) und Projektleiterinnen und – leitern.
  • Übergreifende Koordinierung auf Ebene der Mitgliedstaaten, der begünstigten Länder und der EU

Institutionelle Partnerschaften im Geschäftsbereich des BMWK

Neben dem durch die EU finanzierten Twinning-Instrument setzt das BMWK auch bilaterale Verwaltungspartnerschaften um. Auch hier ist das Ziel, durch den Einsatz von Expertinnen und Experten des BMWK oder nachgeordneter Behörden, Reformprozesse in wirtschaftsrelevanten Partnerbehörden ausgewählter Länder zu unterstützen und Verwaltungsstrukturen zu modernisieren.

Institutionelle Partnerschaften des BMWK und den Behörden der Partnerländer sind ein Türöffner für die deutsche Wirtschaft: Sie zielen auch darauf ab, das wirtschaftliche Geschäftsumfeld in den Partnerländern zu verbessern und deutschen Unternehmen den Markteintritt zu erleichtern.

Auch die nachgeordneten Behörden des BMWK beteiligen sich sehr aktiv an institutionellen Verwaltungspartnerschaften und am Twinning-Programm, z.B. die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) und das Bundeskartellamt (BKartA).

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