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Long Term Evolution (LTE) Häufig gestellte Fragen zur neuen Mobilfunktechnik für das mobile Internet in Deutschland

Einleitung

Technik

Was ist LTE?

LTE (Long Term Evolution) ist ein neuer, weltweiter Mobilfunkstandard. Er ermöglicht im Vergleich zu den bestehenden Mobilfunknetzen schnellere Datenübertragung und flexiblere Verteilung von Übertragungskapazitäten. Die maximale Übertragungsrate liegt bei über 100 MBit/s, so dass Datenraten wie im heutigen DSL-Festnetz erreicht werden können.

LTE ist für den Einsatz in sehr unterschiedlichen Frequenzbereichen konzipiert. Bei Verwendung der Frequenzen um 800 MHz eignet er sich ideal für eine flächendeckende drahtlose Breitbandversorgung, d.h. einen schnellen Zugang zum Internet insbesondere auch im ländlichen Bereich. Die Frequenzbereiche bei 1,8 GHz, 2 GHz und 2,6 GHz eignen sich vor allem für die Bereitstellung von schnellen Breitbanddiensten in Städten.

Welche typische Sendeleistung für Basisstationen ist zu erwarten?

Die maximale Sendeleistung einer LTE-Anlage wird voraussichtlich in der gleichen Größenordnung wie die bisheriger Basisstationen liegen. Durch eine dynamische Leistungsregelung wird die tatsächliche Sendeleistung an die Übertragungsverhältnisse angepasst, mit dem Ziel die Sendeleistung zu minimieren.

Netzausbau und Zeitplan für die künftige Nutzung

Wo wird LTE zuerst aufgebaut?

Der Frequenzbereich um 800 MHz dient vorrangig der Erschließung von bisher unversorgten Gebieten (sog. "weiße Flecken") mit drahtlosen Breitbandanbindungen von mindestens 1 MBit/s. Der Aufbau wurde in den von den Bundesländern benannten "weißen Flecken" begonnen. Die Netzbetreiber haben die festgelegten Ausbauverpflichtungen mittlerweile vollständig erfüllt. Jetzt können die Netzbetreiber auch aktiv den Ausbau in Ballungszentren vorantreiben und nutzen dafür vorrangig die Frequenzbereiche 1,8 GHz und 2,6 GHz .

Wie viele Netzbetreiber bauen LTE-Netze auf?

In den Frequenzbereichen 1,8 GHz, 2 GHz und 2,6 GHz konnten alle vier an der Versteigerung teilnehmenden Unternehmen - E-Plus, O2, T-Mobile und Vodafone - Frequenzpakete ersteigern. Im Frequenzbereich um 800 MHz haben O2, T-Mobile und Vodafone den Zuschlag erhalten. LTE-Netze werden vorerst parallel zu den bestehenden GMS- und UMTS-Netzen betrieben werden, diese langfristig aber wohl ablösen.

Welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten für den LTE-Ausbau?

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Inbetriebnahme von Mobilfunksendeanlagen sind unabhängig vom verwendeten Standard. Somit gelten für LTE-Basisstationen die gleichen gesetzlichen Bestimmungen wie für die GMS- und UMTS-Netze. Die Errichtung eines neuen Mobilfunkmasts richtet sich nach dem Bauplanungs- und Bauordnungsrecht, das in der Zuständigkeit von Bund/Kommunen bzw. der Länder liegt. Die Inbetriebnahme der Sendeanlage (Antenne) erfolgt erst nachdem die Bundesnetzagentur eine Standortbescheinigung auf Grundlage der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV) ausgestellt hat. So wird sichergestellt, dass die entsprechenden Grenzwerte für elektromagnetische Felder eingehalten werden, welche in der Verordnung über elektromagnetische Felder (26. BImSchV) vorgegeben sind. Im Rahmen ihrer Selbstverpflichtung haben die Mobilfunknetzbetreiber des weiteren Transparenz und die frühzeitige Einbindung der Kommunen bei der Errichtung neuer Standorte zugesichert

Gesundheitsbezogenen Fragen

Welche Grenzwerte gelten für LTE?

Die Grenzwerte für elektromagnetische Felder des Mobilfunks werden durch die Verordnung über elektromagnetische Felder (26. BImSchV) vorgegeben. Die Grenzwerte gelten unabhängig von der eingesetzten Funktechnik und daher auch für LTE.

Wer hat die Grenzwerte festgelegt?

Die Grenzwerte basieren auf den Empfehlungen der Internationalen Strahlenschutzkommission ICNIRP und der EU-Ratsempfehlung 1999/519/EG zur Begrenzung der Exposition der Bevölkerung gegenüber elektromagnetischen Feldern. Sie gelten für ortsfeste Sendeanlagen für den gesamten Frequenzbereich bis 300 GHz, also auch für die Frequenzbereiche, in denen LTE eingesetzt werden kann.

Werden die Grenzwerte ausgeschöpft?

Messungen der Bundesnetzagentur an öffentlichen Plätzen zeigen, dass die bisher vorhandenen Mobilfunksendeanlagen die gesetzlichen Grenzwerte nur zu wenigen Prozent ausschöpfen. Das wird auch bei LTE der Fall sein. Die gesetzlichen Grenzwerte werden auch weiterhin deutlich unterschritten.

Wird sich durch die Einführung von LTE die allgemeine Strahlenexposition durch hochfrequente elektromagnetische Strahlung für die Bevölkerung erhöhen?

Die Ausgestaltung der LTE-Netze ist noch nicht abgeschlossen. Insbesondere welche Emissionen von den neuen Funkanlagen ausgehen werden oder welche Anzahl neuer Sendeanlagen erforderlich sein wird, kann nicht abschließend festgestellt werden. LTE wird zunächst parallel zu den bestehenden GSM und UMTS Netzen aufgebaut. Dadurch wird die Gesamtimmission elektromagnetischer Felder zwar ansteigen, es ist aber zu erwarten, dass wie bisher die Gesamtimmission nur einen Bruchteil des Grenzwertes erreicht. Für die Summe aller Emissionen elektromagnetischer Felder durch ortsfeste Sendeanlagen gelten weiterhin die gesetzlichen Grenzwerte der Verordnung über elektromagnetische Felder (26. BImSchV).

Wie ist die neue Technik gesundheitlich zu bewerten?

Zur Bewertung der gesundheitlichen Wirkung der neuen Technologien sind insbesondere die verwendeten Frequenzen und die Emissionen von Bedeutung. Diese unterscheiden sich voraussichtlich nicht wesentlich von denen des bisherigen Mobilfunks, die bereits intensiv untersucht wurden. Im Rahmen des 2008 abgeschlossenen Deutschen Mobilfunk Forschungsprogramms (DMF) wurden mögliche gesundheitliche Risiken sowie grundsätzliche biologische Wirkungen und Mechanismen der beim Mobilfunk verwendeten hochfrequenten elektromagnetischen Felder untersucht. Der im Rahmen des DMF untersuchte Frequenzbereich wurde bewusst breit gefasst und ging in einigen Studien über die aktuell für den Mobilfunk genutzten Bereiche hinaus. Damit wurde das Ziel verfolgt, dass die Ergebnisse zu den grundsätzlichen biologischen Wirkungen und Mechanismen Aussagekraft für das gesamte Frequenzspektrum der Telekommunikation haben und es ermöglichen, auch die Wirkungen zukünftiger technischer Entwicklungen zu bewerten. Aus den Ergebnissen des DMF lassen sich deshalb Schlussfolgerungen auf die möglichen gesundheitlichen Risiken durch die elektromagnetischen Felder der neu für den Mobilfunk zugewiesenen Frequenzbänder ziehen: Da diese Frequenzbänder eng bei seit langem für den Mobilfunk und für andere Funktechnologien genutzten Frequenzbereichen liegen, ist nicht zu erwarten, dass sich ihre biologisch-medizinischen Wirkungen grundsätzlich unterscheiden.

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