Welche Grenzwerte gelten für LTE?
Die Grenzwerte für elektromagnetische Felder des Mobilfunks werden durch die Verordnung über elektromagnetische Felder (26. BImSchV) vorgegeben. Die Grenzwerte gelten unabhängig von der eingesetzten Funktechnik und daher auch für LTE.
Wer hat die Grenzwerte festgelegt?
Die Grenzwerte basieren auf den Empfehlungen der Internationalen Strahlenschutzkommission ICNIRP und der EU-Ratsempfehlung 1999/519/EG zur Begrenzung der Exposition der Bevölkerung gegenüber elektromagnetischen Feldern. Sie gelten für ortsfeste Sendeanlagen für den gesamten Frequenzbereich bis 300 GHz, also auch für die Frequenzbereiche, in denen LTE eingesetzt werden kann.
Werden die Grenzwerte ausgeschöpft?
Messungen der Bundesnetzagentur an öffentlichen Plätzen zeigen, dass die bisher vorhandenen Mobilfunksendeanlagen die gesetzlichen Grenzwerte nur zu wenigen Prozent ausschöpfen. Das wird auch bei LTE der Fall sein. Die gesetzlichen Grenzwerte werden auch weiterhin deutlich unterschritten.
Wird sich durch die Einführung von LTE die allgemeine Strahlenexposition durch hochfrequente elektromagnetische Strahlung für die Bevölkerung erhöhen?
Die Ausgestaltung der LTE-Netze ist noch nicht abgeschlossen. Insbesondere welche Emissionen von den neuen Funkanlagen ausgehen werden oder welche Anzahl neuer Sendeanlagen erforderlich sein wird, kann nicht abschließend festgestellt werden. LTE wird zunächst parallel zu den bestehenden GSM und UMTS Netzen aufgebaut. Dadurch wird die Gesamtimmission elektromagnetischer Felder zwar ansteigen, es ist aber zu erwarten, dass wie bisher die Gesamtimmission nur einen Bruchteil des Grenzwertes erreicht. Für die Summe aller Emissionen elektromagnetischer Felder durch ortsfeste Sendeanlagen gelten weiterhin die gesetzlichen Grenzwerte der Verordnung über elektromagnetische Felder (26. BImSchV).
Wie ist die neue Technik gesundheitlich zu bewerten?
Zur Bewertung der gesundheitlichen Wirkung der neuen Technologien sind insbesondere die verwendeten Frequenzen und die Emissionen von Bedeutung. Diese unterscheiden sich voraussichtlich nicht wesentlich von denen des bisherigen Mobilfunks, die bereits intensiv untersucht wurden. Im Rahmen des 2008 abgeschlossenen Deutschen Mobilfunk Forschungsprogramms (DMF) wurden mögliche gesundheitliche Risiken sowie grundsätzliche biologische Wirkungen und Mechanismen der beim Mobilfunk verwendeten hochfrequenten elektromagnetischen Felder untersucht. Der im Rahmen des DMF untersuchte Frequenzbereich wurde bewusst breit gefasst und ging in einigen Studien über die aktuell für den Mobilfunk genutzten Bereiche hinaus. Damit wurde das Ziel verfolgt, dass die Ergebnisse zu den grundsätzlichen biologischen Wirkungen und Mechanismen Aussagekraft für das gesamte Frequenzspektrum der Telekommunikation haben und es ermöglichen, auch die Wirkungen zukünftiger technischer Entwicklungen zu bewerten. Aus den Ergebnissen des DMF lassen sich deshalb Schlussfolgerungen auf die möglichen gesundheitlichen Risiken durch die elektromagnetischen Felder der neu für den Mobilfunk zugewiesenen Frequenzbänder ziehen: Da diese Frequenzbänder eng bei seit langem für den Mobilfunk und für andere Funktechnologien genutzten Frequenzbereichen liegen, ist nicht zu erwarten, dass sich ihre biologisch-medizinischen Wirkungen grundsätzlich unterscheiden.