Cover der Publikation Monitoring-Berichts zur Versorgungssicherheit im Bereich der leitungsgebundenen Versorgung mit Elektrizität

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) führt gemäß § 51 Abs. 1 des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG) ein Monitoring der Versorgungssicherheit im Bereich der leitungsgebundenen Versorgung mit Elektrizität und Erdgas durch. Mit dem Monitoring soll die bestehende Versorgungssituation bewertet und deren Entwicklung untersucht werden. Eventuelle Defizite im Bereich der Versorgungssicherheit früh zu erkennen ist von großer Bedeutung, da erforderliche hohe Investitionen in Kraftwerke und Netze erhebliche Vorlaufzeiten benötigen. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob und inwieweit die Unternehmen im Bereich der Stromerzeugung sowie bei der Stromübertragung und -verteilung ausreichend Vorsorge getroffen haben, um die Nachfrage nach Strom heute und in Zukunft jederzeit auch in extremen Situationen sicher zu decken.