Cover der Publikation Berücksichtigung von KMU-Belangen in der Gesetzesfolgeabschätzung

Die Berücksichtigung der Belange kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) ist seit langem Teil der obligatorischen Gesetzesfolgenabschätzung der Bundesregierung. In der Praxis gestaltet es sich oftmals schwierig, dem Ziel, KMU durch neue Vorschriften möglichst wenig zu belasten, in der angestrebten Tiefe nachzukommen. Hauptziel und wesentliches Ergebnis der vorliegenden Studie ist ein handhabbarer Leitfaden, der schon beim Entwurf neuer Bundesvorschriften die mögliche Belastung für KMU transparenter macht und eine systematische Auseinandersetzung mit geeigneten Regelungsalternativen gewährleistet. Die Maßnahme ist ein wichtiger Bestandteil im Arbeitsprogramm Bürokratieabbau der Bundesregierung.