Gesetz - Wirtschaftspolitik

Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes

Einleitung

  • Status Gesetzentwurf der Bundesregierung

Das Kabinett hat am 23. April 2008 den Gesetzentwurf zur Änderung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes beschlossen. Damit kommt die Bundesregierung der Vereinbarung im Koalitionsvertrag "durch Bildungssparen ein neues Finanzierungsinstrument zu entwickeln und dazu das Vermögensbildungsgesetz zu novellieren" nach.

Um den Stellenwert der Weiterbildung im Bildungssystem zu erhöhen und mehr Menschen zu verstärkter Beteiligung an Weiterbildung zu motivieren sowie die Herausforderungen der Globalisierung und des demographischen Wandels an Lebenslanges Lernen zu meistern, soll das Fünfte Vermögensbildungsgesetz um die Möglichkeit ergänzt werden, zum Zwecke der Weiterbildung aus dem Ansparguthaben auch vor Ablauf der Sperrfrist zu entnehmen, ohne dass damit der Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage verloren geht.

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