Gesetz - Netzpolitik

Sicherheitsfunk-Schutzverordnung Verordnung zum Schutz von öffentlichen Telekommunikationsnetzen und Sende- und Empfangsfunkanlagen, die in definierten Frequenzbereichen zu Sicherheitszwecken betrieben werden

Einleitung


Fundstelle: BGBl I vom 18. Mai 2009 S. 1060

Die Verordnung legt für einige definierte Frequenzbereiche Grenzwerte für Störaussendungen aus leitergebundenen Telekommunikationsanlagen und -netzen fest. Die Einhaltung der Grenzwerte ist notwendig, um den ungestörten Betrieb von Sende- und Empfangsfunkanlagen, die zu Sicherheitszwecken betrieben werden, zu gewährleisten. Die Einhaltung dieser Grenzwerte kann von der Bundesnetzagentur zum Schutz sicherheitsrelevanter Sende- und Empfangsfunkanlagen präventiv überprüft und mit auf den Einzelfall bezogenen abgestuften Maßnahmen bis hin zum Betriebsverbot durchgesetzt werden.

Weiterhin legt die Verordnung für den Störungsfall zum Schutz öffentlicher Telekommunikationsnetze von der störenden Anlage oder vom störenden Netz einzuhaltende Grenzwerte fest. Darüber hinaus enthält sie auch eine zeitliche Vorgabe zur Einstellung der Übertragung analoger Rundfunksignale in definierten Frequenzbereichen leitergebundener Übertragungsnetze. Diese Regelung ist für einen vollumfänglichen Betrieb von sicherheitsrelevanten Flugfunkfrequenzen erforderlich.

Die Verordnung verpflichtet insbesondere Betreiber leitergebundener Telekommunikationsnetze. Unter anderem hilft die Verordnung die Flugsicherheit zu verbessern. Auch mit dem Schutz der Kommunikationsmittel von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) dient sie somit der inneren Sicherheit Deutschlands und damit letztlich auch dem Schutz aller Bürger.

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