Im Förderprogramm go-digital können Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (KMU) einschließlich des Handwerks beraten werden, die
weniger als 100 Mitarbeiter (auf Vollzeitäquivalente bezogen), im Jahr vor dem Vertragsabschluss einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 20 Millionen Euro haben und eine Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung besitzen.

Das Unternehmen muss eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben und darf zusammen mit seinen „Partnerunternehmen“ und „verbundenen Unternehmen“ die zuvor genannten Voraussetzungen für Mitarbeiterzahl und Jahresumsatz oder Bilanzsumme nicht überschreiten.

Die Regelung zu den „Partnerschaften“ bzw. „verbundenen Unternehmen“ lautet für go-digital laut Richtlinie: Eigenständig und somit völlig unabhängig oder es bestehen Partnerschaften mit anderen Unternehmen mit Minderheitsbeteiligungen (unter 25 %); (gemäß der Definition nach Anhang I Artikel 3 Absatz 2 und 3 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014; ABl. EU Nr. L 187 vom 26.6.2014).