Mit der Grundsatzeinigung vom 6. Juli 2017 haben die Vertragsparteien ihren politischen Willen zum Abschluss eines EU-Japan-Freihandelsabkommens bekräftigt. Mit dieser Einigung sind die Verhandlungen jedoch noch nicht abgeschlossen: so müssen einige Kapitel des zukünftigen Abkommens noch ausverhandelt werden, zudem sind auch noch weitere Anpassungen denkbar.