In Deutschland gibt es im Hinblick auf das Reisegewerbe keine Zulassungsbeschränkungen. Eine Tourismuslizenz oder ein staatliches Register, in das touristische Dienstleister (zum Beispiel Reiseveranstalter) vor oder nach Aufnahme ihrer Tätigkeit eingetragen sein müssen, existiert nicht. Ausnahmen gelten für den Vertrieb von Bahnfahrkarten (DB Lizenz) oder Linienflugtickets (IATA Lizenz). Unberührt bleiben außerdem die allgemeinen gewerberechtlichen Anforderungen, also zum Beispiel die Pflicht zur Anmeldung eines Gewerbes.