Der Umbau der Energieversorgung von primär fossilen und nuklearen Energieträgern auf primär erneuerbare Energieträger verursacht Kosten. Diese Kosten werden von den Verbrauchern über die Stromrechnung getragen – insbesondere auch über Abgaben und Umlagen. Hiermit werden vielfältige Aufgaben finanziert, wie zum Beispiel Bau und Unterhalt von Windkraft- und Photovoltaikanlagen oder von Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung (KWK).

Die wohl bekannteste Umlage ist die EEG-Umlage. Betreibern von Anlagen, die Strom aus erneuerbaren Energien erzeugen, werden damit erforderliche Investitionen für den Ausbau der erneuerbaren Energien ermöglicht (siehe auch Antwort auf die Frage „Was ist die EEG-Umlage und wie wird sie berechnet?“). Zahlungen nach dem EEG erhalten nicht nur große Investoren, sondern alle Anlagenbetreiber, wie zum Beispiel Landwirte mit einer Windkraftanlage auf dem Ackergrund oder Hausbesitzer mit Photovoltaik-Dachanlage sowie Anlagen, an denen viele Bürger gemeinsam beteiligt sind.

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