Die Förderung wurde im Februar 2020 um eine Kaufprämie für junge Gebrauchtfahrzeuge (nicht älter als ein Jahr, unter 15.000 gefahrene km) bei der Zweitveräußerung ergänzt, sofern die zweite Zulassung nach dem 4.11.2019 erfolgt ist. Mit der Innovationsprämie wurde – rückwirkend zum 4.6.20 – der Bundesanteil am Umweltbonus auch für junge Gebrauchte befristet bis Ende 2022 verdoppelt. Weitere Details finden Sie in der Förderrichtlinie (PDF, 424 KB).