Nein. Die Ausgangsbedingungen und der Verhandlungsverlauf sind für jedes Handelsabkommen unterschiedlich. Aufgrund der Eigenheiten der jeweiligen Verhandlungen können keine generalisierenden Aussagen zur Ausgestaltung einzelner Abkommen getroffen werden. Eine abschließende Beurteilung ist grundsätzlich erst nach Vorlage des jeweils ausgehandelten Verhandlungstextes möglich.

Die Bundesregierung setzt sich in allen Verhandlungen über Handelsabkommen generell dafür ein, dass allgemeine und angemessene Regelungen zum Schutz von Gemeinwohlzielen, die in demokratischen Entscheidungen rechtsstaatlich zustande kommen, erhalten und geschützt bleiben.