Im Rahmen des Austrittsabkommens wurde vereinbart, dass in Nordirland – auch nach dem Ende der Übergangsphase – das EU-Recht für Industrie- und Agrargüter und auch das EU-Zollrecht gilt. Sämtliche damit zusammenhängenden Kontrollen werden an den Zugangspunkten zur Irischen Insel abgewickelt. Zuständig hierfür sind die britischen Behörden. Zugleich bleibt Nordirland aber Teil des Zollgebiets des Vereinigten Königreichs und kann somit auch Teil der künftigen Handelspolitik des Vereinigten Königreichs sein. Die Umsetzung der Regelungen wird derzeit vorbereitet und unter anderem auch im Gemeinsamen Ausschuss der EU und des Vereinigten Königreichs besprochen, der mit dem Abkommen eingerichtet wurde.