Schon jetzt entscheidet die Bundesregierung über Rüstungsexporte jeweils im Einzelfall auf Grundlage der "Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern" aus dem Jahr 2000 und dem "Gemeinsamen Standpunkt 2008/944/GASP des Rates der Europäischen Union vom 8. Dezember 2008 betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern".

Die Bundesregierung prüft jeden Antrag sehr gründlich vor dem Hintergrund der Lage in der Region und dem betroffenen Land, der Aufrechterhaltung von Frieden, Sicherheit und Stabilität in der Region sowie der Achtung der Menschenrechte.

Bundesminister Peter Altmaier hat klargemacht, dass der Waffenhandel kein Mittel der Wirtschaftspolitik ist. Die Bundesregierung stellt sich ihrer Verantwortung und verfolgt eine restriktive Rüstungsexportkontrolle mit großer Sorgfalt unter Einbeziehung aller wichtigen Aspekte.