Das Vergaberecht umfasst alle Regeln und Vorschriften, die die öffentliche Hand beim Einkauf von Gütern und Leistungen und bei der Vergabe von Konzessionen befolgen muss. Immer dann, wenn beispielsweise eine Bundes- oder Landesbehörde IT oder Büromöbel beschaffen oder ein neues Bürogebäude errichten lassen will, muss es diese Regeln beachten. Dabei ist zu unterscheiden, ob die Vergabe ober- oder unterhalb der EU-Schwellenwerte erfolgen soll. Nur im so genannten Oberschwellenbereich kann ein unterlegener Bieter oder Bewerber die Verletzung von Verfahrensvorschriften im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens vor den Vergabekammern und gegebenenfalls vor den Oberlandesgerichten geltend machen. Aufträge im Oberschwellenbereich müssen standardisiert und europaweit bekannt gemacht werden.
Weiterführende Informationen zu Vorschriften der Vergabe erhalten Sie hier. Dort sind auch die Gesetze und Verordnungen zum Vergaberecht verlinkt.
Ab wann wird europaweit ausgeschrieben? Die EU-Schwellenwerte für Vergabeverfahren sind:
Für Bauleistungen und Konzessionen | Für Liefer- und Dienstleistungsaufträge bei obersten und oberen Bundesbehörden | Für Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Bereich Trinkwasser, Energie, Verkehr sowie Verteidigung und Sicherheit | Für sonstige Liefer- und Dienstleistungsaufträge | |
Vom 1.1.2022 – 31.12.2023 | 5.382.000 Euro | 140.000 Euro | 431.000 Euro | 215.000 Euro |
Ab 1.1.2024 | 5.538.000 Euro | 143.000 Euro | 443.000 Euro | 221.000 Euro |
Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
Für die Prüfung, ob ein Unternehmen grundsätzlich geeignet ist, einen öffentlichen Auftrag auszuführen hat der europäische Gesetzgeber in Artikel 59 der Richtlinie 2014/24/EU die sog. Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) eingeführt. Sie soll die Eignungsprüfung durch eine in allen EU-Mitgliedstaaten einheitliche Form der Eigenerklärung vorstrukturieren und erleichtern. Die EEE stellt einen vorläufigen Beleg der Eignung eines Unternehmens und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen dar und ersetzt vorläufig die Vorlage von Nachweisen.
Details s. hier.
Daten und Fakten zur öffentlichen Auftragsvergabe in Deutschland: Vergabestatistik und Monitoringberichte
Die Vergabestatistik leistet einen wertvollen Beitrag zu evidenzbasierter Wirtschaftspolitik. Seit Oktober 2020 sind deutschlandweit alle öffentlichen Auftraggeber, Sektorenauftraggeber und Konzessionsgeber verpflichtet, die Vergabe eines öffentlichen Auftrags oder einer Konzession an die Vergabestatistik beim Statistischen Bundesamt zu melden. Die Daten werden vom Statistischen Bundesamt erhoben, aufbereitet und eingehend ausgewertet. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz als Auftraggeber der Vergabestatistik hat auf Grundlage dieser Daten in enger Abstimmung mit dem Statistischen Bundesamt für das Jahr 2021 zwei Halbjahresberichte zur Vergabestatistik erstellt. Die statistischen Daten, die Grundlage des Berichts sind, veröffentlicht das Statistische Bundesamt zudem unter www-genesis.destatis.de.
Weitere Informationen zur Vergabestatistik, weiteren Statistiken und Monitoringberichten sowie entsprechende Publikationen finden Sie hier.