Sprungmarken-Navigation

Artikel - Europäische Wirtschaftspolitik

Europäische Wirtschaftspolitik

Einleitung

Die Europäische Union (EU) ist Garant für Frieden, Stabilität, Sicherheit und nicht zuletzt Wohlstand in Europa. Zentraler Motor der EU ist der gemeinsame Binnenmarkt.

Die EU ist eine Erfolgsgeschichte: Mehr als 60 Jahre nach Unterzeichnung der Römischen Verträge vereint sie mehr als 400 Millionen Menschen und ihr Binnenmarkt ist einer der größten zusammenhängenden Wirtschaftsräume der Welt.

In ihrer beispiellosen Entwicklung hat die EU immer wieder auch große Herausforderungen zu bewältigen, wie zuletzt die Covid-19-Pandemie und ihre wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen, die beispielslos gezeigt hat, wie eng wir miteinander verflochten sind. Die EU muss immer wieder neu die Kraft finden, die zentralen Versprechen der europäischen Einigung, wie Frieden, Demokratie, Sicherheit und Wohlstand für ihre Bürgerinnen und Bürger zu erfüllen und greifbar zu machen. Gerade in Krisenzeiten hat sich dabei gezeigt, welch große Erfolge möglich sind, wenn die Mitgliedstaaten und die europäischen Organe im Geist der Geschlossenheit und Solidarität sowie im gesamteuropäischen Interesse zusammenarbeiten.

Das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die EU ist weiterhin ungebrochen. Nach dem Eurobarometer von September 2021 ist der Optimismus über die Zukunft der EU derzeit auf dem höchsten Stand seit 2009 und das Vertrauen in die EU bleibt stabil auf dem höchsten Stand seit 2008. Auch die letzten Europawahlen am 26. Mai 2019 haben dies bewiesen: Mit einem deutlichen Sprung in der Wahlbeteiligung in Deutschland von 48,1 Prozent (2014) auf 61,5 Prozent haben die Bürgerinnen und Bürger ein Zeichen für ein lebendiges Europa gesetzt. Die Regierungen der 27 EU-Mitgliedstaaten und die Vertreter/innen der EU-Organe haben mit der Erklärung von Rom deutlich gemacht, dass sie weiterhin ein demokratisches, souveränes und geeintes Europa aktiv mitgestalten wollen.
Wie soll, beziehungsweise muss, die EU in zehn, zwanzig Jahren aussehen, damit sie ihr Versprechen von Frieden, Freiheit und Wohlstand auch an zukünftige Generationen weitergeben kann? Ein zentrales Forum für diese - unter aktiver Einbindung der Bürgerinnen und Bürger ausgestalteten - Debatte wird die Konferenz zur Zukunft Europas sein.

Flaggen EU und Großbritannien

© stock.adobe.com - ink drop

Europäischer Binnenmarkt

Ein gemeinsamer Markt für 450 Millionen Menschen

Der Europäische Binnenmarkt ist das Kernstück der EU. Gut 60 Prozent des gesamten Warenhandels der EU-Mitgliedstaaten entfallen allein auf den Handel zwischen den Mitgliedstaaten.

Ein Raum „ohne Binnengrenzen, in dem der freie Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital gemäß den Bestimmungen der Verträge gewährleistet ist“ – so wird der europäische Binnenmarkt in Artikel 26 Abs. 2 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) beschrieben.

Grenzüberschreitend reisen und arbeiten, Waren und Dienstleistungen einkaufen und anbieten

Der ungehinderte Warentransport über unsere Binnengrenzen ist heute ebenso unverzichtbar geworden wie das ungehinderte Reisen und Niederlassen für EU-Bürger innerhalb der Europäischen Union und weitgehend auch des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR), zu dem Island, Liechtenstein und Norwegen gehören. Aber der Weg dahin war weit und reicht bis in die Anfänge der Europäischen Integration zurück.

Am 25. März 1957 wurde mit der Unterzeichnung der Römischen Verträge durch Belgien, Frankreich, Italien, Luxemburg, die Niederlande und die Bundesrepublik Deutschland die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) gegründet, um die gemeinsame Wirtschaftspolitik im Rahmen der europäischen Integration zu fördern – ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur heutigen Europäischen Union. Zum 60-jährigen Jubiläum der römischen Verträge hat das BMWi am 25. März 2017 die Broschüre „Perspektiven für ein wirtschaftlich starkes Europa“ veröffentlicht, die die Errungenschaften und aktuellen Handlungsfelder für die Europäische Union detailliert herausarbeitet. Die Broschüre ist hier abrufbar.

Mit dem "Weißbuch zur Vollendung des Binnenmarktes" der Europäischen Kommission von 1985 wurde dem Binnenmarkt neue Schubkraft verliehen und die Verwirklichung des Binnenmarktes bis 1992 beschlossen. Fast 30 Jahre nach der Verwirklichung des Binnenmarktes sind beachtliche Fortschritte zu verzeichnen. Die Einführung der gemeinsamen Währung, des Euro, lässt das Zusammenwachsen der Märkte zu einem einheitlichen europäischen Binnenmarkt auch nach außen erkennbar werden. Mehr erfahren.

Der Europäische Wirtschaftsraum in Zahlen

Gemeinsame Handelspolitik

Europa als Handelspartner

Die EU-Kommission gestaltet die Handelspolitik in Absprache mit den Mitgliedstaaten. Dazu trifft sich wöchentlich der vom Rat bestellte Handelspolitische Ausschuss. Das BMWK ist innerhalb der Bundesregierung federführend für die Erarbeitung der deutschen Position in der Handelspolitik verantwortlich und vertritt diese auf europäischer und internationaler Ebene. Für die exportorientierte deutsche Wirtschaft ist der Abbau von Handelshemmnissen und die Stärkung des multilateralen Handelssystems von besonderer Bedeutung. Mehr erfahren.

Eine neue Handelsstrategie für ein stärkeres Europa

Die Europäische Kommission hat am 18.02.2021 eine Mitteilung zu ihrer neuen Handelsstrategie („Trade Policy Review“) veröffentlicht. Leitmotiv ist das Konzept der offenen strategischen Autonomie, das sich an offenen Märkten, regelgebundenem Handel und Verbesserung des Level Playing Field orientiert.

Ein Anhang zur Handelsstrategie beschreibt die Pläne der Europäische Kommission für eine WTO-Reformagenda. Dabei legt sie einen Schwerpunkt auf den Beitrag der WTO zu nachhaltiger Entwicklung. Dies umfasst neben Umwelt und Klima auch Fragen der menschenwürdigen Arbeit und der Gleichstellung der Geschlechter.

Arbeiter steht vor Container zum Thema Außenwirtschaftsförderung

© iStock.com/Yuri_Arcurs

Außenwirtschaftsförderung

Zum Artikel

Europäisches Semester

Der gemeinsame Fahrplan: Das Europäische Semester

Die Wirtschafts- und Finanzkrise 2010 hat strukturelle Schwächen der Wirtschafts- und Währungsunion offengelegt. Um künftig Fehlentwicklungen auf den Finanzmärkten oder in der Realwirtschaft früher zu erkennen und effektiv gegensteuern zu können, wurde mit dem „Europäischen Semester“ ein Monitoring-Prozess eingeführt.

Dieser besteht aus drei Säulen: der Koordinierung und Überwachung der Wirtschaftspolitik der EU-Mitgliedstaaten, dem Verfahren zur Überwachung von makroökonomischen Ungleichgewichten und der haushaltspolitischen Koordinierung nach dem Stabilitäts- und Wachstumspakt. Dabei werden - soweit im makroökonomischen Kontext relevant - auch horizontale Themen und Aspekte wie der grüne und digitale Wandel oder die Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals) berücksichtigt. Das Europäische Semester gibt einen verbindlichen Fahrplan für die wirtschafts-, finanz- und beschäftigungspolitische Überwachung in der Europäischen Union vor und gestaltet sich im Jahresverlauf wie folgt:

  • Etwa im November eines Jahres läutet die Europäische Kommission den Semesterprozess mit Vorlage des sogenannten Herbstpakets ein. Dieses Paket beinhaltet insbesondere die jährliche Strategie für nachhaltiges Wachstum, in der die EU-Kommission die aus ihrer Sicht wichtigsten wirtschafts-, finanz- und beschäftigungspolitischen Herausforderungen und Handlungsvorschläge für das darauffolgende Jahr formuliert. Der Fokus der aktuellen Strategie liegt dabei auf vier Dimensionen – der ökologischen Nachhaltigkeit, Produktivität, Gerechtigkeit und makroökonomische Stabilität.
  • Das Herbstpaket beinhaltet zudem den Frühwarnbericht im Rahmen des makroökomischen Ungleichgewichteverfahrens, den Entwurf für einen gemeinsamen Beschäftigungsbericht, einen Vorschlag für Empfehlungen an die Eurozone sowie eine Bewertung der im Oktober durch die Staaten der Eurozone vorgelegten Budgetplanungen für das kommende Jahr.
  • Im Februar veröffentlicht die Europäische Kommission für jeden EU-Mitgliedsstaat einen Länderbericht, der sich mit der wirtschaftlichen Situation des jeweiligen Landes auseinandersetzt. Dies schließt auch eine vertiefte Analyse im Rahmen des makroökonomischen Ungleichgewichteverfahrens ein, sofern der EU-Mitgliedstaat gemäß Frühwarnbericht Ungleichgewichte aufweisen könnte.
  • Im April übermitteln die EU-Mitgliedstaaten ihre Stabilitäts- und Konvergenzprogramme sowie ihre Nationalen Reformprogramme an die EU-Kommission. Erstere legen den Schwerpunkt auf die finanzpolitische Entwicklung. Die Nationalen Reformprogramme stellen die wirtschaftspolitischen Reformen der EU-Mitgliedstaaten dar.
  • Auf der Grundlage dieser Programme schlägt die EU-Kommission im Mai länderspezifische Empfehlungen für jeden EU-Mitgliedstaat vor, die spezifische nationale Herausforderungen adressieren.
  • Die länderspezifischen Empfehlungen werden beim Europäischen Rat Mitte des Jahres durch die Staats- und Regierungschefs gebilligt und im Anschluss vom Rat der EU verabschiedet. Damit endet das jeweilige Europäische Semester.
  • Die Europäische Kommission hat das Europäische Semester hier zusammengefasst.
EU-Flagge zum Infotainment zu Europa

© iStock.com/Ramberg

Nationale Reformprogramme

Das Nationale Reformprogramm 2021: Überwindung der Covid-19-Pandemie und Milliarden für Zukunftsinvestitionen

In Nationalen Reformprogrammen (NRP) dokumentieren die EU-Mitgliedstaaten, mit welchen Maßnahmen sie den gesamtwirtschaftlichen Herausforderungen in ihrem Land begegnen und wie sie die länderspezifischen Empfehlungen des Rates der Europäischen Union umsetzen. Die EU-Mitgliedstaaten nehmen dabei auch Bezug auf die UN-Nachhaltigkeitsziele.

Die Nationalen Reformprogramme beziehen sich dabei im regulären Semesterzyklus auf

  • den jeweiligen Länderbericht der Europäischen Kommission, in dem die EU- Kommission die Wirtschaftspolitik der EU-Mitgliedstaaten analysiert und wesentliche gesamtwirtschaftliche Herausforderungen in den Mitgliedstaaten darstellt,
  • die jeweiligen länderspezifischen Empfehlungen des Rates der Europäischen Union, abschließend angenommen in der Regel im Juli des Vorjahres,
  • die jährliche Strategie für nachhaltiges Wachstum der Europäischen Kommission,
  • die UN-Nachhaltigkeitsziele.

Das deutsche NRP 2021 wurde am 24. März vom Bundeskabinett beschlossen und ist hier abrufbar.

Das deutsche NRP verdeutlicht in diesem Jahr vor allem die umfassenden Rettungspakete und Unterstützungsmaßnahmen der Bundesregierung während der Covid-19-Pandemie. Ziel dieser umfassenden Maßnahmen ist es, die Substanz der deutschen Wirtschaft sowie die Arbeitsplätze in größtmöglichem Umfang zu erhalten. Nur wenn die Substanz der Wirtschaft erhalten bleibt, kann die Wirtschaft nach der Krise auch wieder wachsen.

Die Bunderegierung hat mit dem Konjunkturpaket vom Juni 2020 auch öffentliche und private Investitionen in Zukunftsbereiche umfassend gestärkt, insbesondere in den Bereichen Klimaschutz und Digitalisierung. Sie unternimmt zugleich weitere Schritte zum Abbau steuerlicher und bürokratischer Belastungen und setzt nicht zuletzt Anreize zur Erhöhung der Erwerbsbeteiligung.

Es ist das gemeinsame Anliegen der Europäischen Kommission und der Bundesregierung, Parlamente und Interessengruppen schon bei der Erstellung des NRP zu beteiligen. Neben den Ländern, die über eigene Maßnahmen Bericht erstattet haben, wurden auch Verbände und Sozialpartner sowie der Bundestag mit dem NRP befasst. Die Stellungnahmen der Verbände und Sozialpartner finden Sie hier.

Pressemitteilungen

  • 25.01.2022 - Pressemitteilung - Europäische Wirtschaftspolitik

    Pressemitteilung: Habeck zu Antrittsbesuch in Brüssel

    Öffnet Einzelsicht

Weiterführende Informationen

EU-Flagge vor der Europäischen Zentralbank für Europäische Wirtschaftspolitik; Quelle: iStock.com/instamatics

Verwandte Themen