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Artikel - CETA

CETA – Das europäisch-kanadische Wirtschafts- und Handelsabkommen

Einleitung

Das Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA) ist ein Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada. Durch gemeinsame Regeln und offene Märkte trägt es dazu bei, den Wohlstand der Handelspartner zu sichern und auszubauen. CETA bietet die große Chance, der fortschreitenden Globalisierung faire und gute Regeln zu geben und sie aktiv mitzugestalten.

Fast keine Zölle mehr für Industriegüter, ein deutlich besserer Zugang zum kanadischen Markt für europäische Unternehmen, weniger Kosten für den Mittelstand durch gemeinsame Regeln: Das sind nur drei Vorteile des gemeinsamen Handelsabkommens. In CETA hat sich die EU mit Kanada auf hohe Standards geeinigt, die Maßstäbe für zukünftige Handelsabkommen setzen.

Die technischen Verhandlungen über CETA sind im August 2014 beendet worden. Am 30. Oktober 2016 haben die EU und Kanada das Freihandelsabkommen unterzeichnet. Am 15. Februar 2017 hat das Europäische Parlament CETA zugestimmt. Am 21. September 2017 ist CETA vorläufig in Kraft getreten. Die vorläufige Anwendung gilt nur für diejenigen Bereiche, die unstreitig in der Zuständigkeit der EU liegen. Damit es vollständig in Kraft treten kann, muss es von den Parlamenten aller 27 EU-Mitgliedstaaten ratifiziert werden. Bislang haben 17 Mitgliedstaaten ratifiziert; neben Frankreich fehlen u.a. noch Italien, Griechenland und Belgien. In Deutschland wurde der der Ratifikationsprozess kürzlich abgeschlossen; das Gesetz zur Ratifizierung trat am 20. Januar 2023 in Kraft. Kanada hat die Ratifizierung bereits abgeschlossen.

Schon heute ist Kanada ein wichtiger Partner für Europa - und umgekehrt. Seit Beginn der vorläufigen CETA-Anwendung sind Waren- und Dienstleistungshandel zwischen der EU und Kanada um 31% (auf Handelsvolumen von 60,7 Mrd. Euro) gestiegen. Besonders intensiv ist zwischen der EU und Kanada der Warenhandel von Maschinen, pharmazeutischen Produkten, landwirtschaftlichen Erzeugnissen, Rohstoffen und Fahrzeugen (bzw. Fahrzeugteilen). Auf Deutschland bezogen belief sich das Warenhandelsvolumen mit Kanada im Jahr 2021 auf 14,5 Mrd. EUR. Dies entspricht einem Anstieg von 11,5% im Vergleich zur Situation vor Beginn der vorläufigen Anwendung von CETA.

Rund 8,2 Prozent des kanadischen Außenhandels entfällt auf die 27 EU-Mitgliedstaaten und schon jetzt investieren und exportieren deutsche Mittelständler in hohem Maße in und nach Kanada - und sichern damit in Deutschland Arbeitsplätze und Wohlstand.

Zahlen und Fakten zu CETA

Rund 98
Symbolicon Stift

Prozent
aller Zölle zwischen der EU und Kanada werden durch CETA abgeschafft.

590
Symbolicon für Euro

Millionen Euro
könnten nach Schätzungen der EU-Kommission jährlich durch den Zollabbau eingespart werden.

Rund 12
Symbolicon für Eurostapel

Milliarden Euro
könnte das BIP der EU nach Schätzungen der EU-Kommission jährlich wachsen.

112
Symbolicon für Münzen

Milliarden Kanadische Dollar
umfasst das jährliche Volumen der öffentlichen Beschaffungsmärkte in Kanada, die mit CETA für europäische Unternehmen geöffnet werden.

Was ist CETA?

Mit CETA Handelsbeziehungen ausbauen

Ein gemeinsames Handels- und Investitionsabkommen soll die guten Beziehungen zwischen der EU und Kanada noch weiter stärken. Der Marktzugang für europäische Industriegüter, Agrarprodukte und Dienstleistungen sowie im Bereich des öffentlichen Auftragswesens wird deutlich verbessert – und gleichzeitig die hohen sozialen und ökologischen Standards bekräftigt.

Insbesondere bei den öffentlichen Ausschreibungen konnte die Europäische Union einen wichtigen Verhandlungserfolg erzielen. Mit CETA wird Kanada künftig auch die Provinzen und Kommunen bei öffentlichen Ausschreibungen für europäische Anbieter öffnen, wo der größte Teil öffentlicher Aufträge vergeben wird. Deutschland ist beim öffentlichen Auftragswesen für Anbieter aus dem Ausland ohnehin seit Langem offen. Mit CETA gilt das dann auch für deutsche Unternehmen in Kanada - vor allem in Schlüsselbranchen wie Energie, Telekommunikation und bei Dienstleistungen.

Zölle abbauen, Märkte öffnen, Unternehmen entlasten

Knapp 98 Prozent der Zölle zwischen den beiden Volkswirtschaften werden mit dem geplanten Handelsabkommen CETA abgebaut. Das schafft neue Absatzmöglichkeiten für Waren und Dienstleistungen auf beiden Seiten des Atlantiks: Nicht nur für industrielle Produkte, sondern auch für landwirtschaftliche Erzeugnisse. Anbieter von Dienstleistungen wie etwa im Post- und Telekommunikationsbereich werden mit CETA einen vereinfachten Marktzugang haben und auch im Bereich der Seeschifffahrt hat sich Kanada auf einigen Teilstrecken geöffnet.

Ein gemeinsames Abkommen löst neue Impulse für den Mittelstand aus: Nach Angaben der EU-Kommission werden europäische Unternehmen infolge des Zollabbaus jährlich rund 590 Millionen Euro einsparen können. Zudem erhalten sie den besten Zugang zu öffentlichen Aufträgen, den Kanada ausländischen Unternehmen je gewährt hat, und zwar auf Bundes- wie auf Provinz- und Kommunalebene. Die Kommission schätzt, dass infolge der Umsetzung des Abkommens das bilaterale Handelsvolumen bei Waren und Dienstleistungen EU-weit um rund 23 Prozent steigen und sich das jährliche Bruttoinlandsprodukt der Europäischen Union um rund 12 Milliarden Euro pro Jahr erhöhen wird.

CETA schützt hohe Standards auf beiden Seiten des Atlantiks

CETA bekräftigt soziale und ökologische Standards und schützt europäische und kanadische Besonderheiten und Errungenschaften - seien es regionale Spezialitäten, die öffentliche Daseinsvorsorge oder die Vielfalt der Kulturen. Es ist sichergestellt, dass Maßnahmen zur Gestaltung und Organisation der Daseinsvorsorge und zur Regulierung, zum Beispiel in den Bereichen Bildung, Gesundheit, Soziales, Wasserversorgung, Kultur und Medien aufrechterhalten werden und auch in Zukunft ergriffen werden können. Für die Gestaltung und Organisation der Daseinsvorsorge und zur Regulierung hat Deutschland breite Sonderregeln eingebracht. CETA verpflichtet nicht zur Privatisierung der Daseinsvorsorge und auch künftige Rekommunalisierungen bleiben möglich.

Auch alle Anforderungen in Gesetzen und Rechtsvorschriften zum Arbeits- und Sozialschutz bleiben selbstverständlich in Kraft – einschließlich der Regelungen zum Mindestlohn und zu Tarifverträgen.

Kulturelle Vielfalt und Vorsorgeprinzip bleiben erhalten

Mit CETA bleibt die kulturelle Vielfalt unangetastet: Das Handelsabkommen betont den Willen der Vertragsparteien, die kulturelle Vielfalt zu schützen. Die Kulturförderung ist an mehreren Stellen abgesichert und auch für audiovisuelle Dienstleistungen wurden keine Marktöffnungsverpflichtungen übernommen.

Auch das sogenannte Vorsorgeprinzip der EU, nach dem auch bei noch unvollständiger Wissensbasis präventive Maßnahmen ergriffen werden können, um Gefahren für die menschliche Gesundheit und die Umwelt nicht entstehen zu lassen, wird weiterhin angewendet. Es kommt beispielsweise bei der Nichtzulassung bestimmter Pflanzenschutzmittel oder bestimmter Verfahren in der Lebensmittelproduktion zum Tragen

CETA: richtungsweisend für zukünftige Abkommen

CETA bietet als modernes Abkommen die große Chance, der fortschreitenden Globalisierung faire und gute Regeln zu geben und sie aktiv mitzugestalten. Die hohen Standards, auf die sich die EU mit Kanada geeinigt hat, setzen Maßstäbe für zukünftige Handelsabkommen. Mehr erfahren.

Parlamentarische Anfragen

Symbolicon für Parlamentarische Anfragen

Antworten der Bundesregierung auf Anfragen aus dem Bundestag zu CETA

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Im Fokus: Investitionsschutz

Investitionsschutz

Für die Beilegung von Investitionsschutzstreitigkeiten sieht CETA anstelle der traditionellen Investor-Staat-Schiedsverfahren (ISDS) mit von den Streitparteien benannten Schiedsrichtern ein öffentlich-legitimiertes Investitionsgericht mit 15 staatlich ernannten Richterinnen und Richtern sowie eine Berufungsinstanz vor. Beide Instanzen entscheiden in transparenten Verfahren mit öffentlichen Verhandlungen. Alle wesentlichen Verfahrensdokumente wie beispielsweise Urteile und Schriftsätze werden veröffentlicht.

Die Bundesregierung hat auf die Verabschiedung eines Beschlusses des Gemischten CETA-Ausschusses zur einschränkenden Interpretation des Investitionsschutzes in CETA hingewirkt, um die missbräuchliche Anwendung der materiell-rechtlichen Schutzstandards im Bereich Investitionsschutz zu begrenzen. Mithilfe des Beschlusses sollen gewisse Investitionsschutzstandards (“gerechte und billige Behandlung“ und Schutz vor indirekter Enteignung) weiter präzisiert und damit das staatliche Regulierungsrecht (insbesondere im Zusammenhang mit Maßnahmen zum Klimaschutz) gestärkt werden. So wird mehr Rechtssicherheit gewährt und einem möglichen Missbrauch der unter CETA gewährten Klagemöglichkeiten durch Investoren weiter vorgebeugt.

Die Bundesregierung hat sich gegenüber Kanada und auf EU-Ebene erfolgreich für die Aufnahme von Verhandlungen zwischen der Europäischen Kommission und Kanada zu einer entsprechenden Interpretationserklärung eingesetzt. Der mittlerweile zwischen der Europäischen Kommission und der kanadischen Regierung finalisierte Text wird nun noch im Kreis der EU-Mitgliedstaaten abgestimmt. Nach Abschluss des Prozesses auf EU-Ebene wird der Weg frei für die Annahme des entsprechenden Beschlusses im Gemeinsamen CETA-Ausschuss, mit dem die einschränkende Interpretation der Investitionsschutzstandards in CETA für das künftige Investitionsgericht bindend wird.

Häufige Fragen zum Freihandelsabkommen CETA

4. Was bedeutet vorläufige Anwendung bei gemischten Abkommen?

Zur Antwort Öffnet Einzelsicht

8. Bedroht CETA die deutsche Kulturförderung?

Zur Antwort Öffnet Einzelsicht

10. Untergräbt CETA das Vorsorgeprinzip?

Zur Antwort Öffnet Einzelsicht

Beschlussphase

Wo stehen wir bei CETA - und wie geht es weiter?

Die technischen Verhandlungen zu CETA wurden im August 2014 beendet, die Rechtsförmlichkeitsprüfung im Februar 2016 abgeschlossen. Danach wurde der finale Abkommenstext (PDF: 5,6 MB, in englischer Sprache) durch die EU-Kommission veröffentlicht. Nachdem die EU-Mitgliedstaaten unterzeichnet haben, haben die EU und Kanada das Freihandelsabkommen am 30. Oktober 2016 unterzeichnet. Das Europäische Parlament hat am 15. Februar 2017 zugestimmt. Nun muss das Abkommen von allen 27 EU-Mitgliedstaaten ratifiziert werden.

Nicht alle Teile des CETA-Abkommens fallen in die Zuständigkeit der EU für die gemeinsame Handelspolitik. Manche Teile sind in der Zuständigkeit der EU-Mitgliedstaaten verblieben. Deshalb sind neben Kanada und der Europäischen Union auch alle EU-Mitgliedstaaten Vertragsparteien. Bevor das Freihandelsabkommen also in Kraft treten kann, müssen es noch alle 27 Mitgliedstaaten auf nationaler Ebene ratifizieren. In der Bundesrepublik Deutschland sind die Vorgaben des Grundgesetzes für das Ratifizierungsverfahren maßgeblich. Demgemäß muss zunächst ein Ratifikationsgesetz (auch Vertragsgesetz genannt) verabschiedet werden. Bundestag und Bundesrat werden in diesem Prozess befasst.

Mit der Zustimmung des Europäischen Parlaments zu CETA am 15. Februar 2017 wurde der Weg frei für die vorläufige Anwendung der Teile des Abkommens, die in die Zuständigkeit der EU fallen. Am 21. September 2017 ist CETA vorläufig in Kraft getreten. Die vorläufige Anwendung gilt nur für diejenigen Bereiche, die unstreitig in der Zuständigkeit der EU liegen. Damit es vollständig in Kraft treten kann, muss es von den Parlamenten aller 28 EU-Mitgliedstaaten gemäß den jeweiligen verfassungsrechtlichen Anforderungen ratifiziert werden. Zu den Regelungen, die erst nach Ratifizierung durch alle Mitgliedstaaten in Kraft treten, gehören unter anderem die Regelungen zur Beilegung von Investor-Staat-Streitigkeiten durch ein öffentlich legitimiertes Investitionsgericht.

Am 22. September 2016 hatte sich der Bundestag für den Abschluss des Freihandelsabkommens ausgesprochen (die Stellungnahme ist hier abrufbar (PDF: 888 KB)). Nachdem das Bundesverfassungsgericht am 13. Oktober 2016 unter bestimmten Maßgaben grünes Licht für die Unterzeichnung des Wirtschafts- und Handelsabkommens gegeben hatte und die Umsetzung der Vorgaben des Urteils im EU-Handelsministerrat sichergestellt werden konnte, hat auch das Bundeskabinett am 19. Oktober 2016 der Unterzeichnung des Abkommens zugestimmt.

Zur vorläufigen Anwendung von CETA

Es kommen ausschließlich die Bereiche des Abkommens zur vorläufigen Anwendung, die unbestritten im Zuständigkeitsbereich der EU liegen. Dies betrifft beispielsweise die Vereinbarungen zum Zollabbau und zur öffentlichen Auftragsvergabe. Ihre vorläufige Anwendung ermöglicht, dass EU-Unternehmen so schnell wie möglich von den neuen CETA-Regelungen profitieren können.

Die Teile des CETA-Vertrages, die nicht von der vorläufigen Anwendung umfasst sind – insbesondere die Bestimmungen zu Investitionsschutz und zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten - , können erst nach der Ratifizierung durch alle Mitgliedstaaten der EU und dem Inkrafttreten des gesamten Abkommens angewendet werden.

Pressemitteilungen

  • 29.08.2022 - Pressemitteilung - CETA

    Pressemitteilung: Bundeswirtschafts- und Klimaschutzministerium und EU-Kommission verständigen sich auf Klarstellungen beim Investitionsschutz im Rahmen des Handelsabkommens CETA

    Öffnet Einzelsicht

Weiterführende Informationen

Der Frachthafen von Vancouver symbolisch für das Freihandelsabkommen CETA; Quelle: istockphoto.com/ Volodymyr Kyrylyuk

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