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Geheim- und Sabotageschutz

Nicht nur Privatpersonen oder Unternehmen haben schützenswerte Geheimnisse. Auch die Bundesrepublik Deutschland hält bestimmte Informationen, sogenannte „Verschlusssachen“ geheim, weil eine Veröffentlichung die Sicherheit der Bundesrepublik gefährden oder ihre Interessen beeinträchtigen könnte (zum Beispiel Aufträge an Unternehmen in der wehrtechnischen Industrie).

Darüber hinaus existieren auch in der Wirtschaft Einrichtungen, deren Beeinträchtigung Gefahren für das Leben oder die Gesundheit der Bevölkerung, für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung sowie für die Verteidigungsbereitschaft der Bundeswehr hervorrufen können. Eine besondere Gefahr kann dabei immer von Personen ausgehen, die in diesen Einrichtungen tätig sind.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) trägt im Rahmen seiner Zuständigkeiten dazu bei, diesen Gefahren zu begegnen, durch:

  • die Geheimschutzbetreuung der Firmen (unter anderem Beratung zur materiellen Absicherung von Verschlusssachen; Sicherheitsüberprüfungen der mit Verschlusssachen befassten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter)
    und
  • den vorbeugenden personellen Sabotageschutz (Firmenberatung und Sicherheitsüberprüfungen von Mitarbeitern, die an sicherheitsempfindlichen Stellen eingesetzt werden sollen).

Beide Maßnahmen beruhen maßgeblich auf den gesetzlichen Regelungen des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (SÜG) und werden für die Unternehmen gebührenfrei durchgeführt. Weitere Informationen und Antragsunterlagen finden Sie hier.

Wirtschaftsschutz

Im Gegensatz zu dem im öffentlichen Interesse liegenden Geheim- und Sabotageschutz, obliegt der Schutz des „firmeneigenen Know-How“ den Unternehmen grundsätzlich selbst. Um diese für die hiermit verbundenen Herausforderungen zu sensibilisieren und entsprechende Lösungsansätze anzubieten, wurde die „Initiative Wirtschaftsschutz“ ins Leben gerufen.

Weitere Informationen hierzu erhalten Sie hier.