Mann sitzt am Laptop symbolisiert e-Vergabe; Quelle: Fotolia.com/Rawpixel

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Rechtsgrundlagen der elektronischen Beschaffung

Für Beschaffungen im Oberschwellenbereich regeln das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (§ 97 Abs. 5) und die Vergabeverordnung (§§ 9 ff.) die elektronische Kommunikation. Sie gilt in allen Stadien eines öffentlichen Vergabeverfahrens und sowohl für die Auftraggeber als auch für die Unternehmen.

EU-weite Bekanntmachungen werden durch das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union im Internet veröffentlicht. Die Bekanntmachungen erfolgen seit 25. Oktober 2023 über elektronische Standardformulare („eForms“), vgl. § 10a VgV. Details zu eForms s. hier.

Für Beschaffungen des Bundes im Unterschwellenbereich gilt seit dem 2. September 2017 die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO). Auch sie enthält in §§ 27 ff. und § 38 weitreichende Bestimmungen zur Digitalisierung der Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich.

Der Datenservice öffentlicher Einkauf

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI), das Beschaffungsamt des BMI (BeschA) und die Freie Hansestadt Bremen haben mit dem „Datenservice Öffentlicher Einkauf“ gemeinsam einen zentralen Service entwickelt, der alle veröffentlichungspflichtigen Bekanntmachungen zu Vergabeverfahren von Bund, Ländern und Kommunen bereitstellt. Der „Datenservice Öffentlicher Einkauf“ wurde im Rahmen der Onlinezugangsgesetz (OZG)-Umsetzungsprogramme von Bund und Föderal realisiert. Das gemeinsame OZG-Projekt hat sich zum Ziel gesetzt, Bietenden den Zugang zu öffentlichen Ausschreibungen zu erleichtern.

Auf der Plattform „Datenservice Öffentlicher Einkauf“ werden Bekanntmachungsdaten aus öffentlichen Ausschreibungen zentral zusammengeführt und fortlaufend aktualisiert.

Der „Datenservice Öffentlicher Einkauf“ besteht aus folgenden Komponenten:

  • Bekanntmachungsservice: überall und jederzeit Ausschreibungen auf Bundes-, Länder- und Kommunalebene suchen und finden (www.oeffentlichevergabe.de).
  • Vermittlungsdienst: Nimmt Auftrags- und Vergabebekanntmachungen von Vergabeplattformen im Format eForms-DE entgegen und leitet sie weiter.
  • eSender-Hub: Zentrale Stelle für die Kommunikation mit dem europaweiten Tenders Electronic Daily (TED) zur Veröffentlichung von EU-weiten Ausschreibungen.
  • eForms-Komponenten, darunter auch das „Redaktionssystem“.

Weitere Informationen finden sie hier.

Die Vergabeplattform des Bundes: e-Vergabe

Über die Internetseite www.evergabe-online.de können Vergabeverfahren vollständig elektronisch abgewickelt werden. Die Vergabeunterlagen sind frei zugänglich und die Plattform hält eine umfangreiche Suchfunktion bereit.

Portal www.bund.de

Auch auf www.bund.de sind aktuelle Ausschreibungen der öffentlichen Hand zu finden, und www.bund.de beinhaltet eine ausgefeilte Suchfunktion. Auffindbar sind auch elektronische Ausschreibungen, die auf anderen Portalen veröffentlicht werden.