Konjunkturpolitische Maßnahmen sind darauf ausgerichtet Konjunkturschwankungen zu glätten und das Wirtschaftswachstum zu verstetigen. Ziele und Mittel der Konjunkturpolitik sind in Deutschland im Stabilitäts- und Wachstumsgesetz (StabG) von 1967 verankert. Die mit dem Gesetz ursprüngliche verbundene Erwartung, gesamtwirtschaftliche Aggregate wie die Arbeitslosigkeit oder die Inflation mithilfe diskretionärer Fiskalpolitik zielgenau steuern zu können, hat sich nicht erfüllt.

Auch vor dem Hintergrund gewandelter globaler Rahmenbedingungen und der europäischen Integration sind der nationalen Wirtschaftspolitik enge Grenzen gesetzt. In der Wirtschafts- und Finanzpolitik stehen auch deshalb heute vor allem die mittelfristigen Wachstumsbedingungen im Vordergrund. Dazu gehört es u. a., die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu stärken und Beschäftigungschancen entschlossen zu nutzen. Informationen über die wirtschaftspolitische Strategie der Bundesregierung enthält der aktuelle Jahreswirtschaftsbericht.