Nahaufnahme von Händen, die Kuli halten; Quelle: iStock.com/sirastock

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Mit einer Akkreditierung wird die Kompetenz von Konformitätsbewertungsstellen überprüft und beurteilt. Eine erfolgreiche Akkreditierung ist die Bestätigung von unabhängiger dritter Seite, dass eine Konformitätsbewertungsstelle die (fachliche) Kompetenz zur Durchführung bestimmter Konformitätsbewertungstätigkeiten besitzt. Die Eckpunkte des Akkreditierungsprozesses, beispielsweise Aufgaben und Befugnisse der Akkreditierungsstelle, Organisationsform der Akkreditierungsstelle oder damit verbundene Gebühren und Auslagen, regelt das Akkreditierungsstellengesetz.

Aufgrund von Änderungen im Gebührenrecht sowie des Erlasses des Zahlungskontengesetzes ergibt sich Anpassungsbedarf im Akkreditierungsstellengesetz (AkkStelleG). Das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Akkreditierungsstelle passt daher Formulierungen im Akkreditierungsstellengesetz an.

Die Länder- und Verbändeanhörung wurde am 13. Februar 2017 eingeleitet. Bis zum 24. Februar konnten Stellungnahmen zum Referentenentwurf eingereicht werden. Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf am 15. Mai 2017 beschlossen, der Bundestag am 01. Juni und der Bundesrat am 07. Juli. Am 25. Juli 2017 ist das Gesetz in Kraft getreten.