Strommasten; Quelle: iStock.com/Aryut

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Das Gesetz zur Modernisierung der Netzentgeltstruktur (Netzentgeltmodernisierungsgesetz, kurz NEMoG) beinhaltet zwei wichtige Punkte: Erstens die schrittweise Vereinheitlichung der Übertragungsnetzentgelte sowie zweitens die Abschmelzung des Privilegs der vermiedenen Netzentgelte.

Die Übertragungsnetzentgelte sollen bundesweit stufenweise angeglichen werden. Zur Umsetzung enthält das Gesetz eine Ermächtigung zum Erlass einer Rechtsverordnung durch die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates. Diese Verordnung hat das Bundeskabinett im April 2018 beschlossen und dem Bundesrat zur Zustimmung übermittelt. Die Vereinheitlichung der Übertragungsnetzentgelte soll demnach in fünf Stufen erfolgen, beginnend am 1. Januar 2019. Ab dem 1. Januar 2023 sind die Entgelte für die Übertragungsnetze überall in Deutschland dann gleich hoch. Derzeit machen die Übertragungsnetzkosten knapp 25 Prozent der Gesamtkosten der Stromnetze aus.

Darüber hinaus werden die Berechnungsgrundlagen für vermiedene Netzentgelte bei allen Bestandsanlagen an die aktuelle Situation angepasst und ab 2018 auf dem Niveau des Jahres 2016 eingefroren. Denn die frühere Annahme, lokal erzeugter und verbrauchter Strom würde Kosten für das übergeordnete Netz einsparen, stimmt immer weniger: Windstrom muss vielmehr vom Norden in die Verbrauchszentren im Süden und Westen transportiert werden, wofür Netze gebraucht werden. Bei der weiteren Abschmelzung wird unterschieden zwischen den volatilen (Sonne, Wind) und den steuerbaren Erzeugungsanlagen (z. B. KWK). Bei volatilen Anlagen werden die vermiedenen Netzentgelte für Neuanlagen ab 2018 komplett abgeschafft und für Bestandsanlagen ab 2018 in drei Schritten vollständig abgeschmolzen. Das kann im Norden und Osten zu einer spürbaren Dämpfung des Anstiegs der Netzkosten führen und kommt den Stromkunden in diesen Netzgebieten zugute. Bei steuerbaren Anlagen erhalten Neuanlagen ab 2023 keine Zahlungen aus vermiedenen Netzentgelten mehr.

Der Bundestag hat das NEMoG am 30. Juni 2017 beschlossen, am 07. Juli 2017 wurde es vom Bundesrat gebilligt. Am 22. Juli 2017 ist es in Kraft getreten.