Mithilfe elektronischer Vertrauensdienste können Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger in der gesamten Europäischen Union sichere elektronische Transaktionen durchführen. Sie bieten ein technisch hohes Sicherheitsniveau, eine hohe juristische Beweiskraft und machen es möglich, EU-weit Geschäfte und E-Government-Leistungen kostengünstig, benutzerfreundlich und papierlos abzuwickeln.

Am 29. März 2017 hat die Bundesregierung das Gesetz zur Durchführung der eIDAS-Verordnung der EU verabschiedet. Das Herzstück ist das „Vertrauensdienstegesetz“ (VDG), mit dem die Nutzung elektronischer Vertrauensdienste in Deutschland deutlich erleichtert wird. Bekanntester Vertrauensdienst ist die seit Jahren als „digitale Unterschrift“ verwendete elektronische Signatur. Mit eIDAS kommen weitere hinzu: Das elektronische Siegel, der elektronische Zeitstempel, elektronische Zustelldienste und Webseitenzertifikate.

Länder und Verbände konnten vom 18. Oktober bis zum 1. November 2016 Stellungnahmen zum Referentenentwurf einreichen. Der Bundestag hat das Gesetz am 22. Juni 2017 beschlossen, am 7. Juli 2017 hat der Bundesrat zugestimmt. Das Gesetz ist am 29. Juli 2017 in Kraft getreten.