Immobilienmakler zeigte einem Paar eine Wohnung; Quelle: istockphoto.com/monkeybusinessimages

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Die Bundesregierung hat am 31. August 2016 einen Gesetzentwurf beschlossen, wonach für Immobilienmakler und Wohnungseigentumsverwalter neue und qualitätssichernde Berufszulassungsregelungen geschaffen werden sollen. Der Gesetzentwurf sah die Einführung eines Sachkundenachweises für Immobilienmakler und Verwalter von Wohnungseigentum als Erlaubnisvoraussetzung vor. Darüber hinaus soll für Verwalter eine Berufshaftpflichtversicherung eingeführt werden.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde am 22. Juni 2017 in einer auf Empfehlung des Wirtschaftsausschusses des Bundestages geänderten Fassung beschlossen. Der Bundestag hat dabei die für Wohnungseigentumsverwalter vorgesehene Erlaubnispflicht auf die Verwalter von Wohnimmobilien (Mietverwalter) ausgeweitet.

Der ursprünglich vorgesehene Sachkundenachweis als Erlaubnisvoraussetzung für Immobilienmakler und Verwalter von Wohnungseigentum ist im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens hingegen entfallen. An Stelle des Sachkundenachweises sieht das Gesetz jetzt eine Verpflichtung der Gewerbetreibenden zu regelmäßigen Weiterbildungsmaßnehmen vor. Wohnimmobilienverwalter müssen zudem eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen.

Der Bundesrat hat das Gesetz am 22. September 2017 beschlossen. Am 23. Oktober 2017 wurde es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt am 1. August 2018 in Kraft.