Nahaufnahme von Händen, die Kuli halten; Quelle: iStock.com/sirastock

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Die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) finanziert sich weitestgehend über Gebühren, die sie für ihre Akkreditierungstätigkeit erhält. Das novellierte Bundesgebührengesetz (BGebG) sieht gemäß § 22 Absatz 5 vor, dass die Gebührensätze in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch alle fünf Jahre, überprüft werden müssen. Dies ist ein wesentlicher Grund für die Überarbeitung der bisherigen Kostenverordnung der Akkreditierungsstelle (AkkStelleKostV). Die Revision betrifft sowohl die Gebührentatbestände als auch die Gebührensätze.

Die Akkreditierungsstellengebührenverordnung (AkkStelleGebV) trägt somit den Neuerungen im Bundesgebührenrecht Rechnung. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hatte am 16. Oktober 2017 die Länder- und Verbändeanhörung zum Referentenentwurf eingeleitet. Bis zum 30. Oktober konnten Stellungnahmen eingereicht werden. Am 13. Dezember 2017 wurde die AkkStelleGebV im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Am 01. Juli 2018 tritt sie in Kraft.